Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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Das Hauptverfahren wird gegen die Angeschuldigten
Ehlers, Dr. Canaris und A&che eröffnet. Insoweit wird
die Anklage der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
Kiel vom 25. Februar 1915 zur Hauptverhandlllng zuge-
lassen. Die Hauptverhandlung soll vor dem Schwurge-
richt bei dem Landgericht Kiel stattfinden.
Im übrigen werden die Rechtsmittel verworfen.
Die Staatskasse trägt die Kosten der sofortigen Be-
schwerde der Staatsanwaltschaft, soweit das Rechts-
mittel den Angeschuldigten Fielitz betrifrtj das
gleiche gilt für dessen notwendige Auslagen.
Dem Nebenkläger fallen von den Kosten seiner sofortigen
Beschwerde die Hälfte sowie ein Drittel der notwendi-
gen Aualagen zur Last, die ihm in dieser Instanz ent-
standen sind.
GrUnde:
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeschuldigten zur Last,
sie hätten sich der Beihilfe zur grausamen und heimtücki-
schen Tötung vieler Mensohen sohuldig gemacht, indem sie in
der Zeit von August 1942 bis Juli 1944 zu verschiedenen
Zeiten und in unterschiedlichem Umfange e.IIt der Deportation
von insgesamt etwa 26.000 Juden mitgewirkt hätten, die aus
dem Bereich des damBligen Militärbefehlshabers ~Ur Belgien
und llordfrankreich in das Vernichtunplager Auschwitz ver-
schleppt und dort zum größten Teil in Gaskammern durch das
Giftgas Zyklon B getötet worden seien. Durch den ange~ooh
tenen Beschluß hat das landgericht die Eröffnung des Haupt-
verfahrenS abgelehnt aus der Erwä~'Dg, bei der gegebenen
Beweislage werde nicht der Nachweis zu erbringen sein, daß
die Angeschuldigten von der geplanten Tötung der Deportierten
gewußt hätten. Hiergegen richten sich die sofortigen Beschwer-