Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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Den Angeklagten war zudem bewußt, daß die Tötungen auf
eine heimtückische Weise erfolgten. Sie selbst hatten ja
mit dafUr Sorge zu tragen, daß 'die aus FranJcreich depor-
tierten Juden nicht vorzeitig von dem Sohicksal erführen,
das ale ex wartete. Dadurch, daß die Maßnahmen nach außen
hin mit einem I1ArbeitseiDsatz 1m Osten" begründet wurden,
Bollte ja eben erreicht werden, daß die jüdischen Mensohen
arg- und wehxlos nach Auschwi
tz gelAngten. An der Täusohung
der Opfer haben die Angeklagten .elb.t mitgewirkt.
Allen Angeklagten war auch bewußt, daß die Tötung der
Juden aus Motiven erfolgte, die auf tiefster .itt11oher
Stufe standen. Die Angeklagten kannten AU. der Judenpoli-
tik des Nationalsozialismus die Motive der Au.rottuDg;
ale wußten, daß unschuldige Mensohen &lIein au:t&%"Ulld
ihrer Ra.a8zugehörigke1t vernichtet werden sollten.
nen Angeklagten war auch das Verbrecherische des Vernich-
t1mgsplan811 bewußt. Die Tötung schul.dlo8er Per.onen, auoh
kleiner Kinder, allein autgrund.1brer Abatarmnung stellt
einen so krassen Verstoß gegen die auoh d~ prim1tiTsten
Kensc~D bewußten Grundsätze über das Recht eines jeden
Mensohen auf sein Leben und gegen die einem Staat allen-
falls in Ausnahmefällen zustehende Befugnis, den Tod
eines lieDJ!Jchen zu fordern, dar, daß auch die Angeklagten
keine Zweifel an der Rechtsw1dr1gkeit der Judenvernioh-
tung haben konnten und nach Überzeugung der Kammer auch
nicht hatten.
Das Idotiv fUr die Mitwirkung aller drei Angeklagten an
der Vernichtungsaktion trotz dieser Erkenntnis ist
darin zu sehen, daß es ihnen darum ging, die ihnen von
höchster Stelle des Staates innerhalb der Ma&lahmen zu-
geteilte Rolle, die sich aus ihrer Dienststellung ergab,
nach besten Krä:f'ten auszufüllen, zumal eine Bewährung
bej, der Verrichtung der zugeteilten Autp,ben Anerkemmng
und Beförderung versprach.