Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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verordnete die Absonderung des
Judentums auch nach außen hin sichtbar zum Ausdruck gebracht
worden. Ebenso wie in hankreich sind zum Tragen des Juden-
sterns zunächst nur die Juden aus dem Reich und den vom
Reich besetzten Gebieten, ferner die belgischen, französi-
schen, kroatischen, slowakischen, rumänischen und staaten-
losen Juden verpfliChtet.
Mit den vorstehend genannten J.'1aßnahmen kann die Judengesetz-
in Belgien nunmehr als abgeschlossen betrachtet werden.
Die Juden haben nur noch äußerst beschränkte Lebensmöglich-
kei teD. Der nächste Sehr!
tt wäre nlmmehr ihre Evakuierung
BUS Belgien, die jedoch nicht von bier aus, sondern nur 1m
Zuge der allgemeinen Plw:mng von den zuständigen Re1chBatel-
len veren1aßt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die
Lti11tärverwaltuDg dafUr sorgen,
werden. Zur Zeit sind die ersten jüdischen Arbeitsgruppen
zu Bauarbeiten in Nordfrankreich in Marsch gesetzt worden.
Das Arbeitsverhältnis der Juden wurde durch Verordnung über
die Beschäftigllng der Juden vom 1'. März und die dazu er-
gangenen AustUhrungsbest1tmDlIngen vom 8. Mai 1942 ähnlich
wie im Re1chsgebiet einer Sonderregelung unterworfen.
+ CDXCVI-6/CDJC
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