A. Ermordung und Mißhandlung der Zivilbevölkerung von oder in besetzten Gebieten und auf hoher See.
Die Angeklagten haben während der ganzen Zeit ihrer Besetzung der von ihren Armeen überrannten Gebiete zwecks systematischer Terrorisierung der Einwohnerschaft Zivilisten ermordet und gefoltert, sie mißhandelt und ohne Gerichtsverfahren ins Gefängnis geworfen.
Die Ermordungen und Mißhandlungen wurden auf verschiedene Weise ausgeführt wie: durch Erschießen, Erhängen, Vergasen, Aushungern, übermäßige Zusammenpferchung, systematische Unterernährung, systematische Aufbürdung von Arbeit über die Kraft derer, die sie auszuführen hatten, unzureichende ärztliche Betreuung und Hygiene, durch Fußtritte, Prügel, Brutalität und Folter jeder Art, einschließlich des Gebrauches glühender Eisen, Ausreißen von Fingernägeln und Vornahme von Experimenten durch Operationen usw. an lebenden Menschen. In einigen besetzten Gebieten mischten sich die Angeklagten in religiöse Angelegenheiten ein, verfolgten Angehörige der Geistlichkeit und von Mönchsorden, und enteigneten Kirchengut. Sie verübten vorsätzlichen und systematischen Massenmord, d.h. sie rotteten Gruppen einer bestimmten Rasse oder Nationalität unter der Zivilbevölkerung gewisser besetzter Gebiete aus, um bestimmte Rassen, Volksklassen und nationale, rassische oder religiöse Gruppen, insbesondere Juden, Polen, Zigeuner usw. zu vernichten.
Zwecks Erlangung von Information wurden Zivilisten systematisch jederart Folterung unterworfen.
Zivilisten in den besetzten Gebieten wurden systematisch in »Schutzhaft« genommen, d.h. verhaftet und ohne jedes Gerichtsverfahren und unter Versagung des üblichen Rechtsschutzes ins Gefängnis geworfen und unter höchst unhygienischen und unmenschlichen Bedingungen in Haft gehalten.
In den Konzentrationslagern gab es viele Häftlinge, die man »Nacht und Nebel« nannte. Diese waren völlig von der Außenwelt abgeschnitten und durften weder Briefe empfangen noch schreiben. Sie verschwanden spurlos und die deutschen Behörden gaben nichts darüber bekannt, was mit ihnen geschehen sei.
Diese Morde und Mißhandlungen standen im Widerspruch zu internationalen Konventionen, insbesondere zu Artikel 46 der Haager Vorschriften aus dem Jahre 1907, zum Kriegsrecht und Kriegsbräuchen, zu den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts, wie sie sich aus den Strafgesetzen aller zivilisierten Völker herleiten, zu einheimischen Strafgesetzen der Länder, in denen diese Verbrechen begangen wurden, und zu Artikel 6 (b) des Statuts.
Die folgenden und alle weiterhin in diesem Anklagepunkt aufgeführten Einzelheiten dienen nur als Beispiele und schließen nicht andere Fälle aus. Das Recht der Anklagebehörde, Beweis für andere Fälle der Ermordung und Mißhandlung von Zivilisten nachzuliefern, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
1. In Frankreich, Belgien, Dänemark, Holland, Norwegen, Luxemburg, Italien und auf den Kanalinseln (im folgenden genannt die »westlichen Länder«) und in dem Teil Deutschlands, der westlich einer von Norden nach Süden durch die Mitte Berlins verlaufenen Linie liegt (im folgenden genannt »westliches Deutschland«).
Solche Morde und Mißhandlungen wurden verübt in Konzentrationslagern und ähnlichen von den Angeklagten geschaffenen Einrichtungen, besonders in den Konzentrationslagern von Belsen, Buchenwald, Dachau, Breondonck, Grini, Natzweiler, Ravensbruck, Vught und Amersfoort und in zahlreichen Städten, Orten und Dörfern, einschließlich Oradour- sur-Glane, Drontheim und Oslo.
Verbrechen folgender Art wurden in Frankreich oder gegen französische Bürger begangen:
Willkürliche Verhaftungen wurden unter politischen oder rassischen Vorwänden vorgenommen; sie betrafen Einzelpersonen und Gruppen; vornehmlich in Paris (Razzia gegen das 18. Arrondissement durch die Feldgendarmerie, Razzia gegen die jüdischen Bewohner des 11. Arrondissement im August 1941, Razzia gegen jüdische Intellektuelle im Dezember 1941, Razzia im Juli 1942); in Clermont-Ferrand (Razzia gegen Professoren und Studenten der Universität Straßburg, die am 25. November 1943 nach Clermont-Ferrand gebracht wurden); in Lyon; in Marseille (Razzia auf 40000 Personen im Januar 1943); in Grenoble (Razzia am 24. Dezember 1943): in Cluny (Razzia am 24. Dezember 1944); in Figeac (Razzia im Mai 1944); in Saint-Pol-de-Leon (Razzia im Juli 1944); in Locminé(Razzia am 3. Juli 1944); in Eycieux (Razzia im Mai 1944) und in Moussey (Razzia im September 1944). Diesen Verhaftungen folgten brutale Behandlung und Folterungen unter Anwendung verschiedenster Methoden wie Eintauchen in eiskaltes Wasser, Erstickung, Ausrenken von Gliedern, Benutzung von Folterwerkzeugen wie des eisernen Helms und elektrischen Stroms. Dies geschah in allen Gefängnissen Frankreichs, vornehmlich in Paris, Lyon, Marseille, Rennes, Metz, Clermont-Ferrand, Toulouse, Nizza, Grenoble, Annecy, Arras, Bethune, Lille, Leos, Valenciennes, Nancy, Troyes und Caen und in den Folterkammern der Gestapo-Zentren.
In den Konzentrationslagern war das Hygiene- und Arbeitssystem derart, daß die Sterblichkeitsziffer (angeblich durch natürliche Ursachen) riesige Ausmaße erreichte, z.B.:
1. Von einem Transport von 230 französischen Frauen, die von Compiegne nach Auschwitz im Januar 1943 deportiert wurden, starben 180 an Erschöpfung innerhalb von 4 Monaten.
2. 143 Franzosen starben vor Erschöpfung zwischen dem 23. März und dem 6. Mai 1943 in Block 8 in Dachau.
3. 1797 Franzosen starben vor Erschöpfung zwischen dem 21. November 1943 und dem 15. März 1945 in dem Block von Dora.
4. 465 Franzosen, starben an allgemeiner Schwäche im November 1944 in Dora.
5. 22761 Deportierte starben vor Erschöpfung in Buchenwald zwischen dem 1. Januar 1943 und 15. April 1945.
6. 11560 Häftlinge starben vor Erschöpfung im Lager von Dachau (die Mehrzahl in dem für Schwache und Kranke reservierten Block 30) zwischen dem 1. Januar und 15. April 1945.
7. 780 Priester starben vor Erschöpfung in Mauthausen.
8. Von 2200 Franzosen, die im Lager von Flossenbürg registriert waren, starben 1600 eines angeblich natürlichen Todes.
Die zur Ausrottung angewendeten Methoden in Konzentrationslagern waren: schlechte Behandlung, pseudowissenschaftliche Experimente (Unfruchtbarmachung von Frauen in Auschwitz und Ravensbrück Studium der Entwickelung von Gebärmutterkrebs in Auschwitz, von Typhus in Buchenwald, anatomische Untersuchungen in Natzweiler, Herzinjektionen in Buchenwald, Verpflanzung von Knochen und Entfernung von Muskeln in Ravensbrück, usw.), Gaskammern, Gaswagen und Einäscherungsöfen. Von 228000 Franzosen, die aus politischen oder rassischen Gründen in Konzentrationslagern verbracht worden waren, gab es nur 28000 Überlebende.
In Frankreich wurde auch eine systematische Ausrottung betrieben, insbesondere in Asq am 1. April 1944, in Colpo am 22. Juli 1944, in Buzet-sur-Tarn am 6. Juli 1944 und 17. August 1944, in Pluvignier am 8. Juli 1944, in Rennes am 8. Juni 1944, in Grenoble am 8. Juli 1944, in Saint-Flour am 10. Juni 1944, in Ruisnes am 10. Juli 1944, in Nîmes, Tulle und in Nizza, wo im Juli 1944 die Gefolterten zur Schau gestellt wurden, und in Oradour-sur-Glane, wo die gesamte Ortsbevölkerung erschossen oder lebendig in der Kirche verbrannt wurde.
Zahlreiche mit Knochen gefüllte Gruben legen Zeugnis ab von ungezählten Morden. Am bemerkenswertesten sind die Knochengruben von Paris (Cascade du Bois de Boulogne), Lyon, Saint-Genis-Laval, Besancon, Petit-Saint-Benard, Aulnat, Caen, Port-Louis, Charleval, Fontainebleau, Bouconne, Gabaudet, L'Hermitage, Lorges, Morlaas, Bordelongue, Signe.
Im Verlauf des geplanten Terror-Feldzuges, der von den Deutschen in der zweiten Hälfte des Jahres 1943 in Dänemark ins Werk gesetzt wurde, wurden 600 Dänen ermordet und ferner während der deutschen Besetzung Dänemarks eine große Anzahl von Dänen Marterungen und Mißhandlungen jeder Art unterworfen. Außerdem wurden etwa 500 Dänen durch Folterungen und auf andere Weise in deutschen Gefängnissen und Konzentrationslagern hingemordet.
In Belgien, und zwar in Brüssel, Lüttich, Mons, Gent, Namur, Antwerpen, Tournai, Arlon, Charleroi und Dinant, fanden zwischen 1940 und 1944 in jedem Platz die gleichen Folterungen mannigfaltiger Art statt.
In Vught (Holland) wurden bei Räumung des Lagers ungefähr 400 Personen durch Erschießen hingemordet.
In Luxemburg wurden während der deutschen Besetzung 500 Personen ermordet und außerdem weitere 521 auf Anordnung sogenannter »Sondergerichte« gesetzwidrig hingerichtet. Zahlreiche andere Personen in Luxemburg wurden von der Gestapo gefoltert und mißhandelt. Während der deutschen Besetzung waren nicht weniger als 4000 Luxemburger im Gefängnis, von denen zumindest 400 ermordet wurden.
Von März 1944 bis April 1945 wurden in Italien von dem deutschen Militär in Civitella, in den Ardeatinischen Höhlen in Rom und an anderen Plätzen zumindest 7500 Personen jeden Geschlechts und Alters ermordet.
2. In der USSR, d.h. in den Sozialistischen Sowjet- Republiken von Weißrußland, der Ukraine, von Estland, Lettland, Litauen, Karelo-Finnland und der Moldau, in 19 Regionen des Sowjetrussischen Sozialistischen Staatenbundes, in Polen, der Tschechoslowakei, Jugoslawien, Griechenland und in den Balkanländern (im folgenden genannt die »östlichen Länder«) und in dem Teil Deutschlands, der östlich einer von Norden nach Süden durch die Mitte Berlins verlaufenden Linie liegt (im folgenden genannt »östliches Deutschland«).
Vom 1. September 1939 an, als die deutschen Armeen in Polen einmarschierten, und vom 22. Juni 1941, als sie in die USSR einfielen, verfolgte die deutsche Regierung und das deutsche Oberkommando eine Politik systematischer Morde und Mißhandlungen der Zivilbevölkerung in und aus den östlichen Ländern bei ihrer schrittweisen Besetzung durch die deutschen Armeen. Diese Ermordungen und Mißhandlungen erfolgten ohne Unterbrechung bis zur Vertreibung der deutschen Truppen aus den besagten Ländern.
Diese Morde und Mißhandlungen umfaßten:
a) Ermordungen und Mißhandlungen in Konzentrationslagern und ähnlichen von den Deutschen in den östlichen Ländern und im östlichen Deutschland geschaffenen Einrichtungen, einschließlich Maidanek und Auschwitz.
Die besagten Mißhandlungen einschließlich aller oben erwähnter, wurden auf verschiedene Weisen wie folgt ausgeführt:
Ungefähr 1500000 Personen wurden in Maidanek und ungefähr 4000000 Personen in Auschwitz umgebracht, darunter polnische Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der USSR, der Vereinigten Staaten von Amerika, von Großbritannien, der Tschechoslowakei, Frankreichs und anderer Länder.
In Lemberg und Umgebung rotteten die Deutschen ungefähr 700000 Sowjetbürger aus, darunter 70 Vertreter der Künste, der Wissenschaft und Technik, und auch Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, von Großbritannien, der Tschechoslowakei, von Jugoslawien und Holland, die hierher von anderen Konzentrationslagern gebracht worden waren.
In dem jüdischen Ghetto wurden zwischen dem 7. September 1941 und 6. Juli 1943 mehr als 133000 Personen gefoltert und erschossen.
Massenerschießungen von Einwohnern erfolgten in den Vororten der Stadt und im Wald von Livenitz.
Im Lager von Ganov wurden 200000 friedliche Bürger ausgerottet. Hierbei kam es zu den ausgeklügeltsten Grausamkeiten wie Bauchaufschlitzen und Erfrierenlassen von Menschen in Wasserfässern. Massenerschießungen fanden unter Musikbegleitung durch ein Orchester statt, das aus Häftlingen bestand.
Ab Juni 1943 ergriffen die Deutschen Maßnahmen, um die Spuren ihrer Verbrechen zu verwischen. Sie exhumierten und verbrannten Leichen und zerkleinerten die Knochen mit Maschinen und benutzten sie als Dünger.
Zu Beginn des Jahres 1944 vor der Befreiung durch die Rote Armee richteten die Deutschen in dem Ozarichi-Gebiet der Weißrussischen Sozialistischen Sowjet-Republik drei Konzentrationslager ohne Unterkünfte ein und sperrten dort Zehntausende aus den Nachbargebieten ein. Sie brachten viele Patienten aus Typhushospitälern in diese Lager in der Absicht und zu dem Zweck, die anderen Häftlinge anzustecken und die Krankheit in Gebieten zu verbreiten, aus denen die Deutschen von der Roten Armee vertrieben wurden. In diesen Lagern wurden viele Morde und andere Verbrechen verübt.
In der Estländischen Sozialistischen Sowjet-Republik erschossen die Deutschen Zehntausende, und an einem einzigen Tage, dem 19. September 1944, erschossen sie im Lager von Kloga 2000 friedliche Bürger. Sie verbrannten die Leichen in Riesenfeuern.
In der Litauischen Sozialistischen Sowjet-Republik wurden Sowjetbürger in Massen ermordet, nämlich: in Panerai mindestens 100000; in Kowno mehr als 70000; in Alitus etwa 60000; in Prenai mehr als 3000; in Villiampol ungefähr 8000; in Mariampol etwa 7000; in Trakai und Nachbarstädten 37640.
In der Lettischen Sozialistischen Sowjet-Republik wurden 577000 Personen ermordet.
Das ganze System des in allen Lagern herrschenden Regimes führte dazu, daß die Häftlinge todgeweiht waren.
Eine geheime, von Himmler persönlich im Jahre 1941 gezeichnete Anweisung »Die Verwaltung von Konzentrationslagern« sah schwere Strafmaßnahmen gegen die Häftlinge vor. Kriegsgefangene wurden in Massen erschossen oder starben durch Kälte und Folterung.
b) Morde und Mißhandlungen an Plätzen in den östlichen Ländern und in der Sowjetunion, abgesehen von den in den Lagern verübten (siehe oben unter a), umfaßten zu verschiedenen Zeiten während der Besetzung durch die deutschen Armeen:
Die Vernichtung von mehr als 135000 Sowjetbürgern im Gebiet von Smolensk.
Als die Militärbehörden ersucht wurden, in der Nähe des Dorfes Cholmetz im Sychev-Gebiet Minen zu entfernen, trieben auf Befehl des Generalmajors Fisler, Kommandeur der 101. Deutschen Infanteriedivision, die deutschen Soldaten die Bewohner des Dorfes Cholmetz zusammen und zwangen sie, Minen von der Straße zu entfernen. All diese Menschen kamen durch explodierende Minen ums Leben.
Im Gebiet von Leningrad wurden über 172000 Personen erschossen und gefoltert. In dieser Zahl sind mehr als 20000 Personen miteinbegriffen, die in der Stadt Leningrad durch das barbarische Artillerie- Sperrfeuer und die Luftangriffe getötet wurden.
Zehntausende kamen in dem Gebiet von Stavropol in einem Tankabwehrgraben dicht am Bahnhof von Mineralny Wody und in anderen Städten um.
In Pjatigorsk wurden viele verbrecherischer Behandlung und Folterungen ausgesetzt, wie Aufhängen an der Decke und auf andere Art und Weise. Viele Opfer dieser Folterungen wurden dann erschossen.
In Krasnodar wurden etwa 6700 Zivilisten durch Giftgas im Gaswagen umgebracht oder gefoltert und erschossen.
Im Gebiet von Stalingrad wurden mehr als 40000 Personen gefoltert und getötet. Nach der Vertreibung der Deutschen aus Stalingrad wurden über 1000 verstümmelte Leichen von Ortsbewohnern gefunden, die Foltermale aufwiesen. 139 Frauen wurden aufgefunden, denen die Arme in schmerzhafter Weise nach hinten gebogen und mit Draht zusammengeschnürt waren. Einigen waren die Brüste abgeschnitten und Ohren, Finger und Zehen amputiert worden. Die Leichen trugen Brandmale. Auf den Leichen der Männer war der fünf zackige Stern mit einem Eisen eingebrannt oder mit einem Messer ausgeschnitten. Einigen war der Bauch aufgeschlitzt.
In Orel wurden über 5000 Personen ermordet.
In Nowgorod und Umgebung wurden viele Tausende von Sowjetbürgern durch Erschießen, Aushungerung und Folter umgebracht. In Minsk wurden Zehntausende von Bürgern auf ähnliche Weise getötet.
In der Krim wurden friedliche Bürger auf Lastkähne getrieben, auf das Meer hinausgefahren und ertränkt: so kamen 144000 Personen ums Leben.
In der Sowjet-Ukraine wurden von den Nazi-Verschwörern ungeheuerliche Verbrechen verübt. In Babi Jar bei Kiew erschossen sie über 100000 Männer, Frauen, Kinder und Greise. In dieser Stadt verhafteten die Deutschen im Januar 1942 nach der Explosion im Deutschen Hauptquartier in der Dzerzhinsky-Straße 1250 Personen als Geiseln – Greise, Minderjährige, Frauen mit Säuglingen. In Kiew töteten sie über 195000 Personen.
In Rovno und Umgebung folterten und töteten sie über 100000 friedliche Bürger.
11000 Frauen, Greise und Kinder wurden von ihnen in Dnepropetrowsk in der Nähe des Transportinstituts erschossen oder lebendig in eine große Schlucht geworfen.
Im Gebiet von Kamenez-Podolsk wurden 31000 Juden erschossen und ausgerottet, darunter 13000 Personen, die aus Ungarn dorthin gebracht worden waren.
Im Gebiet von Odessa wurden zumindest 200000 Sowjetbürger getötet.
In Charkow wurden etwa 195000 Personen zu Tode gefoltert, erschossen oder in Gaswagen vergast.
In Gomel trieben die Deutschen die Bevölkerung ins Gefängnis, folterten und marterten sie, führten sie dann in das Zentrum der Stadt und erschossen sie öffentlich.
In Lyda, im Grodnen-Gebiet, wurden am 8. Mai 1942 5670 Personen völlig unbekleidet in Gruppen von 100 in Verschläge getrieben und dann mit Maschinengewehren erschossen. Viele wurden begraben während sie noch am Leben waren.
Mit den Erwachsenen rotteten die Nazi-Verschwörer unbarmherzig auch die Kinder aus. Sie töteten sie zusammen mit den Eltern, in Gruppen und einzeln. Sie töteten sie in Kinderheimen und Krankenhäusern, begruben sie bei lebendigem Leibe, warfen sie ins Feuer, erstachen sie mit Bajonetten, vergifteten sie, führten Experimente an ihnen aus, zapften ihnen Blut zum Gebrauch in der deutschen Armee ab, warfen sie ins Gefängnis und Folterkammern der Gestapo und in Konzentrationslager, wo sie durch Hunger, Folter und Seuchen ums Leben kamen.
Zwischen dem 6. September und 24. November 1942 wurden in den Gebieten von Brest, Pinsk, Kobren, Dyvina, Malority und Berezy-Kartuzsky etwa 400 Kinder von besonderen Strafkommandos erschossen.
Im Lager von Janov in Lemberg töteten die Deutschen 8000 Kinder in zwei Monaten.
In dem Erholungsort Tiberda töteten die Deutschen 500 Kinder, die an Knochentuberkulose litten und sich in der dortigen Heilanstalt befanden.
In der Lettischen Sozialistischen Sowjet-Republik töteten die deutschen Eindringlinge Tausende von Kindern, die sie dorthin mit ihren Eltern aus der Weißrussischen Sozialistischen Sowjet-Republik, aus Kalinin, Kaluga und anderen Gebieten des Sowjetrussischen Sozialistischen Staatenbundes gebracht hatten.
In der Tschechoslowakei wurden über 20000 Personen in Gestapo-Gefängnissen in Brünn, Seim und an anderen Plätzen durch Folter, Prügel, Erhängen und Erschießen umgebracht. Überdies wurden viele tausend Häftlinge verbrecherischer Behandlung, Prügeln und Folterungen unterworfen.
Vor dem Kriege, wie auch während des Krieges, wurden Tausende tschechischer Patrioten, insbesondere Katholiken und Protestanten, Rechtsanwälte, Ärzte, Lehrer usw. als Geiseln verhaftet und ins Gefängnis geworfen. Eine große Anzahl dieser Geiseln wurde von den Deutschen getötet.
Im Oktober 1941 wurde in Griechenland die männliche Bevölkerung im Alter von 16 bis 60 Jahren aus den griechischen Ortschaften Amelofito, Kliston, Kizonia Mesovunos, Selli, Ano-Kerzilion und Kato- Kerzilion erschossen – insgesamt 416 Personen.
In Jugoslawien wurden viele Tausende von Zivilisten ermordet. Andere Beispiele sind unten im Paragraphen D, »Ermordung von Geiseln«, aufgeführt.