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E. Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums.

Die Angeklagten nutzten die Einwohner und die materiellen Hilfsquellen der von ihnen besetzten Länder rücksichtslos aus, um die Nazi-Kriegsmaschine zu stärken, das übrige Europa zu entvölkern und auszusaugen, sich selbst und ihre Anhänger zu bereichern und die wirtschaftliche Vorherrschaft Deutschlands in Europa zu fördern.

Die Angeklagten machten sich unter anderem folgender Handlungen und Schandtaten schuldig:

1. Sie setzten den Lebensstandard der Bevölkerung in den besetzten Ländern herab und verursachten Hungersnot, indem sie die besetzten Länder ihrer Lebensmittel beraubten, um sie nach Deutschland zu verschleppen.

2. Sie beschlagnahmten in allen besetzten Ländern Rohstoffe und industrielle Maschinen, schafften sie nach Deutschland und benutzten sie im Interesse des deutschen Kriegseinsatzes und der deutschen Volkswirtschaft.

3. Sie beschlagnahmten in verschiedenem Ausmaß in den besetzten Ländern Geschäftsunternehmungen, industrielle Anlagen und anderen Besitz.

4. In dem Versuche, dem ungesetzlichen Erwerb von Besitztum einen Schein von Recht zu geben, zwangen sie die Eigentümer, die Formalitäten in »freiwilligen« und »gesetzlichen« Übertragungen zu erfüllen.

5. Sie führten eine ausgedehnte Kontrolle über die Volkswirtschaft der besetzten Länder ein, verwendeten deren Hilfsquellen, Produktionen und Arbeitskraft im Interesse der deutschen Kriegswirtschaft und entzogen auf diese Weise den Einwohnern die Erzeugnisse der lebenswichtigen Industrien.

6. Durch die verschiedensten Machenschaften beraubten sie die besetzten Länder ihrer lebenswichtigsten Güter und angesammelten Reichtums, setzten den Wert der Landeswährung herunter und brachten die Wirtschaft des Landes zum Zerfall. Sie finanzierten ausgedehnte Ankäufe in besetzten Ländern durch ein Abrechnungssystem, durch das sie Anleihen von besetzten Gebieten eintrieben. Sie gaben ein Besatzungsgeld heraus, legten Besatzungssteuern auf und forderten finanzielle Beiträge, die die Kosten der Besetzung weit überschritten. Sie benützten die überschüssigen Gelder, um den Ankauf von Geschäftsunternehmen und Waren in den besetzten Ländern zu finanzieren.

7. In den besetzten Teilen der USSR, in Polen und in anderen Ländern, schafften sie die Rechte der Landesbewohner, landwirtschaftlichen und industriellen Besitz zu entwickeln und zu verwalten, ab, und behielten das Gebiet für die ausschließliche Ansiedlung, den Ausbau und Besitz für Deutsche und ihre sogenannten Rassenbrüder vor.

8. In weiterer Entwicklung ihres Planes zur verbrecherischen Ausbeutung zerstörten sie in den besetzten Gebieten Industriestädte, Kulturstätten, wissenschaftliche Institute und Besitz aller Art, um so die Möglichkeit einer Konkurrenz mit Deutschland auszuschalten.

9. Aus ihrem Programm der Schreckensherrschaft, Sklaverei, Plünderung und organisierter Gewalttaten schufen die Nazi-Verschwörer ein Werkzeug für den persönlichen Gewinn und die Machterweiterung ihrer selbst und ihrer Anhänger. Sie verschafften sich und ihren Anhängern:

a) Führende Stellungen in der Geschäftsverwaltung, die Macht, Einfluß und lukrative Nebeneinkünfte mit sich brachten.

b) Die Verwendung billiger Zwangsarbeitskräfte.

c) Die Erwerbung von ausländischem Besitztum, Geschäftsinteressen und Rohstoffen zu günstigen Bedingungen.

d) Die Grundlage für die industrielle Oberherrschaft Deutschlands.

Diese Handlungen standen im Widerspruch zu den internationalen Konventionen, besonders Artikel 46 bis 56 der Haager Bestimmungen vom Jahre 1907, sowie zu den Gesetzen und Bräuchen des Krieges, den allgemeinen Grundsätzen des Strafgesetzes, abgeleitet aus den Strafgesetzen aller zivilisierten Länder, zu dem einheimischen Strafrecht aller jener Länder, in welchen solche Verbrechen verübt wurden, und zu Artikel 6 (b) des Statuts.

Einzelheiten (beispielsweise angeführt und ohne die Vorlegung von Beweismaterial für andere Fälle beeinträchtigen zu wollen) sind folgende: