HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

Erklärungen der Einzelangeklagten zur Schuldenfrage

Alle Einzelangeklagten, mit Ausnahme von Martin Bormann, der nicht aufgefunden werden konnte, haben sich zur Anklageschrift "nicht schuldig" erklärt.

Die Erklärung von Ernst Kaltenbrunner wurde am 10. Dezember 1945 abgegeben, die Erklärung der übrigen Angeklagten am 21. November 1945.

Vorbehaltsschreiben des Hauptanklägers

der Vereinigten Staaten über Fragen

des Sprachgebrauchs in der Anklageschrift

6. Oktober 1945

M. François de Methon,

Sir Hartley Shawcross,

General R. A. Rudenko,

Sehr verehrte Herren,

in der Anklage gegen die deutschen Kriegsverbrecher, die heute unterzeichnet wurde, wird Bezug genommen auf Estland, Lettland, Litauen und gewisse andere Territorien innerhalb des Gebietes der USSR. Dieser Sprachgebrauch wurde von Rußland vorgeschlagen und wurde angenommen mit dem Zweck, eine Verzögerung zu vermeiden, welche sich aus einem Bestehen auf eine Textänderung ergeben hätte. Die Anklageschrift wurde unterzeichne unter diesem Vorbehalt und dieser Vereinbarung.

Ich habe keine Vollmacht im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Sowjet-Forderungen nach der Suveranität über solche Territorien zuzugeben oder zu bestreiten. Nichts in dieser Anklageschrift kann deshalb als Anerkennung einer solchen Suveranität seitens der Vereinigten Staaten angesehen werden, oder als Hinweis auf eine Haltung, entweder seitens der Vereinigten Staaten oder seitens der Unterzeichneten hinsichtlich einer Forderung auf Anerkennung einer solchen Suveranität.