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Beschluß des Gerichtshofes über die Bekanntmachung an die Einzelangeklagten

Internationaler Militärgerichtshof

DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN


gegen –

HERMANN WILHELM GÖRING und andere,

Angeklagte.

Nachdem der Internationale Militärgerichtshof zur Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher ordnungsgemäß eingesetzt, und eine Anklageschrift von den Hauptanklagevertretern beim Gerichtshof eingereicht wurde, wird, um die Angeklagten gebührend in Kenntnis zu setzen,

VERFÜGT: Jeder in Haft befindliche Angeklagte soll mindestens 30 Tage vor der Verhandlung eine in einer ihm verständlichen Sprache übersetzten Abschrift der in Absatz (a) der Regel 2 der Verfahrensregeln angeführeten Dokumente, gemäß den Vorschriften jenes Paragraphen erhalten.

Wortlaut der Bekanntgabe an die einzelnen Angeklagten

An die oben erwähnten Angeklagten:

Ihnen und jedem von Ihnen wird hiermit bekannt gegeben, daß eine Anklageschrift gegen Sie beim Internationalen Gerichtshof eingereicht wurde. Eine Abschrift dieser Anklageschrift und des Statuts des Gerichtshofes ist angefügt. Das Verfahren gegen Sie wird im Gerichtsgebäude zu Nürnberg, Deutschland, stattfinden, und zwar nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach der Zustellung der Anklage gegen Sie. Der genaue Zeitpunkt wird Ihnen später mitgeteilt. Sie werden besonders auf Ihre Verteidigungsrechte in Artikel 23 und 16 des Statuts und in der Regel 2 (d) des Gerichtshofes, die abschriftlich mit einer Liste von Verteidigern für Ihre Unterrichtung angefügt ist, hingewiesen.

Der Gerichtshof hat einen Beamten bestimmt, der Ihnen diese Bekanntmachung und die beiliegenden Dokumente überbringt und der sich mit Ihnen ins Benehmen setzen wird, ob und gegebenenfalls welchen Verteidiger Sie wählen wollen.

Für den Internationalen Militärgerichtshof:

Generalsekretär