HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

(b) Art der Bekanntgabe.

ES WIRD WEITER ANGEORDNET:

Die Veröffentlichung hat in deutscher Sprache in den besetzten Zonen Deutschlands durch Rundfunk, Presse und, wenn angängig, durch Plakatanschlag, wie er gewöhnlich durch die Militär-Behörden zur Unterrichtung der Zivilbevölkerung benutzt wird, zu erfolgen. Solche Rundfunk- und Pressebekanntmachungen sollen einmal wöchentlich vier Wochen lang erfolgen, und zwar über eine ausreichende Anzahl von Rundfunksendern, in einer ausreichenden Anzahl von Zeitungen, oder durch Plakatanschlag an einer ausreichenden Zahl von Stellen, damit auf diese Weise weiteste Verbreitung der obigen Bekanntmachung im ganzen besetzten Gebiet gewährleistet ist.

Die Veröffentlichung in deutscher Sprache hat in den Kriegsgefangenenlagern, in denen Deutsche gefangen gehalten werden, wo immer angängig, zu erfolgen. Die Art und Weise solcher Veröffentlichungen soll den Lagerkommandanten überlassen bleiben.

Die zuständigen Besatzungsbehörden werden ersucht, mit dem Generalsekretär des Internationalen Militärgerichtshofes bei dieser Veröffentlichung zusammenzuarbeiten; der Generalsekretär soll dem Gerichtshof einen schriftlichen Bericht über das Veranlaßte erstatten.

Beschluß des Gerichtshofes

über die Bekanntmachung

an den Angeklagten Bormann.

Internationaler Militärgerichtshof

DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

-gegen-

HERMANN WILHELM GÖRING und andere,

Angeklagte.

Verfügung.

Nachdem der Internationale Militärgerichtshof ordnungsgemäß eingesetzt und durch den Hauptanklagevertreter beim Gerichtshof eine Anklageschrift eingereicht wurde,

aber einer der Angeklagten, Martin Bormann, unauffindbar ist, wird verfügt, daß der genannte Martin Bormann auf folgende Art und Weise unterrichtet wird:

(a) Wortlaut der Bekanntmachung.

Martin Bormann ist angeklagt, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, wie sie im einzelnen in der Anklageschrift, die bei diesem Gerichtshof eingereicht wurde, aufgeführt sind.

Die Anklageschrift kann im Gerichtsgebäude zu Nürnberg, Deutschland, eingesehen werden.

Falls Martin Bormann erscheint, hat er das Recht, sich persönlich oder durch einen Anwalt zu verteidigen.

Falls er sich nicht stellt, kann gegen ihn in seiner Abwesenheit verhandelt werden. Das Verfahren beginnt am 20. November 1945 im Gerichtsgebäude zu Nürnberg, Deutschland. Wird er für schuldig befunden, wird das gegen ihn gefällte Urteil ohne weitere Verhandlung und gemäß den Verfügungen des Kontrollrates für Deutschland, vollstreckt, sobald er aufgefunden worden ist.

Auf Anordnung des

Internationalen Militärgerichtshofes

Generalsekretär