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Beweisstück II A

zur Verlautbarung in der amerikan. Besetzungszone

Militärregierung für Deutschland (U. S.)

Rechtsabteilung

APO 742

27. Oktober 1945

Betrifft: Anschlag von Plakaten des Internationalen Militärgerichtshofes.

An: Abteilung für öffentliche Sicherheit (Public Safety Division), U.S. Hauptquartier Bezirk Berlin (Major Neumann).

1. Es wird ersucht, die nötigen Maßnahmen zu treffen, um 2500 Exemplare der beiden Verordnungen des Internationalen Militärgerichtshofes in Sachen Hermann Wilhelm Göring und andere, im amerikanischen Sektor von Berlin um oder vor 18.00 Uhr am 27. Oktober 1945 anzuschlagen.

2. Die Rechtsabteilung der Militärregierung für Deutschland (U.S.) ersucht, daß Sie uns sobald als möglich über den Anschlag der Plakate, wie in Abschnitt 1 erbeten, unterrichten.

3. Dieses Ersuchen erfolgt in Bestätigung der schon durch Major Neumann und Lt. Col. Alexander G. Brown (76 X 6110) von diesem Hauptquartier, getroffenen Vereinbarungen.

Unterschrift: CHARLES FAHY

Direktor

1. Bestätigungsvermerk.

U.S.Hq.B.D. & Hq. F.A.A., OMG, P.S., APO 755, U. S. Army

31. Oktober 1945

An: Rechtsabteilung, OMGGUS, APO 742.

1. Gemäß Gesuch wurden 2500 Exemplare der beiden Verfügungen des Internationalen Militärgerichtshofes in Sachen Hermann Wilhelm Göring und andere, am 27. Okt. 1945 vor 18.00 Uhr im amerikanischen Sektor von Berlin angeschlagen.

2. Diese Verfügungen wurden am genannten Tage und vor der genannten Stunde an Anschlagbrettern und an anderen gut sichtbaren Stellen angeschlagen, und zwar ungefähr 435 in jedem der folgenden sechs Verwaltungsbezirke: Steglitz, Zehlendorf, Kreuzberg, Tempelhof, Schöneberg, Neukölln, die den amerikanischen Sektor von Berlin bilden.

Unterschrift: E. K. NEUMANN

Major, A. C.

Chief Public Safety Officer

Beweisstück II B

zur Verlautbarung in der amerik. Besetzungszone.

A. G. Kabel

Abgehende Botschaft

VORZUGSBEHANDLUNG OHNE KLASSIFIZIERUNG

AN: RECHTSBÜRO, OMGUS ZONE

VON: OMGUS VON FAHY

GEZEICHNET CLAY

ZUR KENNTNISNAHME AN: INTERNATIONALEN MILITÄRGERICHTSHOF NÜRNBERG

REF NO: CC-18221 und: 291200 B Okt 45

Auf Ersuchen des Internationalen Militärgerichtshofes, Nürnberg, hat die Rechtsabteilung den Druck von 100000 Exemplaren der Bekanntmachung an die Angeklagten veranlaßt. Die Zusendung ungefähr dieser Anzahl wird, sobald sie gedruckt ist, vermutlich am Donnerstag unter Zuerkennung der bevorzugten Beförderung auf dem Luftwege in die OMGGUS Zone erfolgen. Es wird gewünscht, daß die Hälfte der Sendung durch die OMGGUS an das Hauptquartier der französischen Militärregierung in Baden-Baden weitergeleitet werde. Der Gerichtshof hat die Anweisung gegeben, daß die Bekanntmachungen auf öffentlichen Anschlagbrettern in der U.S. Zone bekanntgegeben und in allen Kriegsgefangenenlagern zu verlesen und anzuschlagen seien. In den anderen Zonen Deutschlands ist eine gleiche Verteilung angeordnet worden. Das Rechtsbüro der OMGGUS Zone wird ersucht, das Nötige zu unternehmen, um die Plakate sofort in die französische Zone weiterzuleiten und die sofortige Verteilung an militärische Einheiten in der amerikanischen Zone zu veranlassen, mit der Weisung, daß sie binnen 24 Stunden nach Empfang anzuschlagen seien. Die Verteilung durch die OMGGUS Zone soll die Enklave Bremen, aber nicht den Distrikt Berlin, einschließen. Die Verteilung im Distrikt Berlin soll direkt durch die Rechtsabteilung OMGGUS geschehen. Es wird ersucht, daß die örtlichen Stellen der Militärregierung durch das Rechtsbüro der OMGGUS Zone an Harold B. Willey, Generalsekretär des Internationalen Militärgerichtshofes Nürnberg, über den weisungsgemäßen Anschlag der Plakate Bericht erstatten, und daß eine Kopie dieses Berichtes an die Rechtsabteilung der OMGGUS gesandt werde.

AUSSENDENDE ABTEILUNG: Rechtsabteilung

Auth: F. H. GORDON

Major

INFORMATION: O/SS, Pub Relations, AG Records

JAK/tb 0444B