Beweisstück III A
zur Verlautbarung in der französischen Besetzungszone.
FRANZÖSISCHES OBERKOMMANDO
IN DEUTSCHLAND
Baden-Baden, den 23. November 1945
Militärregierung der
Französischen Besetzungszone
Allgemeine Justizverwaltung
Der Generaldirektor
Rat FURBY
Generaljustizdirektor
Delegierter für die Ausforschung von Kriegsverbrechern in Deutschland
an
den Herrn Delegierten der Regierung der Französischen Republik bei der Staatsanwaltschaft am Internationalen Militärgerichtshof zur Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher.
Ich bestätige, daß bis zum 21. November 1945 die Bekanntmachung, wonach der verbrecherische Charakter gewisser Organisationen vor dem Internationalen Militärgerichtshof in einem Prozeß untersucht werden soll, in deutscher Sprache in der französischen Besetzungszone im Rundfunk und in den Zeitungen mindestens einmal wöchentlich zwei Wochen lang veröffentlicht worden ist, und daß diese Veröffentlichung zwecks größtmöglicher Verbreitung in der französischen Zone während zwei weiteren Wochen fortgesetzt werden wird, und zwar über den einzigen Rundfunksender der französischen Zone (KOBLENZ) und in zwölf deutschen Zeitungen.
Ich bestätige ferner, daß diese Bekanntmachung auch durch Plakate veröffentlicht worden ist, wie sie gewöhnlich von den militärischen Behörden verwendet werden, um der zivilen Bevölkerung Mitteilungen zu machen.
Ich bestätige ferner, daß diese Bekanntmachung an die zuständigen französischen Behörden für die Betreuung von Kriegsgefangenen geliefert worden ist, um, wo nur immer möglich, in Kriegsgefangenenlagern, in denen Deutsche gefangen sind, in deutscher Sprache, in der vom kommandierenden Lageroffizier vorzuschreibenden Weise veröffentlicht zu werden.
Generaljustizdirektor
Delegierter für die Ausforschung von
Kriegsverbrechern in Deutschland
Unterschrift: FURBY
Siegel
Beweisstück III B
zur Verlautbarung in der französischen Besetzungszone.
FRANZÖSISCHES OBERKOMMANDO IN DEUTSCHLAND
Baden-Baden, den 23. November 1945
Militärregierung der
Französischen Besetzungszone
Allgemeine Justizverwaltung
Der Generaldirektor
Rat FURBY
Generaljustizdirektor
Delegierter für die Ausforschung von Kriegsverbrechern in Deutschland
an
den Herrn Delegierten der Regierung der Französischen Republik bei der Staatsanwaltschaft am Internationalen Militärgerichtshof zur Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher.
Bestätigung an den Herrn Generalsekretär.
Ich bestätige, daß bis zum 21. November 1945 die Bekanntmachung an Martin Bormann, daß er beschuldigt ist, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, wie in der diesem Gerichtshof vorgelegten Anklageschrift dargelegt ist, in deutscher Sprache in der französischen Besatzungszone durch die Zeitungen und den Rundfunk zwei Wochen lang mindestens einmal wöchentlich veröffentlicht wurde – die erste Veröffentlichung fand in der am 12. Oktober beginnenden Woche statt – und daß diese Veröffentlichung zwecks größtmöglicher Verbreitung in der französischen Zone während zwei weiterer Wochen über den einzigen Rundfunksender der französischen Zone (KOBLENZ) wie auch in zwölf deutschen Zeitungen weiter laufen wird.
Der Generaljustizdirektor
Delegierter für die Ausforschung von
Kriegsverbrechern in Deutschland
Unterschrift: FURBY
Siegel