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STAATSJUSTIZRAT SCHENIN: Auch in Griechenland haben die Hitler-Verschwörer ihre Politik der schonungslosen Ausplünderung der besetzten Länder verfolgt und sofort nach der Besetzung des Landes angefangen, das Volksvermögen auszuplündern. Der amtliche Bericht der Griechischen Regierung über die in diesem Lande von den Hitleristen verübten Verbrechen ist dem Gerichtshof bereits überreicht worden.

In dem entsprechenden Teil dieses Berichts, der den Titel »Ausbeutung« trägt, werden die konkreten Tatsachen der Ausplünderung des privaten und öffentlichen Eigentums Griechenlands behandelt.

Ich verlese aus dem Bericht der Griechischen Regierung einen Auszug aus dem Abschnitt »Ausbeutung«. Die Herren Richter werden diese Stelle auf Seite 59 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:

»Wegen seiner geographischen Lage wurde Griechenland von den Deutschen als Operationsbasis für den Krieg in Nordafrika benutzt. Sie haben Griechenland auch als Erholungsstätte für Tausende ihrer Soldaten aus Nordafrika und von der Ostfront benutzt. Auf diese Weise wurden in Griechenland viel mehr Truppen zusammengefaßt, als es für die Besatzungszwecke notwendig war.

Ein großer Teil der örtlichen Vorräte an Obst, Gemüse, Kartoffeln, Olivenöl, Fleisch und Milchprodukten wurde zur Versorgung dieser Truppen mit Beschlag belegt. Da die normale Produktion für diese Versorgung nicht ausreichte, ging man in großem Maßstabe zur Beschlagnahme des Viehes über, was zu einer ernsthaften Verminderung des Viehbestandes des Landes führte.«

Außer der Beschlagnahme von Lebensmitteln für die Truppenversorgung haben die Hitler-Verschwörer in Griechenland Riesensummen für die Deckung der sogenannten »Besatzungskosten« aufgetrieben. In dem diesbezüglichen Bericht der Griechischen Regierung heißt es auf Seite 60 im Dokumentenbuch:

»Während der Zeitspanne von August bis Dezember 1941 wurden den Deutschen 26.206.085.000 Drachmen ausbezahlt, d.h. um 60 % mehr als das Staatseinkommen im gleichen Zeitraum ausmachte. Nach den Berechnungen der Vertreter der zwei Achsenmächte, Dr. Barberin, ein Deutscher, und Dr. Bertoni, ein Italiener, betrug das Staatseinkommen tatsächlich in diesem Jahre nur 23.000.000.000 Drachmen. Im nächsten Jahr haben die Deutschen, da die Staatseinnahmen sich vermindert hatten, das Geld den staatlichen Reserven entnommen.«

Eine andere, von den Nazis weitgehend verwendete Methode der Ausplünderung Griechenlands bestand in den sogenannten Beschlagnahmungen und Requisitionen. Um Zeit zu sparen, werde ich mit Erlaubnis des Gerichtshofs nur einen kurzen Auszug aus dem griechischen Bericht verlesen, der sich mit dieser Frage beschäftigt. Ich zitiere:

»Eine der ersten feindlichen Maßnahmen nach der Besetzung Griechenlands war die Ergreifung der gesamten Vorräte des Landes durch Beschlagnahme oder offenes Konfiszieren.

Die Deutschen haben unter anderem auch folgende Waren aus dem Groß- und Einzelhandel beschlagnahmt:

71000 Tonnen Korinthen, 10000 Tonnen Olivenöl, 1435 Tonnen Kaffee, 1143 Tonnen Zucker, 2520 Tonnen Reis, ferner ein Schiff mit einer Ladung Weizen im Werte von 530.000 Dollar.«

Das Land war auf drei Besatzungsmächte verteilt; die Hitleristen haben die von ihnen besetzte griechische Zone gesperrt. Nachdem sie die Ausfuhr von Lebensmitteln aus diesem Gebiet verboten haben, begannen die Hitler-Räuber, alle Lebensmittelvorräte und Waren zu beschlagnahmen, wodurch eine furchtbare Verelendung und Hungersnot innerhalb der Bevölkerung hervorgerufen wurde. Die Ergebnisse dieses Raubes waren für das griechische Volk so entsetzlich, daß letzten Endes sogar die deutschen Behörden zugeben mußten, daß sie zu weit gegangen waren. Praktisch hat sich diese Erkenntnis dahin ausgewirkt, daß die deutschen Behörden sich Ende 1942 einer Kommission des Internationalen Roten Kreuzes gegenüber verpflichteten, alle von der Besatzungsarmee entnommenen und außer Landes nach Deutschland ausgeführten Vorräte der Bevölkerung zurückzugeben. Die Deutschen verpflichteten sich, als Entschädigung Lebensmittel mit demselben Kaloriengehalt einzuführen. Dieses Versprechen wurde jedoch nie gehalten.

Wie in allen von ihnen eroberten Ländern haben die Deutschen auch in Griechenland eine unbegrenzte Menge von Papiergeld in Umlauf gebracht, wobei unter diesem Papiergeld die sogenannte Besatzungsmark zu verstehen ist, die ohne jede Deckung war.

Ich verlese einen kurzen Auszug aus dem Bericht, den die Herren Richter auf Seite 63 des Dokumentenbuches finden werden.

»Von Anfang an haben sie, die Deutschen, zehn Milliarden Besatzungsmark in Umlauf gesetzt, eine Summe, die der Hälfte des in diesem Augenblick in Umlauf befindlichen Geldes des entsprach. Im April 1944 hatte der Geldumlauf 14 Millionen Drachmen erreicht, d.h., daß er von der Zeit der Eroberung an gerechnet, um das 700-fache gestiegen war.«

Nachdem sie auf diese Weise eine heftige Inflation hervorgerufen hatten, kauften die Deutschen alle Waren zu den Festpreisen auf, die vor der Besetzung bestanden hatten. Sämtliche von ihnen gekauften Waren, sowie auch Juwelen, Goldsachen, Hauseinrichtungen und so weiter schickten die Deutschen nach Deutschland.

Schließlich haben die Deutschen auch in Griechenland wie in allen anderen von ihnen besetzten Ländern das sogenannte »Clearing-System« eingeführt. Dabei wurden alle für den Export bestimmten Waren zuerst von den Militärbehörden beschlagnahmt oder es wurde über sie ein Embargo verhängt. Später wurden sie von den deutschen Firmen nach den willkürlich festgesetzten Preisen »aufgekauft«. Nachher wurde der auf diese willkürliche Art festgesetzte Wert der Waren auf Griechenlands Kreditkonto eingetragen. Was aber die aus Deutschland importierten Waren betraf, so wurde deren Wert auf 200 bis 500 Prozent über dem tatsächlichen Wert eingeschätzt. Und schließlich wurde ebenfalls auf das Debetkonto Griechenlands der Wert der Waren, die aus Deutschland für die Besatzungsarmee eintrafen, eingetragen. Dieser zynische Raub wurde von den Deutschen »Clearing« genannt.

Ich zitiere einen kurzen Auszug aus dem Bericht der Griechischen Regierung, den die Mitglieder des Gerichtshofs auf Seite 64 des Dokumentenbuches finden werden. Ich verlese:

»Als die Deutschen das Land verließen, wies das Clearing trotz der Tatsachen, daß Griechenland sämtliche verfügbaren Vorräte nach Deutschland exportiert hatte, ein deutsches Gläubigerguthaben in Höhe von 264.157.574,03 Mark aus, während bei Beginn der Besetzung des Landes durch die deutschen Truppen die Bilanz einen Betrag von 4.353.428,82 Mark zugunsten Griechenlands auf gewiesen hatte.«

Meine Herren Richter! Auf diese Weise haben die Hitler-Banditen das griechische Volk ausgeplündert.

Herr Vorsitzender, meine Herren Richter! Ich gehe jetzt zur Darlegung der Tatsache über die ungeheuere Ausplünderung über, der das private, öffentliche und staatliche Eigentum in den zeitweise besetzten Gebieten der Sowjetunion seitens der Hitler-Faschisten ausgesetzt war. Unbestreitbare und echte Urkunden, die ich Ihnen, meine Herren, vorzulegen die Ehre habe, werden beweisen, daß die faschistischen Verschwörer schon lange vor dem Überfall auf die USSR in verbrecherischer Weise einen Plan ausgeklügelt und vorbereitet hatten, um die Reichtümer und das Volkseigentum der Sowjetunion auszuplündern und auszurauben.

Wie alle Kriegsverbrechen, die von den Hitler- Banden in den besetzten Gebieten verübt worden sind, so ist auch der Raub und das Plündern in diesen Gebieten vorbedacht gewesen und von den Hauptkriegsverbrechern, die durch den Willen und die Tapferkeit der Vereinten Nationen auf die Anklagebank gebracht wurden, organisiert worden.

Das, was auf den weiten Gebieten der Sowjetunion, auf den fruchtbaren Steppen der Ukraine, auf den Feldern und in den Wäldern Weißrußlands, auf den üppigen Feldern des Kuban und des Don, in den blühenden Gärten der Krim, in der Umgebung von Leningrad und in dem sowjetischen Baltikum von den zahlreichen Vollstreckern der verbrecherischen Pläne der Verschwörer durchgeführt wurde, alle diese ungeheuerlichen Greueltaten, das allgemeine Rauben, die massenhafte und wahllose Plünderung heiliger Güter, die durch friedliche und ehrliche Arbeit der sowjetischen Völker, des russischen, ukrainischen, weißrussischen Volkes und anderer, geschaffen wurden, alle diese Verbrechen wurden unmittelbar von der verbrecherischen Hitler-Regierung, vom Oberkommando der deutschen Wehrmacht, von den Hauptkriegsverbrechern, die jetzt auf der Anklagebank sitzen, vorbedacht, ausgeklügelt, vorbereitet und organisiert.

Ich beginne damit, die vorbedachte Planung der auf den Gebieten der USSR durchgeführten Verbrechen zu beweisen. Ich werde beweisen, daß der massenhafte und wahllose Raub von privatem, kommunalem und staatlichem Eigentum durch die deutsch-faschistischen Eindringlinge nicht vereinzelt war, daß er keine örtliche Erscheinung oder das Ergebnis einer Zersetzung oder des Raubes einzelner militärischer Einheiten oder Gruppen war, sondern im Gegenteil, ich will beweisen, daß es ein wirklicher und unteilbarer Teil des allgemeinen Angriffsplanes auf die USSR und noch mehr, das grundsätzliche Motiv und die zentrale Triebkraft dieses verbrecherischen Planes und dieses verbrecherischen Überfalles war.

Ich bitte um Entschuldigung, Herr Vorsitzender, wenn ich mich bei der Darlegung der Tatbestände, welche die Vorbereitung dieser Art von Verbrechen betreffen, auf einige Urkunden beziehen werde, die bereits von meinen amerikanischen Kollegen dem Gerichtshof vorgelegt wurden. Ich werde jedoch versuchen, Wiederholungen zu vermeiden und hauptsächlich nur diejenigen Auszüge aus den Urkunden verlesen, die bisher noch nicht zitiert wurden.

Zur gleichen Zeit, als der Plan »Barbarossa« ausgearbeitet wurde, der die Gesamtheit der strategischen Fragen, die mit dem Überfall auf die USSR zusammenhingen, behandelte, wurden, wie bekannt ist, auch rein wirtschaftliche Probleme, die sich aus diesem Plan ergaben, bearbeitet.

In der Urkunde, die unter dem Namen »Besprechung mit den Abteilungen der Wehrmacht, 29. April 1941« bekannt ist, und die dem Gerichtshof bereits von der Amerikanischen Anklagevertretung am 10. Dezember vorigen Jahres unter Beweisstück US-141 vorgelegt wurde, lesen wir:

»Zweck der Zusammenkunft: Einführung in den organisatorischen Aufbau des wirtschaftlichen Sektors des Unternehmens ›Barbarossa-Oldenburg‹.«

Weiter hinten in dieser Urkunde wird darauf hingewiesen, daß der Führer, im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen bei der Vorbereitung von in Aussicht genommenen Maßnahmen, »die einheitliche Zusammenfassung aller wirtschaftlichen Vorgänge befohlen hat«, und daß »der Wirtschaftsstab z. b. V. Oldenburg, unter Generalleutnant Schubert« zur Zentrale gestaltet werden müsse, und daß dieser Stab dem Reichsmarschall, das heißt Göring, unterstellt werde.

So leitete der Angeklagte Göring schon im April 1941 die gesamte Tätigkeit zur Vorbereitung der Ausplünderung der USSR.

Um die Besprechung dieses Schriftstückes zu beenden, möchte ich nur daran erinnern, daß in ihm bereits zu diesem frühen Zeitpunkt eine Organisation von Sonderinspektoren für die Wirtschaft und von Kommandos in Leningrad, Murmansk, Riga, Minsk, Moskau, Tula, Gorki, Kiew, Baku, Jaroslawl und in vielen anderen Industriestädten der Sowjetunion vorgesehen war.

Die Aufgaben dieser Inspektionen und Kommandos bestanden, wie es in der Urkunde heißt, in der wirtschaftlichen Ausbeutung der entsprechenden Gebiete, das heißt, wie es weiter unten erklärt ist, in der Lösung aller Fragen der Nahrungszufuhr, Landwirtschaft, Industrie, einschließlich der Zufuhr von Rohstoffen und Fertigwaren, wie auch in der Lösung der Fragen der Forstwirtschaft, der Finanzen und Banken, Museen, Handel, Warenverteilung und Arbeitskräfte.

Wie der Gerichtshof ersehen kann, sind die Aufgaben äußerst umfangreich und außerordentlich konkret.

Der Plan »Barbarossa-Oldenburg« wurde weiterhin durch die sogenannten »Weisungen zur wirtschaftlichen Führung der neu besetzten Ostgebiete« »Grüne Mappe« entwickelt. Diese Weisungen wurden ausgearbeitet und vor dem Überfall auf die USSR im geheimen erlassen. Bevor ich jedoch zur »Grünen Mappe« übergehe, möchte ich mich auf eine andere Urkunde beziehen und diese teilweise verlesen. Es handelt sich um die sogenannte »Kreislandwirtschaftsführermappe«, die dem Gerichtshof von meinem Kollegen, Oberst Smirnow, als USSR-89 vorgelegt wurde.

Dieses ebenfalls rechtzeitig vorbearbeitete und erlassene Schriftstück, das sehr eingehende Weisungen für den zukünftigen »Kreislandwirtschaftsführer« enthält, war betitelt: »Kreislandwirtschaftsführermappe« und trägt das Datum vom 1. Juni 1941. Es ist selbstverständlich, daß auch diese Mappe eine »Geheime Kommandosache« ist.

Diese Weisung beginnt mit den »12 Geboten für das Verhalten der Deutschen im Osten und die Behandlung der Russen«. Mein Kollege Oberst Smirnow hat nur eins dieser Gebote verlesen und ich möchte mit Erlaubnis des Gerichtshofs die übrigen Teile verlesen.

Das »Erste Gebot« lautet und ich bemerke, daß die Herren Richter die Stelle auf Seite 69 der Dokumentenmappe finden werden. Ich zitiere:

»Euch, die Ihr als Mitarbeiter nach dem Osten geschickt werdet, gilt als Grundsatz, daß nur die Leistung entscheidend ist. Daher muß ich von Euch höchsten und rücksichtslosesten Einsatz verlangen.«

Von welcher »Arbeit« gesprochen wird, geht aus den folgenden »Geboten« klar hervor. Ich zitiere deren Auszüge:

5. Gebot: »Wesentlich ist, daß Ihr immer das Endziel vor Augen habt. Im Ziel muß größte Sturheit von Euch verlangt werden. Um so elastischer könnt Ihr in den Methoden sein, um dieses Ziel zu erreichen. Die Methoden sind dem einzelnen überlassen....«

6. Gebot: »Da die neuerschlossenen Räume für Deutschland und Europa auf die Dauer gewonnen werden müssen, kommt es entscheidend auf Eure Haltung an.... Charaktermängel des Einzelnen werden grundsätzlich zu seiner Abberufung führen. Wer aus solchen Gründen abberufen wird, kann auch im Reich nicht mehr an entscheidender Stelle stehen.«

So wurden die zukünftigen »Landwirtschaftsführer« nicht nur auf die Notwendigkeit hingewiesen, während ihrer bevorstehenden räuberischen Tätigkeit hart und unerbittlich zu sein, sondern sie wurden auch vor den Folgen gewarnt, die sie tragen würden, wenn sie sich nicht hart genug erweisen oder einen Charaktermangel an den Tag legen sollten. Der gleiche Gedanke wird in den folgenden »Geboten« entwickelt:

7. Gebot: »Fragt nicht, wie nutzt das dem Bauerntum, sondern fragt nur: Was nützt es Deutschland?«

8. Gebot: »Redet nicht, sondern handelt. Den Russen werdet Ihr nie ›überreden‹ oder durch Reden überzeugen. Reden kann er besser als Ihr, da er ein geborener Dialektiker ist... Nur Euer Wille muß maßgebend sein, aber dieser Wille muß auf große Aufgaben ausgerichtet sein. Nur dann ist er moralisch, auch in seiner Härte. Wahrt den Abstand gegenüber den Russen, sie sind nicht Deutsche, sondern Slawen.«

9. Gebot: »Wir wollen die Russen nicht zum Nationalsozialismus bekehren, sondern sie zu unserem Werkzeug machen. Ihr müßt die Jugend gewinnen, indem Ihr ihr Auf gaben stellt und sie dort hart anpackt und mitleidlos straft, wo sie an diesen Aufgaben Sabotage übt oder sie nichts leistet.

Nachforschungen über Vergangenes und Bittgesuche rauben Euch die Zeit für Eure deutschen Aufgaben. Ihr seid weder Untersuchungsrichter noch Klagemauer.«

11. Gebot: »... Sein Magen ist dehnbar, daher kein falsches Mitleid.«

So waren die »Gebote« für die Landwirtschaftsführer; man sollte sie richtiger »Gebote für Kannibalen« nennen.

Mit diesen »Geboten« wird diese »Mappe« eingeleitet, und dieser Einleitung folgt dann ein vollständig konkretes und bis in die Einzelheiten ausgearbeitetes Programm für die Ausplünderung der Landwirtschaft der USSR.

Am Anfang dieses Programms lesen wir:

»Allgemeine wirtschaftspolitische Richtlinien für Wirtschaftsorganisation Ost, Gruppe Landwirtschaft.

Das ernährungspolitische Ziel dieses Feldzuges ist:

1. Die Versorgung der Deutschen Wehrmacht sowie der deutschen Zivilbevölkerung auf Jahre hinaus sicherzustellen.«

Wie Sie sehen, meine Herren Richter, ist hier eine höchst klare und offene Formulierung der Ziele über den Überfall auf die USSR gegeben. Es versteht sich, daß diese Formulierung nicht alle Ziele erschöpfend behandelt. Diese Ziele beschränkten sich nicht nur auf den Raub von Nahrungsmitteln, und der Raub beschränkte sich auch bei weitem nicht nur auf Nahrungsmittel. Aber dies ist ja nur ein Auszug aus der »Kreislandwirtschaftsführermappe« und sie waren nicht die einzigen, die die Raubanweisungen erhielten und durchführten.

In ihrer Gesamtheit enthält die Mappe die folgenden Teile des höchst eingehend ausgeklügelten, höchst konkreten Programms für die Ausraubung der sowjetischen Landwirtschaft. Sie finden dieses Dokument, meine Herren Richter, auf Seite 67 des Dokumentenbuches:

»1) 12 Gebote, 2) Allgemeine Wirtschaftsrichtlinien, 3) Organisationsschema, 4) Dienstanweisung für Kreislandwirtschaftsführer, 5) Merkblatt für Personalnachschub, 6) Sowchos: Übernahme und Bewirtschaftungsrichtlinien, 7) Kolchos: Übernahme und Bewirtschaftungsrichtlinien, 8) MTS. (Maschinen-Traktoren-Station): Übernahme und Bewirtschaftungsrichtlinien, 9) Erfassungsrichtlinien, 10) Versorgung einer Stadt, 11) Ernte- und Bestellungszeiten, 12) Preistabelle.«

Ich werde die Zeit des Gerichtshofs nicht in Anspruch nehmen, das gesamte Dokument, das aus achtundneunzig maschinengeschriebenen Seiten besteht, zu verlesen. Ich lege es in seiner Gesamtheit dem Gerichtshof vor. Aus dem Dokument, das dem Gerichtshof bereits von meinen amerikanischen Kollegen am 10. Dezember vorigen Jahres vorgelegt worden ist, und zwar als US-147, werde ich nur einige Zeilen verlesen. Dieses Dokument ist das Protokoll einer Rede Rosenbergs bei einer geheimen Konferenz am 20. Juni 1941, die sich mit den »Fragen des Ostens« beschäftigt. In seinem Vortrag erklärt Rosenberg:

»Die deutsche Volksernährung steht in diesen Jahren zweifellos an der Spitze der deutschen Forderungen im Osten, und hier werden die Südgebiete und Nordkaukasien einen Ausgleich für, die deutsche Volksernährung zu schaffen haben. Wir sehen daraus nicht die Verpflichtung ein, aus diesen Überschußgebieten das russische Volk mit zu ernähren. Wir wissen, daß das eine harte Notwendigkeit ist, die außerhalb jeden Gefühls steht. Zweifellos wird eine sehr umfangreiche Evakuierung notwendig sein und dem Russentum werden sicher sehr schwere Jahre bevorstehen.«

So haben die Führer von Hitler-Deutschland ihre Aufgaben, die sie sich selbst gestellt hatten, formuliert, als sie den Überfall auf die Sowjetunion vorbereiteten.

Später, im August 1942, und zwar vom 26. bis 28. August, sprach bei einer Konferenz in Rowno der Gauleiter Koch, der gerade aus Hitlers Hauptquartier gekommen war. Im Rosenberg-Archiv wurde das Protokoll dieser Sitzung entdeckt. Dieses Dokument wurde uns von der Amerikanischen Anklagebehörde liebenswürdigerweise zur Verfügung gestellt und ist als 264-PS registriert, dem Gerichtshof jedoch noch nicht vorgelegt worden. Ich verlese einen Auszug aus diesem Protokoll. Die Herren Richter können diese Stelle auf Seite 74 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:

»Er«, Koch, »stellte den politischen Standpunkt und seine Aufgaben als Reichskommissar folgendermaßen heraus: Es gibt keine freie Ukraine. Das Ziel unserer Arbeit muß sein, daß die Ukraine für Deutschland arbeitet und nicht, daß wir das Volk hier beglücken. Die Ukraine hat zu liefern das, was Deutschland fehlt. Diese Aufgabe muß ohne Rücksicht auf Verluste durchgeführt werden... Der Führer hat 3 Millionen Tonnen Getreide aus der Ukraine für das Reich verlangt und diese müssen herangeschafft werden....«

Später werde ich beweisen, wie diese zuerst vorgemerkten drei Millionen Tonnen Getreide von den Hitler-Räubern, deren Appetit von Monat zu Monat stieg, übertroffen wurden.

Alle diese Plünderungen wurden von der verbrecherischen Hitler-Regierung im voraus geplant und durchdacht, wobei ein organisatorisches Schema für die Durchführung der organisierten Plünderung und konkrete Methoden der Ausplünderung der besetzten Gebiete ausgearbeitet wurden.

Ich werde nun mit Erlaubnis des Gerichtshofs einige Auszüge aus dem geheimen Dokument des Reichsmarschalls Göring verlesen, das von der Roten Armee erbeutet worden ist.

Dieses Dokument ist betitelt »Richtlinien für die Führung der Wirtschaft in den neubesetzten Ostgebieten (Grüne Mappe)« und ist teilweise bereits von der Sowjet-Anklagevertretung erwähnt worden. Das Dokument ist als USSR-10 dem Gerichtshof vorgelegt worden. Die Herren Richter werden dieses Dokument auf Seite 76 des Dokumentenbuches finden.

Auf der Titelseite des Dokuments heißt es:

»Wirtschafts-Führungsstab Ost, Geheime Kommandosache. Vermerk: Bis zum X-Tage sind diese Anweisun gen als Geheime Kommandosache (Reichssache), vom X-Tage ab als offen ›Nur für den Dienstgebrauch‹ zu behandeln. Richtlinien für die Führung der Wirtschaft in den neubesetzten Ostgebieten. (Grüne Mappe.)

Teil I: Aufgaben und Organisation der Wirtschaft. Berlin, Juni 1941. Gedruckt im Oberkommando der Wehrmacht.«

Wie aus dem Text dieses Dokuments hervorgeht, sind diese »Richtlinien« unmittelbar vor dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion herausgegeben worden und dienten

»der Truppenführung und den Wirtschaftsdienststellen zur Unterrichtung über die wirtschaftlichen Aufgaben in den neu zu besetzenden Gebieten«.

Die »wirtschaftlichen Hauptaufgaben« sehen in ihrem ersten Punkt folgende Anweisung vor:

»I. Nach den vom Führer gegebenen Befehlen sind alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die sofortige und höchstmögliche Ausnutzung der besetzten Gebiete zugunsten Deutschlands herbeizuführen. Dagegen sind alle Maßnahmen zu unterlassen oder zurückzustellen, die dieses Ziel gefährden könnten.

II. Die Ausnutzung der neu zu besetzenden Gebiete hat sich in erster Linie auf den Gebieten der Ernährungs- und der Mineralölwirtschaft zu vollziehen. Soviel wie möglich Lebensmittel und Mineralöl für Deutschland zu gewinnen, ist das wirtschaftliche Hauptziel der Aktion. Daneben müssen sonstige Rohstoffe aus den besetzten Gebieten der deutschen Kriegs wirtschaft zugeführt werden, soweit das technisch durchführbar und im Hinblick auf die draußen aufrechtzuerhaltende Produktion möglich ist.«

Ich lasse den weiteren Teil dieses Auszuges aus, und gehe zur Verlesung des folgenden Zitats über, das die Herren Richter auf Seite 78 des Dokumentenbuches finden werden:

»Völlig abwegig wäre die Auffassung, daß es darauf ankomme, in den besetzten Gebieten einheitlich die Linie zu verfolgen, daß sie baldigst wieder in Ordnung gebracht und tunlichst wieder aufgebaut werden müßten. Die Behandlung der einzelnen Landstriche wird im Gegenteil durchaus verschiedenartig sein müssen. Nur diejenigen Gebiete werden wirtschaftlich gefördert und vordringlich in Ordnung gehalten werden müssen, in denen bedeutende Ernährungs- und Mineralölreserven für uns erschlossen werden können.«

Um Zeit zu sparen, lasse ich den Teil 2 dieses Zitates aus.

Dieser frühzeitig ausgearbeitete Plan der organisierten Ausraubung der Sowjetunion sieht ferner in vielen Einzelheiten die Ausfuhr aller Rohstoffe, Warenbestände und Vorräte aus der USSR nach Deutschland sowie die allgemeine Ausplünderung der Bevölkerung vor. Zum Beweis verlese ich Auszüge aus diesem Dokument, um es nicht vollständig verlesen zu müssen. Die Herren Richter werden dieses Zitat auf den Seiten 83, 87 und 88 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:

»Alle für uns brauchbaren Rohstoffe, Halbzeug- und Fertigwaren sind dem Handel zu entziehen. Dies veranlassen die IV Wi's und die Wirtschaftsdienststellen durch einfache Aufrufe und Befehle, durch Anordnungen der Beschlagnahme oder durch militärische Bewachung oder beides.«

Seite 88:

Aus dem Abschnitt ›Rohstoffe und die Ausnützung der Warenvorräte‹:

»Platin, Magnesium und Kautschuk ist sofort zu bergen und sobald als möglich zurückzuführen.«

Seite 87 Rückseite:

»Die im Gefechtsgebiet und rückwärtigen Armeegebiet vorgefundenen Verpflegungsmittel, Unterkunfts-, Verbrauchsmittel und Bekleidungsgegenstände stehen in erster Linie dem IVa für die Befriedigung des Sofortbedarfs der Truppe zur Verfügung.«

Seite 83, Rückseite, des Dokumentenbuches.

In dem Teil des Berichtes, der den Titel »Die Wirtschaftsorganisation« trägt, wird das Schema des zu diesem Zweck geschaffenen weitverzweigten Apparates angegeben, der diese geplante und organisierte Ausplünderung der USSR durchführen sollte.

Ich verlese einige Auszüge aus diesem Teil. Die Herren Richter werden diese auf Seite 79 des Dokumentenbuches finden:

»A. Allgemeines: Der Reichsmarschall hat zur einheitlichen Leitung der Wirtschaftsverwaltung im Operationsgebiet und in den später einzurichtenden politischen Verwaltungsgebieten den ›Wirtschaftsführungsstab Ost‹ gebildet, der ihm unmittelbar untersteht und in seiner Vertretung von Staatssekretär Körner geleitet wird.«

Zweiter Auszug:

»Die Weisungen des Reichsmarschalls erstrecken sich auf alle Gebiete der Wirtschaft, einschl. Ernährung und Landwirtschaft.«

Meine Herren Richter! Indem ich Sie bitte, Ihre Aufmerksamkeit auf diese Auszüge zu lenken, betrachte ich es als endgültig erwiesen, daß der Angeklagte Göring nicht nur persönlich die Vorbereitung zur Ausplünderung des privaten, öffentlichen und staatlichen Eigentums einleitete, sondern auch später den besonders zu diesem Zweck geschaffenen Riesenapparat leitete.

Das Schema des Aufbaus dieses Apparates können Sie nach den folgenden Auszügen aus der »Grünen Mappe« beurteilen. Ich verlese:

»Wirtschaftsorganisation im Operationsgebiet:

1. Die dem Wirtschaftsstab Ost nachgeordneten Wirtschaftsdienststellen sind, soweit sie im Operationsgebiet tätig sind, bei den Kommandostellen des Heeres eingesetzt und diesen militärisch unterstellt, und zwar:

a) Im rückwärtigen Heeresgebiet:

Je eine Wirtschaftsinspektion bei den Befehlshabern des rückwärtigen Heeresgebietes.

Je ein oder mehrere Wirtschaftskommandos bei den Sicherungsdivisionen.

Je eine Gruppe IV Wi bei den Feldkommandanturen.

b) Im Armeegebiet:

Je ein IV Wi (-V.O.-Rü-Amt) bei den AOK's.

Je eine Gruppe IV Wi bei den in das Armeegebiet vorgezogenen, den AOK's unterstehenden Feldkommandanturen, ferner nach Bedarf in das Armeegebiet vorgeschobene, den AOK's militärisch unterstellte Wirtschaftskommandos.«

Weiter ist im Abschnitt desselben Teiles, Paragraph 4, unter dem Titel »Gliederung der Wirtschaftsdienststellen im Einzelnen«, das ganze Schema des Aufbaus des Wirtschaftsstabes Ost angegeben; ich werde es, um Zeit zu sparen, mit meinen eigenen Worten zusammenfassen. Die Herren Richter werden das Dokument auf Seite 79, Rückseite, des Dokumentenbuches finden:

Chef des Wirtschaftsstabes mit Führungsgruppe (Arbeitsgebiet, Führungsfragen, dazu Arbeitseinsatz).

Gruppe Ia, die für die Ernährung und Landwirtschaft zuständig war, und über die ganzen landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowohl, wie über die Bereitstellung der Truppenverpflegung verfügte.

Gruppe W, die für die Industrie, Rohstoffe, Forst-, Finanz- und Bankwesen, Handel und Warenverkehr zuständig war;

Gruppe M, die für den Truppenbedarf, Rüstungswirtschaft und Transportwesen zuständig war;

Die Wirtschaftsinspektion im Bereich jeder Heeresgruppe, die die wirtschaftliche Ausnutzung des Gebietes leitet.

Die Wirtschaftkommandos, die in den Bereichen aller Sicherungsdivisionen organisiert wurden und aus einem Offizier als Kommandeur und mehreren Facharbeitern einzelner Arbeitszweige bestanden.

Die Wirtschaftsgruppen bei den Feldkommandanturen, denen die Befriedigung des Sofortbedarfs für die im Gebiete der Feldkommandantur gelegenen Truppen sowie die Vorbereitung der wirtschaftlichen Ausnutzung des Landes für die Kriegswirtschaft oblag.

Diesen Wirtschaftsgruppen waren Fachleute für den Arbeitseinsatz, für die Ernährung und Landwirtschaft, für die gewerbliche Wirtschaft und für die allgemeinen Wirtschaftsfragen beigegeben.

Die Wirtschaftsabteilung beim Armeeoberkommando mit besonderen technischen Bataillonen, technischen Zügen, sowie mit Erkundungstrupps für wirtschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft, insbesondere der Rohstoffe und Öl, und Erkundungs- und Bergungstrupps für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Maschinen einschließlich Traktoren.

Dieses Schema sieht auch besondere technische Unterabteilungen für Ölwirtschaft (Bataillone und Kompanien) sowie die sogenannten Bergbaubataillone und so weiter vor.

Auf diese Weise wurde unter der unmittelbaren Leitung des Angeklagten Göring frühzeitig eine ganze Räuberarmee aller Ränge und Sachgebiete für die organisierte Ausplünderung und den organisierten Diebstahl des Volksvermögens der USSR geplant, vorbereitet und ausgebildet.

Meine Herren Richter, ich will Ihre Zeit nicht durch das Verlesen des ganzen Textes der »Grünen Mappe« in Anspruch nehmen und werde mich deshalb auf das Inhaltsverzeichnis ihrer übrigen Teile beschränken. Diese tragen den folgenden Titel, der Gerichtshof wird dies auf Seite 77 des Dokumentenbuches finden:

»Die Durchführung der wirtschaftlichen Einzelaufgaben, wirtschaftliche Transporte, militärische Sicherungsaufgaben für die Wirtschaft, die Versorgung der Truppen aus dem Lande, Arbeitseinsatz, Heranziehung der einheimischen Bevölkerung, Kriegsbeute, Leistungen gegen Bezahlung, Wehrmachtsbeute, Prise, Rüstungswirtschaftliche Aufgaben, Rohstoffe, Warenbewirtschaftung, Geld und Kreditwesen, Auswärtiger Waren- und Zahlungsverkehr, Preisregelung«.

Auf diese Weise wurde die Ausplünderung sämtlicher Wirtschaftszweige der USSR vorgesehen.

Zum Schlusse werde ich den Befehl Keitels vom 16. Juni 1941 verlesen. In diesem sechs Tage vor dem Aufmarsch gegen die Sowjetunion erlassenen Befehl hat er allen Truppenteilen der Deutschen Wehrmacht befohlen, alle Anweisungen der »Grünen Mappe« durchzuführen. Ich verlese diesen Befehl: Im Dokumentenbuch, meine Herren Richter, befindet sich dieser Befehl auf Seite 89, Rückseite:

»Auf Grund des ihm vom Führer erteilten Auftrages hat der Reichsmarschall die ›Richtlinien für die Führung der Wirtschaft‹ in den neu zu besetzenden Gebieten erlassen.

Diese Richtlinien (Grüne Mappe) dienen der Truppenführung und den Wirtschaftsdienststellen zur Unterrichtung über die wirtschaftlichen Aufgaben in den neu zu besetzenden Gebieten. Sie enthält Weisungen für die Versorgung der Truppe aus dem Lande und gibt Anordnungen für die Truppe zur Unterstützung der Wirtschaft. Diesen Weisungen und Anordnungen ist seitens der Truppe zu entsprechen. Für die weitere Kriegführung ist es von ganz besonderer Bedeutung, daß die neu besetzten Gebiete wirtschaftlich sofort und in höchstmöglichem Maße zugunsten der deutschen Kriegswirtschaft, insbesondere auf dem Gebiet der Ernährung und Mineralölversorgung ausgenutzt werden.«

Ich lasse den zweiten Teil dieses Befehls aus, in dem in konkreter Form ausgeführt wird, wie die Weisungen der »Grünen Mappe« durchgeführt werden müssen, und verlese nur den Schlußabsatz dieses Keitelschen Befehls:

»Durch Einsatz von Feld- und Ortskommandanturen in den wichtigsten landwirtschaftlichen und Mineralölerzeugungsgebieten ist diese Ausnutzung des Landes weitgehend zu fördern.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel.«

Der Schlußsatz dieses Dokuments, der verlangt, daß »die Ausnutzung des Landes weitgehend zu fördern sei, wurde von der Deutschen Wehrmacht von Anfang an durchgeführt; die besetzten Gebiete der Sowjetunion waren von den ersten Tagen des Krieges der schonungslosen Ausplünderung ausgesetzt«.

Ich werde dem Gerichtshof als Beweis für diese Behauptung später eine Reihe von Originaldokumenten, Befehlen, Anweisungen, Verordnungen und so weiter vorlegen, die von den verschiedenen Instanzen des deutschen Heeres herausgegeben wurden.

In der Zwischenzeit, um mit der »Grünen Mappe« fertig zu werden, möchte ich zum Schluß feststellen, daß dieses erstaunliche Dokument ein entscheidendes Zeugnis der räuberischen Qualifikationen und der besonders großen räuberischen Erfahrungen der Hitler- Verschwörer ist.

Das weitestgehend vorbedachte und in allen Einzelheiten ausgearbeitete Programm der Ausplünderung der besetzten Gebiete der Sowjetunion wurde von den Verschwörern buchstäblich seit dem ersten Tage des Überfalls auf die USSR durchgeführt.

Neben der organisierten Plünderung, die von einem zu diesem Zweck besonders gegründeten Riesenapparat durchgeführt wurde, – ein Apparat, der aus allen Arten von »Landwirtschaftsführern«, »Inspektoren«, »Wirtschaftsspezialisten«, »Technischen- und Nachrichten-Bataillonen«, »Wirtschaftsgruppen und -abteilungen«, »Wirtschaftsstäben«, »militärischen Agronomen« und so weiter bestand – wurde von der Hitler-Regierung und dem Oberkommando des deutschen Heeres auch das sogenannte »materielle Interesse« der deutschen Soldaten und Offiziere aufs äußerste angeregt, denen unbegrenzte Möglichkeiten zur Plünderung der Zivilbevölkerung gegeben wurden und die ihre »Beute« nach Deutschland schicken konnten.

Die allgemeine Plünderung der Bevölkerung der Städte und Dörfer in den besetzten Gebieten der USSR, sowie die Massenversendung des Privatbesitzes der Sowjetbürger, des Besitzes der bäuerlichen Genossenschaften, der Genossenschaften und des Staates nach Deutschland wurden überall da, wo die deutsch-faschistischen Eroberer in Erscheinung traten, durchgeführt, und zwar nach den im voraus ausgearbeiteten Plänen und Methoden.

Ich gehe nunmehr zur Vorlage einzelner Dokumente der Sowjetregierung über, die sich auf diese Fragen beziehen.

Bereits einige Monate nach dem verräterischen Angriff des hitlerischen Deutschlands auf die USSR hat die Sowjetregierung eine Reihe von unumstößlichen Tatsachen über die Kriegsverbrechen erhalten, die von den Hitler-Armeen in den von ihnen besetzten Sowjetgebieten begangen wurden.

Dem Gerichtshof ist bereits von meinem Kollegen als USSR-51 die Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten der USSR, V. M. Molotov, vom 6. Januar 1942, vorgelegt worden. Um Wiederholungen zu vermeiden und um nicht unnötige Zeit zu vergeuden, will ich nur einige Auszüge aus dieser Note verlesen, und zwar nur Auszüge, die sich unmittelbar auf dieses Thema

beziehen. Die Zitate, die ich verlesen will, sind im Dokumentenbuch auf Seite 100 angestrichen:

»Jeder Schritt der faschistischen deutschen Armee und ihrer Bundesgenossen auf den von ihnen besetzten Sowjetterritorien in der Ukraine und der Moldau, in Weißrußland und Litauen, in Lettland und Estland, auf karelisch-finnischem Gebiet und in den russischen Bezirken und Gebieten ist durch die Zerstörung und Vernichtung zahlloser materieller und kultureller Werte unseres Volkes gekennzeichnet.«

Sodann der letzte Absatz dieses Zitats:

»In den von den deutschen Behörden besetzten Dörfern wird die friedliche Bauernbevölkerung hemmungslos ausgeplündert und ausgeraubt. Den Bauern wird ihre Habe genommen, die durch die beharrliche Arbeit von Jahrzehnten erworben wurde; ihnen werden die Bauernhäuser, das Vieh, das Getreide, die Kleidung genommen – alles bis zum letzten Kinderhemd und bis zur letzten Handvoll Korn. In vielen Fällen wird die Dorfbe völkerung, Greise, Frauen und Kinder sofort nach der Besetzung des Dorfes von den deutschen Eindringlingen aus ihren Heimen vertrieben und gezwungen, in Erdhöhlen und Erdlöchern, im Walde oder einfach unter freiem Himmel zu hausen. Die Eindringlinge ziehen am hellichten Tage auf den Landstraßen den ersten besten Passanten, darunter auch Kindern, die Kleider und Schuhe aus, wobei sie alle diejenigen niedermetzeln, die den Versuch machen, zu protestieren oder dem Raub irgendeinen Widerstand entgegenzusetzen.

In den von der Roten Armee befreiten Dörfern der Bezirke Rostow und Woroschilowgrad in der Ukraine wurden die Bauern von den Eindringlingen wiederholt ausgeplündert, da durch die betreffende Gegend verschiedene deutsche Truppenteile durchzogen und jeder von ihnen die Durchsuchungen, die Räubereien, Brandstiftungen und Erschießungen wegen Nichtablieferung von Lebensmitteln erneuerte. Das gleiche geschah in den Gebieten von Moskau, Kalinin, Tula, Orel, Leningrad und in anderen Gebieten, aus denen die Truppen der Roten Armee gerade die Überreste der Truppen der deutschen Eindringlinge vertreiben.«

Um Zeit zu sparen, möchte ich die nächsten Abschnitte dieser Note nicht verlesen, sondern dem Gerichtshof nur mit eigenen Worten von ihnen Kenntnis geben. In dieser Note wird eine ganze Reihe feststehender Tatsachen über die Ausplündereien der friedliebenden Bevölkerung verschiedener Bezirke und Dörfer der Sowjetunion aufgeführt. Die Namen der Opfer dieser Plünderungen, sowie die Sachen, die geraubt wurden, sind darin ebenfalls erwähnt.

»Die räuberischen Orgien der deutschen Offiziere und Soldaten erstreckten sich auf alle von ihnen besetzten Sowjetgebiete. Die deutschen Behörden legalisierten das Plündern in ihrer Armee und förderten die Ausplünderungen und Gewalttaten. Die Deutsche Regierung sieht hierin die Verwirklichung des von ihr verkündeten Banditenprinzips, nach dem jeder deutsche Soldat ›persönlich am Krieg materiell interessiert sein muß‹. So wird schon in einer Geheimanweisung vom 17. Juli 1941, die an alle Kommandeure der Propagandakompanien des deutschen Heeres gerichtet war und von den Truppenteilen der Roten Armee bei der Zertrümmerung der 68. deutschen Infanteriedivision gefunden wurde, unmittelbar auf die Notwendigkeit hingewiesen, ›bei jedem Offizier und Soldaten der deutschen Armee das Gefühl des persönlichen materiellen Interesses am Krieg zu erziehen‹. – Ebensolche Befehle, die die Armee zu Massenplünderungen und Mordtaten an der friedlichen Bevölkerung anstacheln, werden auch in den anderen Armeen erlassen, die im Bunde mit Deutschland Krieg führen.

An der deutsch-sowjetischen Front, besonders im Vorgelände von Moskau, trifft man immer zahlreicher Offiziere und Soldaten, die geraubte Kleidungsstücke tragen, Leute, die gestohlene Sachen in den Taschen haben und die in ihren Panzern die ihren Opfern ausgezogenen Damen- und Kinderkleidungsstücke, Stiefel und Wäsche mit sich führen. Die deutsche Armee ver wandelt sich immer mehr in eine Armee raubgieriger Plünderer und Marodeure, die die blühenden Städte und Dörfer der Sowjetunion ausplündern und zugrunde richten und die das Eigentum und jede Habe, die sich die werktätige Bevölkerung unserer Dörfer und Städte erworben hat, fortschleppen oder vernichten. Die Tatsachen zeugen von der äußersten moralischen Verkommenheit und Zersetzung der Hitler-Armee, die sich für ihre Räubereien, ihre Diebereien und ihr Marodieren den Fluch und die Verachtung des ganzen Sowjetvolkes zugezogen hat.«

Einige Monate später, am 27. April 1942, und zwar im Zusammenhang mit den Nachrichten, die unaufhörlich über die von den deutsch-faschistischen Armeen begangenen Verbrechen eingingen, veröffentlichte der Volkskommissar für die Auswärtigen Angelegenheiten der USSR, Molotow, eine zweite Note: »Über die ungeheuerlichen Missetaten, Bestialitäten und Gewalttaten der faschistischen deutschen Eindringlinge in den besetzten Sowjetgebieten und über die Verantwortlichkeit der Deutschen Regierung und Armeeführung für diese Verbrechen.«Diese Note ist dem Gerichtshof ebenfalls vorgelegt worden....

VORSITZENDER: Herr General, was verstehen Sie unter »veröffentlicht«?

STAATSJUSTIZRAT M. SCHENIN: Ich meine damit, daß diese Note zuerst an alle Regierungen gesandt wurde, mit denen die Regierung der USSR diplomatische Beziehungen unterhielt und weiterhin, daß der Text dieser Note in der amtlichen Sowjetpresse veröffentlicht wurde. Dieses Dokument wurde von der Sowjetanklagebehörde dem Gerichtshof bereits als USSR-51 vorgelegt. Ich werde einige kurze Auszüge aus diesem Dokument verlesen, die sich auf diesen Gegenstand meines Vortrages unmittelbar beziehen.

VORSITZENDER: Es wäre vielleicht besser, jetzt eine Pause einzuschalten. Sie können nach der Pause weiter verlesen.