Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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der Auswanderung und des jüdischen Schulwesens zu sein.
H1nsichtlich des Schulwesens wurde die
j
erlassen. Hiernach 1st dss gesamte jüdische Schulwesen,
die Errichtung, Unterhaltung und Betreuung der jüdischen
Schulen in die Hände der Juden gelegt worden.
Schließlich 1st noch eine
vom 14. 11. 1941
zu erwähnen. Hiernach wird den Juden das Betreten öffent-
licher Gasthäuser. die Benutzung von Park-Anlagen sowie
der Besuch von Badeanstalten verboten.
Unter diesem Stichwort werden seit Dezember 1941 Vorbe-
reitungen getroffen, die darauf abzielen, die völlige
Ausschaltung der jüdischen Handelsbetriebe zu erreichen.
Von insgesamt 8 000 angemeldeten jüdischen Unternehmen
Sind rund 4 000 Handelsbetriebe. Nach fachmännischer
prüfung sind davon ca. 400 als lebensfähig lmd damit zur
Arisie~]ng geeignet bezeichnet worden. Alle Ubrigen
J 600 Betriebe werden in KUrze Vlegen Oberbesetzung des
belgischen Handels geschlossen und aufgelöst werden.
-. -.
+ Der Sonderbericht über "Das Judentum in Belgien"
beinbaltet 56 Seiten
CDJC. rJCXVII-J1
IV J BA 225 a
Dan/Bir
B,tr.: Abschub
1.) Vermerk: