Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : DokumenteSerge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)
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Auszug aus dem Urteil der 15. Großen Strafkammer des
Landgeriohts Köln als Schwurgericht, indem die Ver-
urteilung vom 11. Februar 1980 von
Kurt Lischka zu 10 Jahren }lre ihe 1 tsstraf'e,
Herbert Hagen zu 12 Jahren Freiheit88trafe,
Ernst He1nrichaohn zu 6 Jahren Freiheitsstrafe,
~Ur die Rolle, die sie bei der Deportation der Juden
aua Frankreich gespielt haben, begründet wird:
Morclluel'1sme1e
Steht aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte fest, daß die
Angeklagten aufgrund jhres \'/1sSenBstandes vom Zweck der
Judendeportat1onen mit der Tötung jedenfalls eines
großen Teile der Deportierten zumindest ernsthaft ge-
reohnet haben, fehlen allerdings Himveise darauf, daß
die Angeklagten gewußt haben, daß die jüdischen LIenachen
in Auschwitz zum größten Teil durch G~tgaB getötet
wurden.
}~ die .Angeklagten, die .ll~ drei voll informiert waren
über die um.tände der Deportationen - der Angeklagte
Heinrichsohn sah die Abtran8porte 80gar mit eigenen Augen -,
deutete eich die Grausamkeit dee Tötungsvorgange8 jedoch
schon in der Wei8e an, in der die Juden in die Konzen-
trationslager geschafft wurden: zusammengepfercht in
GUter- llnd Viehwaggons; zu jeder Jahreszeit in unge_
heizten Wagen, ohne ausreichende Versorgung aut der Fahrt,
ohne die Möglicbkei
t, während der Fahrt die Wagen zu ver-
lassen; geZMlngen, ihre Notdurft in den Wagen zu ver-
richten. Aber nicht nur die ~Estände der Transporte,
die aut einen entsprechend grausamen Tod hindeuteten,
sondern auch die Massenhaft1gke1t des Vorgsnga der Tötun-
gen kennzeichnete diese fUr die Angeklagten bereite als
gl'8usam.