Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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Die Abreise 1st 80 frühzeitig anzutreten, daß ein recht-
zeitiges Eintreffen unter allen Umständen gewährleistet 1st.
An AusrüBtllngsgegenständen sind mitzubringen:
1.) Verptle~lng für 14 Tage (nur nichtverderbliche Lebens-
mittel wie HUlaentrUchte, Graupen, Haferflocken, Uehl,
Konserven UBW.)
2.) 1 Paar derbe Arbeitaatietel, 2 Paar Socken, 2 Hemden,
2 Unterhosen, 1 Arbeitsanzug bezw. Kleid, 2 Wolldecken,
2 Garnituren Bettaeug, Eßnapt, Tr1nkbecher, 1 ~ttel,
1 Pullover.
,3.) Lebensmittel und Kleiderkarten, Identitätskarte und
sonstige Ausweispapiere.
Im übrigen baben Sie den Anweisungen des Beauftragten der
Vereinigung der Juden in Belgien unbed1ngt Folge zu leisten.
Es wird Ihnen ausdrücklich untersagt, bei irgendwelchen
deutschen oder belgischen Behörden oder Einzelpersonen Ein-
spruch gegen diesen Befehl zu erheben. Etwaige Einwendungen
können 1m Sammellager vorgebracht werden. Falls Sie sich 1m
Semmellager nicht zu dem vorgeschriebenen Zeitpunkt melden,
erfolgt Ihre Festnahme und Versendung in ein Konzentrations-
lager nach Deutschland und die Einziehung Ihres gesamten Ver-
JIlÖgena.
Diess Aufforde~,ng ist beim Eintreffen 1m Sammellager
abzugeben.
Im Auftrage:
gez. Ehlers
+ Diesee Formular, das die Nummer n° 5687 bat, trägt
die Unterschritt von Ehlers, der Lea Warth, 16 Jahre,
fUr den 12. August 1942 in die Kaserne Dossin in
Kecheln bestellt. Lea Warth wurde deportiert am. 25.
August 1942. - Sie 1st in Auschwitz umgekommen.
Archiv deI Ministeriums fUr öffentliche Gesundheit