HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

Nachweis über die Zustellung an den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen und beigefügte ärztliche Gutachten.

Internationaler Militärgerichtshof

Bestätigung für den Generalsekretär.

Ich bestätige, daß ich die folgenden Dokumente: (1) Anklageschrift, (2) Bekanntmachung, (3) Statut des Internationalen Militärgerichtshofes, (4) Vorschrift 2 (d) der Verfahrensvorschriften des Internationalen Militärgerichtshofes, und (5) eine Liste von deutschen Anwälten, dem nachgenannten Angeklagten zu der angeführten Zeit und am angeführten Ort durch persönliche Übergabe einer in deutscher Sprache verfaßten Abschrift eines jeden der obengenannten Dokumente zugestellt habe.

GUSTAV KRUPP von BOHLEN,

19. Oktober 1945, Blühnbach bei Werfen, Österreich.

Ich bestätige weiterhin, daß ich den obengenannten Angeklagten auf sein Recht zur Auswahl und Bezeichnung eines Rechtsanwaltes aufmerksam gemacht habe, soweit dies sein Geisteszustand zuließ. Auf Anweisung des Gerichtshofes führte ich eine Untersuchung des Gesundheitszustandes Gustav Krupp von Bohlen's durch, und erhielt in dieser Angelegenheit ärztliche Berichte, welche hier beigefügt sind.

Als Ergebnis der Feststellungen dieser Berichte und meiner eigenen Beobachtungen, schlage ich vor, daß der Generalsekretär dem Gerichtshof empfiehlt, ein Komitee von Ärzten jeder Nation, vom Gerichtshof zusammengestellt, nach Blühnbach zu schicken, um Krupp von Bohlen gründlich zu untersuchen und das Ergebnis dem Gerichtshof mitzuteilen.

Unterschrift: HAMES H. ROWE, Jr.

Ärztliches Zeugnis als Anlage zur Bestätigung der Zustellung an den Angeklagten Gustav Krupp von Bohlen.

Anlage I

Drittes Bataillon, Ärztliche Abteilung

232. Infanterieregiment

Schloß Blühnbach

Bezirk Bischofshofen

Österreich

6. Oktober 1945

Aufzeichnung für: Hauptmann Norman A. Stoll, JAGD., Büro des amerikanischen Hauptanklagevertreters für die Verfolgung von Verbrechen der Achse.

Betrifft: Gesundheitszustand von Herrn Gustav Krupp von Bohlen.

1. Herr Gustav Krupp von Bohlen wurde heute von mir untersucht und folgende Feststellungen wurden getroffen:

2. Der Genannte leidet an fortschreitender Arterienverkalkung und Altersschwäche seit 1939. Er hatte im Jahre 1942 einen Anfall von Gehirntrombose, der eine zeitweise Gesichtslähmung mit sich brachte. Vor ungefähr einem Jahr verlor er Blasen- und Schließmuskelkontrolle.

3. Zur Zeit ist er bettlägerig, muß genährt und von Krankenschwestern betreut werden. Er ist sich seines Zustandes oder seiner Lage nicht bewußt und ist unfähig, irgendeine Unterhaltung zu führen oder ihr zu folgen.

4. Ich glaube nicht, daß der Genannte ohne ernstlichen Schaden für seine Gesundheit transportiert werden kann, oder daß ein Verhör, infolge seines Sprachverlustes und des völligen Fehlens jeglichen Verstehens, von irgendeinem Wert sein könnte. Sein Gesundheitszustand wird sich fortschreitend verschlechtern.

5. Meines Erachtens ist der Genannte nicht in der geistigen Verfassung, vor einem Gerichtshof zu erscheinen.

Unterschrift: WALTER PICK,

Capt. MC 232d Infantry