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Das Korps der Politischen Leiter der Nazipartei.

Aufbau und Bestandteile: Die Anklageschrift hat das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei als eine Gruppe oder Organisation aufgeführt, die für verbrecherisch erklärt werden sollte. Das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei bestand aus dem amtlichen Organisationsapparat der Nazi-Partei, mit Hitler als Führer an der Spitze. Die tatsächliche Geschäftsführung für das Korps der Politischen Leiter lag bei dem Chef der Parteikanzlei (Heß, dem Bormann nachfolgte), er wurde durch die Reichsleitung unterstützt, die aus den Reichsleitern bestand, nämlich den Leitern der amtlichen Organisationen der Partei, sowie aus den Chefs der verschiedenen Hauptabteilungen und Ämter, die der Reichsleitung angegliedert waren. Dem Chef der Parteikanzlei unterstanden die Gauleiter, die über die Hauptverwaltungsbezirke der Partei, die Gaue, eine territoriale Befehlsgewalt ausübten. Die Gauleiter wurden durch eine Gauleitung unterstützt, die in ihrer Zusammensetzung und Funktion der Reichsleitung ähnelte. In der Parteihierarchie folgten auf die Gauleiter die Kreisleiter mit Befehlsgewalt über einen Kreis, der in der Regel aus einem einzigen Bezirk bestand; die Kreisleiter wurden durch eine Kreisleitung unterstützt. Die Kreisleiter waren die untersten Mitglieder der Parteihierarchie, die hauptamtlich bezahlte Angestellte waren. Unmittelbar nach den Kreisleitern kamen die Ortsgruppenleiter, dann die Zellenleiter und schließlich die Blockleiter. Weisungen und Richtlinien empfingen sie von der Reichsleitung der Partei. Es war die Aufgabe der Gauleiter, derartige Befehle auszulegen und sie an die untergeordneten Dienststellen weiterzugeben. In der Auslegung dieser Anordnungen hatten die Kreisleiter einen gewissen Spielraum, den die Ortsgruppenleiter nicht besaßen; sie mußten nach bestimmten Weisungen handeln. Schriftlich wurden Weisungen nur bis zum Ortsgruppenleiter hinunter erteilt. Die Block- und Zellenleiter erhielten ihre Weisungen gewöhnlich mündlich. Die Zugehörigkeit zum Korps der Politischen Leiter war in allen Stufen freiwillig.

Die Anklagebehörde hat am 28. Februar 1946 von der beantragten Erklärung alle Mitglieder der Stäbe der Ortsgruppenleiter und alle Gehilfen der Zellenleiter und Blockleiter ausgenommen. Daher umschließt die Erklärung, die gegen das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei beantragt worden ist, folgende Personen: den Führer, die Reichsleitung, die Gauleiter und ihre Stäbe, die Kreisleiter und ihre Stäbe, die Ortsgruppenleiter, die Zellenleiter und Blockleiter, – eine Gruppe, die auf mindestens 600000 Menschen geschätzt wird.

Ziele und Betätigung: Die Hauptaufgabe des Korps der Politischen Leiter war von Anfang an, den Nazis zu helfen die Kontrolle über den deutschen Staat zu erringen, und nach dem 30. Januar 1933 zu behalten. Der Apparat des Korps der Politischen Leiter wurde für die weite Verbreitung der Nazi-Propaganda benutzt, sowie dazu, die politische Haltung des deutschen Volkes auf das sorgfältigste zu überwachen. Bei dieser Tätigkeit spielten die niederen Politischen Leiter eine besonders wichtige Rolle. Durch das Handbuch der Partei wurden die Blockleiter angewiesen, den Ortsgruppenleitern all jene Personen anzuzeigen, die schädliche Gerüchte oder Kritik des Regimes verbreiteten. Auf Grund der von den Blockleitern und Zellenleitern gelieferten Auskünfte führten die Ortsgruppenleiter eine Kartei über alle Leute innerhalb der Ortsgruppe, in der alles aufgeführt war, was zur Bildung eines Urteils über die politische Zuverlässigkeit dieser Leute dienen konnte. Das Korps der Politischen Leiter war während der Volksabstimmungen besonders tätig. Alle seine Mitglieder waren eifrig bemüht, die Wähler zur Urne zu bringen und die größtmögliche Anzahl von »Ja«-Stimmen sicherzustellen. Oft arbeiteten die Ortsgruppenleiter und die Politischen Leiter höheren Ranges mit der Gestapo und dem SD zusammen, um diejenigen festzustellen, die sich weigerten, ihre Stimme abzugeben oder die mit »Nein'' stimmten, und sodann Schritte gegen diese Leute zu unternehmen, was soweit ging, daß diese verhaftet wurden und in ein Konzentrationslager kamen.

Verbrecherische Tätigkeit: Diese Maßnahmen, die sich nur auf die Festigung der Kontrolle durch die Nazi-Partei beziehen, sind nicht verbrecherisch im Sinne der Verschwörung zum Angriffskrieg, die bereits erörtert wurde.

Das Korps der Politischen Leiter wurde auch für ähnliche Maßnahmen in Österreich und jenen Teilen der Tschechoslowakei, Litauens, Polens, Frankreichs, Belgiens, Luxemburgs und Jugoslawiens eingesetzt, die dem Reich und den Gauen der Nazi-Partei einverleibt wurden. In jenen Gebieten wurde der Apparat des Korps der Politischen Leiter für die Germanisierung durch die Ausschaltung örtlicher Bräuche und für die Entdeckung und Verhaftung von Personen verwendet, die sich der deutschen Besetzung widersetzten. Dies war gemäß Art. 6 (b) des Statuts verbrecherisch in jenen Gebieten, in denen die Haager Landkriegsordnung galt, und verbrecherisch nach Artikel 6 (c) des Statuts in den übrigen Gebieten.

Das Korps der Politischen Leiter nahm an der Verfolgung der Juden teil. Es war an der wirtschaftlichen und politischen Diskriminierung der Juden beteiligt die bald, nachdem die Nazis an die Macht gelangten, einsetzte. Die Gestapo und der SD waren angewiesen, die bei den Pogromen des 9. und 10. November 1938 anzuwendenden Maßnahmen mit den Gauleitern und Kreisleitern abzustimmen. Auch wurde das Korps der Politischen Leiter dazu benutzt, die deutsche öffentliche Meinung daran zu hindern, sich gegen diejenigen Maßnahmen aufzulehnen, welche gegen die Juden im Osten ergriffen wurden. Am 9. Oktober 1942 wurde ein vertrauliches Informationsrundschreiben an alle Gauleiter und Kreisleiter gesandt, das den Titel trug: »Vorbereitungsmaßnahmen für die Endlösung der Judenfrage in Europa. Gerüchte bezüglich der bei den Juden im Osten herrschenden Zustände«. In diesem Rundschreiben wurde erklärt, daß heimkehrende Soldaten Gerüchte in Umlauf setzten, die sich auf die Zustände bei den Juden im Osten bezögen und daß manche Deutsche diese vielleicht nicht verstehen würden. Im Einzelnen wurde dargelegt, wie die amtliche Erklärung zu lauten habe. Das Rundschreiben enthielt zwar keine ausdrückliche Feststellung, daß die Juden ausgerottet würden, doch wurde angedeutet, daß sie in Arbeitslager kämen, und es wurde von ihrer vollständigen Isolierung und Ausschaltung sowie der Notwendigkeit unbarmherziger Härte gesprochen. Es zeigte also an, selbst wenn man sich nur an seinen Wortlaut hält, daß der Apparat des Korps der Politischen Leiter dazu benutzt wurde, die deutsche öffentliche Meinung daran zu hindern, sich gegen ein Programm aufzulehnen, das zugegebenermaßen die lebenslängliche Verdammung der Juden Europas zur Sklaverei in sich schloß. Diese Information stand dem Korps der Politischen Leiter weiterhin zur Verfügung. »Die Lage«, eine Veröffentlichung, die unter den Politischen Leitern im Umlauf war, beschrieb in ihrer Ausgabe vom August 1944 die Deportation von 430000 Juden aus Ungarn.

Das Korps der Politischen Leiter spielte eine wichtige Rolle bei der Durchführung des Sklavenarbeiterprogramms. Ein Erlaß Sauckels, vom 6. April 1942, ernannte die Gauleiter zu Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz in ihren Gauen mit der Befugnis, alle Dienststellen, die sich in ihren Gauen mit Arbeitsfragen befaßten, miteinander in Einklang zu bringen und stattete sie ferner mit speziellen Vollmachten in Bezug auf die Beschäftigung der ausländischen Arbeiter einschließlich der Arbeitsbedingungen, Ernährung und Unterbringung aus. Auf Grund dieser Machtvollkommenheit übernahmen die Gauleiter die Kontrolle über die Arbeitszuteilung in ihren Gauen, einschließlich der Zwangsarbeiter aus fremden Ländern. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe bedienten sich die Gauleiter vieler Parteidienststellen innerhalb ihrer Gaue einschließlich untergeordneter Politischer Leiter.

Die Verordnung Sauckels vom 8. September 1942 zum Beispiel, die sich auf die Zuteilung von 400000 weiblichen Arbeitskräften aus dem Osten an Haushaltungen bezog, legte einen Geschäftsgang fest, demzufolge Anträge auf solche Arbeiterinnen durch die Kreisleiter weiterzuleiten waren.

Auf Grund der Verfügung Sauckels war die den Fremdarbeitern zuteil werdende Behandlung unmittelbare Sache des Korps der Politischen Leiter, und die Gauleiter waren besonders angewiesen, »politisch unfähige Betriebsführer« daran zu hindern, »bei der Versorgung der Ostarbeiter zu viel Rücksicht walten zu lassen«. Zu den Fragen, die bei ihrer Behandlung zu erwägen waren, gehörten Berichte durch die Kreisleiter über Schwangerschaften unter den weiblichen Arbeitssklaven; hierbei kam es dann zur Abtreibung, wenn etwa die Eltern des Kindes jenen rassischen Normen nicht entsprachen, die von der SS festgelegt worden waren. In der Regel kam dann auch die betreffende Sklavenarbeiterin in ein Konzentrationslager. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß unter der Aufsicht des Korps der Politischen Leiter Industriearbeiter in Lagern untergebracht waren, deren hygienische Verhältnisse furchtbar waren, sowie daß ihre Arbeitszeit übermäßig lang war und daß sie unzureichend ernährt wurden. Die landwirtschaftlichen Arbeiter, deren Behandlung etwas besser war, erhielten unter der gleichen Aufsicht keine Erlaubnis, Verkehrsmittel zu benutzen und Unterhaltungsstätten oder religiöse Gottesdienste zu besuchen; sie mußten ohne jegliche Begrenzung der Arbeitsstunden arbeiten, und zwar auf Grund von Bestimmungen, die den Arbeitgebern das Recht gab, sie körperlich zu züchtigen. Mindestens bis zum Ortsgruppenleiter hinab waren die Politischen Leiter für diese Aufsicht verantwortlich. Eine Denkschrift Bormanns vom 5. Mai 1943, in der angeordnet wurde, daß die Mißhandlung von Arbeitssklaven einzustellen sei, ist bis zu den Ortsgruppenleitern hinab verteilt worden. In ähnlicher Weise wurden am 10. November 1944, durch ein Rundschreiben Speers Anweisungen von Himmler weitergeleitet, dahingehend, daß alle Mitglieder der Nazi-Partei auf dem Wege über die Kreisleiter von den Ortsgruppenleitern auf ihre Pflicht aufmerksam zu machen seien, ausländische Arbeiter unter sorgfältiger Beobachtung zu halten.

Das Korps der Politischen Leiter war unmittelbar mit der Behandlung von Kriegsgefangenen befaßt. Am 5. November 1941 verteilte Bormann bis zu den Kreisleitern hinab gewisse Richtlinien, die sie anwiesen, dafür zu sorgen, daß die Wehrmacht die jüngsten Anordnungen des Innenministeriums durchführe, denen zufolge die Leichen der russischen Kriegsgefangenen lediglich in Teerpapier eingeschlagen und an einem entlegenen Ort ohne jede Feierlichkeit und ohne jeden Grabesschmuck beerdigt werden sollten. Am 25. November 1943 sandte Bormann ein Rundschreiben an die Gauleiter, in dem er sie anwies, über irgendwelche milde Behandlung von Kriegsgefangenen zu berichten. Am 13. September 1944 verteilte Bormann bis zu den Kreisleitern hinab eine Anweisung, die bestimmte, daß Fühlung zwischen den Kreisleitern und dem Wachpersonal der Kriegsgefangenen herzustellen sei, um »die Verwendung der Kriegsgefangenen den politischen und wirtschaftlichen Forderungen besser anzugleichen.«

Eine Anweisung des OKW vom 17. Oktober 1944 befahl den Offizieren, die mit der Kriegsgefangenenaufsicht betraut waren, mit den Kreisleitern über Fragen der Arbeitsnutzung zu beraten. Die Verwendung der Kriegsgefangenen, insbesondere derjenigen aus dem Osten, stellte in einer großen Anzahl von Fällen eine Verletzung der Regeln des Landkriegsrechtes dar. Die Beweisaufnahme hat gezeigt, daß das Korps der Politischen Leiter bis hinab zum Kreisleiter bei dieser rechtswidrigen Behandlung mitgewirkt hat.

Der Apparat des Korps der Politischen Leiter wurde auch bei den Versuchen verwendet, alliierte Piloten jenes Schutzes zu berauben, der ihnen auf Grund der Genfer Konvention zustand. Am 13. März 1940 wurden durch Richtlinien von Heß über das Korps der Politischen Leiter bis zum Blockleiter hinab Weisungen übermittelt, die zur Anleitung der Zivilbevölkerung bei der etwaigen Landung feindlicher Flugzeuge oder Fallschirmspringer dienen sollten. Hierin hieß es, daß feindliche Fallschirmspringer unverzüglich zu verhaften oder »unschädlich zu machen« seien. Am 30. Mai 1944 richtete Bormann ein Rundschreiben an alle Gau- und Kreisleiter, in dem er über alle Fälle berichtete, bei denen tieffliegende alliierte Piloten gelyncht worden waren, ohne daß Polizeimaßnahmen ergriffen wurden. Ortsgruppenleiter seien mündlich vom Inhalt des Schreibens zu unterrichten. Dieser Brief war eine Begleiterscheinung eines Propagandafeldzuges, den Goebbels organisiert hatte, um zu derartiger Lynchjustiz anzuspornen und der Brief selber kam offensichtlich einer Weisung gleich, zur Lynchjustiz anzuspornen oder doch wenigstens die Genfer Konvention dadurch zu verletzen, daß jeder Polizeischutz entzogen wurde. Im Verfolg dieses Programms kamen einige Fälle von Lynchjustiz vor, aber es hat nicht den Anschein, daß dies überall in Deutschland geschehen ist. Nichtsdestoweniger beweist die bloße Existenz dieses Rundschreibens, daß die höchstrangigen Mitglieder im Korps der Politischen Leiter es zu einem offensichtlich rechtswidrigen Zweck benutzten und sich dazu des Apparates des Korps der Politischen Leiter mindestens durch die Ortsgruppenleiter bedienten.