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Schlußfolgerung.

Der Gerichtshof findet Bormann nicht schuldig nach Anklagepunkt 1, aber schuldig nach Anklagepunkten 3 und 4.

1. Oktober 1946

Unterschrift: GEOFFREY LAWRENCE

Präsident

Unterschrift: FRANCIS BIDDLE

Unterschrift: H. DONNEDIEU DE VABRE

Unterschrift: NIKITCHENKO

Unterschrift: NORMAN BIRKETT

Unterschrift: JOHN J. PARKER

Unterschrift: R. FALCO

Unterschrift: A. VOLCHKOV

Abweichende Meinung

des sowjetischen Mitgliedes

des internationalen Militärgerichtshofes.

Zu dem Urteil gegen die Angeklagten Schacht, von Papen, Fritzsche und Heß sowie der angeklagten Organisationen: Reichskabinett, Generalstab und OKW.

Der Gerichtshof hat folgende Entscheidung getroffen:

a) Die Angeklagten Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche freizusprechen,

b) den Angeklagten Rudolf Heß zu lebenslänglichem Gefängnis zu verurteilen und

c) von der Erklärung, daß die Organisationen: Reichskabinett, Generalstab und OKW verbrecherisch sind, Abstand zu nehmen.

Mit diesem Teil der Entscheidung des Tribunals kann ich mich nicht einverstanden erklären, weil er dem tatsächlichen Tatbestand nicht entspricht und auf unrichtigen Schlußfolgerungen beruht.

I. Unbegründeter Freispruch des

Angeklagten Schacht.

Die Beweisstücke, die dem Tribunal in Bezug auf Schacht vorgelegt wurden, bestätigen folgende Tatsachen:

a) Schacht nahm mit Göring seit Dezember 1930 und mit Hitler seit Anfang 1931 Verbindung auf. Später setzte er sich mit der Führung der Nazi-Partei und den bedeutendsten Vertretern der deutschen Industrie und des Finanzwesens in Verbindung. Dies wird unter anderem durch die Aussagen des Zeugen Severing bestätigt (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 23. Mai 1946 und Dokument US-615).

b) Im Juli 1932 forderte Schacht Franz von Papen auf, daß er den Posten des Reichskanzlers an Hitler abtrete. Diese Tatsache wird durch die Aussagen von Papens während der Voruntersuchung und durch die Aussagen Schachts vor Gericht bestätigt (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 2. Mai 1946).

c) Im November 1932 befaßte sich Schacht mit dem Sammeln von Unterschriften deutscher Industrieller. Seine Absicht dabei war, sie zu bewegen, für die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler einzutreten. Am 12. November 1932 schrieb Schacht an Hitler: «...Es unterliegt für mich gar keinem Zweifel, daß die Entwicklung der Dinge nur das eine Ende haben kann und das ist Ihre Kanzlerschaft. Es scheint, als ob unser Versuch, eine Reihe von Unterschriften aus der Wirtschaft dafür zu bekommen, doch nicht ganz umsonst ist...« (Dokumente EC-456, US-773, 3901-PS, US-837).

d) Im Februar 1933 organisierte Schacht die Finanzierung des Wahlkampfes, der von der Nazi-Partei durchgeführt wurde, wobei er bei der Besprechung, die Hitler und Göring mit den Industriellen hatten, forderte, daß die Industriellen dazu 3 Millionen Mark zur Verfügung stellen (Dokument D-203). Schacht gestand vor Gericht, daß er auf die Notwendigkeit, diese Summe den Nazi-Führern zur Verfügung zu stellen, hingewiesen habe (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 3. Mai 1946), und der Angeklagte Funk und das ehemalige Direktionsmitglied der I. G. Farbenindustrie Schnitzler, die bei dieser Besprechung zugegen waren, bestätigen, daß gerade Schacht der Urheber der Finanzierung des Wahlkampfes war (Protokoll vom 4. Juli 1946 und das Dokument EC-439, US-618).

e) Schacht benützte seine Stellung dazu, wie er selbst zugestand, um in seinen wiederholten öffentlichen Ansprachen zur Unterstützung der Nazi-Partei und Hitlers bei den Wahlen aufzurufen (Dokumente US-615, US-616, Protokoll der Nachmittagssitzung vom 2. Mai 1946).

Am 29. August 1932 schrieb Schacht an Hitler: »Wo immer mich die Arbeit in der nächsten Zeit hinführt – auch wenn Sie mich einmal innerhalb der Festung erblicken sollten – Sie können auf mich zählen als Ihren zuverlässigen Helfer.« (Dokument EC-457, US-619).

Schacht unterstützte folglich bewußt und absichtlich die Nazi-Partei und verhalf den Nazisten aktiv zur Machtergreifung in Deutschland.

Noch vor seiner Ernennung zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft begann Schacht sofort nach der Machtergreifung durch die Nazisten, die Planung und die Herstellung der deutschen Rüstung zu leiten.

a) Am 17. März 1933 wurde Schacht zum Präsidenten der Reichsbank ernannt (Dokument 3021-PS, US-11), die, wie er selbst in seiner Rede vor den Beamten der Reichsbank am 21. März 1938 ausführte, unter seiner Führung »immer nur eine nationalsozialistische sein wird« (Protokoll der Vormittagssitzung vom 3. Mai 1946).

b) Im August 1934 wurde Schacht zum Reichswirtschaftsminister ernannt (Dokument 3021-PS, US-11). Sein Ministerium »erhielt den Auftrag, den Krieg wirtschaftlich vorzubereiten« (Dokument EC-128, US-623). Durch einen besonderen Erlaß erhielt Schacht als Wirtschaftsminister unbeschränkte Vollmachten auf dem Gebiete der Wirtschaft. (Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, Seite 565).

c) Auf Grund der von ihm erhaltenen Vollmachten begann Schacht im Jahre 1934 den von ihm ausgearbeiteten »Neuen Plan« zu verwirklichen (Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, Seite 826), der, wie Schacht selbst in seiner Rede vom 29. November 1938 hervorhob, zur Durchführung der Aufrüstung beigetragen hat (Dokument EC-611, US-622).

d) Um den »Neuen Plan« möglichst tatkräftig durchzuführen, verwendete Schacht das Vermögen der politischen Gegner des Nazi-Regimes, die dem Terror zum Opfer fielen oder gezwungen waren, auszuwandern (Memorandum Schachts an Hitler vom 3. Mai 1939, Dokument 1168-PS, US-37).

Schacht bediente sich gaunerischer Machenschaften und des Zwanges, um Rohstoffe und Devisen für die Aufrüstung zu bekommen (eidesstattliche Versicherung des Vizepräsidenten der Reichsbank Puhl, Dokument EC-437, US-624).

e) Schon in den ersten Tagen nach seiner Berufung in die Reichsbank gab Schacht eine Reihe von Verordnungen heraus (vom 27. Oktober 1933, 23. März 1934, 19. Februar 1935), die es ihm ermöglichten, ein weitgehendes Finanzierungsprogramm der Aufrüstung zu verwirklichen, das von ihm ausgearbeitet war und mit dessen Hilfe er, wie er aussagte, »einen Weg zur Finanzierung der Rüstungen fand«.

In seiner Rede in Leipzig am 4. März 1935 erklärte Schacht, nachdem er das Fazit seiner bisherigen wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeit gezogen hatte: «...alles, was ich sage und mache, geschieht mit vollem Einverständnis des Führers, und ich sage in der Zukunft nichts und mache nichts, was der Führer nicht billigt«. (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 3. Mai 1946.)

Nachdem Schacht Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft geworden war, vereinigte er in seinen Händen die Führung der gesamten deutschen Wirtschaft, und durch seine Bemühungen wurde die Schaffung der Kriegsmaschine Hitlers gewährleistet.

a) In dem geheimen Gesetz vom 21. Mai 1935, nach dem Schacht zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft ernannt wurde, hieß es: »Aufgabe des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft ist es, alle wirtschaftlichen Kräfte in den Dienst der Kriegführung zu stellen.« Von ihm wird verantwortlich die Finanzierung der Kriegführung im Bereich des Reichsministeriums und der Reichsbank geleitet. (Dokument 2261-PS, US-24.)

b) Schacht finanzierte die deutsche Rüstung durch das System der »Mefo«-Wechsel, die ein beispielloses staatliches Gaunerabenteuer darstellte, dessen günstiger Ausgang von der Verwirklichung der Angriffspläne Hitler-Deutschlands abhing. Eben deshalb gab Schacht das Jahr 1942 als Frist zur Einlösung der »Mefo«-Wechsel an und unterstrich in seiner Rede am 29. November 1938 die Verbindung zwischen der »wagemutigen Kreditpolitik« der Reichsbank und den Zielen der Hitlerschen Außenpolitik (Dokument EC- 611, US-622).

c) Schacht nützte seine Vollmachten vollkommen aus, indem er einen weitgehenden Plan der Mobilisierung der Wirtschaft ausarbeitete und in die Tat umsetzte, welcher es den Hitlerschen Führern ermöglichte, zu beliebiger, ihnen günstig erscheinender Zeit einen Angriffskrieg zu entfesseln. Es ist insbesondere aus einem Vortrag von Schachts Stellvertreter, Wohltat, über die »Vorbereitung zur Mobilisierung, die von dem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft durchgeführt wird« ersichtlich, daß Schacht bis in die geringsten Einzelheiten das System der Ausnutzung der deutschen Wirtschaft im Kriege ausarbeitete, angefangen von der Ausnutzung der Industriebetriebe, der Rohstoffquellen und der Arbeitskraft bis zur Verteilung von 80 Millionen Lebensmittelkarten (Dokument EC-258, US-625). Es ist bezeichnend, daß dieser Vortrag einen Monat nach Hitlers Rede bei der Besprechung vom 5. November 1937 gehalten wurde, jener Rede Hitlers, in der er seine konkreten Angriffspläne auseinandersetzte. (Dokument 386-PS, US-25).

Im Januar 1937 schrieb Schacht, indem er die vollbrachte Arbeit zusammenfaßte: »Ich bin mit der Vorbereitung der Kriegswirtschaft betraut nach dem Grundsatz, daß unsere Kriegswirtschaftsorganisation in Friedenszeiten so eingeführt sein muß, daß im Notfall die Kriegswirtschaft direkt aus dieser Friedensorganisation umgewandelt werden kann, so daß dies nicht nach Ausbruch des Krieges zu geschehen braucht.«

Schacht bestätigte vor Gericht, daß er diese Ausführungen gemacht habe (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 2. Mai 1946).

Schacht bereitete Deutschland bewußt und absichtlich auf den Krieg vor.

d) Der ehemalige Kriegsminister von Blomberg sagte aus: »Schacht kannte den Plan für die Ausgestaltung der Wehrmacht sehr wohl, da wir ihm in jedem Jahr die Aufstellungen neuer Formationen, für die wir Geld ausgegeben hatten, mitteilten.« (Dokument US-838).

Am 31. August 1936 teilte von Blomberg Schacht mit, daß die »Aufstellung aller Formationen der Luftwaffe am 1. April 1937 abgeschlossen sein soll; es müssen deshalb 1936 erhebliche Aufwendungen gemacht werden.« (Dokument 1301-PS, US-123). Im Frühling 1937 nahm Schacht an den wehrwirtschaftlichen Kriegsspielen in Godesberg teil (Dokument EC- 174).

e) Im Memorandum an Hitler vom 3. Mai 1935, das die Überschrift »Finanzierung der Rüstung« trug, schrieb Schacht: »Die nachfolgenden Ausführungen gehen davon aus, daß die Durchführung des Rüstungsprogramms nach Tempo und Ausmaß die Aufgabe der deutschen Politik ist, daß demnach alles andere diesem Zweck untergeordnet werden muß, soweit nicht durch Vernachlässigung anderer Fragen das eine Hauptziel etwa gefährdet wird...« (Dokument 1168-PS, US-37).

In seiner Rede vom 29. November 1938 erklärte Schacht, daß »sich Deutschland mit Hilfe dieser Kreditpolitik eine Rüstung geschaffen hat, die der keines anderen Staates nachsteht, und diese Rüstung hat wiederum die Erfolge unserer Politik ermöglicht«. (Dokument EC-611, US-622).

Die Annahme, daß Schacht nicht wußte, welcher Politik diese Rüstung dienen sollte – wenn man ihr beispielloses Ausmaß und eine offensichtliche Vorliebe für Angriffswaffen (schwere Panzer, Kampfflugzeuge usw.) in Betracht zieht – muß als vollkommen ausgeschlossen erachtet werden.

Außerdem sah Schacht sehr gut, daß kein Land mit Deutschland Krieg zu führen beabsichtigte und keine Gründe dazu hatte.

a) Schacht nützte die unter seiner Leitung wachsende Kriegsmacht Deutschlands als Vorbedingung dazu aus, territoriale Forderungen zu stellen, die entsprechend der Vergrößerung der Rüstung wuchsen.

Schacht sagte vor Gericht aus, daß er sich zuerst in seinen Forderungen auf »Kolonien« beschränkte, »die früher Deutschland gehörten«. (Protokoll der Vormittagssitzung vom 3. Mai 1946.)

Im September 1934 wies Schacht in seiner Aussprache mit dem amerikanischen Botschafter Dodd daraufhin, daß er Annektionen wünsche – wenn möglich ohne Krieg, aber durch Krieg, wenn die USA sich heraushalten würden (Dokument EC-461, US 58).

Im Jahre 1935 erklärte Schacht dem amerikanischen Konsul Fuller: »Kolonien sind für Deutschland notwendig. Wenn möglich, werden wir sie durch Verhandlungen erhalten, aber wenn nicht, werden wir sie uns nehmen.« (Dokument EC-450, US-629).

Schacht gestand vor Gericht, daß die Ausübung eines militärischen Drucks auf die Tschechoslowakei »in mancher Hinsicht das Ergebnis, die Frucht seiner Arbeit war« (Protokoll der Vormittagssitzung vom 3. Mai 1946).

b) Schacht beteiligte sich persönlich an der Ausplünderung des privaten und staatlichen Eigentums der Länder, die Hitlers Angriff zum Opfer gefallen waren. In der Niederschrift der Sitzung des Wehrwirtschaftsstabes vom 11. März 1938, bei der Schacht zugegen war, heißt es, daß den Anwesenden die letzte Anweisung Hitlers über den Einmarsch in Österreich bekanntgegeben wurde. Ferner heißt es in der Niederschrift: »Auf Vorschlag Schachts soll... alles auf Basis 2 Schilling = 1 RM. in Reichsmark bezahlt werden.« (Dokument EC-421, US-645).

Schacht gestand vor Gericht, daß er die Inbesitznahme der tschechoslowakischen Nationalbank persönlich leitete, nachdem die Tschechoslowakei besetzt worden war. (Protokoll vom 3. Mai 1946, Vormittagssitzung.)

c) Anfangs 1940 bot Schacht Hitler an, ihm einen Dienst zu erweisen, und durch Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu bewirken, daß sie aufhörten, England Beistand zu leisten. Er verständigte davon auch Göring (Dokument 3700-PS, US-780).

d) Schacht hielt es für seine Pflicht, Hitler offen zu begrüßen und ihm Glückwünsche zu senden, nachdem die Waffenstillstandsbedingungen mit Frankreich unterzeichnet worden waren, obwohl Schacht den aggressiven Charakter dieser Bedingungen besser erkennen mußte, als irgendwer sonst (deutscher Dokumentarfilm- Dokument US-635).

e) In einem Schreiben vom 17. Oktober 1940 an Funk machte Schacht den Vorschlag einer wirksameren Ausnutzung der besetzten Gebiete. Auch in diesem Fall handelte Schacht nach eigener Initiative. (Dokument EC-504, US-830).

Schacht beteiligte sich an den Judenverfolgungen.

a) Schacht sagte vor dem Gerichtshof aus, daß er mit der Politik der Judenverfolgungen »im Prinzip immer übereingestimmt habe« (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 2. Mai 1946), obwohl wie Schacht erklärte, die Frage des Gewissens hier »in gewissem Maße« berührt sei, was aber »nicht wichtig genug war, um einen Bruch zu riskieren,« – zwischen ihm und den Nazisten. (Dasselbe Protokoll und Dokument US-616).

b) Von Schacht als Wirtschaftsminister wurde eine Reihe von Weisungen gezeichnet, denen zufolge das Eigentum der Juden in Deutschland strafloser Ausplünderung ausgesetzt wurde. (Dokumente US-832 und US-616). Schacht bestätigte vor dem Gerichtshof, daß er eine Reihe der gegen die Juden gerichteten Anweisungen gezeichnet habe. (Protokoll der Vormittagssitzung vom 2. Mai 1946.)

Die dem Gerichtshof vorgelegten Beweise stellen über die Gründe des Rücktritts Schachts vom Posten des Wirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft im November 1937, vom Posten des Reichsbankpräsidenten am 20. Januar 1939, wie auch vom Posten des Ministers ohne Portefeuille im Januar 1943 folgendes fest:

a) Es sind keine Gründe, die beweisen, daß Schacht die wirtschaftliche Vorbereitung zu Angriffskriegen mißbilligt hätte.

Schacht schrieb an Göring drei Wochen vor seinem Rücktritt als Wirtschaftsminister und von seinem Posten als Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft, wie folgt: «...Ich lasse auch dahingestellt, ob meine von Ihrer Wirtschaftspolitik abweichende Ansicht richtig ist oder nicht.« (Dokument 497-EC, US- 775).

Im Antwortbrief Görings heißt es:

»...Ich weiß es und habe es begrüßt, daß Sie zu Beginn des Vierjahresplans mir Ihre loyalste Unterstützung und Mitarbeit zugesagt und daß Sie diese Zusage auch wiederholt erneuert haben, nachdem die ersten Meinungsverschiedenheiten eingetreten und in eingehenden Besprechungen aus dem Wege geräumt waren...« (Dokument EC-493, US-642).

Schacht sagte vor dem Gerichtshof aus, daß er mit Göring nur »über die Art und Weise des Vorgehens nicht einig war«. (Protokoll der Vormittagssitzung vom 3. Mai 1946.)

Während der Voruntersuchung sagte Göring aus, daß Schachts Rücktritt aus der Reichsbank »in keiner Verbindung mit dem Wiederaufrüstungsprogramm stand.« (Dokument US-648.)

Vizepräsident der Reichsbank Puhl bestätigte, daß Schachts Austritt aus der Reichsbank dadurch zu erklären sei, daß Schacht »mehr und mehr darauf bedacht war, sich aus der gefährlichen Lage herauszuwinden«, in die er durch seine gaunerhaften Finanzoperationen geraten war. (Dokument EC-438, US- 646.)

b) Daß Schacht den Massenterror der Hitlerleute mißbilligt hätte, war nicht der Grund seines Austrittes.

Der Entlastungszeuge Gisevius sagte aus, daß er Schacht laufend über die verbrecherische Tätigkeit der Gestapo berichtete, die von Göring gegründet worden war, und daß Schacht nichtsdestoweniger bis zum Ende 1936 Görings Unterstützung suchte. (Protokoll der Vormittagssitzung vom 26. April 1946.)

In seinem Brief vom 24. Dezember 1935 an von Blomberg schlug Schacht vor, die Gestapo solle »die Gesetzlosigkeit erheblich herabmindern«, weil offener Terror »unsere Aufrüstungsaufgaben beeinträchtigt.« (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 2. Mai 1946.)

Am 30. Januar 1937 wurde Schacht durch Hitler das Goldene Parteiabzeichen verliehen. (Dokument EC-500, Protokoll der Nachmittagssitzung vom 2. Mai 1946.)

Wie es in einer deutschen offiziellen Publikation heißt, »hat er ihr (der Partei).... besser helfen können, als wenn er offiziell Parteimitglied geworden wäre«. (Dokument EC-460, US-617.)

Erst im Jahre 1943 nahm Schacht, weil er eher als viele andere Deutsche den zwangsläufigen Zusammenbruch des Hitlerregimes eingesehen hatte, Verbindung mit oppositionellen Kreisen auf, ohne aber etwas zum Sturze dieses Regimes zu unternehmen. Es ist daher kein Zufall, daß Hitler ihn nicht hinrichten ließ, nachdem er von dieser Verbindung erfahren hatte.

Es ist damit unbestritten festgestellt:

1. Schacht trug zur Machtergreifung durch die Nazisten viel bei;

2. Zwölf Jahre lang arbeitete Schacht mit Hitler zusammen;

3. Schacht schuf eine wirtschaftliche und finanzielle Basis für den Aufbau der Kriegsmaschine Hitlers;

4. Schacht bereitete die Wirtschaft Deutschlands auf Angriffskriege vor;

5. Schacht nahm an den Judenverfolgungen und an den Ausplünderungen der durch die Deutschen besetzten Gebiete teil.

Es ist also Schachts ausschlaggebende Rolle in der Vorbereitung und Durchführung des verbrecherischen Gesamtplanes bewiesen.

Die Entscheidung über die Freisprechung Schachts kommt damit in deutlichen Widerspruch zu den vorliegenden Beweisen.