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II. Unbegründeter Freispruch des

Angeklagten von Papen.

Die Tatsache, daß von Papen Hitler den Weg zum Posten des Reichskanzlers gebahnt und zur Machtergreifung der Nazisten aktiv beigetragen hat, wird im Urteil nicht bestritten.

Papen selbst hat in seiner Ansprache am 2. November 1933 dazu erklärt: »Wie ich damals bei der Übernahme der Kanzlerschaft dafür geworben habe, der jungen kämpfenden Freiheitsbewegung den Weg zur Macht zu ebnen, wie ich am 30. Januar durch ein gütiges Geschick dazu bestimmt war, die Hände unseres Kanzlers und Führers in die Hand des geliebten Feldmarschalls zu legen, so fühle ich heute wieder die Verpflichtung, dem deutschen Volk und allen, die mir ihr Vertrauen bewahrt haben, zu sagen: Der liebe Gott hat Deutschland gesegnet, daß er ihm in Zeiten tiefer Not einen Führer gab.« (Dokument 3375-PS.)

Papen hob Brünings Erlaß über die Auflösung der SS und SA auf, und bot damit den Nazisten die Möglichkeit, den Massenterror durchzuführen. (Dokument A-631).

Der Angeklagte beseitigte die sozialdemokratische Regierung von Braun-Severing durch die Anwendung nackter Gewalt. (Aussage von Severing, Protokoll der Sitzung vom 14. Juni 1946, nachmittags.)

Am 4. Januar 1933 hielt Papen eine Besprechung mit Hitler, Heß und Himmler ab. (Dokument D-632.)

Papen nahm Anteil an der Säuberung der Staatsverwaltung von allen vom Standpunkt der Nazisten unzuverlässigen Beamten, unterzeichnete am 21. März 1933 den Erlaß über die Bildung von Sondergerichten für politische Angelegenheiten, ferner den Erlaß über die Amnestie derjenigen, die im Laufe der »nationalsozialistischen Revolution« kriminelle Verbrechen begangen hatten, er beteiligte sich an der Ausarbeitung des Gesetzes »zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat« usw.

Papen diente dem Hitlerregime in der Folgezeit treu. Nach dem Putsch 1934 befahl er seinem Mitarbeiter Tschirschky, sich bei der Gestapo zu melden, obwohl er im voraus wußte, welches Los ihn erwarte. (Dokument D-684.)

Papen trug dazu bei, daß dieses Blutgericht geheim gehalten wurde. (Dokument D-717, D-718.)

Der Angeklagte hat eine sehr große Rolle bei der Verwirklichung von Hitlers Plänen bezüglich der Eroberung Österreichs gespielt. Drei Wochen nach der Ermordung Dollfuß' teilte Hitler am 26. Juli 1934 Papen dessen Ernennung zum Gesandten in Wien mit und betonte in diesem Schreiben besonders: »Sie besaßen und besitzen seit unserer Zusammenarbeit im Kabinett mein vollstes und uneingeschränktes Vertrauen.« (Dokument 2799-PS.)

In diesem Zusammenhang darf man nicht die Aussagen des amerikanischen Botschafters Messersmith über die Äußerungen Papens außer acht lassen, daß »die Gewinnung der Kontrolle über Österreich der erste Schritt sei« und daß er, Papen, sich in Österreich befinde, um die »Österreichische Regierung zu schwächen«. (Dokument 1760-PS, US-57.) Der Angeklagte war der Hauptberater Hitlers in Fragen, die die Durchführung der Pläne zur Eroberung Österreichs betrafen. Er war es, der die Vorschläge über verschiedene taktische Methoden machte, die einerseits die Wachsamkeit der öffentlichen Meinung einschläfern, und andererseits Deutschland die Möglichkeit geben sollte, Kriegsvorbereitungen zu Ende zu führen.

Das geht aus der Erklärung Papens, die er an den österreichischen Minister Berger-Waldenegg (Dokument 1760-PS) abgegeben hat, aus dem Bericht des Gauleiters Rainer vom 6. Juli 1939 (Dokument 812-PS, US-61), dem Bericht Papens an Hitler vom 21. 8. 1936 (Dokument D-706), dem Bericht Papens an Hitler vom 1. 9. 1936 (Dokument 2246-PS, US- 67) und einer Reihe anderer Dokumente, die als Beweisstücke vorgelegt wurden, mit Bestimmtheit hervor. Papen spielte dieses Spiel, bis der Befehl über die Vorbereitung der deutschen Wehrmacht zum Einmarsch in Österreich (Dokument C-175, US-69) erteilt wurde. Er nahm an dem Zustandekommen der Besprechung zwischen Hitler und Schuschnigg am 12. 2. 1938 (Dokument C-175, US-69) teil.

Papen hat in seinem Schreiben an Hitler finanzielle Unterstützung der österreichischen nazistischen Organisation »Freiheitsbund«, und zwar »mit Bezug auf die Weiterführung ihres Kampfes gegen das Judentum« (Dokument 2830-PS) dringend empfohlen.

Die Tatsache der Eroberung Österreichs durch die Nazisten und der Teilnahme Papens an der Durchführung dieses Angriffs ist unbestreitbar. Nach der Eroberung Österreichs hat Hitler Papen das Goldene Parteiabzeichen verliehen. (Dokument D-632.)

Bei der Bewertung der Tätigkeit Papens auf dem Posten des Deutschen Botschafters in der Türkei darf man nicht die provokatorische Tätigkeit Papens als Diplomat außer acht lassen.

Zu jener Zeit hatte der Posten des Botschafters in der Türkei eine große Bedeutung für die Verwirklichung der Hitlerschen Aggressionspläne. Der offizielle nazistische Biograph schrieb über von Papen: »Kurz danach (nach der Eroberung Österreichs) bedurfte der Führer wieder seiner (Papens) Dienste, und er ernannte am 18. April 1939 von Papen zum deutschen Botschafter in Ankara«. (Dokument D-632).

Es muß festgestellt werden, daß Papen für seine Tätigkeit in der Türkei von Hitler mit dem »Ritterkreuz zum Kriegstverdienstkreuz« ausgezeichnet wurde. (Dokument D-632.)

Aus den vorhandenen Beweisen ergibt sich mit Bestimmtheit:

1. Papen trug zur Machtergreifung durch die Nazisten sehr aktiv bei;

2. Papen benutzte alle seine Kräfte und Verbindungen zur Einführung und Festigung des Hitlerschen Terrorregimes in Deutschland;

3. Papen nahm aktiven Anteil an der Verwirklichung der Angriffspläne der Hitleristen bezüglich der Eroberung Österreichs;

4. Papen diente Hitler treu bis zum Schluß, indem er seine Kräfte und diplomatische Gewandtheit für die Verwirklichung der nazistischen Angriffspläne benutzte.

Folglich fällt auf den Angeklagten von Papen ein sehr großer Teil der Verantwortlichkeit für die Verbrechen des Hitlerregimes.

Aus diesen Gründen kann ich mich mit der Freisprechung des Angeklagten von Papen nicht einverstanden erklären.