III. Unbegründeter Freispruch des
Angeklagten Fritzsche.
Die Freisprechung des Angeklagten Hans Fritzsche geht davon aus, daß Fritzsche angeblich im nationalsozialistischen Deutschland nicht die Dienststellung erreicht hat, die ihn für die Verbrechen des Hitlerregimes verantwortlich macht, seine unmittelbare Tätigkeit sei andererseits jedoch nicht verbrecherisch. Er wird im Urteilsspruch als zweitrangige Figur behandelt, welche die Weisungen von Goebbels, Ribbentrop und Reichspressechef Dietrich ausführte.
Dabei wird außer acht gelassen, daß gerade Fritzsche der Mann war, der bis 1942 tatsächlich die Deutsche Presse leitete und ab 1942, wie er sich ausdrückte, »Oberbefehlshaber des deutschen Rundfunks« wurde. (Protokoll der Vormittagssitzung vom 23. 1. 1946.)
Zur richtigen Klarstellung der Rolle des Angeklagten Fritzsche ist es unbedingt notwendig, davon auszugehen, daß der Propagandadienst im allgemeinen und der Rundfunkpropagandadienst im besonderen von Hitler und seinen nächsten Mitkämpfern (z.B. Göring) als einer der wichtigsten und grundlegendsten Faktoren der aggressiven Kriegsführung angesehen wurden. Im Hitler-Deutschland war die Propaganda ein sehr wichtiges Instrument bei der Vorbereitung und Durchführung der aggressiven Akte und ein sehr wichtiges Instrument für die Erziehung gehorsamer Organe der verbrecherischen Pläne des Nationalsozialismus.
Der Verwirklichung dieser Ziele diente ein sehr großer und streng zentralisierter Propagandaapparat. Mit Hilfe des Polizeisystems und der Zensur wurden die Redefreiheit und die Pressefreiheit völlig aus der Welt geschafft.
Das Hauptmittel der propagandistischen Tätigkeit der Hitlerleute war die lügenhafte Verdrehung der Tatsachen. Das hat Hitler ganz offen in seinem Buch »Mein Kampf« zum Ausdruck gebracht, indem er sagte: »Durch kluge und dauernde Anwendung von Propaganda kann einem Volke selbst der Himmel als Hölle vorgemacht werden und umgekehrt das elendeste Leben als Paradies.«
Die Verbreitung der provokatorischen Lügen und der dauernde Betrug der Öffentlichkeit waren dem Hitlerregime für die Erfüllung seiner Absichten ebenso nötig, wie die Rüstungsproduktion und die Ausarbeitung der Kriegspläne. Ohne Propaganda, die auf völliger Abschaffung der Presse- und Redefreiheit fußte, hätte der deutsche Nazismus die Angriffspläne nicht durchführen, die Massenkriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Humanität nicht begehen können. In dem Propaganda-System des Hitler-Staates waren die Tagespresse und der Rundfunk die wichtigsten Elemente. Als der Angeklagte Göring in seinen Aussagen vor Gericht drei Faktoren kennzeichnete, die die erfolgreiche Führung des Krieges ermöglicht hatten, hob er folgendes hervor:
1. Die Kriegsleistungen der Wehrmacht,
2. den Wirtschaftskrieg,
3. die Propaganda.
Dabei sagte er: »Die Propaganda hat große Bedeutung, besonders jene Propaganda, die im Rundfunk geführt wird, und Deutschland weiß das auf Grund seiner Erfahrungen besser, als jemand anders.« (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 15. März 1946.)
Bei solchem Sachverhalt kann man nicht annehmen, daß die oberste Reichsführung es für möglich hielt, mit einem unbedeutenden Mann den Posten des Rundfunkleiters zu besetzen, der die Aufsicht über alle Rundfunkgesellschaften auszuüben hatte und die operative Leitung der Propagandatätigkeit dieser Gesellschaften innehatte.
Diese Ansicht widerspricht den vorgelegten Beweisstücken und dem wirklichen Sachverhalt. Von 1942 bis 1945 war Fritzsche nicht nur Leiter der Rundfunkabteilung im Reichspropagandaministerium, sondern auch Beauftragter für die politische Gestaltung des Großdeutschen Rundfunks.
Dieser Umstand ist durch die eigene eidesstattliche Erklärung Fritzsches bewiesen. (Dokument 3469-PS, US-721). Fritzsche war also nicht nur »einer der Leiter der zwölf Abteilungen im Reichspropagandaministerium«, der nur in der letzten Phase des Krieges die Funktion eines Mannes, der für den Reichsrundfunkdienst verantwortlich war, innehatte, wie es im Urteil behauptet wird. Die politische Leitung des deutschen Rundfunks behielt Fritzsche bis 1945, also bis zum Zusammenbruch und der Kapitulation des nazistischen Deutschlands. Deswegen trägt Fritzsche Verantwortung für die lügenhafte und provokatorische Tätigkeit des deutschen Rundfunks in den Kriegsjahren.
Als Leiter der Abteilung »Deutsche Presse« stand Fritzsche an der Spitze der deutschen Presse, die 2300 Tageszeitungen zählte. Er schuf und vervollkommnete von Grund auf die Informationsabteilung und veranlaßte, daß zu diesem Zweck die Reichsleitung die Subsidien um das Zehnfache erhöhte, die die Naziregierung den Zeitungen zur Verfügung stellte (von 400000 auf 4 Millionen RM.). Weiter beteiligte sich Fritzsche aktiv an der propagandistischen Aktion, die zu der Vorbereitung der Angriffe gegen die Tschechoslowakei und Polen durchgeführt wurde. (Protokoll der Vormittagssitzung vom 23. Januar 1946.)
Eine ebenso aktive propagandistische Tätigkeit, die die Angriffsakte vorbereitete, wurde von Fritzsche entfaltet, bevor der Angriff gegen Jugoslawien stattgefunden hatte, was der Angeklagte selbst in seinen eidlichen Aussagen zugestanden hat. (Protokoll vom 23. Januar 1946). Bevor der Angriff gegen die Sowjetunion unternommen wurde, hatte man Fritzsche in einer Sitzung bei Rosenberg vorzeitig über die Pläne des Einmarsches in Kenntnis gesetzt. (Dokument 1039-PS, US-146, schriftlicher Bericht Rosenbergs an Hitler über die vorläufige Ausarbeitung der Osteuropäischen Fragen.) Fritzsche leitete jene deutsche Presseaktionen, welche die Angriffskriege, die Deutschland gegen Frankreich, England, Norwegen, die Sowjetunion, USA und andere Staaten führte, in ein falsches Licht zu stellen hatten. Die Behauptung, daß Fritzsche über die Kriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von den Hitlerleuten in den besetzten Gebieten begangen wurden, nicht informiert war, ist unrichtig. Aus den Aussagen, die Fritzsche vor Gericht machte, ist ersichtlich, daß man ihn bereits im Mai 1942, als er in einer Propagandakompanie der 6. Armee tätig war, mit dem Befehl Hitlers, mit dem sogenannten »Kommissarbefehl«, über die Ermordung der sowjetischen politischen Funktionäre und Intellektuellen bekannt gemacht hatte. (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 27. Juni 1946). Es ist auch festgestellt, daß schon im Anfang des Krieges Fritzsche darüber unterrichtet war, daß der deutsche Nazismus die Juden in Europa vernichten wollte. Als Fritzsche die Worte Hitlers »Das Ergebnis (eines Krieges) wird die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa sein«, erläuterte, erklärte er, daß das Schicksal des Judentums in Europa so unangenehm ausgefallen sei, wie der Führer es für den Fall eines europäischen Krieges vorausgesagt hatte. (Protokoll der Vormittagssitzung vom 23. Januar 1946.) Es ist ferner festgestellt, daß der Angeklagte dauernd die menschenhassende Rassentheorie propagierte und die Völker, die in Ländern lebten, welche der Aggression zum Opfer fielen, als »Untermenschen« bezeichnete. (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 27. Juni 1946, 28. Juni 1946, Vormittagssitzung).
In jener Periode, als das Schicksal des nazistischen Deutschland schon entschieden war, hat sich Fritzsche energisch für den Angeklagten Martin Bormann und andere fanatische Hitlerleute, die eine illegale terroristische Organisation der nazistischen Partei, den sogenannten »Wehrwolf« schufen, eingesetzt. So hat Fritzsche am 7. April 1945 in seiner Rundfunkansprache Propaganda für die aktive Beteiligung der Zivilbevölkerung Deutschlands an dieser illegalen terroristischen Organisation der Hitlerleute getrieben. Er erklärte: »Es möge sich deshalb niemand wundern, wenn in den vor kurzem besetzten Gebieten die Zivilbevölkerung am Kampfe teilnimmt; insofern ist dieses außerordentliche Phänomen ohne jede Vorbereitung aus dem bloßen Lebensinstinkt heraus entstanden, dieses Phänomen, das wir »Wehrwolf« nennen.« (USSR-496).
In seinen Rundfunkansprachen billigte Fritzsche die Anwendung der neuen terroristischen Methoden der Kriegführung, insbesondere der Raketen »V« seitens Deutschlands. Als er einen Vorschlag über den Einsatz von biologischen Kriegsmitteln erhielt, wies er diesen Vorschlag sofort dem OKW zwecks Verwirklichung zu. (USSR-484, Beweise, die in der Nachmittagssitzung des 28. Juni 1946 vorgelegt wurden.)
Ich bin der Meinung, daß Fritzsches Schuld völlig bewiesen ist. Seine Tätigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Angriffskriege und bei der Begehung anderer Verbrechen des Hitlerregimes war von grundlegender Bedeutung.