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(A) Die Nazi-Partei als Mittelpunkt des gemeinsamen Planes oder Verschwörung.

Im Jahre 1921 wurde Adolf Hitler der oberste Führer (schlechtweg »der Führer« genannt) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, auch bekannt als Nazi-Partei, die in Deutschland im Jahre 1920 gegründet worden war. Er fungierte als solcher während der ganzen von dieser Anklage umfaßten Periode. Die Nazi-Partei, zusammen mit einer Anzahl ihrer Unterorganisationen wurde zum Mittel des Zusammenhaltes unter den Angeklagten und ihrer Mitverschworenen und zum Mittel der Ausführung der Ziele und Zwecke ihrer Verschwörung. Jeder der Angeklagten wurde Mitglied der Nazi-Partei und der Verschwörung in Kenntnis ihrer Ziele und Zwecke, oder wurde im Besitz dieser Kenntnis ein Helfershelfer ihrer Ziele und Zwecke in dem einen oder dem anderen Stadium der Entwicklung der Verschwörung.

(B) Gemeinsame Ziele und Methoden der Verschwörung.

Die Ziele und Zwecke der Nazi-Partei sowie der Angeklagten und verschiedener anderer Persönlichkeiten, die zum einen oder anderen Zeitpunkt Führer, Mitglieder, Förderer oder Anhänger der Nazi-Partei (fortan mit dem Sammelnamen »Nazi-Verschwörer« bezeichnet) waren, bestanden darin oder entwickelten sich dahin, folgende Ziele mit allen ihnen gut scheinenden Mitteln, gesetzlichen wie ungesetzlichen, zu erreichen, wobei sie letzten Endes auch erwogen, ihre Zuflucht zu Drohung mit Gewalt, Gewalt und Angriffskrieg zu nehmen: (1) Den Versailler Vertrag und seine Beschränkungen der militärischen Rüstungen und Tätigkeit Deutschlands aufzuheben und zu vernichten, (2) die Gebietsteile sich anzueignen, die Deutschland als Ergebnis des Weltkrieges 1914-1918 verloren hatte, und andere europäische Gebiete, von denen die Nazi-Verschwörer behaupteten, daß sie in erster Linie von sogenannten »Volksdeutschen« bewohnt waren; (3) noch weitere Gebiete auf dem europäischen Kontinent und anderswo sich anzueignen, von denen die Nazi-Verschwörer behaupteten, daß die »Volksdeutschen« sie als »Lebensraum« benötigten, alles dies auf Kosten der benachbarten und anderer Länder. Die Ziele und Zwecke der Nazi-Verschwörer waren nicht ein für allemal festgelegt, sondern entwickelten und erweiterten sich im gleichen Maßstabe wie ihre Macht sich erweiterte und wie sie imstande waren, wirksamer mit Gewalt und Angriffskrieg zu drohen. Als sie ihre Ziele immer weiter hinausrückten und ihre Zwecke schließlich derart ungeheuerlich wurden, daß sie nicht mehr, wie bisher durch opportunistische Methoden, wie Betrug und Täuschung, Drohung und Einschüchterungen, Tätigkeit der fünften Kolonne und Propaganda, sondern nur noch mit Waffengewalt und Angriffskrieg erreicht werden konnten, planten die Nazi-Verschwörer vorsätzlich, beschlossen und entfesselten sie ihre Angriffskriege und Kriege unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen in den Entwicklungsstufen und Schritten, die weiter unten eingehender dargestellt werden.

(C) Grundsätze und ihre Anwendung in dem gemeinsamen Plan oder Verschwörung.

Um andere Personen für die Teilnahme an dem gemeinsamen Plan und der Verschwörung zu gewinnen, und um den Nazi-Verschwören ein Höchstmaß von Kontrolle über das deutsche Gemeinwesen zu sichern, wurden bestimmte Grundsätze aufgestellt, verbreitet und ausgenutzt, unter ihnen folgende:

1. daß Personen von sogenanntem »deutschen Blute« (entsprechend den genauen Angaben der Nazi-Verschwörer) einer »Herrenrasse« zugehörten und demgemäß das Recht hätten, andere Rassen und Völker zu unterjochen, zu beherrschen oder auszurotten;

2. daß das deutsche Volk nach dem Führerprinzip regiert werden solle, demzufolge alle Macht beim Führer läge, von welchem Unterführer ihre Autorität in hierarchischer Ordnung erlangten, wobei jeder Unterführer seinem unmittelbaren Vorgesetzten bedingungslosen Gehorsam schulde, in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich jedoch absolute Macht habe; und daß die Macht der Führerschaft unbegrenzt sei und sich auf alle Gebiete des öffentlichen und privaten Lebens erstrecke;

3. daß Krieg eine edle und notwendige Beschäftigung für die Deutschen sei;

4. daß die Führerschaft der Nazi-Partei als der einzige Träger der vorangehenden und anderer Lehrsätze der Nazi-Partei berechtigt sei, den inneren Aufbau, die Politik und Gebaren des deutschen Staates zu lenken, die Tätigkeiten aller Einzelpersonen innerhalb des Staates zu überwachen und alle Gegner zu vernichten.