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MR. ALDERMAN: Hoher Gerichtshof! Einen Monat später sandte Mussolini eine Botschaft nach Berlin mit dem Ersuchen, ihm den Tag, an dem Fall »Grün« stattfinden sollte, mitzuteilen. Ich lege nun 2791-PS, US-86 vor, einen Bericht des deutschen Auswärtigen Amtes über eine Unterredung mit Botschafter Attolico. Diese Aufzeichnung ist mit »R« unterschrieben, das bedeutet Ribbentrop, und trägt das Datum des 23. August 1938; ich verlese zwei Absätze daraus:

»Auf der Fahrt der ›Patria‹ erklärte mir Botschafter Attolico, er habe Instruktion, bei der Deutschen Regierung die Bekanntgabe eines etwaigen Zeitpunktes für eine deutsche Aktion gegen die Tschechoslowakei zu erbitten...«

»... Falls die Tschechen erneut zu einer Provokation Deutschlands schritten, werde Deutschland marschieren. Dies könne morgen sein, in 6 Monaten oder vielleicht erst in einem Jahr. Ich könnte ihm allerdings versprechen, daß die Deutsche Regierung bei einer Zuspitzung der Lage, oder sobald ein Entschluß des Führers gefaßt sei, den italienischen Regierungschef so schnell wie nur eben möglich informieren werde. Jedenfalls werde die Italienische Regierung die erste sein, der eine derartige Mitteilung gemacht werde.«

Vier Tage später ersuchte Attolico wieder, vom bevorstehenden Angriff unterrichtet zu werden. Ich unterbreite 2792-PS, US-87, ebenfalls eine deutsche Aufzeichnung, und ich verlese aus diesem Dokument drei Absätze mit der Überschrift »R.M. 251«:

»Botschafter Attolico suchte mich heute um 12 Uhr auf, um folgendes mitzuteilen: Er habe eine neue schriftliche Instruktion von Mussolini erhalten, in der darum gebeten werde, daß Deutschland den eventuellen Zeitpunkt einer Aktion gegen die Tschechoslowakei rechtzeitig mitteilen möge. Mussolini bitte um eine derartige Bekanntgabe, um, wie Herr Attolico versicherte,« – und hier gebraucht das Dokument die englische Sprache: »to be able to take in due time the necessary measures on the French frontier. Berlin, 27. August 1938. R« (das bedeutet Ribbentrop).

Und dann:

»N.B. Ich erwiderte Botschafter Attolico, ebenso wie auf seine vorhergehende Demarche, daß ich ihm einen Zeitpunkt nicht mitteilen könnte, daß aber jedenfalls Mussolini der erste sein würde, der von einer etwaigen Entscheidung Mitteilung erhalten würde. Berlin, 2. September 1938.«

Ungarn, das an den Südosten der Tschechoslowakei grenzt, wurde von Beginn an als möglicher Teilnehmer am Fall »Grün« betrachtet. Sie werden sich auch erinnern, daß Anfang März 1938 die Angeklagten Keitel und Ribbentrop Briefe über die Frage austauschten, ob man Ungarn in den Nazi-Plan einschließe. Damals entschloß man sich, das nicht zu tun; aber Mitte August 1938 versuchten die Nazi- Verschwörer Ungarn dazu zu überreden, am Angriff teilzunehmen.

Vom 21. bis 26. August 1938 besuchte Admiral Horthy mit einigen seiner Minister Deutschland. Unterredungen über die tschechische Frage waren nicht zu vermeiden. Ich lege Dokument 2796-PS, US-88 vor. Es ist dies ein von uns erbeuteter Bericht des deutschen. Außenamtes, unterschrieben von Weizsäcker, über eine Unterredung zwischen Hitler, Ribbentrop und einer ungarischen Delegation, bestehend aus Horthy, Imredy und Kanya, an Bord der »Patria«, am 23. August 1938. Bei dieser Besprechung erkundigte sich Ribbentrop über die ungarische Haltung im Falle eines deutschen Angriffs auf die Tschechoslowakei und erwähnte, daß ein solcher Angriff auch eine gute Gelegenheit für Ungarn darstellen würde.

Die Ungarn, mit Ausnahme von Horthy, der die Absichten Ungarns klarlegen wollte, schienen nicht geneigt, sich irgendwie festzulegen. Daraufhin wiederholte Hitler nachdrücklich Ribbentrops Erklärung und sagte, wer mittafeln wolle, müsse allerdings auch mitkochen. Ich zitiere nun die zwei ersten Absätze aus diesem Dokument:

»Während der Führer und der Ungarische Reichsverweser am 23. August, vormittags, eine Aussprache politischer Natur hatten, fanden sich die ungarischen Minister Imredy und Kanya mit Herrn von Ribbentrop zusammen. Herr von Weizsäcker wohnte der Besprechung gleichfalls bei.

Herr von Kanya brachte zwei Themen vor:

1. die ungarischen Verhandlungen mit der Kleinen Entente und

2. die tschechische Frage.«

Ich überspringe jetzt zwei Absätze und lese den fünften Absatz:

»Herr von Ribbentrop stellte den Ungarn die Frage, wie sie sich dazu verhalten würden, wenn der Führer seinen Entschluß verwirkliche, eine neue tschechische Provokation mit Gewalt zu beantworten. Die Antwort der Ungarn wies zweierlei Hemmungen auf: Die jugoslawische Neutralität müsse feststehen, wenn Ungarn nach Norden und eventuell nach Osten marschiere. Außerdem sei die ungarische Aufrüstung erst eingeleitet und sollte noch ein bis zwei Jahre Entwicklungsfrist genießen.

Herr von Ribbentrop erklärte darauf den Ungarn, die Jugoslawen würden sich hüten, in der Zange zwischen den Achsenmächten zu marschieren. Rumänien allein werde sich daher auch nicht rühren. England und Frankreich würden gleichfalls stillhalten. England setze das Empire nicht leichtfertig aufs Spiel. Es kenne unsere neuerstandene Macht. Über den Zeitpunkt aber für den gedachten Fall sei Bestimmtes nicht vorherzusagen, da er von tschechischer Provokation abhänge. Herr von Ribbentrop wiederholte, daß, wer Revision wünsche, die gute Konjunktur ausnützen und sich beteiligen müsse.

Die ungarische Antwort blieb also eine konditionelle. Auf die Frage von Herrn von Ribbentrop, welchen Zweck die gewünschten Generalstabsbesprechungen haben sollten, kam nicht viel mehr zum Vorschein als der ungarische Wunsch nach einer Art wechselseitiger militärischer Bestands- und Bereitschaftsaufnahme für den tschechischen Konflikt. Eine klare politische Grundlage hierfür – Zeitpunkt des ungarischen Eingreifens – wurde nicht gewonnen.

Eine positivere Sprache hatte inzwischen Herr von Horthy gegenüber dem Führer angewendet. Er will zwar seine Bedenken wegen der englischen Haltung nicht verschweigen, aber die ungarische Absicht der Beteiligung erklärt haben. Die ungarischen Minister waren und blieben auch später skeptischer, da sie die unmittelbare Gefahr für Ungarn mit seinen offenen Flanken stärker empfanden.

Als Herr von Imredy am Nachmittag eine Aussprache mit dem Führer hatte, war Imredy sehr erleichtert, als der Führer ihm erklärte, er verlange von Ungarn in dem betreffenden Falle nichts. Er wisse den Zeitpunkt selbst nicht. Wer mittafeln wolle, müsse allerdings auch mitkochen. Wünsche Ungarn Generalstabsbesprechungen, so habe er nichts dagegen.«

Ich glaube, dieser Satz: »Wer mittafeln wolle, müsse allerdings auch mitkochen« ist vielleicht eine der zynischsten Bemerkungen, deren sich ein Staatsmann jemals schuldig gemacht hat.

Am dritten Tage der Verhandlung waren die Deutschen in der Lage, festzustellen, daß im Falle eines deutsch-tschechischen Konfliktes Ungarn genügend bewaffnet wäre, um am 1. Oktober mitmachen zu können.

Ich unterbreite Dokument 2797-PS, US-89 eine andere im deutschen Außenamt erbeutete Denkschrift über die Unterredung zwischen Ribbentrop und Kanya am 25. August 1938. Ich werde die zwei letzten Absätze verlesen:

»Hinsichtlich der militärischen Bereitschaft Ungarns, im Falle eines deutsch-tschechischen Konfliktes sich zu beteiligen, hatte Herr von Kanya bekanntlich in den letzten Tagen von dem Bedürfnis einer ein- bis zweijährigen Frist gesprochen, um die ungarische Wehrkraft hinreichend zu entwickeln. Bei dem heutigen Gespräch korrigierte Herr von Kanya diese Bemerkung nun dahin, es stehe militärisch mit den Ungarn doch besser. Sie wären doch am 1. Oktober dieses Jahres rüstungsmäßig so weit, sich beteiligen zu können.«

Unleserliche Unterschrift, wahrscheinlich ist es Weizsäckers Unterschrift.

Der Bericht über die deutsch-ungarische Besprechung findet wiederum seine Bestätigung in General Jodls Tagebuch, Dokument 1780-PS, aus welchem ich bereits mehrfach las. Die Eintragung unter dem Datum 21. bis 26. August 1938, auf Seite 4 des englischen Textes, lautet wie folgt:

»Besuch des Ungarischen Reichsverwesers in Deutschland. Begleitet von Ministerpräsident, Außenminister und Honvedminister von Raatz. Sie kamen mit der Idee, daß in einem großen Kriege in einigen Jahren mit Hilfe deutscher Truppen das alte Ungarn wieder hergestellt werden kann. Sie gehen mit der Erkenntnis, daß wir weder Wünsche noch Forderungen an sie haben, daß aber Deutschland keine zweite Provokation der Tschechei mehr hinnehmen wird, und wenn es morgen sein sollte. Ob sie sich dann beteiligen wollen oder nicht, liege bei ihnen. Deutschland wird aber nie eine Schiedsrichterrolle zwischen ihnen und Polen übernehmen. Die Ungarn sehen das ein; sie glauben aber, im gegebenen Falle eine Wartezeit von wenigstens 48 Stunden, zur Sondierung der Haltung Jugoslawiens, nicht entbehren zu können.«

Das Ergebnis der Besprechung mit den Ungarn war eine Stabskonferenz, die am 6. September stattfand.

Ich zitiere weiter die Eintragung vom 6. September aus Jodls Tagebuch, die am Ende derselben Seite beginnt:

»Chef des Generalstabes, General der Artillerie Halder, hält Besprechungen mit dem ungarischen Generalstabschef Fischer ab. Er wird vorher von mir über die politische Tendenz des Führers, insbesondere über das Verbot, keinerlei Andeutung über den Zeitpunkt zu machen, orientiert. Desgleichen O.Q.I. General von Stülpnagel.«

Es ist nicht uninteressant zu sehen, wie ein hoher General solche politischen Angelegenheiten darlegt.

Dann kommen wir zu den letzten praktischen Vorbereitungen für den Angriff. Da der 1. Oktober als Termin für den Fall »Grün« gesetzt war, war Ende August und Anfang September eine beträchtliche Beschleunigung in den militärischen Vorbereitungen zu beobachten. Praktische und rege Vorbereitungen für den Angriff auf die Tschechoslowakei waren im Gange. Die Nazi-Verschwörer beschäftigten sich angelegentlich mit technischen Einzelheiten, wie Terminsetzung für die »X-Tage«, Fragen der Mobilisierung, Transport- und Versorgungsfragen.

Am 26. August unterzeichnete Jodl mit seinen Initialen eine Vortragsnotiz mit der Überschrift: »Der Zeitpunkt des X-Befehls und die Frage der Vorausmaßnahmen«. Es ist Nummer 17 auf Seite 37 und 38 der englischen Übersetzung des Schmundt-Aktes über den Fall »Grün«, 388-PS, US-26.

Ich möchte den Gerichtshof ganz besonders auf diese Vortragsnotiz aufmerksam machen. Sie beweist ohne jeden Zweifel die Teilnahme des OKW und der Angeklagten Keitel und Jodl an der schändlichen Manipulierung eines Zwischenfalls, der als Ausrede für den Krieg benutzt wurde. Sie enthüllt vollständig den Betrug, die Barbarei und den vollkommen verbrecherischen Charakter des Angriffs, den Deutschland im Begriffe stand zu beginnen.

Ich gestatte mir, dieses Dokument vollständig zu verlesen:

»Von Generalstabsoffizier geschrieben. Geheime Kommandosache. Chef L Chef Sache. Nur durch Offizier. Berlin, den 24. 8. 38. Vortragsnotiz. 1. Ausfertigung. Der Zeitpunkt des X-Befehles und die Frage der Vorausmaßnahmen.

Das Bestreben der Luftwaffe, mit ihrem ersten Einsatz gegen die Tschechei die feindliche Luftwaffe auf ihren Friedenshäfen zu überraschen, führt berechtigterweise zu einem Widerstreben der Luftwaffe gegen alle Vorausmaßnahmen vor dem X-Befehl und zu der Forderung, den X-Befehl selbst am X-1 Tage so spät zu geben, daß die Tatsache einer Mobilmachung in Deutschland in der Tschechei am X-1 Tage nicht mehr bekannt wird.

Das Bestreben des Heeres geht in der entgegengesetzten Richtung. Es hat die Absicht, diejenigen Vorausmaßnahmen vom X-3 bis X-1 Tag durch OKW auslösen zu lassen, die den raschen und gleichmäßigen Ab lauf der Mobilmachung gewährleisten. OKH fordert daher auch die Ausgabe des X-Befehles an das Heer nicht später als um 14 Uhr des X-1 Tages. Demgegenüber ist zu sagen: Die Aktion ›Grün‹ wird ausgelost durch einen Zwischenfall in der Tschechei, der Deutschland den Anlaß zum militärischen Eingreifen gibt. Die Bestimmung des Zeitpunktes dieses Zwischenfalls nach Tag und Stunde ist von größter Bedeutung.

Er muß in einer für den Kampf unserer überlegenen Luftwaffe günstigen Großwetterlage liegen und der Stunde nach zweckmäßig so gelegt werden, daß er am X-1 Tag mittags authentisch bei uns bekannt wird. Er kann dann spontan mit der Ausgabe des X-Befehles am X-1 Tag 14 Uhr beantwortet werden.

Am X-2 Tage erhalten die Wehrmachtsteile nur eine Vorwarnung. Beabsichtigt der Führer, so zu verfahren, so erübrigen sich alle weiteren Erörterungen.

Denn dann dürfen vor dem X-1 Tage keine Vorausmaßnahmen ergriffen werden, die sich nicht harmlos erklären lassen, da sonst der Zwischenfall als von uns veranlaßt erscheint. Unbedingt nötige Vorausmaßnahmen müßten dann schon längere Zeit vorher angeordnet und mit den zahlreichen Übungen und Manövern getarnt werden.

Auch die vom Auswärtigen Amt angeschnittene Frage, alle Reichsdeutschen aus den voraussichtlichen Feindstaaten zeitgerecht zurückzurufen, darf wohl keinesfalls zu einem auffälligen Verlassen der Tschechei durch alle Reichsdeutschen vor dem Zwischenfall führen.

Auch eine Warnung der diplomatischen Vertretungen in Prag ist unmöglich vor dem ersten Luftangriff durchführbar, obwohl die Folgen, falls sie dem Luftangriff zum Opfer fallen, sehr schwer sein können. (Zum Beispiel der Tod von Vertretern befreundeter oder sicher neutraler Mächte.)

Sollte man aus technischen Gründen den Zwischenfall in den Abendstunden wünschen, so kann der nächste Tag nicht der X-Tag sein, sondern erst der übernächste Tag.

Auf jeden Fall muß der Grundsatz gelten, vor dem Zwischenfall nichts zu tun, was auf eine Mobilmachung schließen läßt, und nach dem X-Fall so rasch wie möglich zu handeln.

Zweck dieser Ausführungen ist es, darauf hinzuweisen, wie stark die Wehrmacht an dem Zwischenfall interessiert ist, und daß sie die Absichten des Führers rechtzeitig erfahren muß – sofern nicht ohnehin die Abwehr-Abteilung mit der Organisation des Zwischenfalls beauftragt wird.

Ich bitte, die Entscheidung des Führers zu diesen Ausführungen herbeizuführen.« unterschrieben »J« (für Jodl).

Am Ende dieser Seite des Dokuments findet sich eine handschriftliche Notiz des unermüdlichen Schmundt, Hitlers Adjutanten, die besagt, daß die Notiz Hitler am 30. August vorgelegt wurde, daß Hitler seine Zustimmung zum Vorgehen im Sinne der Ausführungen dieser Notiz gab, und daß Jodl davon am 31. August verständigt wurde. Darauf folgt wieder Jodls Initiale.

Am 3. 9. trafen Keitel und von Brauchitsch mit Hitler auf dem Berghof zusammen. Schmundt machte auch über diese Unterredung Aufzeichnungen; man findet sie in Nummer 18, auf Seite 39 und 40 des Dokuments 388-PS. Ich werde die ersten drei kurzen Absätze dieses Protokolls verlesen:

»Generaloberst von Brauchitsch trägt über den Zeitpunkt des Hereinführens der Truppen in die ›Übungsräume‹ für ›Grün‹ vor. Truppe soll am 28. September hereingeführt werden. Von hier dann aktionsfähig. Ist X-Tag bekannt, führt Truppe Übungen in entgegengesetzten Richtungen durch.

Führer hat Bedenken. Truppe 2 Tagemärsche entfernt versammeln. Täuschungsübungen überall durchführen. Am 27. 9. bis 12 Uhr muß Ob. d. H. wissen, wann X-Tag.«

Es wird Ihnen auffallen, daß von Brauchitsch meldete, Feldtruppen würden am 28. September nach den für den Fall »Grün« bestimmten Räumen geführt werden und dort zur Aktion bereit sein. Ebenso wollen Sie davon Notiz nehmen, daß das OKH bis 27. September 12 Uhr mittags wissen mußte, wann X-Tag sei.

Während des Restes der Besprechung gab Hitler seine Ansichten über die vom deutschen Heere anzuwendende Strategie und über die Stärke der tschechischen Verteidigung, auf die sie stoßen würden, kund. Er sprach über die Möglichkeit, und ich zitiere hier: »Henlein-Leute hineinzuziehen«. Die Lage im Westen mache ihm immer noch Sorgen. Schmundt schrieb weiterhin, und ich lese den letzten Satz auf Seite 40 der englischen Übersetzung:

»Der Führer befiehlt für ferneren Ausbau der Westbefestigungen:

Ausbau der Vorstellungen um Aachen und Saarbrücken.

Bau von etwa 300 bis 400 Batteriestellungen (1600 Geschütze), weist auf flankierenden Einsatz hin.«

Fünf Tage später ersuchte General von Stülpnagel den Angeklagten Jodl um eine schriftliche Zusicherung, daß das OKH fünf Tage vor der bevorstehenden Aktion von derselben Kenntnis erhalte. Am Abend hatte Jodl eine Besprechung mit Generalen der Luftwaffe über das Zusammenarbeiten der Landtruppen mit der Luftwaffe bei Beginn des Angriffs.

Ich lese nun die Eintragung vom 8. September aus Jodls Tagebuch Seite 5 der englischen Übersetzung des Dokuments 1780-PS.

»General von Stülpnagel O. Q. I. bittet um schriftliche Festlegung der Zusicherung, daß OKH fünf Tage vorher erfahrt, falls die Aktion unternommen werden soll.

Ich sage dazu mit der Ergänzung, daß erst zwei Tage vorher die Großwetterlage einigermaßen beurteilt werden kann und infolgedessen zu diesem Zeitpunkt (X-2 Tag) die Absicht sich ändern kann. Von Stülpnagel sagt, daß er zum erstenmal Bedenken hat, ob nicht die frühere Grundlage der Aktion verlassen wird.

Sie war doch so, daß die Westmächte etwas Entscheidendes nicht unternehmen.

Allmählich scheint es, als ob der Führer, auch wenn er diese Auffassung nicht mehr hat, an seinem Entschluß festhält.

Dazu kommt, daß Ungarn mindestens launig und Italien... zurückhaltend ist.«

Hier folgt nun Jodls eigene Ansicht:

»Ich muß zugeben, daß auch ich nicht ohne Sorgen bin, wenn man nun den Umschwung in der Auffassung über das politisch und militärisch Mögliche nach den Weisungen vom 24. Juni 37, 5. November 37, 7. Dezember 37 und 30. Mai 1938 und den letzten Äußerungen vergleicht.

Trotzdem muß man sich klar sein, daß das Ausland jetzt alles in Bewegung setzt, um uns unter Druck zu bringen. Diese Nervenprobe muß bestanden werden.

Da aber die wenigsten Menschen die Kraft haben, diesem Druck zu widerstehen, ist es das einzig Richtige, alle Nachrichten, die uns besorgt machen sollen, nur einem kleinsten Kreis von Offizieren bekanntzugeben und nicht wie bisher durch die Vorzimmer laufen zu lassen. 18 bis 21 Uhr Besprechung beim Chef OKW mit Chef des Generalstabs der Luftwaffe (anwesend Jeschonnek, Kammhuber, Sternburg und ich). Es besteht Übereinstimmung über Ausgabe des X-Befehls X-1 4 Uhr und Voraussagen an die Luftwaffe X-1 Tag 7 Uhr. Geprüft muß noch werden die Y-Zeit. Verbände haben teilweise einen Anflug von einer Stunde.«

Spät abends am nächsten Tage, am 9. 9., kam Hitler mit dem Angeklagten Keitel und den Generalen von Brauchitsch und Halder in Nürnberg zusammen. Der Bauingenieur Dr. Todt kam später zu dieser Besprechung, die von 10 Uhr abends bis 3 Uhr morgens anhielt. Schmundts Bericht über diese Konferenz ist Nummer 19 des Schmundt-Aktes und befindet sich auf Seite 41 bis 43 des Dokuments 388-PS.

Bei dieser Besprechung prüfte General Halder für den Fall des Angriffs die Operationspläne von vier Armeen, und zwar von der zweiten, zehnten, zwölften und vierzehnten deutschen Armee. Mit dem ihm eigenen Enthusiasmus für militärische Pläne hielt Hitler eine Rede darüber, welche strategischen Erwägungen bei Fortschritt des Angriffs in Betracht zu ziehen wären. Ich werde nur vier Absätze zitieren, und zwar beginne ich mit einer Zusammenfassung der Bemerkungen von General von Brauchitsch:

»General von Brauchitsch:

Der Ansatz der motorisierten Divisionen lag begründet in mangelhafter Eisenbahnlage in Österreich und in Schwierigkeit, andere Divisionen (marschbereite) zur rechten Zeit heranzubekommen.

Im Westen: Abtransport der Wagen ab 20. 9. notwendig, wenn X-Tag, wie geplant, bleibt.

Abtransport der Arbeiter ab 23. 9. staffelweise. Spezialarbeiter bleiben nach Entscheidung durch Hr. Kdo. 2.

Der Führer:

Nicht einzusehen, warum Arbeiter schon am X-minus 11. Tag in ihre Heimat zurückmüssen. Andere Arbeiter und Menschen sind vom Mobilmachungstag auch unterwegs. Ebenso die Eisenbahnwagen, sie stehen nachher unnötig herum.

General Keitel:

Arbeiter sind im Westen durch Bezirks-Kommandos nicht greifbar. Züge müssen zusammengestellt werden. Generaloberst von Brauchitsch:

235000 Mann Arbeitsdienst werden einberufen.

96 Baubataillone werden aufgeteilt (auch auf den Osten),

40000 Ausgebildete bleiben im Westen.«

Von diesem Tage an beschäftigen sich die Nazi- Verschwörer mit der Ausarbeitung der verwickelten Pläne, die einem solchen Angriff vorausgehen müssen. Am 11. 9. hielt der Angeklagte Jodl eine Besprechung mit einem Vertreter des Propagandaministeriums über die Möglichkeiten ab, die deutschen Verletzungen des Völkerrechts zu widerlegen, und die der Tschechoslowakei auszunützen.

Ich verlese die Eintragung vom 11. September aus dem Jodl-Tagebuch, auf Seite 5 der englischen Übersetzung des Dokuments 1780-PS:

»Nachmittags Besprechung mit Staatssekretär Hahnke vom Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda, über bevorstehende gemeinsame Aufgaben.

Als besonders wichtig werden die gemeinsamen Vor bereitungen für die Widerlegung eigener, und die Ausnutzung feindlicher Verletzungen des Völkerrechts erkannt.«

Die Erörterungen darüber entwickelten sich zu einem ausführlichen Studium in Abteilung L; das ist Jodls Abteilung des OKW. Ich lege jetzt Dokument C-2 als US-90 vor, den Durchschlag eines im Original mit Bleistift unterschriebenen Dokuments. Wie man aus der Urkunde ersieht, wurden sieben Ausfertigungen davon gemacht und am 1. 10. 1938 an das OKH, OKM, Luftwaffe und Außenamt ausgegeben.

In dieser Schrift wurden die in Verbindung mit der Invasion der Tschechoslowakei zu erwartenden Verletzungen des Völkerrechts durch Deutschland angeführt und Gegenpropaganda vorgeschlagen, die von den Propagandaämtern angewendet werden sollte. Es ist eine hochinteressante, geheime Kommandosache, und schon bei einem flüchtigen Blick auf das Original können Sie erkennen, wie sorgfältig diese Schrift abgefaßt ist und die zu erwartenden Völkerrechtsbrüche, sowie deren propagandistische Widerlegung ausgearbeitet sind. Die Urkunde ist in Form einer Tabelle ausgearbeitet, in welcher die zu erwartenden Anlässe zu Völkerrechtsverletzungen in der linken Spalte angeführt sind. In der zweiten Spalte sind genaue Beispiele für derartige Zwischenfälle gegeben. In der dritten und vierten Spalte wird die Stellungnahme zu solchen Vorfällen, die eine Verletzung des Völkerrechts und Kriegsrechts darstellen, wiedergegeben.

Die fünfte Spalte, die in diesem Dokument unglücklicherweise leer geblieben ist, war für Erklärungen des Propagandaministers bestimmt.

Ich zitiere zunächst aus dem Begleitbrief:

»Anliegend wird eine von der Abteilung L im OKW verfaßte Zusammenstellung von zu erwartenden Verstößen der kämpfenden Truppe gegen das Völkerrecht übersandt. Wegen der Kürze der für die Bearbeitung zur Verfügung gestellten Zeit mußte eine vorläufige Ausfüllung der Spalten c 1 und c 2 unmittelbar von hier erfolgen. Die Wehrmachtsteile werden gebeten, gleichfalls eine Stellungnahme hierfür zu geben, damit eine endgültige Fassung hier aufgesetzt werden kann.

Die gleiche Bitte ergeht an das Auswärtige Amt.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, im Auftrage: Bürkner.«

Ich bedauere, daß ich kaum die Zeit habe, ausführlich aus dieser Urkunde zu verlesen. Ich werde mich auf die Verlesung der ersten zehn möglichen Zwischenfälle beschränken, deren kriegsrechtliche Begründung in der zweiten Spalte b der Tabelle zu finden ist:

»1. Bei Luftangriff auf Prag wird englische Gesandtschaft zerstört.

2. Hierbei werden Engländer oder Franzosen verwundet oder getötet.

3. Bei Luftangriff auf Prag wird der Hradschin zerstört.

4. Auf Grund einer Meldung von Verwendung von Gas durch die Tschechen wird Beschuß mit Gasmunition angeordnet.

5. Tschechische Zivilisten, nicht als Soldaten kenntlich, werden bei Sabotageakt (Zerstörung wichtiger Brücke, Vernichtung von Lebens- und Futtermitteln) angetroffen oder bei Plünderung von verwundeten oder gefallenen Soldaten überrascht und daraufhin erschossen.

6. Gefangene tschechische Soldaten oder tschechische Zivilbevölkerung werden zu Straßenarbeiten oder zu Verladung von Munition usw. kommandiert.

7. Aus militärischen Gründen ist es notwendig, Wohnräume, Lebensmittel und Futtermittel der tschechischen Bevölkerung zu beschlagnahmen. Diese erleiden dadurch Not.

8. Tschechische Bevölkerung wird ins rückwärtige Gebiet aus militärischen Gründen zwangsweise abtransportiert.

9. Kirchen werden als militärische Unterkunftsräume verwendet.

10. Deutsche Flugzeuge überfliegen in Ausübung ihres Auftrages polnisches Hoheitsgebiet, geraten hier mit tschechischen Flugzeugen in einen Luftkampf.«

Am 10. 9. erließ Hitler von Nürnberg einen Befehl, der den RAD dem OKW unterstellte. Diese streng geheime Kommandosache...

VORSITZENDER: Gehen Sie schon auf ein anderes Dokument über?

MR. ALDERMAN: Ja.

VORSITZENDER: Wollten Sie vielleicht zuerst die völkerrechtliche Beurteilung des Zwischenfalls mit Gas verlesen?

MR. ALDERMAN: Vielleicht sollte ich das wirklich tun.

VORSITZENDER: Es ist Nummer 4.

MR. ALDERMAN: Ist es Zwischenfall Nummer 4?

VORSITZENDER: Ja.

MR. ALDERMAN: Nummer 4 war die Annahme eines Zwischenfalls, in der auf Grund einer Meldung von Verwendung von Gas durch die Tschechen Beschuß mit Gasmunition angeordnet wurde. Unter der Spalte »Stellungnahme durch Gruppe Völkerrecht« heißt es:

»Nach der im Juni 1925 von 40 Staaten, darunter auch der Tschechei, angenommenen Erklärung, ist in einem Kriege die Anwendung giftiger Gase, chemischer Kampfstoffe und bakteriologischer Mittel ausdrücklich verboten. Eine ganze Reihe von Nationen hat zu dieser Erklärung des Gaskriegsverbotes den Vorbehalt gemacht.«

Dann heißt es in der Spalte unter der Überschrift »Kriegsrechtliche Begründung«:

»Wenn die Behauptung, daß der Gegner, in diesem Falle die Tschechen, im Kampf ein verbotenes Gas angewendet habe, in der Welt Glauben finden soll, muß sie bewiesen werden können. Wenn das möglich ist, ist der Beschuß mit Gasmunition gerechtfertigt und muß in der Öffentlichkeit mit der beweiskräftigen Begründung, daß der Gegner zuerst das Verbot verletzt hat, vertreten werden. Von außerordentlicher Wichtigkeit ist es also, den Beweis zu führen. Ist die Behauptung nicht oder nur mangelhaft begründet, dann ist der Gasbeschuß nur mit der Notwendigkeit der Anwendung einer berechtigten Repressalie zu vertreten, wie dies die Italiener im abessinischen Krieg getan haben. Hierbei muß aber die Berechtigung einer so schweren Repressalie gleichfalls begründet sein.«

Hitler erließ am 10. 9. von Nürnberg aus einen Befehl, der den Reichsarbeitsdienst dem OKW unterstellte.

VORSITZENDER: Es ist noch ein kurzer Absatz da, der wesentlich zu sein scheint.

MR. ALDERMAN: Ich war eigentlich versucht, das Dokument vollständig zu verlesen.

VORSITZENDER: Ich meine die völkerrechtliche Beurteilung von Punkt 10.

MR. ALDERMAN: Nummer 10 war:

»Deutsche Flugzeuge überfliegen in Ausübung ihres Auftrages polnisches Hoheitsgebiet, geraten hier mit tschechischen Flugzeugen in einen Luftkampf.«

Unter der Überschrift »Stellungnahme durch Gruppe Völkerrecht« heißt es:

»Nach Artikel 1 des V. Haager Abkommens vom 18. 10. 1907 ist das Gebiet der neutralen Mächte unverletzlich. Eine absichtliche Verletzung durch Überfliegen dieses Gebietes ist Völkerrechtsbruch, wenn die neutralen Mächte eine Luftsperre für Kriegsluftfahrzeuge erklärt haben. Wenn polnisches Gebiet durch deutsche Flugzeuge überflogen wird, liegt eine Völkerrechtsverletzung vor, falls das Überfliegen nicht ausdrücklich gestattet ist.«

Dann unter dem Titel »Kriegsrechtliche Begründung« heißt es:

»Zunächst versuchte Ableugnung, wenn erfolglos, dann Bitte um Entschuldigung (wegen Verlierens der Übersicht) bei der polnischen Regierung und Zusicherung von Schadensersatzleistung.«

Ich habe auf einen Befehl verwiesen, der von Hitler am 10. 9. 1938 in Nürnberg erlassen wurde, und der den deutschen Reichsarbeitsdienst dem OKW unterstellte. Diese geheime Kommandosache, von der 25 Ausfertigungen gemacht wurden, ist Nummer 20 im Schmundt-Akt, Seite 44.

Ich will diesen Befehl verlesen:

»1. Die gesamte Organisation des RAD tritt mit dem 15. September unter den Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht.

2. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht regelt den ersten Einsatz im Benehmen mit dem Reichsarbeitsführer und die jeweilige Zuteilung an die Oberkommandos der Wehrmachtsteile. In Zuständigkeits fragen entscheidet er endgültig nach meinen Weisungen.

3. Dieser Befehl ist vorläufig nur den unmittelbar beteiligten Stellen und Personen bekanntzugeben. gez. Adolf Hitler.«

Vier Tage später, am 14. 9., erließ der Angeklagte Keitel ausführliche Instruktionen über die Anwendung bestimmter RAD-Truppen. Dieser Befehl ist Nummer 21 des Schmundt-Aktes, es ist Seite 45 der englischen Übersetzung. Ich glaube nicht, daß es notwendig sein wird, den Befehl zu verlesen.

Dann ist noch ein anderer Befehl vorhanden, der vom Angeklagten Jodl am 16. 9. erteilt wurde, Nummer 24, Seite 48 des Schmundt-Aktes. Ich glaube, ich habe nur dessen Überschrift oder Titel zu lesen.

»Betrifft: Einsatz des Reichsarbeitsdienstes. Die nachstehend aufgeführten Reichsarbeitsdienstkräfte werden nach den Anordnungen des Oberbefehlshabers des Heeres ab 15. September militärisch ausgebildet.«

Zwei weitere Eintragungen in dem Tagebuch des Angeklagten Jodl geben nähere Anhaltspunkte über die Aufgaben des OKW zu jener Zeit, Mitte September, zwei Wochen vor dem geplanten X-Tage.

Ich lese jetzt die Eintragungen vom 15. und 16. 9., Seite 5 und 6 der englischen Übersetzung, aus dem Tagebuch des Angeklagten Jodl:

»15. 9. Frühbesprechung bei Chef OKW mit den Generalstabschefs Heer und Luftwaffe,

a) über die Frage, was könnte man tun, wenn der Führer bei der raschen Entwicklung der Lage auf Beschleunigung des Termins dringt...

16. 9. General Keitel kommt 17 Uhr vom Berghof zurück. Er schildert anschaulich das Ergebnis der Besprechung zwischen Chamberlain und dem Führer. Die nächste Besprechung soll 20. oder 21. in Godesberg stattfinden. Abends wird vom OKW mit Genehmigung des Führers der Befehl zur Aufstellung des vGaD« – wenn ich richtig verstehe, bezieht sich das auf eine verstärkte Grenzsicherung – »an der tschechischen Grenze an OKH und Finanzministerium gegeben.

Ebenso ergeht Befehl zur getarnten Bereitstellung des Leermaterials der Bahn für den Aufmarsch, so daß es ab 28. 9. gefahren werden kann.«

Der Befehl an die Reichsbahn zur Bereitstellung der verfügbaren Eisenbahnwagen, auf den General Jodl sich bezieht, erscheint als Nummer 22 des Schmundt-Aktes. In diesem Befehl erklärte der Angeklagte Keitel der Reichsbahn, bis zum 28. September fertig zu sein, jedoch auch nach dem 20. September aus Tarnungsgründen die Westwall-Befestigungsarbeiten fortzusetzen. Ich zitiere die ersten vier Absätze des Befehles:

»Die Reichsbahn hat bis 28. 9. 38 zur Durchführung von Mobilisierungsübungen große Mengen Leermaterial bereitzustellen, Diese Aufgabe geht nunmehr allen anderen vor. Es wird deshalb nicht zu umgehen sein, die Verladung für die Limesarbeiten« – ich nehme an, dies bezieht sich auf die Befestigungen am Westwall – »ab 17. 9. einzuschränken und die vorher verladenen Güter bis zum 20. 9. 38 zu entladen.

OKH (5. Abt. Gen. St. d. H.) hat im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Stellen das weitere zu veranlassen.

Gemäß Weisung des Führers ist aber mit allen Mitteln anzustreben, auch nach dem 20. 9. 38, sowohl aus Tarnungsgründen als auch für die so wichtige Fortführung der Arbeiten am Limes in nur irgend vertretbarem Umfange Material weiterhin zuzuführen.«

Die vorletzte Phase des Angriffs beginnt am 18. September. Von diesem Tage an bis zum 28. kam eine ganze Reihe von Befehlen heraus, durch die die Vorbereitungen zum Angriff große Fortschritte machten. Diese Befehle sind im Schmundt-Akt enthalten, aber ich habe nicht die Absicht, sie alle zu verlesen und dadurch die Zeit des Gerichtshofs in Anspruch zu nehmen.

Am 18. wurde die Beteiligung am Einsatz der fünf in Frage kommenden Armeen, der 2., 8., 10., 12. und 14., festgesetzt. Es ist dies Nummer 26 des Schmundt-Aktes. Hitler genehmigte die geheime Mobilisierung von fünf Divisionen im Westen zur Rückendeckung der Deutschen während des Falles »Grün«. Ich verweise hierbei auf Nummer 31 des Schmundt-Aktes. Es ist eine »Geheime Kommandosache«, datiert Berlin, 27. September 1938: 19.20 Uhr; ausgegeben in 45 Ausfertigungen, von denen diese die 16. ist:

»Der Führer hat die Mobilmachung ohne öffentliche Verkündung der fünf aktiven Westdivisionen (26., 34., 36., 33. und 35. Div.) 5 M.Panzer-Div. gebilligt. Der Einsatz in der Befestigungszone und die Räumung dieser Zone durch die Arbeiter der Organisation Todt hat sich der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht ausdrücklich vorbehalten.

Dem OKH ist freigestellt, im Rahmen der Möglichkeiten die zunächst marschbereiten Teile und anschließend die übrigen Teile der Division in Bereitstellungsräumen hinter den Westbefestigungen zu versammeln.« Unterschrift: »Jodl«

VORSITZENDER: Ich glaube, es ist jetzt Zeit zu unterbrechen. Wir werden die Verhandlung um 2 Uhr nachmittags wiederaufnehmen.