[Das Gericht vertagt sich bis
11. Dezember 1945, 10.00 Uhr.]
Siebzehnter Tag.
Dienstag, 11. Dezember 1945.
Vormittagssitzung.
OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof! Die Vereinigten Staaten beabsichtigen, nunmehr als Beweismaterial einige erbeutete Filme durch Fregattenkapitän Donovan, der für ihre Beschlagnahme verantwortlich war, vorführen zu lassen.
FREGATTENKAPITÄN JAMES BRITT DONOVAN, HILFSANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Die Vereinigten Staaten legen nunmehr als Beweismittel das Dokument 3054-PS, US-167, vor, einen Film mit dem Titel: »Der Nazi-Plan.« Dieses Dokument enthält mehrere eidesstattliche Erklärungen mit Beweisstücken, von denen den Verteidigern Abschriften ausgehändigt wurden. Ich möchte den Gerichtshof fragen, ob es für uns notwendig ist, diese eidesstattlichen Erklärungen jetzt formell in das Protokoll zu verlesen. Da die Filme selbst dem Gerichtshof gezeigt werden und damit Teil des Prozeßberichts werden, bitte ich höflich, auf die Verlesung zu verzichten.
In den letzten drei Wochen hat die Anklagevertretung dem Gerichtshof eine große Menge Beweismaterial vorgelegt, über die Beschaffenheit der Verschwörung der Nazis und über all das, was wir als ihr bewußtes Planen, Entfesseln und Führen von Angriffskriegen bezeichnen. Dieses Beweismaterial bestand aus Dokumenten und einigen mündlichen Beweisen. Die Nazi-Verschwörer haben jedoch mehr getan, als nur solche normale Beweisstücke zurückzulassen. Die deutsche Tüchtigkeit auf dem Gebiet der Photographie war traditionell. Ihre Verwendung als Propagandamittel war diesen Angeklagten besonders gut bekannt. Die Folge war die, daß die Vereinigten Staaten im Jahre 1945 eine fast vollständige Chronik über Aufstieg und Fall des Nationalsozialismus erbeuteten, wie sie in von den Nazis selbst hergestellten Filmen festgehalten worden war. Von Auszügen aus dieser Chronik haben wir den Film zusammengestellt, der jetzt unter dem Titel »Der Nazi-Plan« gezeigt werden soll. In breiten Zügen faßt er den Tatbestand zusammen, der bisher nach Punkt 1 und Punkt 2 der Anklage vorgetragen worden ist.
Der Film ist in vier Teile geteilt. Heute morgen zeigen wir dem Gerichtshof die Teile 1 und 2, die die entsprechenden Titel führen: »Der Aufstieg der NSDAP, von 1921 bis 1933« und die »Erlangung der totalen Kontrolle über Deutschland, 1933 bis 1935«. Die Vorführung wird ungefähr um 11.20 Uhr beendet sein, und wir nehmen an, daß der Gerichtshof dann die übliche Morgenpause eintreten läßt. Um 11.30 Uhr werden wir Teil 3 zeigen, betitelt: »Die Vorbereitung für Angriffskriege, 1935 bis 1939.« Die Vorführung dieses Teiles wird kurz vor 13.00 Uhr beendet sein. Um 14.00 Uhr werden wir Teil 4 mit dem Titel: »Angriffskriege 1939 bis 1944« zeigen. Diese Vorführung wird um 15.00 Uhr beendet sein. Die Teile 1 und 2, die jetzt gezeigt werden sollen, ermöglichen es uns, die Jahre neu zu erleben, in denen die Nazis um die Macht kämpften und sie erlangten, um das gesamte Leben in Deutschland zu beherrschen.
Wir werden die frühen Tage des Terrors und der Propaganda sehen, die schließlich in Hitlers Berufung zur Kanzlerschaft im Jahre 1933 endeten; sodann die Konsolidierung ihrer Macht innerhalb Deutschlands, die ihren Höhepunkt im Reichsparteitag 1934 fand, bei dem die Nazis dem Volke ihre Pläne für die totalitäre Kontrolle verkündeten. Es ist dies in einfacher und dramatischer Form die Geschichte einer Nation, die ihre Freiheit aufgab.
Ich möchte erneut betonen, daß der ganze Film, der jetzt im Gerichtssaal gezeigt werden soll, einschließlich zum Beispiel von Bildern aus Nazi-Zeitungen der ersten Zeit, ein deutscher Originalfilm ist, dem wir nur den englischen Titel hinzugefügt haben. Wir zeigen nun mit Genehmigung des Gerichtshofs Teil 1 und 2 des Films: »Der Nazi-Plan.«
VORSITZENDER: Es mag für die Anklagevertretung der Vereinigten Staaten nützlich sein zu wissen, daß der Gerichtshof die heutige Sitzung um 16.00 Uhr und nicht um 17.00 Uhr zu beenden beabsichtigt.