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[Zum Zeugen]:

Wollen Sie dem Gerichtshof erklären, wer Becker war?

OHLENDORF: Becker ist meiner Erinnerung nach der Konstrukteur des Wagens. Er war derjenige, der die Wagen bei der Einsatzgruppe D führte.

OBERST AMEN: Und wer war Rauff?

OHLENDORF: Rauff war der Gruppenleiter im Amt II des Reichssicherheitshauptamtes. Ihm unterstand damals das Kraftfahrwesen unter anderem.

OBERST AMEN: Können Sie den Brief identifizieren?

OHLENDORF: Der Inhalt entspricht etwa meinen Erfahrungen und wird daher auch wahrscheinlich richtig sein.

[Dem Zeugen wird Dokument 501 überreicht.]

OBERST AMEN: Wollen Sie sich den Brief ansehen, der Ihnen vorgelegt wurde, und uns sagen, ob sie ihn in irgendeiner Weise identifizieren können?

OHLENDORF: Die äußere Aufmachung des Briefes, ebenso die Abzeichnungen »R«/Rauff und der Hinweis auf Zwabel oder Fabel, der unter Rauff das Kraftfahrwesen bearbeitete, scheint mir die Echtheit des Briefes zu bestätigen. Inhaltlich entspricht er etwa den Erfahrungen, die ich aus dieser Zeit habe.

OBERST AMEN: Sie sind also der Ansicht, daß es sich um ein echtes Dokument handelt?

OHLENDORF: Jawohl.

OBERST AMEN: Wollen Sie den Brief bitte dort auf den Tisch beiseite legen. Wollen Sie dem Gerichtshof jetzt unter Bezugnahme auf Ihre frühere Aussage erklären, warum Sie glauben, daß die Art der Hinrichtung, wie Sie sie anordneten, nämlich die militärische, dem Genickschuß vorzuziehen war, den die anderen Einsatzgruppen anwendeten.

OHLENDORF: Auf der einen Seite sollte damit erreicht werden, daß die einzelnen Führer und Männer auf militärische Weise durch Befehl die Hinrichtung vollziehen konnten, und daher keinen eigenen Entschluß zu fassen brauchten. Es war lediglich auf Befehl, auch äußerlich ein Befehl. Zum anderen war mir bekannt, daß bei den einzelnen Hinrichtungen durch seelische Erregungen sich Mißhandlungen nicht vermeiden ließen, da die Opfer zu früh von ihrer Hinrichtung erfuhren und daher nervenmäßig einer längeren Belastung nicht Stand hielten. Ebenso erschien es mir unerträglich, daß einzelne Führer und Männer auf diese Weise gezwungen wurden, im eigenen Entschluß eine große Zahl von Tötungen vorzunehmen.

OBERST AMEN: Wie bestimmten Sie, welche Juden hingerichtet werden sollten?

OHLENDORF: Es gehörte nicht zu meiner Bestimmung, aber die Identifizierung ist durch die Juden selbst erfolgt, da die Registrierung durch einen jüdischen Ältestenrat durchgeführt wurde.

OBERST AMEN: Hatte der Prozentsatz jüdischen Blutes etwas damit zu tun?

OHLENDORF: Ich kann mich an Einzelheiten nicht erinnern, aber ich glaube, daß hier auch die Halbjuden mit unter den Begriff »Juden« fielen.

OBERST AMEN: Welche Organisationen stellten hauptsächlich das Offizierspersonal für diese Einsatzkommandos und Gruppen?

OHLENDORF: Ich habe die Frage nicht verstanden.

OBERST AMEN: Welche Organisationen stellten den größten Teil des Offizierpersonals für die Einsatzgruppe?

OHLENDORF: Das Führungspersonal wurde von der Staatspolizei, Kriminalpolizei und zu einem geringen Prozentsatz vom SD gestellt.

OBERST AMEN: Kripo?

OHLENDORF: Jawohl, Staatspolizei, Kriminalpolizei und auch in geringer Weise der SD.

OBERST AMEN: Gab es sonstige Quellen, aus denen sich das Personal rekrutierte?

OHLENDORF: Jawohl, der breite Mannschaftsbestand wurde durch die Waffen-SS und Ordnungspolizei gestellt. Die Staatspolizei und die Kriminalpolizei stellten die Sachbearbeiter im wesentlichen, während von der Waffen-SS und Ordnungspolizei die Mannschaften gestellt wurden.

OBERST AMEN: Wie stand es mit der Waffen-SS?

OHLENDORF: Die Waffen-SS sollte den Einsatzgruppen genau wie die Ordnungspolizei eine Kompanie stellen.

OBERST AMEN: Wie stand es mit der Ordnungspolizei?

OHLENDORF: Die Ordnungspolizei stellte ebenfalls eine Kompanie an die Einsatzgruppen.

OBERST AMEN: Wie groß war die Einsatzgruppe D und ihr Operationsgebiet im Vergleich zu den anderen Einsatzgruppen?

OHLENDORF: Ich schätze, daß die Einsatzgruppe etwa zwei Drittel bis zur Hälfte der anderen Einsatzgruppen hatte. Das hat sich im Laufe der Zeit verändert. Es haben sich einzelne Einsatzgruppen im Laufe der Zeit sehr verstärkt.

OBERST AMEN: Hoher Gerichtshof! Ich habe noch weitere Fragen bezüglich organisatorischer Dinge zu stellen, die das bereits vorgelegte Beweismaterial weiter zu klären geeignet sind. Ich möchte aber den Gerichtshof damit nicht aufhalten, vorausgesetzt, daß er keine weiteren Informationen wünscht. Falls einer der Herren Richter irgendwelche weiteren Fragen hat, so glaube ich, wäre es besser, wenn er diese selbst an den Zeugen stellte, da der Zeuge am besten über diese Organisationsangelegenheiten unterrichtet ist, mehr als irgendein anderer, der dem Gerichtshof vorgeführt werden könnte.

VORSITZENDER: Wir machen eine Verhandlungspause von 10 Minuten.