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[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

Nachmittagssitzung.

GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Ich möchte mitteilen, daß die Angeklagten Kaltenbrunner und Seyß-Inquart an der heutigen Nachmittagssitzung wegen Krankheit nicht teilnehmen werden.

M. DUBOST: Meine Herren, wir waren bei den Ausführungen über die Schreckenspolitik stehen geblieben, die die Wehrmacht, die Deutsche Polizei und die SS ohne Unterschied und einig in ihren schändlichen Handlungen gegen die französischen Patrioten trieben.

Nicht allein die kämpfenden Patrioten wurden Opfer dieser Schreckenspolitik, selbst ihre Familien wurden verfolgt. Vergeltungsmaßnahmen wurden ihren Angehörigen angedroht und diese Drohungen wurden auch in die Tat umgesetzt.

Wir unterbreiten Dokument 719-PS als RF-406, Seite 147 des Dokumentenbuches. Es handelt sich um eine Mitteilung der Deutschen Botschaft in Paris zur Weiterleitung an das Auswärtige Amt in Berlin. Der Deutsche Botschafter teilt hier eine Unterredung mit, die die Botschaftsabteilung Vichy mit Laval hatte.

Der Autor dieser Mitteilung, wahrscheinlich Abetz, führt aus, daß Bousquet, mit dem Laval bei dieser Unterredung zusammen war, erklärt habe, nichts über die kürzliche Flucht des Bruders von Giraud zu wissen:

»Frau Giraud mit drei Töchtern sowie die Mutter, ein anderer Bruder und die Schwiegertochter Girauds befänden sich im Lager von Vals-les-Bains. Ich erwiderte, daß diese Maßnahmen nicht ausreichend seien, und daß er sich nicht wundern dürfe, wenn eines Tages die deutsche Polizei wieder schärfer zufasse, nachdem die französische Polizei in zahlreichen Fällen ausgesprochen versagt habe.«

Die Drohung wurde ausgeführt. Wir haben Ihnen gesagt, daß die Familie des Generals Giraud deportiert wurde. Ich unterbreite Dokument F-717 als RF-407, Seite 149.

»Paris, 10.30 Uhr 101 amtliches Staatstelegramm, Paris.

An die Französische Abordnung beim Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg.«

Es geht aus diesem Telegramm hervor, daß siebzehn Mitglieder der Familie des Generals Giraud nach Deutschland verschleppt wurden. Frau Granger, Tochter des Generals Giraud, 32 Jahre alt, wurde ohne jeden Grund im April 1943 mit ihren vier Kindern im Alter von 2 bis 11 Jahren, ihrem jungen Kindermädchen und ihrem Schwager, Herrn Granger, in Tunis verhaftet.

Die Familie des Generals wurde am 9. Oktober 1943 ebenfalls verhaftet. Ich bitte um Entschuldigung, der Telegrammstil ist hier schwerlich zu verstehen.

»Verschickung nach Berlin, danach nach Thüringen, Frauen und Kinder von M. Granger nach Dachau.«

Ich glaube, man muß darunter verstehen, daß es sich um die Frau des Herrn Granger und um das Kindermädchen, das sie begleitete, handelt.

VORSITZENDER: Herr Dubost, um welches Dokument handelt es sich?

M. DUBOST: Sie haben das Original, Herr Vorsitzender; es ist ein amtliches französisches Telegramm, das ich hier erhalten habe. Obenan steht: »Amtliches Staatstelegramm Paris«. Mit der Maschine auf das Telegramm gedruckt.

VORSITZENDER: Können wir ein von irgend jemand an den Gerichtshof gerichtetes Telegramm annehmen?

M. DUBOST: Es ist nicht an den Gerichtshof gerichtet, sondern an die Französische Delegation, Herr Vorsitzender. Es stammt von der Französischen Regierung, »Amtliches Staatstelegramm Paris«, und ist als amtliches französisches Telegramm aufgegeben worden.

VORSITZENDER: Was bedeutet Délégation Française, TMI in Paris?

M. DUBOST: TMI, Tribunal Militaire International in Paris, das ist unsere Dienststelle in Paris, Place Vendome beim französischen Justizministerium. Das Telegramm beginnt mit »Durch General Giraud«, es ist eine telegraphische amtliche Erklärung. Die drei Buchstaben OFF bedeuten: »Offiziell«. Ich muß nochmals betonen, die drei Buchstaben im Kopf, OFF, bedeuten: »Amtliches Staatstelegramm«. Kein französisches Postamt kann ein solches Telegramm befördern, es sei denn, daß es von einer amtlichen Behörde stammt, und diese französische Behörde ist die Französische Delegation des TMI in Paris, die die Erklärung des Generals Giraud in Empfang nahm und übermittelte. »Durch General Giraud, Französische Abordnung des Internationalen Militärgerichtshofs Paris«.

VORSITZENDER: Gut. Der Gerichtshof wird dieses Dokument gemäß Artikel 21 des Statuts annehmen.

M. DUBOST: Wir danken dem Gerichtshof.

Wir lesen weiter:

»Demgegenüber: Tod von Mme Granger, 24. September 1943, infolge Mangels an Pflege und Arzneimitteln, trotz wiederholter Bitten, beides zu erhalten. Nach Autopsie ihrer Leiche in Anwesenheit eigens nach ihrem Tode von Paris gerufener französischer Ärzte, erhielt Dr. Claque die Genehmigung, die vier Kinder zuerst nach Frankreich, dann nach Spanien zu bringen, wo sie ihrem Vater übergeben werden sollten. Die Gestapo in Paris widersetzte sich dieser Freilassung und die Kinder wurden als Geiseln nach Deutschland zurückgeschickt, wo ihre Großmutter sie erst sechs Monate später wiederfand.«

Die letzten vier Zeilen:

»Gesundheit von Mme Giraud, ihrer Tochter Marie- Therese und zweier ihrer Enkelkinder durch die physischen und besonders moralischen Leiden dieser Verschickung schwer erschüttert.«

Siebzehn Personen, alle unschuldig an der Flucht des Generals Giraud, wurden also verhaftet, einzig und allein als Repressalie für seine Flucht.

Ich habe wiederholt dem Gerichtshof gezeigt, daß die Deutschen in ihrem Willen, den Terror herrschen zu lassen, Mittel anwendeten, die das Gewissen der ehrlichen Menschen empörten. Von diesen Mitteln war der Aufruf zur Angeberei eines der widerlichsten.

Dokument F-278 b, Seite 152, das wir als RF-408 dem Gerichtshof vorlegen, stellt eine Verordnung vom 27. Dezember 1941 dar, die so augenscheinlich im Gegensatz zum Menschenrecht steht, daß sich das Deutsche Auswärtige Amt darüber erregte.

Die Verordnung vom 27. Dezember 1941 besagt folgendes:

»Jeder, der Kenntnis davon hat, daß sich Waffen im Besitz oder in Verwahrung von unbefugten Personen befinden, hat darüber der nächst gelegenen Auslieferungs dienststelle eine Erklärung abzugeben.«

Das Auswärtige Amt, Berlin, den 29. Juni 1942, erhebt Einspruch gegen die entworfene Antwort auf die französische Note, die wir nicht besitzen, die aber ein Protest gegen diese Verordnung vom 27. Dezember 1941 sein muß. Der Gerichtshof weiß, daß während der Kriegshandlungen, zur Zeit der Befreiung unseres Landes, viele Archive verschwunden sind. Wir können daher dem Gerichtshof die Protestnote nicht angeben, auf die sich die Antwort des deutschen Außenamtes vom 29. Juni 1942 bezieht.

Absatz 2 dieser Note faßt die Argumente des französischen Protestes zusammen. Es scheint, die Franzosen hatten geschrieben: Wenn die Franzosen deutsches Gebiet besetzten, würden wir sicherlich jeden Deutschen als ehrlos ansehen, der der Besatzungsmacht einen Verstoß gegen ihre Vorschriften melden würde und diesen Gesichtspunkt nahm das Auswärtige Amt an und pflichtete ihm bei.

In der Note heißt es weiter:

»Aus dieser Erwägung hält das Auswärtige Amt eine Strafbestimmung für bedenklich, die allgemein jeden bestraft, der einen ihm bekannt gewordenen verbotenen Waffenbesitz nicht zur Anzeige bringt. Eine solche Bestimmung erscheint übrigens in dieser allgemeinen Fassung dem Auswärtigen Amt auch deswegen als unzweckmäßig, weil sie den Franzosen die Möglichkeit gibt, darauf hinzuweisen, daß die Deutsche Wehrmacht von Franzosen etwas verlangt, was bei Deutschen als verwerflich angesehen würde.«

Dieses deutsche Schreiben, ich wiederhole, stammt vom Auswärtigen Amt und ist unterschrieben »Strack.« Es gibt keine schwerere Verurteilung der Wehrmacht, als die, welche das Deutsche Auswärtige Amt selbst ausgesprochen hat.

Und hier die Antwort der Deutschen Wehrmacht:

»Berlin, 8. Dezember 1942. OKW.

Das Oberkommando der Wehrmacht folgert: ›Da es nicht angebracht erscheint, mit der Französischen Regierung über die aufgeworfenen Rechtsfragen in eine Diskussion zu geraten, wird es auch hier als zweckmäßig betrachtet, die französische Note unbeantwortet zu lassen‹.«

Diese Note beginnt übrigens mit der Behauptung, daß jede Erleichterung der erteilten Befehle in Frankreich und Belgien als Schwächezeichen ausgelegt würde.

Es sind keine Zeichen der Schwäche, die die Wehrmacht in unseren besetzten Westgebieten gezeigt hat. Sie hat mit Terror regiert und in allen unseren Ländern eine Schreckensherrschaft errichtet, um die Politik der Ausrottung der besiegten Völker entwickeln zu können, die nach Ansicht aller Nazi-Führer das Hauptziel, wenn nicht das einzige Ziel dieses Krieges war.

Diese Terrorpolitik, von der der Gerichtshof soeben Beispiele hinsichtlich der Unterdrückung unserer Widerstandsbewegung durch den Feind gehört hat, hat sich ohne jede militärische Notwendigkeit in allen Westländern entwickelt. Die vom Feind begangenen Zerstörungen sind sehr zahlreich. Wir werden unsere Ausführungen auf die Zerstörung von Rotterdam beschränken, da die Stadt bereits kapituliert hatte und nur noch die Art der Übergabe zu regeln war; und zweitens auf die Beschreibung der Überschwemmungen, die die Wehrmacht ohne jede militärische Notwendigkeit im Jahre 1945 am Vorabend ihrer Vernichtung ausführte, da sie bereits wußte, daß das Spiel für sie verloren war.

Wir haben als Beispiel Rotterdam gewählt, weil es der erste Terrorakt der Wehrmacht im Westen war.

Wir haben diese Überschwemmungen gewählt, weil Holland ohne Deiche und ohne Süßwasser zu bestehen aufhört; Holland verschwindet an dem Tage, an dem seine Deiche zerstört sind.

Man sieht hier die Ausführung des Zerstörungsplanes des Feindes, den Deutschland schon lange vorher gefaßt hatte, so wie es Hitlers Erklärung bezeugt, mit der ich meine Ausführungen begann, ein Ziel, das Deutschland bis zum letzten Augenblick verfolgte, wie diese unnötigen Überschwemmungen beweisen.

Wir unterbreiten Dokument F-719 als RF-409. Dieses Dokument besteht aus holländischen Berichten über die Bombardierung von Rotterdam und über die Kapitulation des holländischen Heeres.

Die Seiten 38 und 39 des zweiten Dokumentenbuches enthalten Übersetzungsabschriften der Dokumente, die zwischen dem Befehlshaber der deutschen Truppen vor Rotterdam und dem Oberst-Kommandanten der holländischen Truppen, die die Stadt verteidigten, gewechselt wurden.

Der Pionierhauptmann Bakker berichtet über die Zwischenfälle dieses Abends, die mit dem Brand der Stadt endeten:

Um 10.30 Uhr zeigte sich ein deutscher Unterhändler mit einem Ultimatum, das weder Unterschrift noch Herkunftsbezeichnung trug und den Holländern vorschrieb, sich vor 12.30 Uhr zu übergeben. Dieses Dokument schickte der holländische Oberst zurück, da er den Namen und Dienstgrad des Offiziers wissen wollte, der ihn zur Übergabe aufforderte.

Um 12.15 Uhr stellte sich Hauptmann Bakker in den deutschen Linien ein und wurde von einem deutschen Offizier empfangen. Um 12.35 Uhr hatte er mit ihnen in einem Milchladen eine Unterredung.

Ein deutscher General schrieb die Kapitulationsbedingungen auf das Antwortschreiben, das der Beauftragte des holländischen Generalstabes ihm soeben überbracht hatte.

Um 13.20 Uhr verließ Hauptmann Bakker mit den zu unterschreibenden Bedingungen in Begleitung von zwei deutschen Offizieren den Milchladen, wo die Verhandlungen stattgefunden hatten. Deutsche Flieger überflogen dieses Geleit. Um 13.22 Uhr und 13.25 Uhr wurden rote Leuchtraketen abgeschossen, um 13.30 Uhr fielen die ersten Bomben auf Rotterdam, das bald vollständig in Brand stehen sollte.

Der Einzug der deutschen Truppen sollte um 18.50 Uhr stattfinden; er wurde doch auf 18.20 Uhr vorverlegt.

Später sagten die Deutschen dem Hauptmann Bakker, die roten Leuchtraketen hätten den Zweck gehabt, die Bombardierung einzustellen. Jedoch bestand eine ausgezeichnete Funkverbindung zwischen Boden und Fliegern. Hauptmann Bakker sprach mir sein Erstaunen aus, daß dies mittels Leuchtraketen geschah.

Die Überschwemmungsarbeit des Polder-Wieringermeeres begann am 9. und 10. April 1945. Ich berufe mich auf ein holländisches Dokument.

An diesem Tage erschienen deutsche Soldaten auf dem Polder, gaben Befehle und ließen den Deich bewachen.

»Am 17. April 1945 um 12.15 Uhr ließ man den Deich sprengen, und zwar so, daß die beiden Teile des Deiches bis etwas unter die Höhe des Wasserstandes des Ijsselmeeres zerstört wurden....

Was die Bevölkerung anbelangt, wurde sie in der Nacht vom 16. zum 17. April, das heißt zu der Zeit, in der das Wasser in den Polder eindrang, benachrichtigt.... Die vom Bürgermeister erhaltene Nachricht, daß der Deich um 12.00 Uhr mittags zerstört werde, wurde in Wieringerwerf von Haus zu Haus weitergeleitet. Alles in allem betrug die Frist für die Räumung des etwa 20000 Hektar großen Polders nur 81/2 bis 9 Stunden....

Die telefonischen Verbindungen waren vollständig unterbrochen und man konnte keine Kraftwagen benutzen, sodaß dadurch einige Arbeiter erst um 8 Uhr morgens benachrichtigt wurden....

Die der Bevölkerung zugestandene Zeit zur Räumung des Polders war demnach viel zu kurz....

Die Plünderung des überschwemmten Polders ist bereits erwähnt worden. Sofort am Morgen des 17. April, dem Tag des Unheils, begannen Abteilungen deutscher Soldaten zu plündern.... Diese Soldaten kamen von Wieringen.... man zerbrach außerdem alles, was man nicht haben wollte.«

Dieser Polder allein umfaßt die Hälfte aller in Nordholland überschwemmten Gebiete. Er wurde am 17. April überschwemmt, als die Deutsche Wehrmacht bereits wußte, daß sie geschlagen sei.

Die Holländer versuchen schon wieder, das Land der See zu entreißen. Ihr Mut, ihr Fleiß, ihre Tatkraft werden von uns bewundert, aber es ist ein riesiger Verlust, den die Wehrmacht diesem Volke am 17. April zugefügt hat.

Terror und Ausrottung sind in allen Ländern des Westens eng miteinander verbunden.

Befehl vom 10. Februar 1944. Dokument C-45, das erste im Dokumentenbuch, das wir als RF-410 unterbreiten, ist ein Befehl vom 10. Februar 1944 und zeigt uns, daß die Unterdrückung nach dem Willen der deutschen Heerführer ohne irgendwelche Rücksicht stattzufinden hat:

»Es wird sofort wiedergeschossen! Wenn dabei Unschuldige mitgetroffen werden, so ist das bedauerlich, aber es ist ausschließlich Schuld der Terroristen.«

Diese Zeilen tragen die Unterschrift eines Offiziers des Stabes des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich. Dieser Offizier wurde niemals von seinen Chefs desavouiert, wie das Dokument bezeugt.

Dokument F-665, welches wir als RF-411 einreichen, Seite 2 des Dokumentenbuches, sagt:

»Das ›Überholen‹ bandenverdächtiger Dörfer erfordert Erfahrung. SD- oder GFP-Kräfte sind heranzuziehen. Die wirklichen Bandenhelfer müssen erkannt und mit aller Härte erfaßt werden. Kollektivmaßnahmen gegen die Einwohnerschaft ganzer Dörfer (dazu gehört auch das Abbrennen der Ortschaften) dürfen nur in Ausnahmefällen und ausschließlich durch Divisionskommandeure oder SS- und Polizeiführer angeordnet werden.«

Dieses vom 6. Mai 1944 datierte Dokument stammt vom Oberkommando der Wehrmacht und ist, wenigstens soweit es das Begleitschreiben betrifft, von Jodl unterzeichnet.

Dieses Dokument belastet übrigens nicht nur das OKW, sondern auch den Arbeitsdienst, das heißt Sauckel, und die Organisation Todt, das heißt Speer.

In der Tat lesen wir im vorletzten Absatz: Dieses Merkblatt

»... hat für alle Wehrmachtsteile sowie für alle in den besetzten Gebieten eingesetzten Organisationen (RAD, OT usw.) Gültigkeit.«

Diese Befehle, die in ihrem Geist auf die Ausrottung unschuldiger Zivilbevölkerung zielen, werden streng durchgeführt; dies konnte nur im Wege einer beständigen geheimen Zusammenarbeit zwischen Wehrmacht, SS, SD und Sipo geschehen, einer Zusammenarbeit, die die Menschen aller Westgebiete mit dem gleichen Abscheu erfüllen.

Das Kriegstagebuch des Generals von Brodowski, das wir heute morgen als RF-405 unterbreiteten und von dem Sie einen Auszug auf den Seiten 3, 4 und 5 des Dokumentenbuches finden werden, zeigt, daß Unterdrückungsoperationen durchgeführt wurden.

»Einsatz gegen Terroristen im südwestlichen Teil des Departements Dordogne, bei Lalinde, mit einer Kompanie Georgier, FG-Trupp und SD.«

14. Juni 1944, Bericht über die Zerstörung von Oradour s/Glane; über die Vernichtung dieser französischen Stadt werde ich noch später sprechen.

General von Brodowski schreibt:

»600 Menschen sollen umgekommen sein.« Im Text un terstrichen. »... Gesamte männliche Bevölkerung von Oradour wurde erschossen. Frauen und Kinder waren in die Kirche geflüchtet. Kirche fing Feuer. In Kirche lagerte Sprengstoff. Auch Frauen und Kinder kamen ums Leben.«

Wir werden Ihnen sogleich das Ergebnis der französischen Untersuchung über die Zerstörung von Oradour unterbreiten, und der Gerichtshof wird sehen, inwieweit der deutsche General von Brodowski gelogen hat, wenn er mit diesen Worten die Zerstörung von Oradour s/Glane schildert.

Ich zitiere über Tulle:

»Am 8. Juni abends Angriff der Terroristen gegen Kaserne, Unterkunft des 13./Sich. Regt. 95. Wurde beendet durch Eingreifen der Panzerdivision ›Das Reich‹. 120 männliche Einwohner von Tulle wurden aufgeknüpft, rund 1000 zur Überprüfung zum SD nach Limoges verbracht.«

VORSITZENDER: Herr Dubost, könnten wir das Original dieses Dokuments sehen?

M. DUBOST: Ich habe es Ihnen gezeigt, Herr Vorsitzender, als ich es heute Morgen vorgelegt habe; Sie haben es gesehen, es handelt sich um ein sehr großes Buch, wie Sie sich erinnern werden.

VORSITZENDER: Ja, wir möchten es sehen.

DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SAUCKEL: Ich will hier kurz einen Irrtum klarstellen, ehe er sich weiter fortschleppt.

Der Vertreter der französischen Anklage hat darauf hingewiesen, daß bestimmte Leute dem Arbeitsdienst zur Verfügung gestellt werden konnten. Ich möchte hier klarstellen, daß der Arbeitsdienst nicht mit dem Arbeitseinsatz zu verwechseln ist. Der Arbeitseinsatz wurde letzten Endes von Sauckel gesteuert, während der Arbeitsdienst absolut nichts mit ihm zu tun hat. Ich möchte das Gericht bitten, von dieser Unterscheidung Kenntnis zu nehmen. Das ist, was ich ausführen wollte.

VORSITZENDER: Wegen einer technischen Störung wird die Sitzung für eine halbe Stunde unterbrochen.