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[Vorführung des Films.]

M. FUSTER: Es handelt sich um den Film »Dunkle Mächte«. Hier ist die Weltkarte mit den Einflußzonen: die sowjetrussische Einflußzone, die britische und die amerikanische Einflußzone. Und jetzt Mai 1939.

VORSITZENDER: Ist die Musikbegleitung notwendig?

M. FUSTER: Ich bitte um Entschuldigung, aber es war unmöglich, diesen Film tonlos zu machen.

VORSITZENDER: Es läßt sich also nicht anders machen? Fahren Sie fort!

M. FUSTER: Die Geschwindigkeit der Vorführung machte es notwendig, daß wir einige Erklärungen über die Bilder geben, die dem Gerichtshof soeben gezeigt wurden. Wir glauben jedoch, daß der Hohe Gerichtshof einen Eindruck gewinnen konnte.

Wir wollen nun einige Plakataufnahmen vorführen. Diese Aufnahmen, im Gegensatz zu dem Film, dessen Geschwindigkeit nicht vermindert werden kann, lassen sich nach Wunsch vorführen. Wir wollen sie der Reihe nach zeigen und bei jedem den geeigneten Kommentar abgeben.

Ich gebe dem Gerichtshof an, daß der soeben vorgeführte Film als Beweisstück RF-1152 sowie RF-1152b vorgelegt wird.

Die Manuskripte anderer Propagandafilme: »Herr Wetterfahne« und »Französische Arbeiter in Deutschland«, welche dem vor dem Gerichtshof des Departements Seine gegen Herrn Musard eingeleiteten Verfahren entnommen sind, werden ebenfalls den Sinn und den Inhalt der Propaganda veranschaulichen, die mit diesem Mittel betrieben wurde.

Die Lichtbilder der Plakate, die wir nun vorführen werden, legen wir als RF-1153 vor. Bevor wir diese Lichtbilder zeigen, müssen wir noch einige Angaben über die Art und Weise machen, in der diese Plakatpropaganda durchgeführt wurde. Sie wurde mit sehr viel Sorgfalt betrieben, und in diesem Zusammenhang legen wir auch eine Broschüre vor, die alle Anweisungen für die Montage enthält und enthüllt, daß eine wirkliche Hierarchie entstanden war, die lang gereifte Projekte herstellte. Dies ist Dokument RF-1150. Wir verlesen es nicht, weil es eine Veröffentlichung ist, aber wir wollen seinen wichtigsten Inhalt kurz zusammenfassen.

Der Gerichtshof wird sehen, daß alle Einzelheiten mit größter Genauigkeit vorgesehen sind, so die Stellen, an denen die Anschlagtafeln angebracht waren und so weiter. All diese Plakate wurden von der Zentralstelle Berlin, DPA hergestellt. In ihrer ursprünglichen Form bestanden sie nur aus Bildern; mit Inschriften wurden sie erst in dem Lande versehen, für das sie bestimmt waren, denn diese Inschriften sollten in der betreffenden Landessprache abgefaßt und den örtlichen Verhältnissen angepaßt werden.

Sehr oft kommt es vor, daß die Deutschen den offiziellen deutschen Ursprung dieser Plakate nicht angeben; manchmal geben sie eine andere Herkunft an; sie benutzten zum Beispiel den Vermerk: »Gedruckt in Frankreich«, Inprimé en France. Und hier liegt eben das Interessante an dieser technischen Einzelheit. Der Vermerk »Gedruckt in Frankreich« bedeutet eigentlich nichts, da man ihn auf echten französischen Plakaten niemals findet. Auf französischen Plakaten steht nur der Name des Druckers, der im Gegensatz dazu auf deutschen Plakaten nicht zu finden ist. Aber die Deutschen konnten wahrscheinlich mit dieser Bezeichnung »Gedruckt in Frankreich« den Franzosen vorspiegeln, daß die angebotene Propaganda nicht unmittelbar feindlichen Ursprungs war. Das ist zugleich seltsam und aufschlußreich.

Wie wir bereits erklärten, ist die Reklame eine altbekannte Methode; aber das Nazi-Deutschland hat die Propaganda zu einer öffentlichen Einrichtung gemacht und sie im internationalen Maßstabe auf sehr verwerfliche Weise mißbraucht.

Hier sind einige Entwicklungsstufen dieser Propaganda, die wir jetzt dem Gerichtshof vorführen werden: