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[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

GENERALMAJOR ZORYA: In der Vormittagssitzung bin ich bei den Aussagen des früheren rumänischen Kriegsministers Pantazi stehengeblieben. Ich möchte diese Aussagen dem Gericht als Dokument USSR-154 vorlegen. Pantazi beschreibt darin ausführlich die Vorbereitungen Rumäniens für den Krieg. Ich bitte, diese Aussagen als Beweis zuzulassen. Sie befinden sich auf Seite 71 des Dokumentenbuches. Ich möchte den Teil der Aussagen verlesen, der für unsere Sache von Interesse ist:

»Die Vorbereitung Rumäniens zum Kriege gegen die Sowjetunion begann ab November 1940, als nach Bukarest, laut des von Antonescu abgeschlossenen Abkommens über den Anschluß Rumäniens an den Dreimächtepakt, die deutschen Militärmissionen gekommen waren, die aus Gruppen von ausbildenden Offizieren des Heeres und der Luftstreitkräfte, mit dem Generaloberst Hansen und dem Generalmajor Speidel an der Spitze, bestanden.

Mit der Ankunft der deutschen Militärmissionen nach Rumänien hatte der Chef des rumänischen Gene ralstabs, General Ioaniþiu, nach der Anweisung von Antonescu, einen Truppenbefehl über die Zulassung der deutschen ausbildenden Offiziere in die rumänischen Truppenteile zwecks ihrer Neuorganisierung und der Umschulung der rumänischen Truppen nach der deutschen Ausbildungsvorschrift erteilt.

Alle rumänischen Reserveoffiziere mußten damals laut der Anweisung des Marschalls Antonescu einen zweimonatigen Lehrgang zum Zwecke ihrer Umschulung unter der Leitung der Deutschen durchmachen.

Im Verlaufe der Umschulung von Offizieren hatte der rumänische Generalstab einen Plan über die Einberufung von 12 Jahrgängen auf den Kriegsfall ausgearbeitet, so daß diese Jahrgänge zum 1. Juli 1941 nach der deutschen Ausbildungsvorschrift ausgebildet sein sollten.

Die höheren rumänischen Offiziere aller Waffengattungen sollten ebenfalls umgeschult werden.

Also wurde die ganze rumänische Armee und die Luftflotte zu Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion nach dem deutschen Muster neu organisiert und umgeschult.«

Ich lasse zwei unwichtige Absätze aus und beginne mit dem zweiten Absatz auf Seite 72 des Dokumentenbuches. Es handelt sich ebenfalls um Aussagen von Pantazi.

VORSITZENDER: General, in Anbetracht des von Ihnen bereits vorgelegten Beweises ist der Gerichtshof der Meinung, daß Sie diese Einzelheiten der in Rumänien gemachten Vorbereitungen weglassen und zu der Stelle übergehen können, die sich mit der Anzahl der an der rumänisch-russischen Grenze zur Aufstellung gelangten deutschen Divisionen befaßt.

GENERALMAJOR ZORYA: Ja, diese Frage ist von Bedeutung. Ich fürchte, im Augenblick nicht genau sagen zu können, wo diese Frage erwähnt wird. Es ist auf Seite 74 des Dokumentenbuches.

»In diesem Zusammenhang wurden die bereits mobilisierten und in Kampfbereitschaft gegen die Sowjetunion stehenden Divisionen im Februar 1941 auf Befehl des Marschalls Antonescu an die Grenzen von Nordbukowina und Bessarabien verschoben. Diese Divisionen waren: die 4. Gebirgsjägerdivision, die 7., 8. und 21. Infanteriedivision, eine Gardeinfanteriedivision, ein Kavalleriekorps und noch eine Infanteriedivision, an deren Bezeichnung ich mich nicht mehr erinnere. Außerdem wurden drei deutsche Divisionen aus der Zahl der 21 deutschen Divisionen, die durch Rumänien nach Griechenland kamen, herausgezogen und an die Sowjetgrenze verschoben.«

Ich lasse verschiedene Absätze weg. Auf Seite 73 des Dokumentenbuches ist folgende Stelle mit Bleistift unterstrichen:

»Auf Befehl des Marschalls Antonescu wurden folgende Divisionen im Mai 1941 an die Sowjetgrenze zusätzlich verschoben:

Eine Grenzschutzdivision, die 3. und die 1. Gebirgs jägerdivision, die 13. Infanteriedivision und eine Panzerdivision. Zugleich mit diesen Divisionen hatten die Deutschen noch sieben eigene Divisionen an die Sowjetgrenze verschoben.

Folglich, zu Beginn des bewaffneten Überfalls seitens Rumäniens und Deutschlands auf die Sowjetunion, wurden 12 rumänische und 10 deutsche Divisionen an der rumänisch-russischen Grenze in der Gesamtstärke von ungefähr 600000 Mann zusammengezogen.«

Die dem Gerichtshof soeben vorgelegten Dokumente erlauben auf diese Weise die Feststellung, daß gemäß den Generalstabsanweisungen der faschistischen Verschwörer die Vorbereitungen Rumäniens für den Angriff auf die Sowjetunion bereits vor dem Zeitpunkt anfingen, ehe sie im Plan »Barbarossa« zu Papier gebracht worden sind.

Nach dem erfolgten Überfall auf die Sowjetunion erwarteten die Hitler-Lakaien von ihren Herren Dankbarkeit für die geleisteten Dienste.

Am 27. Juli 1941 sandte Hitler an Antonescu ein Schreiben, in dem er ihm und seiner Armee seine Dankbarkeit aussprach.

Ich lege dem Gerichtshof dieses von Hitler an Antonescu gerichtete Schreiben als Dokument USSR- 237 vor. Hitler schreibt darin, im Absatz 3 der ersten Seite der russischen Übersetzung dieses Briefes, Seite 74 in Ihrem Dokumentenbuch:

»Zu diesen großen Erfolgen Ihnen nun heute aus gan zem Herzen zu gratulieren, ist mir persönlich eine ebenso große Freude wie eine verständliche Genugtuung. Die Rückgewinnung Bessarabiens ist der natürlichste Lohn für Ihre und Ihrer tapferen Truppen Anstrengungen.«

Die Versprechungen der faschistischen Anführer beschränkten sich nicht allein auf Bessarabien.

Ich bitte den Gerichtshof um Erlaubnis, auf die Unterhaltung zwischen Antonescu und dem Angeklagten Ribbentrop vom 12. Februar 1942 zurückzukommen. Diese Besprechung ist von mir als Dokument USSR- 233 vorgelegt worden. Ich beziehe mich auf die dritte Seite der russischen Übersetzung dieses Schriftstücks, dritter Absatz von oben auf dieser Seite, welche die Herren Richter auf Seite 61 im Dokumentenbuch finden können. Diese Stelle enthält folgende von Antonescu gemachte Niederschrift:

»Ich rief Herrn von Ribbentrop ins Gedächtnis, daß während des von ihm gegebenen Banketts er einen Pokal auf das Wohl Groß-Rumäniens erhoben habe, worauf ich erwidert habe, daß wir uns der Achse angeschlossen haben, um ein ›Groß-Rumänien‹ zu schaffen.«

Was sollte nun dieses »Groß-Rumänien« darstellen, auf das der Angeklagte Ribbentrop sein Glas erhob?

Dies kann aus dem von mir jetzt überreichten Dokument USSR-242 ersehen werden. Es handelt sich um ein Schreiben von Antonescu an Hitler, einen Durchschlag vom 17. August 1941. Ich ersuche um Annahme dieses Schriftstücks als Beweisstück und halte es für notwendig, die Absätze zwei und vier zu verlesen. In der russischen Übersetzung ist es auf Seite 2 enthalten und in dem in Ihrem Besitz befindlichen Dokumentenbuch auf Seite 78. Ich zitiere den zweiten Absatz, Antonescu schreibt:

II. »Nach dem Willen Eurer Exzellenz übernehme ich die Verantwortung für die Sicherung, Ordnung und Sicherheit des Raumes zwischen Dnjestr und Dnjepr, wobei es nur notwendig ist, diesen Raum im Norden zu limitieren.«

Absatz 4 dieses Briefes lautet:

IV. »Um die Ordnung und die Führung der wirtschaftlichen Ausbeutung des besetzten Gebietes zu sichern, halte ich es angesichts der Fortdauer der Kriegshandlungen für durchaus nötig, die autoritäre Führung zu schaffen.

Daher bitte ich Eure Exzellenz, mir genaue Weisungen zu erteilen, die meine Rechte und meine Zuständigkeit für die Verwaltung und die ökonomische Ausbeutung des Raumes zwischen Dnjestr und Bug bestimmen sollen, ebenso wie in bezug auf die Überwachung, die Ordnung und die Sicherheit im ganzen Raum zwischen Dnjestr und Dnjepr.

Ich bitte Sie, Exzellenz, die besten Wünsche entgegennehmen zu wollen von Ihrem ergebensten Marschall Antonescu.«

Zwei Tage nachdem dieser Brief geschrieben wurde, ernannte Antonescu einen Gouverneur für die besetzten Gebiete der Sowjetunion, denen er den Namen »Transnistrische Gebiete« gab.

Ich lege dem Gerichtshof als Dokument USSR-295 die Aussagen dieses Gouverneurs, George Alexianu, vor, der von der Roten Armee gefangengenommen wurde, und bitte, diese Aussagen als Beweis zuzulassen. Nachdem Alexianu die Einzelheiten seiner Ernennung wiedergegeben hat, sagt er aus, Seite 2, Absatz 2 des russischen Textes, Seite 79 des dem Gerichtshof vorliegenden Dokumentenbuches; ich zitiere:

»Antonescu erklärte, daß er von Hitler in Verbindung mit dem erfolgreichen Vormarsch der deutschen Armeen ein persönliches Schreiben erhalten habe, in dem dieser Rumänien anbot, die von Deutschland eroberten sowjetischen Gebiete zwischen Dnjestr und Dnjepr zu besetzen und dort selbständige Besatzungsbehörden einzurichten.«

Auf Seite 80 des Dokumentenbuches, am Anfang der Seite 3 des russischen Textes, sagt Alexianu aus, daß er im Sommer 1942 dem rumänischen Ministerrat beiwohnte, in dem Marschall Antonescu unter Bezugnahme auf die deutschen und rumänischen militärischen Erfolge erklärt hat:

»Jetzt ist es für alle klar, daß ich richtig gehandelt habe, als ich schon im November 1940 eine Vereinbarung für einen gemeinsamen Überfall auf die Sowjetunion mit Hitler abmachte.«

Allerdings ist die Freigebigkeit des faschistischen »Führers«, der die sowjetischen Gebiete nach rechts und links an seine Vasallen verschenkte, mit dem Anwachsen der Erfolge der Roten Armee im Laufe des Krieges beträchtlich gesunken.

Vor mir befindet sich Hitlers Brief an Ion Antonescu vom 25. Oktober 1943. Ich bitte den Gerichtshof, ihn als Dokument USSR-240 entgegennehmen zu wollen. Ungefähr zwei Jahre und drei Monate waren seit dem Augenblick vergangen, als Hitler seinen rumänischen Satrapen zur Eroberung von Bessarabien beglückwünschte. Ganz kürzlich noch hat sich Antonescu mit der Frage der Organisierung einer einheitlichen Verwaltung in Transnistrien befaßt.

Die Umstände und Bedingungen hatten sich geändert. Hitler schreibt jetzt, ich zitiere den zweiten Absatz auf der ersten Seite oben, was auf Seite 82 und 83 des Dokumentenbuches zu finden ist:

»Meine weitere Bitte geht dahin, daß die zwangsläufige Ausnutzung von Transnistrien als rückwärtiges Kriegsgebiet der Heeresgruppen A. und Süd nicht durch irgendwelche formaljuristische oder wirtschaftliche Bedenken und Schwierigkeiten gehemmt wird. Ich darf daher auch um Ihr Einverständnis bitten, daß die Eisenbahnbetriebsführung in Transnistrien in deutsche Hände übergeht....«

Auf Seite 82 fügt Hitler noch als schwachen Trost folgendes hinzu:

»Alle militärischen Maßnahmen..., dienen ja letzten Endes auch dem Zweck, Transnistrien für Rumänien zu erhalten.«

Das konnte sogar Antonescu, der Hitler so oft seine Unterwürfigkeit versichert hatte, nicht ertragen. Am 15. November 1943 schrieb er daraufhin eine lange Antwort an Hitler. In dieser Antwort schrieb er ohne Scham, wie er den Willen seines Herrn auf Kosten seines Volkes erfüllt hatte. Ich lege jetzt Antonescus Brief an Hitler als Dokument USSR-239 vor. Der Brief trägt das Datum des 15. November 1943 und stammt aus Bukarest. Ich beginne das Zitat mit dem zweiten Absatz des Briefes. Die Stelle befindet sich am Ende der fünften Seite des russischen Textes und entspricht der Seite 88 der Dokumentenmappe:

»Was die Verwaltung Transnistriens anbelangt, so sind wir mit Eurer Exzellenz eines Sinnes, daß es jetzt weder die Zeit noch die Gelegenheit ist, die Probleme, die dieses Territorium als Kriegs- und Versorgungszone betreffen, im Geiste eines Bankiers zu behandeln.

Ich möchte zuerst den Grund meiner Sorgen erklären:

Ich weiß nicht, ob man Eurer Exzellenz immer die Wahrheit über die Anstrengungen Rumäniens von 1941 bis zur letzten Zeit gesagt hat: Daß dieser Krieg Rumänien 300 Milliarden Lei gekostet hat, daß wir während dieses Zeitraumes mehr als 8 Millionen Tonnen Öl ge liefert haben, was unseren nationalen Vorrat und die Lager selbst bedroht, daß wir große Ausgaben für den Unterhalt der Familien von mehr als 250000 im Kriege gefallener Soldaten haben.«

Hier lasse ich vier Absätze aus, die nicht von Bedeutung sind, und lese auf Seite 89 des Dokumentenbuches weiter:

»Natürlich stellt das Eintreffen der Truppen auf dem Boden von Transnistrien, wie Sie es sagen, einen Schild an den Toren Rumäniens dar.

Wir wünschen nur, daß all dies ordnungsgemäß vor sich gehe, damit alles vorteilhaft ausgenutzt werden kann.

3. Was die Übertragung der transnistrischen Eisenbahnen zum Zweck der Ausnutzung von seiten der Deutschen im Sinne der Vergrößerung der Transporte angeht, so bitte ich Eure Exzellenz, diese Frage noch einmal zu überprüfen. Meiner Meinung nach ist diese Übertragung nicht notwendig.

Die transnistrischen Eisenbahnen haben von 1941 bis zur letzten Zeit unter rumänischer Verwaltung gut gearbeitet. Sie haben stets die Wünsche der Deutschen befriedigt. Ihre Leitung wurde immer gelobt.«

Nun bitte ich, eine Seite der Dokumentenmappe umzuschlagen. Ich lese jetzt ein Zitat auf Seite 90:

»Wenn die Kapazität der transnistrischen Eisenbahnen entsprechend dem gemeinsam aufgestellten Plan nicht zunehmen konnte, so tragen wir hieran keine Schuld. Auch hier haben wir unsere Verpflichtungen nicht vernachlässigt.«

Zwei Absätze weiter heißt es:

»Ich bin überzeugt, daß seitens der Verwaltung unserer Eisenbahnen noch bessere Maßnahmen für die Ausweitung des Verkehrs und die Vervollkommnung der Verwaltung getroffen werden könnten.

Da ich mich persönlich mit der verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Organisation dieses Gebietes befaßt habe, wäre es für mich eine große Beschämung, wenn in dieser Hinsicht eine Veränderung einträte, da man alsdann mit Recht sagen könnte, daß diese Maßnahmen infolge unserer Unfähigkeit hervorgerufen worden seien.«

Es ist nunmehr eine Periode in den Beziehungen zwischen den beiden Angreifern eingetreten, in der das frühere Einvernehmen, das die Überfälle auf fremde Länder und fremden Reichtum zum Inhalt hatte, dem Streit darüber Platz gemacht hat, wer die größere finanzielle Verantwortlichkeit für die Verluste tragen sollte, Verluste, die das Ergebnis des verbrecherischen Abenteuers waren, in das sich beide Partner eingelassen hatten.

Das letzte wird durch folgendes Dokument bewiesen, das wir dem persönlichen Archiv Antonescus entnommen haben. Ich beabsichtige, es dem Hohen Gerichtshof als Dokument USSR-245 vorzulegen. Ich will ein ziemlich langes Zitat aus diesem Dokument verlesen, aber das, was ich jetzt zitieren will, ist für die Erklärung der Beziehungen zwischen dem faschistischen Deutschland und seinen Vasallen von außerordentlicher Bedeutung. Dieses Dokument ist betitelt: »Begegnung General Hansens mit Marschall Antonescu am 7. Juli 1943«. Wie Sie sich erinnern werden, meine Herren Richter, war General Hansen der Leiter der Militärmission des Deutschen Generalstabs in Rumänien.

Ich zitiere diejenigen Auszüge aus dieser Aussage, die mit Rotstift unterstrichen sind, die Sie auf Seite 92 und 93 des Dokumentenbuches finden.

VORSITZENDER: Wäre es Ihnen nicht möglich, dieses Dokument über Rumänien zusammenzufassen? Sie haben unsere Aufmerksamkeit bereits auf eine beträchtliche Anzahl von Beweismitteln über die Beteiligung Rumäniens gelenkt, und zwar auf die Erklärungen des Generals Antonescu und auf andere Beweise dieser Art. Vielleicht wäre es möglich, sich sofort der Frage der ungarischen Teilnahme zuzuwenden, und zwar dem Dokument USSR-294? Was Sie uns jetzt verlesen, zeigt zweifelsohne das Ausmaß der rumänischen Teilnahme, aber das geschah alles nach dem Angriff. Ich gewann bei Durchsicht dieses Dokuments den Eindruck, daß Sie sofort auf das Dokument USSR-294 übergehen könnten.

GENERALMAJOR ZORYA: Wenn dies dem Gerichtshof angenehm ist, so werde ich es jetzt tun.

VORSITZENDER: Ich glaube, es würde Zeit sparen und an dem Tatbestand überhaupt nichts ändern.

GENERALMAJOR ZORYA: Ich werde dann kurz das Dokument, das ich vorlegen wollte, in ein paar Sätzen charakterisieren und dann auf das nächste Dokument übergehen.

VORSITZENDER: Sehr gut.

GENERALMAJOR ZORYA: Der Inhalt der Besprechung von General Hansen mit Marschall Antonescu besteht aus einem schamlosen Handel. Der Gegenstand dieses Handels bestand in Geld, militärischer Ausrüstung und menschlichem Leben. Antonescu, der zu spüren anfing, wie unbequem das Fehlen jeglicher Vereinbarungen mit Deutschland war, bestand darauf, daß alle weiteren Verabredungen materiellen und anderen Charakters durch entsprechende Verträge rechtskräftig gemacht werden. Er verlangte, daß Deutschland entweder militärische Ausrüstungen oder technische Instrumente liefern oder schließlich Geld zahlen sollte. Auf die Bemerkung Hansens, Deutschland habe keine Lei, erwiderte Marschall Antonescu:

»Wenn Ihr keine Leis habt, so gebt uns wenigstens Waffen und militärische Ausrüstungen.«

So charakterisiert dieses Dokument die Linie, die das faschistische Deutschland angewandt hat, um von seinen Vasallen die verschiedensten Hilfsquellen auszupumpen.

Ich möchte jetzt kurz bei verschiedenen außenpolitischen Maßnahmen verweilen, die die Hitler-Leute in den Beziehungen zu ihren Vasallen anwandten, und zwar möchte ich jetzt die Politik behandeln, die von den Hitler-Verschwörern in bezug auf Siebenbürgen verfolgt wurde. Dadurch, daß die Hitler-Verschwörer die siebenbürgische Frage als Lockmittel gebrauchten, machten sie sich ihre ungarischen und rumänischen Vasallen dienstbar.

Ich lege als Dokument USSR-294 die Aussagen des früheren Generalobersten der ungarischen Armee, Ruszkiczai-Rüdiger, vor. Ruszkiczai-Rüdiger hatte bis Mai 1941 eine wichtige Stellung im ungarischen Außenministerium inne. Später, bis September 1942, kommandierte er ein Armeekorps und wurde dann stellvertretender ungarischer Kriegsminister.

Ich möchte nunmehr die sich auf Transsylvanien beziehenden Aussagen von Ruszkiczai-Rüdiger zitieren. Die entsprechende Stelle befindet sich auf der dritten und zu Beginn der vierten Seite des russischen Textes der Aussage und entspricht den Seiten 102 und 103 der Dokumentenmappe:

»Diese Frage wurde jedoch durch den II. Wiener Schiedsspruch für Ungarn ungünstig gelöst, indem das Erdgasgebiet von Megyes-Kissármás bei Rumänien belassen wurde. In ungarischen politischen und militärischen Kreisen legte man diese Entscheidung so aus, daß Hitler schon im II. Wiener Schiedsspruch daran dachte, sich Rumänien im Überfall gegen Sowjetrußland zu sichern. Daß er dabei als Verbündeten Rumänien Ungarn gegenüber bevorzugt, erklärten wir uns damit, daß Deutschland bei einem eventuellen Krieg gegen Sowjetrußland, Rumänien mit aufs Schwarze Meer gestütztem Südflügel unbedingt braucht.

In einem dienstlichen Gespräch ca. November 1940 sagte mir Oberst László, Chef der Operationsgruppe des Generalstabes:

Der II. Wiener Schiedsspruch ziehe in Ungarn die Eifersucht gegen Rumänien hoch und es nun an uns sei, auch uns Verdienste bei Hitler zu verschaffen.‹«

Ich erlaube mir, daran zu erinnern, daß Antonescu in seinen Aussagen, die dem Gerichtshof vorliegen, über seine Verhandlungen mit Hitler folgendes gesagt hat:

»Im November 1941 sagte Hitler mir, daß der Wiener Schiedsspruch noch nicht das letzte Wort bedeute und gab mir auf diese Weise zu verstehen, daß Rumänien noch immer mit einer Revision der Entscheidung rechnen könnte, die vorher bezüglich Transsylvaniens getroffen worden war.«

Kurz darauf sprach jedoch der Angeklagte Ribbentrop bei seinem Besuch in Budapest eine vollkommen gegenteilige Ansicht aus.

Ich bitte um die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs für drei Dokumente, die sich auf die Haltung von Hitler, Ribbentrop und Göring in diesem Zusammenhang beziehen.

Ich lege als Beweismaterial Dokument USSR-235 vor, das das Protokoll einer Unterredung zwischen Antonescu und Hitler darstellt, die am 3. April 1942 stattgefunden hat. Dieses Dokument befindet sich auf den Seiten 113 bis 116 des Dokumentenbuches. Ich zitiere aus diesem Dokument die dritte Seite der russischen Übersetzung, die der Seite 113 in der Dokumentenmappe entspricht. Ich zitiere:

»Ich habe darauf hingewiesen, daß die Staatsmänner sich nicht genierten, in der Presse und auch im Parlament öffentlich zu erklären, nach dem Besuch des Herrn Ribbentrop in Budapest, daß, wenn sie auf das Schlachtfeld gingen, das heißt, ihre Truppen senden würden, sie Transsylvanien behalten würden. Es existiere ein solches Gerücht und dieses demoralisiere die Rumänier.

Er gab mir das Ehrenwort, daß solche Versprechungen nicht gemacht worden seien und auch nicht gemacht würden und daß es der Wirklichkeit nicht entspräche.«

Auf diese Weise jonglierte Hitler mit Versprechungen, um seine Vasallen zu ermutigen.

VORSITZENDER: Ich glaube, dies ist ein geeigneter Augenblick, die Verhandlung für zehn Minuten zu unterbrechen.