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[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

Nachmittagssitzung.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Meine Herren Richter, dasselbe Bild des organisierten Raubes, der getöteten Leute, wurde auch von der Kommission bei der Nachforschung in Maidanek festgestellt. Ich werde diesen Teil des Berichts der Polnisch-Sowjetischen Außerordentlichen Kommission nicht vollständig zitieren und werde nur einen Auszug aus einem Schreiben des Hauptwirtschaftsamtes der SS verlesen, das in dem Bericht der Polnisch-Sowjetischen Außerordentlichen Kommission enthalten ist. Die Herren Richter werden diese Stelle auf der Rückseite der Seite 66 Ihres Dokumentenbuches, erste Spalte, Absatz 3, finden. Ich beginne mein Zitat:

»An alle Kommandanten der Konzentrationslager. – Nach einer Angabe des Reichssicherheitshauptamtes sind Kleiderpakete aus Konzentrationslagern hauptsächlich in die Gestapo-Verwaltung in Brünn gesandt worden und in einigen Fällen wiesen diese Artikel Schußlöcher oder Blutflecken auf. Einige dieser Pakete waren beschädigt, und auf diese Weise konnten Außenstehende erfahren, was sich in den Paketen befand. Da das Reichssicherheitshauptamt in Kürze Bestimmungen über die Verwertung von Eigentum aus dem Besitz verstorbener Gefangener erlassen wird, ist sofort die Versendung solcher Gegenstände einzustellen bis zur endgültigen Klärung der Frage, wie mit dem aus dem Be sitz hingerichteter Gefangener herrührenden Eigentum zu verfahren ist.

Unterschrift Glücks, SS-Brigade-Führer und Generalmajor der Waffen-SS.«

Ich gehe zur Vorlage von Beweismaterial über, das das Ausmaß der begangenen Verbrechen bezeugt.

Allein in zwei Todeslagern haben die Verbrecher 5,5 Millionen Menschen umgebracht. Als Bestätigung bringe ich Ihnen die Untersuchungsergebnisse der Außerordentlichen Kommission über Auschwitz. Ich beschränke mich auf ein kurzes Zitat; genaue Ziffern gehen diesem Zitat voraus. Diese Stelle finden die Herren Richter auf Seite 356 des Dokumentenbuches, zweite Spalte des Textes, Absatz 4. Ich beginne das Zitat:

»Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Kapazität der Krematorien teilweise nicht erschöpft wurde, hat die technische Sachverständigenkommission festgestelltt, daß während der Dauer des Bestehens des Auschwitzer Lagers die deutschen Henker nicht weniger als 4 Millionen Bürger aus USSR, Polen, Frankreich, Jugoslawien, Tschechoslowakei, Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Holland, Belgien und anderen Ländern vernichtet haben.«

Ich zitiere den entsprechenden Teil des Berichts der Polnisch-Sowjetischen Außerordentlichen Kommission über Maidanek. Die Herren Richter finden diese Stelle auf Seite 66, Rückseite, des Dokumentenbuches, zweite Spalte des Textes, Absatz 6. Ich beginne das Zitat:

»Die Polnisch-Sowjetische Außerordentliche Kommission hat festgestellt, daß die hitlerischen Henker während des vierjährigen Bestehens des Vernichtungslagers Maidanek auf direkten Befehl ihrer verbrecherischen Regierung durch Massenerschießungen und Massentötungen in Gaskammern, ungefähr 1,5 Millionen Menschen vernichtet haben. Und zwar handelt es sich um sowjetische Kriegsgefangene, Kriegsgefangene der früheren polnischen Armee und Personen verschiedener Nationalitäten: Polen, Franzosen, Italiener, Belgier, Holländer, Tschechen, Serben, Griechen, Kroaten und eine große Anzahl von Juden.«

Ich beschließe mit diesem Dokument den Teil »Konzentrationslager« und gehe zum letzten Teil meines Vortrags: »Verschleierung der Spuren der Verbrechen« über.

Während ihrer zeitweiligen Kriegserfolge haben die deutsch-faschistischen Verbrecher sich wenig um die Verschleierung der Spuren ihrer Verbrechen gekümmert. Sehr oft haben sie es nicht einmal für nötig gehalten, die Gräber, in die die Leichen der ermordeten Menschen wahllos geworfen wurden, mit Gras zu tarnen. Doch nach der Zertrümmerung der Hitler-Kriegsmaschine vor Stalingrad hat die Lage sich geändert. Vom Schrecken der Vergeltung getrieben, fingen die Verbrecher an, dringende Maßnahmen zur Verschleierung ihrer Verbrechen zu ergreifen. Überall, wo es möglich war, verbrannten sie die Leichen. Dort, wo es nicht möglich war, wurden die Gräber sehr sorgfältig mit Gras getarnt oder bepflanzt, auch wurde die Erde, die die Gräber der Erschossenen bedeckte, mit besonderen Maschinen und Traktoren geebnet. Jedoch die Hauptmethode, an die sich dann die faschistischen Verbrecher hielten, um ihre Vergehen zu maskieren, ist doch die Verbrennung der Leichen. Die Asche der verbrannten Leichen wurde auf den Feldern verstreut, die nicht verbrannten Knochen wurden durch besondere Maschinen gemahlen und zur Herstellung von Düngemitteln mit Dung vermischt. In großen Lagern wurden die gemahlenen Knochen der Opfer an deutsche Firmen verkauft, um Superphosphate herzustellen.

Ich lege dem Gerichtshof als Beweisstücke für die Tarnung der ungeheuerlichen Verbrechen der Nazi- Banditen eine Reihe von Dokumenten vor. Erstens den Bericht der Polnisch-Sowjetischen Außerordentlichen Kommission über Maidanek. Dieses Dokument wurde dem Gerichtshof als USSR-29 vorgelegt. Den Teil, den ich anführe, finden die Herren Richter auf Seite 65, Rückseite des Dokumentenbuches, letzter Abschnitt, Spalte 2. Um Zeit zu sparen, will ich den Inhalt dieses Dokuments kurz zusammenfassen.

Schon Anfang 1942 wurden zwei Öfen zur Verbrennung von Leichen gebaut.

»Da es sehr viele Leichen gab, begannen die Deutschen im Jahre 1942 ein riesiges neues Krematorium mit 5 Verbrennungsöfen zu errichten und vollendeten es im August 1943. Diese Verbrennungsöfen arbeiteten ohne Unterbrechung. Die Temperatur in ihnen konnte bis auf 1500 Grad Celsius gesteigert werden. Um mehr Leichen in jeden Ofen bringen zu können, zerlegten die Deutschen die Leichen, indem sie ihnen die Glieder abhackten.«

Ich lasse die nächsten Absätze aus und bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit auf die Stelle drei Absätze weiter unten zu richten.

Es gab nicht genug Öfen im Krematorium, und die Deutschen mußten, um die Leichen zu vernichten, besondere primitive Öfen aufbauen, die folgendermaßen gebaut wurden.

Ich beginne jetzt das Zitat, erster Absatz, Seite 334 des Textes:

»Bohlen wurden quer über Eisenbahnwagen oder Automobiluntergestelle, welche als Feuerroste dienten, gelegt, und dann Leichen darauf. Darüber wurde eine weitere Lage von Bohlen und wieder eine weitere Lage von Leichen gelegt. 500 bis 1000 Leichen wurden auf einen Scheiterhaufen gehäuft. Leicht brennbare Flüssigkeit wurde darübergegossen und der ganze Haufen angezündet.«

Noch ein kurzes Zitat auf Seite 336, das den Umfang dieser verbrecherischen Tätigkeit bestätigt. Es ist auf Seite 336, erster Absatz:

»Die Kommission hat festgestellt, daß allein in den Öfen des Krematoriums mehr als 600000 Leichen verbrannt wurden. Auf dem gigantischen Scheiterhaufen des Krempec-Waldes wurden mehr als 300000 Leichen verbrannt. In 2 alten Verbrennungsöfen wurden mehr als 80000 Leichen verbrannt. Auf dem Scheiterhaufen im Lager selbst, neben dem Krematorium, wurden nicht weniger als 400000 Leichen eingeäschert.«

Als Beweis für die gleichen Umstände, das heißt für den Umfang der verbrecherischen Tätigkeit der Hitleristen, führe ich jetzt den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Stadt Minsk an. Die zitierte Stelle finden die Herren Richter auf Seite 215, Rückseite, des Dokumentenbuches, zweite Spalte, vierter Absatz. Ich zitiere einen kurzen Auszug:

»Unweit von Blagovschtschina wurden 34 Gräber, die mit Zweigen getarnt waren, entdeckt. Einige Gräber waren ungefähr 50 m lang. Bei teilweiser Aushebung von 5 Gräbern fand man in einer Tiefe von 3 m verbrannte Leichen und eine einen halben Meter dicke Schicht von Asche. In der Nähe der Gräber fand die Kommission viele kleine Menschenknochen, Haare, künstliche Gebisse und viele andere kleine persönliche Sachen. Die Untersuchung hat ergeben, daß hier die Faschisten ungefähr 150000 Menschen ausgerottet haben.

In einer Entfernung von ungefähr 450 m vom früheren Dorf Petrashkevitschi wurden 8 Gräber gefunden, die 21 m lang, 4 m breit und 5 m tief waren. Vor jedem Grab fand man große Haufen von Asche, die von der Verbrennung der Leichen herrührten.«

Ich lasse die nächste Seite aus und wende mich zum Beweise für dieselben Verhältnisse dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission »Über die Verbrechen der deutsch-faschistischen Eindringlinge im Lemberger Gebiet« zu. Dieses Dokument ist dem Gerichtshof bereits als USSR-6 vorgelegt worden. Ich verlese nur einen sehr kurzen Auszug dieses Dokuments. Die Stelle, die ich zitiere, werden die Herren Richter auf Seite 16, Rückseite, zweite Spalte des Textes, Absatz 5, finden:

»Besondere Maßnahmen für die Exhumierung und Verbrennung der Leichen von Zivilpersonen, Sowjetkriegsgefangenen und Angehörigen anderer Staaten, die zu Tode gemartert und erschossen worden waren, wurden im Juni 1943 auf Befehl des Reichsministers Himmler und des Generalmajors der Polizei Katzmann getroffen. In Lemberg bildeten die Deutschen ein aus 126 Mann bestehendes Sonderkommando Nr. 1005. Leiter dieses Kommandos war Hauptsturmbannführer Scherlack, sein Stellvertreter Hauptsturmbannführer Rauch.

Die Aufgabe dieses Sonderkommandos war die Exhumierung und Verbrennung der von den Deutschen ermordeten Zivilpersonen und Kriegsgefangenen.«

Ich halte mich gerade an dieser Stelle auf und bitte die Herren Richter, sich die Nummer »Sonderkommando 1005« zu merken. Dieses Kommando war das Urbild solcher Sonderkommandos, die von den Deutschen geschaffen wurden. Die folgenden Sonderkommandos, die zum selben Zweck geschaffen waren, erhielten die Nummer 1005a, 1005b und so weiter.

Ich beende dieses Zitat mit den abschließenden Feststellungen der medizinischen Sachverständigen. Ich zitiere auf Seite 340 des Textes, letzter Absatz:

»Um ihre Verbrechen zu verbergen, benutzten die Hitler-Mörder in der Gegend von Lemberg dieselben Methoden, die sie vorher bei der Ermordung der polnischen Offiziere im Walde von Katyn angewandt haben. Die Sachverständigen-Kommission hat festgestellt, daß die Tarnung der Gräber im Wald von Lisenitzach mit der Verschleierung der Gräber der in Katyn von den Deutschen ermordeten polnischen Offiziere identisch war. Um die Versuche für die Ermordung der Menschen, die Verbrennung von Leichen und die Tarnung der Verbrechen auszudehnen, haben die Deutschen in Lemberg im Lager Yanov eine besondere Schule für die Instruktion qualifizierter Einheiten gegründet. Diese Schule wurde von den Lagerkommandanten aus Lublin, Warschau, Krakau und anderen Städten besucht. Der Leiter des Sonderkommandos 1005, Scherlack, bildete die Kommandanten an Ort und Stelle aus. Er zeigte ihnen, wie man Leichen ausgraben, wie man sie auf Scheiterhaufen stapeln und wie man sie verbrennen soll, ferner wie man die Asche verstreuen, die Knochen zermahlen und durch Anpflanzung von Bäumen und Gebüsch die Gräber tarnen soll.«

Ich führe jetzt noch ein Dokument an, das als USSR-61 schon vorgelegt ist. Es ist das Ergebnis der Untersuchung einer Knochenmühle in der Stadt Lemberg. Diese Mühle war zum Zermahlen der Knochen bestimmt.

Diese Urkunde finden die Herren Richter auf Seite 473 des Dokumentenbuches. Da mir sehr wenig Zeit übrig bleibt, werde ich mich nur auf ein sehr kurzes Zitat beschränken. Ich zitiere von Seite 342, erster Absatz:

»Die Maschine für die Vermahlung verbrannter Knochen wurde für diesen speziellen Zweck auf der Plattform eines Autoanhängers montiert. Die Maschine läßt sich leicht – ohne sie zu zerlegen – auf jede gewünschte Entfernung mittels Autos oder sonstiger Mittel transportieren.«

Den nächsten Absatz lasse ich aus und verlese noch ein kurzes Zitat:

»Die Maschine kann ohne irgendwelche Vorbereitungen überall aufgestellt und betrieben werden. Man kann sie, ohne sie abzumontieren, durch Auto oder sonstige Mittel transportieren. Diese Maschine mit den oben angegebenen Maßen hat eine ungefähre Stundenkapazität von 3 cbm kleiner verbrannter Knochen.«

Ende des Zitats.

Ich lasse die nächsten vier Seiten meines Vertrags aus und lege dem Gerichtshof als Beweisstück das Originalprotokoll eines Verhörs von Gerhard Adametz durch einen Leutnant der amerikanischen Armee, Leutnant Patrik McMahon, vor. Es handelt sich um Dokument USSR-80. Gerhard Adametz ist unter Eid verhört worden. Ich verweile bei diesem Dokument, das uns von unseren amerikanischen Kollegen zur Verfügung gestellt worden ist, da die Ausführungen von Gerhard Adametz unser Beweismaterial bekräftigen. Die Aussagen sind sehr ausführlich und ich beschränke mich nur auf kurze Auszüge.

Gerhard Adametz war Angehöriger des Sonderkommandos Nummer 1005b. Ich möchte den Gerichtshof nochmals darauf aufmerksam machen, daß das erste Sonderkommando nur 1005 war und dieses bereits 1005b ist. Was ich jetzt aus den Aussagen von Gerhard Adametz zitieren möchte, werden die Herren Richter auf Seite 480 des Dokumentenbuches im zweiten Absatz finden.

Bei diesem Verhör sagte Gerhard Adametz aus, daß er mit vierzig anderen Angehörigen der Schutzpolizei Dnjepropetrovsk verlassen hatte und nach Kiew geschickt wurde. Ich bringe dem Gerichtshof den ihm bereits bekannten Namen Baby-Yar in Erinnerung. Ich beginne das Zitat aus den Aussagen von Gerhard Adametz, Seite 347:

»Unser Leutnant Winter meldete unseren Zug dem Oberleutnant Hanisch, Zugführer der Schutzpolizei der Abteilung 1005a. Es gab dort einen Verwesungsgeruch, der uns krank machte. Wir hielten uns die Nasen zu und den Atem an. Oberleutnant Hanisch hielt dann an uns eine Ansprache, aus welcher ich mich an die folgenden Teile noch entsinnen kann:«

Ich lese Auszüge aus der Ansprache:

»Sie sind nun an der Stelle angelangt, an der Sie Dienst tun und Ihre Kameraden unterstützen müssen. Sie riechen schon etwas, das kommt dort hinten aus der Kirche. Wir müssen uns alle daran gewöhnen, und Sie müssen hier Ihre Pflicht tun. Es müssen Häftlinge bewacht werden, und sie müssen sorgfältig bewacht werden. Alles, was hier geschieht, ist geheime Reichssache. Jeder von Euch haftet mit seinem Kopf dafür, wenn ihm ein Häftling entflieht, außerdem wird der Betreffende noch vorher sonderbehandelt. Genau dasselbe hat der zu erwarten, der irgendetwas ausplaudert oder im Postverkehr nicht vorsichtig genug ist.«

Ich lasse den nächsten Satz aus und fahre fort:

»Als diese Ansprache des Oberleutnants Hanisch beendet war, wurden wir hinausgeführt, um den Ort, an dem wir Dienst tun mußten, kennenzulernen. Wir wurden aus dem Friedhof heraus auf das anschließende Feld geführt. Der Weg, der durch dieses Feld führte, war an beiden Seiten abgesperrt durch Schutzpolizisten, die alle sich nähernden Personen zurückwiesen. Wir sahen auf dem Feld ungefähr 100 Häftlinge, die von ihrer Arbeit ausruhten. Jeder Häftling war an beiden Beinen gefesselt mit einer 3/4 langen Kette.

Die Häftlinge trugen Zivilkleidung.«

Ich lasse den nächsten Teil des Absatzes aus und fahre fort:

»Die Arbeit der Häftlinge bestand, wie wir später festgestellt haben, darin, Leichen, welche an diesem Ort in zwei großen Gräbern beerdigt waren, auszugraben, zu transportieren, auf Haufen zu legen und zu verbrennen. Es ist schwer festzustellen, aber ich glaube, daß 40000 bis 45000 Leichen hier an dieser Stelle beerdigt waren. Ein Massengrab war in einem Panzergraben, welcher teilweise mit Leichen aufgefüllt war. Der Graben war ungefähr 100 m lang, 10 m breit und 4 bis 5 m tief.«

Ich unterbreche das Zitat und lese den letzten Absatz vor:

»An dem Tage, an dem wir an diesem Ort ankamen (ungef. 10. September 1943) waren ca. 3-4 kleine Leichenhaufen im Felde aufgeschichtet.«

Es ist interessant, zu sehen, was die Faschisten unter »kleinen Haufen« verstehen. Ich zitiere weiter:

»Jeder dieser kleinen Haufen bestand aus zirka 700 Leichen und war ungefähr 7 m lang, 4 m breit und 2 m hoch.«

Ich unterbreche hier das Zitat und setze auf der nächsten Seite fort:

»Ich beobachtete hier sowie an anderen Stellen, daß die folgende Arbeitsweise angewandt wurde: (Verbrennen von Leichen). Die Leichen wurden mit eisernen Haken an einen bestimmten Ort geschleppt und dort auf eine Holzunterlage gelegt. Anderes Holz wurde dann ringsum angelehnt, das ganze mit öl und Benzin übergossen und angezündet.

Wir Schutzpolizisten von der Abteilung 1005b wurden dann später auf den Friedhof in eine Kirche zurückgeführt, aber viele von uns konnten nichts essen, infolge des abscheulichen Geruches und der Erinnerung an das, was wir gerade gesehen hatten.«

Obgleich die nächsten Teile sehr interessant sind, lasse ich sie der Zeitersparnis wegen aus und setze das Zitat auf Seite 351, Absatz 2, fort.

Ich führe es an, da ich beim früheren Zitieren des Berichts der Außerordentlichen staatlichen Kommission über Kiew bereits Gelegenheit hatte, dem Gerichtshof die Aussagen der Häftlinge zu verlesen, die diesen Kommandos entflohen waren. In der Aussage von Adametz finden wir eine völlige Bestätigung dieser Episode. Ein kurzes Zitat:

»Ungefähr am 29. September 1943 brachen um 4.15 Uhr früh bei starkem Bodennebel etwa 30 Häftlinge aus. Sie hatten ihre Fußketten abgestreift, kamen mit Gebrüll aus ihren Baracken gestürzt und flohen nach allen Richtungen. Ungefähr 6 wurden getötet, die übrigen sind in dem herrschenden starken Nebel entkommen.«

Ich unterbreche hier das Zitat und bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß, sobald die Arbeit der Leichenverbrennung beendet war, die Häftlinge getötet wurden. Als Bestätigung dafür lese ich aus der Aussage von Adametz folgendes vor; es steht auf Seite 352, Absatz 2 des Textes:

»An anderen Stellen, wo ich auch als Wachmann Dienst getan habe, wurden die Häftlinge, nachdem die Arbeit (das Ausgraben und Verbrennen der Leichen) beendet war, in Gruppen oder einzeln unter Bewachung von Schutzpolizisten, welche dazu befohlen waren, zu der vom SD angewiesenen Stelle geführt und dann getötet. Dann wurden die betreffenden Schutzpolizisten zurückgesandt, um andere Häftlinge hinzubegleiten. Dann befahl der SD den Häftlingen, sich mit dem Gesicht nach unten auf eine Holzunterlage zu legen, und sie bekamen sofort den Genickschuß. Die Häftlinge gehorchten meistens ohne Gegenwehr dem Befehle, um sich neben ihre schon erschossenen Kameraden hinzulegen.«

Ich lenke die Aufmerksamkeit der Herren Richter auf weitere Taten des Sonderkommandos. Die Bestätigung dafür finden Sie in demselben Protokoll. Dieses Sonderkommando stand in Kriwoy-Rog, in Nikolaiev, in Wosnessensk und in Riga. Das heißt, sie legten einen Weg fast vom äußersten Süden bis zu den baltischen Gebieten meiner Heimat zurück. Der Weg erstreckt sich auf Tausende von Kilometern. Überall übte das Kommando dasselbe Werk aus. Zur Bestätigung dafür möchte ich nur einen kurzen Auszug aus einem Bericht über die letzte Etappe dieses Sonderkommandos, seine Arbeit in Riga, verlesen. Es ist Seite 357 des Textes. Ich beginne das Zitat:

»Wir von der Abteilung 1005b erhielten dann Befehl, nach einigen neuerrichteten Baracken zu gehen, welche ungefähr 250 m von 6 oder 7 Massengräbern entfernt waren.«

Ich zitiere diese Stelle, weil der Wald von Bikernekski in dem Film gezeigt werden wird.

»Diese befanden sich ungefähr 4 km vom Stadtrand Rigas entfernt in dem Wald von Bikernekski.«

Im Protokoll ist der Name des Waldes falsch angegeben.

»Es waren dort ungefähr 10-12000 Leichen. Eine neue Abteilung von 50-60 Häftlingen wurde da vom SD hingebracht und die Arbeiten, Ausgraben und Verbrennen von Leichen, begannen in derselben Weise wie vorher beschrieben, Mitte Juni, und wurden beendet um Ende Juni 1944. Ich glaube, daß zu dieser Zeit die Front etwa 300 km von dort entfernt war. Diese 10-12000 Leichen waren von Männern, Frauen und Kindern jeden Alters und waren seit ungefähr 2 Jahren beerdigt.«

Ich erinnere die geehrten Herren Richter an die Stelle des von mir vorgelegten Berichts der Außerordentlichen staatlichen Kommission, worin 1942 als Datum der Erschießungen genannt wird. Somit sehen wir, daß die Aussagen von Adametz sich mit dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission decken.

Ich fahre mit dem Zitat fort:

»Wir Schutzpolizisten glaubten allgemein, daß die SS diese Leute getötet hatte, aber es war nur eine Mutmaßung. Diese neue Abteilung von 50-60 Häftlingen wurde in der vorher beschriebenen Weise Ende Juli 1944 ermordet.«

Ich lasse den nächsten Teil des Dokuments aus und führe nur den Schluß des Protokolls der Aussagen von Adametz an, Seite 359, vierter Absatz:

»Wir glaubten später, daß die Wahrheit war, daß die Nazis Angst hatten vor einer Entdeckung der Massengräber durch die vorstoßenden Russen, und daß die abscheulichen Massenmorde der zivilisierten Welt bekannt würden. Ich glaube, daß ungefähr 100000 Leichen aus den Massengräbern von den SD-Leuten von 1005a und 1005b ausgegraben und verbrannt wurden. Ich glaube, daß noch andere derartige Kommandos dieselbe Arbeit machten, aber weiß nicht, wie viele. Wenn ich gedacht oder gewußt hätte, daß ich jemals gezwungen werden sollte, diese schmutzige und entwürdigende Arbeit zu machen, dann würde ich irgendwohin ausgewandert sein.«

Ich lasse den nächsten Teil aus; das Protokoll endet mit der Eidesformel und der Unterschrift des Gerhard Adametz.

Bevor ich mich den nächsten Beweisen des neuen Verbrechens der Hitleristen zuwende, möchte ich mit Erlaubnis des Gerichtshofs einige einführende Bemerkungen machen.

Die Ermordung von vielen Millionen Menschen wurde durch die deutschen Faschisten auf Grund ihrer menschenhassenden, kannibalischen »Rassentheorie« und der Theorie des Herrenrechtes, Rechtes der Herren auf Vernichtung der Völker, ausgeführt. Alle diese Morde wurden kaltblütig ausgedacht. Noch nie wurden solche umfangreiche Verbrechen so pünktlich zur angegebenen Zeit ausgeführt, dabei wurde, wie ich bereits zuvor öfters ausführte, für die Massenmorde und die Vernichtung von Spuren der Verbrechen eine besondere Technik geschaffen. Aber abgesehen davon, finden wir bei den von den deutschen Faschisten ausgeführten Verbrechen einen immer wiederkehrenden, noch abscheulicheren Zug.

In einer Anzahl von Fällen haben die Deutschen, nachdem sie bereits ihre Opfer getötet hatten, mit ihrem Verbrechen nicht etwa aufgehört, sondern fuhren damit fort, indem sie die Leiche des Ermordeten zum Gegenstand ihres Hohnes machten.

Alle Vernichtungslager waren für die Schändung der Leichen charakteristisch. Ich erinnere den Gerichtshof daran, daß die nicht verbrannten Knochen der Leichen von den deutschen Faschisten an die Firma Strehm verkauft wurden. Die Haare der ermordeten Frauen wurden abgeschnitten, in Säcke verpackt und nach Deutschland versandt. In der Reihe der gleichen Verbrechen befinden sich auch solche, über die ich jetzt die Beweise vorlegen werde. Ich habe bereits mehrmals darauf hingewiesen, daß die Hauptmethode der Spurenverwischung in der Verbrennung der Leichen bestand.

Aber die gleichen schurkischen, alles rationalisierenden SS-Gehirne, die Gaskammern und Todeswagen erfunden haben, gingen nun daran, Mittel zur vollständigen Vernichtung der Menschenleichen zu erfinden, die nicht nur die Spuren ihrer Verbrechen vernichten, sondern ihnen gleichzeitig zur Herstellung bestimmter Fabrikate dienen sollten. Im Anatomischen Institut in Danzig sind bereits halbindustrielle Versuche durchgeführt worden, um Seife aus menschlichen Leichen zu erzeugen und die Möglichkeit festzustellen, inwieweit die menschliche Haut für industrielle Zwecke gegerbt werden kann.

Ich unterbreite dem Gerichtshof als USSR-197 die Aussagen eines unmittelbaren Mitarbeiters an der Herstellung von Seife aus menschlichem Fett, des Laboranten im Anatomischen Institut Danzig, Sigmund Masur. Ich lasse zwei Seiten meines Vortrags aus und gehe zur Seite 363 über. Ich zitiere; es ist ein ziemlich langer Auszug, aber ich habe ihn mit Rücksicht auf die mir für die Vorlage der Beweise zur Verfügung stehende Zeit gekürzt und erlaube mir, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf dieses Zitat zu lenken:

»Frage: Erzählen Sie, wie im Anatomischen Institut von Danzig Seife aus Menschenfett hergestellt wurde.

Antwort: Neben dem Anatomischen Institut wurde im Laufe des Sommers 1943 im Hinterhof ein einstöckiges Steingebäude errichtet, welches aus 3 Zimmern bestand. Dieses Gebäude wurde errichtet zur Bearbeitung der Leichen und des Auskochens ihrer Knochen. Das erklärte offiziell Professor Spanner. Dieses Laboratorium wurde ›das Laboratorium für die Herstellung von Menschengerippen und Verbrennung des Fleisches sowie der nicht benötigten Knochen‹ genannt. Aber schon im Winter 1943/44 wurde von Professor Spanner befohlen, das Menschenfett zu sammeln und nicht wegzuwerfen. Dieser Befehl wurde Reichert und Borkmann erteilt. Im Februar 1944 gab mir Professor Spanner ein Rezept zur Herstellung von Seife aus Menschenfett. In diesem Rezept wurde vorgeschrieben, 5 Kilogramm Menschenfett, 10 Liter Wasser und 500-1000 Gramm Ätznatron zwei bis drei Stunden lang zusammen zu sieden und dann abkühlen zu lassen. Die Seife schwimmt dann an der Oberfläche der Flüssigkeit, die Überreste und das Wasser bleiben auf dem Boden des Gefäßes. Zu dieser Mischung wird noch eine Handvoll Salz und Soda hinzugefügt. Dann noch frisches Wasser und die ganze Mischung wird nochmals zwei bis drei Stunden gekocht. Nachdem die fertige Seife abgekühlt war, wurde sie in Formen gegossen.«

Ich erlaube mir nun, dem Gerichtshof diese Formen zu zeigen, in die die gekochte Seife gegossen wurde. Weiterhin erbringe ich den Beweis dafür, daß das halbfertige Fabrikat der Menschenseife in Danzig erbeutet wurde. Ich setze die Verlesung fort:

»Die Seife roch unangenehm. Um diesen unangenehmen Geruch zu beseitigen, wurde Benzaldehyd hinzugefügt.«

Ich übergehe den nächsten Teil des Absatzes, wo gesagt wird, woher die Leichen stammten. Dies ist, was den jetzt vorgetragenen Teil des Beweises betrifft, von keiner Bedeutung. Ich setze das Zitat auf Seite 364, vierter Absatz, fort:

»Das Fett der Leichen wurde von Borkmann und Reichert gesammelt. Ich siedete die Seife aus Frauen- und Männerleichen. Ein Siedeprozeß dauerte mehrere Tage (3-7). Ich persönlich habe von 2 Siedeprozessen, die mir bekannt sind, nur an einem unmittelbar teilgenommen. Das Ergebnis dieser beiden Prozesse waren 25 Kilogramm Seife, wobei für dieses Sieden 70-80 Kilogramm Menschenfett von ungefähr 40 Leichen gesammelt wurde. Die fertige Seife kam zu Professor Spanner, der sie bei sich persönlich verwahrte.

Für die Herstellung von Seife aus Menschenleichen interessierte sich, wie mir bekannt ist, auch die Hitler- Regierung. In das Anatomische Institut kamen der Reichserziehungsminister Rust, der Reichsgesundheitsführer Dr. Conti, der Gauleiter von Danzig, Albert Forster, und viele Professoren aus anderen medizinischen Instituten.

Ich habe selber für meine Toilette und zum Waschen diese Seife aus Menschenfett gebraucht. Ich habe für mich selbst vier Kilogramm dieser Seife genommen.«

Ich überspringe den nächsten Absatz und setze fort:

»Auch Reichert, Borkmann, von Bargen und unser Chef, Professor Spanner, haben diese Seife persönlich benützt.«

Ich lasse die nächsten Absätze aus und beende dieses Zitat auf Seite 365, indem ich einen Absatz verlese, der sich mit der industriellen Verwertung der menschlichen Haut befaßt.

»Professor Spanner befahl, ebenso wie das Menschenfett auch die Menschenhaut zu sammeln, die nach der Entfettung mit Chemikalien bearbeitet wurde. Mit der Verarbeitung der Menschenhaut waren der Präparator von Bargen und Professor Spanner beschäftigt. Das fertige Leder wurde zusammengelegt, in Kisten verpackt und für Sonderzwecke gebraucht. Diese Zwecke sind mir nicht bekannt.«

Ich lege dem Gerichtshof nunmehr als USSR-196 die Abschrift eines Rezepts für die Verwendung von menschlichem Fett für die Herstellung von Seite vor. Ich werde daraus nichts verlesen, da dieses Rezept mit dem in der Zeugenaussage von Masur erwähnten identisch ist. Den Beweis dafür, daß dieses Rezept echt ist, können die Herren Richter aus dem Protokoll der Aussagen Masurs, das dem Gerichtshof als USSR-197 vorgelegt wurde, ersehen. Ich will auch dieses Protokoll nicht verlesen. Hingegen erlaube ich mir, dem Gerichtshof zwei uns von der britischen Staatsanwaltschaft liebenswürdigerweise überlassene Dokumente zu verlesen, die das Protokoll des Verhörs Masurs bestätigen. Es handelt sich um zwei beeidete Erklärungen zweier britischer Kriegsgefangener, insbesondere des Soldaten John Henry Witton, der dem Royal Sussex Regiment angehört. Das Dokument wird dem Gerichtshof als USSR-264 vorgelegt. Die Herren Richter werden es auf Seite 495, Absatz 5, finden. Soweit die Zeit es erlaubt, zitiere ich einen kürzen Absatz daraus. Dies ist Seite 367; ich zitiere:

»Durchschnittlich 7-8 Leichen pro Tag kamen an; alle waren enthauptet und nackt. Manchmal wurden sie in einem Auto des Roten Kreuzes gebracht, das 5-6 Leichen in einer Holzkiste enthielt, und manchmal in einem kleinen Lastauto, das 3-4 Leichen enthielt.«

Den nächsten Satz lasse ich weg.

»Die Leichen wurden im allgemeinen so rasch wie möglich abgeladen und in den Keller gebracht, der von einer Seitentür der Halle des Haupteinganges erreicht werden konnte.«

Ich überspringe den nächsten Satz:

»Dann wurden sie in große eiserne Behälter gelegt, wo sie ungefähr 4 Monate liegengelassen wurden.«

Ich lasse die folgenden drei Sätze weg und setze fort:

»Dank der Mixtur zur Konservierung, in der sie aufbewahrt worden waren, konnte das Zellengewebe sehr leicht von den Knochen entfernt werden. Das Zellengewebe kam dann in einen Kessel etwa in der Größe eines kleinen Küchentisches.

Nachdem es gekocht worden war, wurde die Flüssigkeit in weiße Schalen gegossen, die etwa zweimal so groß wie ein Bogen Papier von Kanzleiformat und ca. 3 cm tief waren.«

Dies ist die Form, die ich dem Gerichtshof vorhin gezeigt habe:

»Aus diesem Kessel wurden pro Tag ungefähr drei bis vier Formen gefüllt.«

Der Zeuge hat die Verwendung der Seife persönlich nicht gesehen, aber ich lege dem Gerichtshof als Beweisstück USSR-272, die schriftliche Erklärung des Korporals der Royal Signals der britischen Armee, William Andersen Neely vor. Der Gerichtshof wird diesen Auszug auf Seite 498 des Dokumentenbuches, Band 2, finden:

»Es kamen ungefähr zwei oder drei Leichen pro Tag an. Sie waren sämtlich nackt und die meisten waren enthauptet.«

Ich unterbreche das Zitat, lasse zwei Absätze fort und zitiere weiter:

»Die Konstruktion der Maschine für die Herstellung von Seife war im März oder April 1944 beendet. Die englischen Kriegsgefangenen hatten das Gebäude, in welchem die Maschine zur Aufstellung gelangen sollte, im Juni 1942 gebaut. Die Maschine selbst wurde von einer zivilen Firma aus Danzig namens AIRD konstruiert. Soweit ich mich erinnere, bestand die Maschine aus einem elektrisch heizbaren Kessel, in welchem die Knochen der Leichen mit irgendeiner Säure vermischt und dann eingeschmolzen wurden. Das Einschmelzungsverfahren dauerte etwa 24 Stunden. Die fetthaltigen Teile der Leichen, besonders die von Frauen, wurden in ein grobes Emailgefäß gelegt, das von 2 Bunsenbrennern erhitzt wurde. Auch hierfür wurde eine Säure verwandt. Ich glaube, es war Ätznatron. Nach Beendigung des Kochens wurde das Gemenge gekühlt und hernach für mikroskopische Untersuchung in Würfel ge schnitten.«

Ich fahre mit dem Zitat vom nächsten Absatz fort:

»Die hergestellte Menge kann ich nicht schätzen, aber ich sah, wie die Danziger Bevölkerung diese Seife benutzte, um die Tische in den Sezierräumen zu reinigen. Sie alle sagten mir, daß diese Seife für diesen Zweck ausgezeichnet wäre.«

Ich lege nun als Beweisstück USSR-393 halbfertige und gebrauchsfertige Seife vor. Hier ist, ein kleines Stück gebrauchsfertiger Seife, die nach mehrmonatiger Lagerung wie gewöhnliche Haushaltsseife aussieht. Ich übergebe es dem Gerichtshof.

Ferner lege ich dem Gerichtshof Stücke halbfertigen Leders aus Menschenhaut als Beweisstück USSR-394 vor. Die von mir vorgebrachten Muster zeigen, daß die Fabrikation von Seife bereits vom Danziger Institut vollkommen ausgearbeitet war. Das Leder erinnert seinem Äußeren nach noch sehr an ein Halbfabrikat. Das Stück, das Sie auf der linken Seite der Tafel sehen, ähnelt der Art des Industrieleders am meisten. Daraus kann man also schließen, daß die Versuche der industriellen Fabrikation von Seife aus Menschenfett bereits im Danziger Institut vollendet waren, während die Versuche des Gerbens der Menschenhaut noch im Gange waren. Nur der siegreiche Vormarsch der Roten Armee hat diesem neuen verbrecherischen Treiben der Nazis ein Ende bereitet.

Meine Herren Richter! Nun habe ich noch einen letzten Beweis im Rahmen des Materials vorzulegen, das die Sowjetische Anklagevertretung wegen der gegenüber der friedlichen Zivilbevölkerung begangenen Kriegsverbrechen zu behandeln hat. Darüber hinaus werden aus der Sowjetunion verschiedene Zeugen zu den von mir hier behandelten Themen aussagen. Ich bitte den Gerichtshof um die Erlaubnis, diese Zeugen nach der Vorlage der anderen Beweise verhören zu dürfen. Bevor ich zur Vorlage des letzten Beweismaterials übergehe, bitte ich den Gerichtshof, einige zusammenfassende Bemerkungen machen zu dürfen.

Die lange Liste der Verbrechen gegen die friedliche Bevölkerung der zeitweise besetzten Gebiete der Sowjetunion, der Tschechoslowakei, Polens, Jugoslawiens und Griechenlands kann sogar durch den ausführlichsten Bericht nicht erschöpft werden. Man kann nur einige besonders typische Fälle von Grausamkeiten, schurkischen und berechnenden Methoden anführen, die die Hauptverbrecher ausgeklügelt und ihre Schergen begangen haben.

Die Männer, die sich jetzt auf der Anklagebank befinden, haben Hunderttausende und Millionen von Verbrechern von dem »Wahn, der sich Gewissen nennt« befreit. Sie haben diese Verbrecher geschult, haben für sie eine Atmosphäre der Straflosigkeit geschaffen und haben ihre Bluthunde auf die friedliche Zivilbevölkerung gehetzt. Sie haben das Gewissen und die Menschenwürde verhöhnt. Jene aber, die in Todeswagen und Gaskammern vergast, jene, die in Stücke zerrissen wurden, jene, deren Leichen in den Krematorien verbrannt und deren Asche in alle Winde zerstreut wurde, sie alle rufen das Gewissen der Welt auf. Wir können jetzt noch nicht alle jene Begräbnisorte aufzählen, wo Millionen unschuldiger Menschen grausam ermordet wurden; aber an den feuchten Wänden der Gaskammern, auf den Erschießungsplätzen, in den Todesfestungen, auf den steinernen Böden der Gefängnisse und Kasematten können wir noch jetzt die kurzen Sätze der Todgeweihten entziffern, die, von tiefem seelischem Schmerz erfüllt, nach Vergeltung schreien. Mögen die Lebenden diese Stimmen der Opfer des deutsch-faschistischen Terrors, die jene vor ihrem Tode in die Steine eingeritzt haben und die das Gewissen der Welt anrufen und nach Gerechtigkeit und Rache schreien, niemals vergessen!

Als letztes Beweismaterial lege ich nunmehr dem Gerichtshof das Textbuch des dokumentarischen Films und die eidesstattlichen Erklärungen seiner Operateure vor. Ich bitte den Gerichtshof, diesen Dokumentarfilm als Beweismaterial als USSR-81 anzunehmen. Ich bitte den Gerichtshof weiterhin, wenn möglich, um eine kurze Pause von zehn Minuten für die technische Vorbereitung der Filmvorführung.