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OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich war bei der Darstellung der weitgehenden Anwendung von Gaswagen in den zeitweilig besetzten Gebieten der USSR stehengeblieben, das heißt bei dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission, betreffend die Stadt Rowno und den Rownoer Bezirk.

Der Gerichtshof wird die Stelle auf Seite 291 des Dokumentenbuches, zweite Spalte, Absatz 10, finden. Ich werde das Zitat abkürzen und begnüge mich mit dem Verlesen eines einzigen Absatzes. Ich zitiere:

»Die Ausrottung friedlicher Bürger und Kriegsgefangener in Rowno wurde durch Massenerschießungen aus automatischen Waffen und Maschinengewehren sowie durch Mord mit Kohlenoxyd im ›Todeswagen‹ durchge führt; in manchen Fällen wurden Leute einfach in die Gruben geworfen und lebend begraben. Ein Teil der Erschossenen, insbesondere solche, die in den Steinbrüchen unweit des Dorfes Wydumka erschossen worden waren, wurden auf den im voraus vorbereiteten und dazu geeigneten Plätzen verbrannt.«

Ich beende mein Zitat und gehe zur Seite 253 des Textes, Absatz 3, über.

Zur weiteren Bestätigung dieser Tatsachen beziehe ich mich auf die Feststellungen der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Verbrechen in Minsk. Der Gerichtshof wird dieses Zitat auf Seite 215 des Dokumentenbuches finden, zweite Spalte des Textes, Absatz 2.

Ich verlese einen Absatz aus diesem Bericht und beginne mit dem Zitat:

»Von der Hand der deutschen Henker starben Tausende von Sowjetbürgern in den Konzentrationslagern.«

Ich lasse die nächsten vier Sätze aus und zitiere die Aussage des Zeugen Moisievitch.

Er sagt aus:

»Ich war Augenzeuge, wie die Deutschen Menschen im Gaswagen töteten. In jeden Gaswagen wurden 70 bis 80 Leute zwangsweise hineingestoßen und in eine unbekannte Richtung abgefahren.«

Ich beende mein Zitat und bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit auf die Tatsache zu lenken, daß in Minsk das Prinzip der Todeswagen auch bei stationären Gaskammern angewandt wurde, die von den Verbrechern in gewöhnlichen Bädern eingerichtet worden sind.

Auch davon ist in diesem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission die Rede.

Schließlich beziehe ich mich auf das Urteil des Kriegsgerichts des Militärbezirkes Smolensk, datiert vom 15./19. Dezember 1945, das der Gerichtshof auf Seite 72 des Dokumentenbuches finden wird. Dort heißt es, daß in Smolensk die Deutschen zur Ausrottung der Bevölkerung ebenfalls spezielle Todeswagen benutzten, in denen sie Leute mit Kohlenoxyd umbrachten. Es scheint mir, daß dies kein Zufall ist, daß diese Gaswagen im Gebiet der Sowjetunion im Jahre 1942 auftauchten. Zu dieser Zeit glaubten die Verbrecher noch an den Sieg und fuhren mit der Durchführung ihrer vorgefaßten Pläne zur Ausrottung der Bevölkerung Europas fort. Sie haben sich damals noch nicht vor der Verantwortung für ihre Verbrechen gefürchtet. Das ist der Grund, warum im Jahre 1942 neue Glieder in der Kette von Verbrechen der Führer des deutschen Faschismus auftraten. Die faschistische Technik der Ausrottung war wieder in vollem Gange. Diese Technik schuf Todeswagen, Gaskammern in den Konzentrationslagern, spezielle elektrische Apparate, Verbrennungsöfen und Zyklongasflaschen für die Massenausrottung der Verurteilten.

Nun gehe ich zur Vorlage meines nächsten Materials über: die Konzentrationslager für die friedliche Bevölkerung. Da dieses Thema schon weitgehend von den Vertretern der Anklage, die vor mir zu Wort gekommen sind, behandelt worden ist, werde ich den Text meines Vertrages soweit wie möglich abkürzen und mich darauf beschränken, entweder vollkommen neues Material oder nur den Text derjenigen Dokumente vorzubringen, die zur Aufklärung des Films, der heute gezeigt wird, nützlich sein könnten.

Ich bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß während des Zeitraums von Ende 1941 bis Ende 1942 die deutsch-faschistischen Verbrechen eine ganz große Ausbreitung erfahren haben, und zwar insbesondere in den Konzentrationslagern. Um dies zu beweisen, führe ich den Bericht der Polnischen Regierung an. Auf Seite 138 des Dokumentenbuches werden die Herren Richter Zeugnis dafür finden, daß im Jahre 1942 eine beschleunigte Errichtung eines der furchtbarsten Lager vorgenommen wurde, und zwar des Lagers Treblinka 2 – die Deutschen nannten es Treblinka B. Weiter beziehe ich mich auf den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über das Lager Auschwitz. Die Herren Richter werden aus diesem Bericht das, was ich zitieren werde, auf Seite 353, Band II, zweite Spalte des Textes, Absatz 2 finden. Ich zitiere einen kurzen Auszug auf Seite 257:

»Im Jahre 1941 wurde im Lager Auschwitz zur Verbrennung von Leichen ermordeter Leute das erste Krematorium errichtet. Dieses Krematorium hatte 3 Öfen. Neben dem Krematorium befand sich ein sogenanntes Badehaus zur besonderen Verwendung, das heißt, eine Gaskammer zur Vergasung von Menschen. Das erste Krematorium existierte bis Mitte 1943.«

Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf folgenden Satz:

»Im Sommer 1942 hat Reichsführer-SS Himmler eine Inspektion des Lagers Auschwitz gemacht und die Verfügung getroffen, daß es weitgehend ausgebaut und technisch vervollkommnet werde.«

Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf eine Stelle, die die Herren Richter auf Seite 136, Rückseite, im Dokumentenbuch finden werden. Es ist ein Bericht der Polnischen Regierung, welcher zeigt, daß das Lager Sobibur während der ersten und zweiten Liquidation des jüdischen Ghettos errichtet wurde, jedoch ging die Hauptvernichtungswelle durch dieses Lager Anfang 1943. In dem gleichen Bericht im letzten Absatz, auf Seite 136 des Dokumentenbuches, finden wir eine Feststellung darüber, daß das Lager Beldjitze im Jahre 1940 errichtet wurde; jedoch wurden im Jahre 1942 die besonderen elektrischen Anlagen für die Massenvernichtung von Menschen installiert. Unter dem Vorwand, die Leute zum Bade zu führen, zwang man sie, sich vollkommen auszukleiden und trieb sie dann in das Haus, wo der Fußboden mit elektrischem Strom geladen war; dort wurden sie getötet.

Gewöhnlich werden die deutschen Konzentrationslager in zwei Gruppen eingeteilt, die »Arbeits«-Konzentrationslager und die Vernichtungslager. Es scheint mir, daß diese Zweiteilung ungerecht ist, denn die »Arbeitslager« haben ebenfalls zur Ausrottung der Massen gedient. Ich überspringe die nächsten zwei Seiten und gehe auf Seite 260 über. Zur Bestätigung des Obenerwähnten berufe ich mich auf den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission, bezüglich des Lagers Yanov in der Stadt Lemberg. Der Gerichtshof wird dies auf Seite 59 im Dokumentenbuch, Absatz 5, erste Spalte des Textes finden. Zu gleicher Zeit bitte ich die Herren Richter, ihre Aufmerksamkeit auf Seite 6 des Bilderalbums des Lagers Lemberg zu lenken. Dort finden Sie eine Photographie, »Der Graben im Tal des Todes« betitelt. Der Boden im Graben ist in einer Tiefe von 11/2 m mit Menschenblut getränkt. Auf den nächsten Seiten sieht man das Eigentum der getöteten Menschen. Diese Aufnahmen wurden von medizinischen Sachverständigen ungefähr 2 Monate nach den Massenexekutionen gemacht.

Aus dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Verbrechen im Lager Yanov ist ersichtlich, daß in dem Lager, das der Form halber als gewöhnliches Arbeitslager bezeichnet wurde, auf Grund der Feststellung der gerichtsmedizinischen Sachverständigen mehr als 200000 Sowjetangehörige getötet wurden.

Ich zitiere nur den ersten Absatz des russischen Textes auf Seite 261:

»Angesichts des Beerdigungsplatzes der über 2 Quadratkilometer verstreuten Asche und Knochen glaubte die medizinische Kommission, daß über 200000 Sowjetbürger im Lager Yanov vernichtet wurden.«

Ich lasse den nächsten Teil meines Berichtes aus, der sich auf das Erschöpfungsregime in den Konzentrationslagern bezieht. Er wurde schon sehr gut von dem Britischen Anklagevertreter, Sir David Maxwell- Fyfe, dargestellt, und ich glaube nicht, daß es notwendig ist, irgendwelche weiteren Ausführungen darüber zu machen. Ich bitte um Erlaubnis, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf ein Lager zu lenken, das erst im letzten Stadium des Krieges ins Leben gerufen wurde. Ich gehe zu Seite 265 meines Berichts über.

Die Lager Maidanek und Auschwitz haben nur zur Vernichtung derjenigen geführt, die dorthin verbracht worden sind. Diese zwei Lager waren keine direkte Bedrohung für diejenigen, die außerhalb der Lagerzäune waren. Aber im Verlauf des Krieges, nachdem die Deutschen bereits schwere Niederlagen erlitten hatten, begannen die Faschisten eine neuartige Vernichtung der friedlichen Bevölkerung durchzuführen. So wurden in Weißrußland Todeslager errichtet, die nicht nur der Tötung der Menschen, die sich im Lager befanden, sondern auch der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten unter der friedlichen Bevölkerung und den Soldaten der Roten Armee dienten. Dort gab es keine Krematorien und keine Gaskammern, jedoch müssen diese Lager gerechterweise zu den grausamsten gezählt werden, welche die Faschisten zur Menschenausrottung errichteten.

Ich unterbreite dem Gerichtshof Dokument USSR- 4. Es ist ein Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Ermordung von Sowjetbürgern durch Ansteckung mit Flecktyphus. Solche Beweise sind noch nicht vorgelegt worden, und ich erlaube mir, einige ausführliche Auszüge aus diesem Bericht zu verlesen. Ich fange mit dem Zitat auf Seite 454 des Dokumentenbuches, erste Spalte, erster Absatz, an; letzter Absatz der Seite 266 des russischen Textes.

Ich beginne mit dem Zitat:

»Am 19. März 1944 haben vorrückende Truppenverbände der Roten Armee im Gebiet der kleinen Stadt Ozaritschi in der Polessigegend der Weißrussischen Sowjetrepublik drei Konzentrationslager am vorderen Rande der deutschen Verteidigungslinie entdeckt; in diesen Lagern befanden sich mehr als 33000 Kinder, arbeitsunfähige Frauen und alte Männer.«

Ich unterbreche das Zitat und lese einen Absatz weiter:

»Die Lager bestanden aus einem mit Stacheldraht umzäunten freien Gelände; die Wege, die hinführten, waren miniert. Keinerlei Gebäude standen auf dem Lagergelände, nicht einmal Hütten.«

Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs darauf, daß es März war, eine Jahreszeit, in der es in Weißrußland sehr kalt ist.

»Die Gefangenen lagen auf der bloßen Erde. Viele hatten die Fähigkeit verloren, sich zu bewegen und lagen bewußtlos im Schlamm. Es war den Gefangenen verboten, Feuer zu machen oder Gestrüpp zu sammeln, um sich darauf hinzulegen. Die Hitleristen erschossen Sowjetbürger, wenn sie den geringsten Versuch machten, diesen Befehlen zuwider zu handeln.

Für Konzentrationslager in der Nähe der Verteidigungslinie wählten die Deutschen vor allem Plätze, die zu halten sie kaum hoffen konnten. Dann konzentrierten sie große Massen von Russen in diesen Lagern, in die sie hauptsächlich Kinder, kranke Frauen und alte Männer steckten. Zum Schluß brachten sie in diese Lager, in denen vollkommen erschöpfte und kranke Menschen ohne jede Hygiene lebten, Tausende von Flecktyphuskranken, die eigens zu diesem Zweck aus verschiedenen, zur Zeit besetzten Gegenden der Weißrussischen Republik gebracht wurden. Unter den aus diesen Lagern Befreiten waren 15960 Kinder unter 13 Jahren, 13072 arbeitsunfähige Frauen, 4448 alte Männer.«

Ich lasse die nächste Seite aus und gehe zur Seite 269 über. Ich zitiere nur einen Absatz, der davon spricht, wie die friedliche Bevölkerung aus allen Teilen Weißrußlands von den Verbrechern in diese Lager getrieben wurde.

Die Zeugin Frau L. Pekarskaya, die aus dem Lager befreit worden war, sagte vor der Kommission aus:

»Gegen Abend des 12. März 1944 wurden alle Einwohner von Chlobin gezwungen, sich innerhalb von 30 Minuten auf der Bahnstation Zolobin-Juzhnaya zu versammeln. Dort wählten die Deutschen die jungen Leute aus und führten sie weg. Dann trieben sie uns in Viehwaggons und verschlossen die Türen. Wir wußten nicht, wohin wir fuhren, hatten aber alle die schlimmsten Vorahnungen. Wie sich später herausstellte, fuhren wir die Rudobelkowski-Zweigbahn entlang, und wurden am 15. März abends ausgeladen. Nachts wurden wir durch knietiefen Schlamm in ein Lager getrieben. Aus diesem Lager wurden wir weiter in ein anderes geführt. Die Deutschen schlugen uns auf dem Wege und erschossen alle, die zurückblieben. Eine der Frauen hatte drei Kinder bei sich. Eines der Kleinen fiel hin. Ein Deutscher erschoß es. Als die Mutter und die beiden anderen ihrer Kinder sich entsetzt umsahen, schoß der tierische Soldat sie nacheinander nieder. Die Mutter stieß einen herzzerbrechenden Schrei aus, welcher jedoch von einem erneuten Schuß zum Verstummen gebracht wurde.

Die Bondarevs waren auch da, Mutter und Sohn. Das Kind konnte die anstrengende Wanderung nicht aushalten und fiel nieder. Die Mutter beugte sich über das Kind, um ihm zu helfen, aber weder die Mutter noch das Kind sind wieder aufgestanden. Sie haben den blauen Himmel nicht mehr gesehen. Beide wurden von den Deutschen erschossen.«

Ich lasse jetzt die nächste Seite aus und gehe zur Vorlage einiger Beweise über, die bestätigen, daß die Deutschen absichtlich in diesen Lagern Leute mit Flecktyphus konzentriert hatten.

Ich lese drei Absätze auf Seite 271 des Textes.

»Die aus dem Lager befreite A. S. Mitrachowich, Einwohnerin des Dorfes Novo-Belitza, sagte aus:

Man brachte uns die Flecktyphuskranken in das mit Stacheldraht umgebene Konzentrationslager im Dorfe Mikul-Godorok.‹

Eine Einwohnerin, des Städtchens Novogrudok, Z. P. Gavriltschik, erzählt:

Während dreier Tage hat man dauernd mit Kraftwagen Flecktyphuskranke in das Lager gebracht. Das hatte zur Folge, daß viele Gesunde im Lager krank wurden.‹«

Ich lasse die nächsten zwei Seiten des Dokuments aus und gehe zu der Stelle über, die der Gerichtshof auf Seite 254, Rückseite des Dokumentenbuches, Absatz 6, zweite Spalte des Textes, findet:

»Das deutsche Armeeoberkommando entsandte in die in den Frontbefestigungslinien befindlichen Lager eigene Agenten, die die Aufgabe hatten, das Umsichgreifen der Typhusepidemie unter der Bevölkerung und in der Roten Armee genau zu beobachten.«

Weiter finden wir die Aussage eines dieser Agenten, des Verräters Rastorgujev. Ich lasse dieses Zitat aus.

Vor Beendigung der Vorlage von Beweismaterial zu dieser Angelegenheit werde ich nur einige Auszüge aus den Untersuchungsergebnissen der medizinischen Sachverständigen für Epidemien anführen. Diese Stelle ist auf Seite 454, Rückseite des Dokumentenbuches, zweite Spalte des Textes, zu finden. Ich bin auf Seite 274 des russischen Textes und beginne das Zitat:

»a) Die deutschen Behörden hielten in Konzentrationslagern gesunde und typhusverseuchte sowjetische Kranke zusammen gefangen.

b) Um das Umsichgreifen des Typhus zu beschleunigen, ließen die Deutschen häufig Typhuskranke aus einem Lager in andere überführen.

c) Wenn Typhuskranke sich weigerten, in die Lager zu kommen, griffen die deutschen Behörden zur Gewalt.

d) Die deutschen Eindringlinge brachten Typhuskranke aus den Krankenhäusern und vermischten sie mit gesunden in den Lagern.«

Und der letzte Punkt:

»e) Die Ansteckung der Sowjetbevölkerung mit Typhus wurde in der zweiten Hälfte Februar und der ersten Hälfte März durchgeführt.«

Das Ergebnis war eine Massenansteckung der Lagerinsassen. Die Bestätigung dafür werden die Herren Richter in den nächsten Absätzen finden, wo gesagt wird, daß das Kommando der Roten Armee 4052 Sowjetbürger, die alle aus Ozaritschi, einer kleinen Ortschaft der Polessjer Gegend befreit worden waren, in Krankenhäuser schickte; unter ihnen waren 2370 Kinder unter 13 Jahren.

Ich überspringe die Teile meiner Ausführungen, in denen ich konkrete Berichte über die schrecklichen Lebensverhältnisse in diesen Lagern bringen wollte, und gehe auf Seite 277 meines Vortrags über, wo ich mich mit den gewöhnlichen Konzentrationslagern beschäftigen werde.

Ich werde sehr kurze Ausschnitte aus dem Bericht der Jugoslawischen Regierung über das Lager Baniytza bei Belgrad vorlegen. Man ersieht daraus, daß das jugoslawische Lager, was die tierischen Verhältnisse betrifft, den Lagern in anderen Gegenden des östlichen Europas vollkommen gleichkam. Die Herren Richter werden auf Seite 263 des Dokumentenbuches, Band II, die Stelle finden, die ich zitieren werde. Ich zitiere den dritten Absatz aus diesem Bericht:

»Das Lager Baniytza bei Belgrad haben die deutschen Besatzungsbehörden bereits im Juni 1941 errichtet. Aus den gefundenen Dokumenten dieses Lagers ist zu ersehen, daß darin 23637 Insassen registriert waren. Aus den Zeugenaussagen von Überlebenden und besonders aus den Aussagen der Angestellten der Quislingbehörden, die in diesem Lager arbeiteten, geht jedoch hervor, daß durch dieses Lager viel mehr Opfer gegangen sind.«

Ich lasse den nächsten Absatz aus und fahre mit meinem Zitat fort:

»Der Zeuge Monchilo Demyanóvitsch, oder Demyánovitsch, ich kenne die Betonung nicht, hat Ende 1943 an der Leichenverbrennung der Opfer des Lagers Baniytza teilgenommen...«

Ich lasse einen Teil des Absatzes aus und fahre fort:

»Bei der Vernehmung am 7. Februar 1945 bezeugte er vor der Jugoslawischen staatlichen Kommission, daß er während der Zeit seiner Arbeit im Lager 68000 Leichen gezählt hat.«

Ich lasse die dem Gerichtshof bereits gut bekannten Mitteilungen aus, und zwar 5 Seiten dieses Dokuments, und gehe zu Seite 283 des russischen Textes über. Ich möchte dem Gerichtshof als USSR-193 einen Auszug aus dem Verzeichnis des Lazaretts des Lagers »Saimischte« bei Belgrad vorlegen.

In dem Bericht der Jugoslawischen Regierung wird mit Recht darauf hingewiesen, daß diese Art von Lazarett eher einer Lagerkapelle vergleichbar ist, wohin die getöteten Menschen für die Totenmesse gebracht worden sind. An manchen Tagen (ich bitte den Gerichtshof seine Aufmerksamkeit der laufenden Nummer 1070 zu schenken) wurden Dutzende, ja Hunderte von Leichen eingeliefert, Leichen von Menschen, die Hungers gestorben waren. So zum Beispiel sehen wir, daß unter der laufenden Nummer 1070 siebenundachtzig Leichen ins Lazarett eingeliefert wurden. Unter laufender Nummer 1272 wurden einhundertundzweiundzwanzig Leichen, unter laufender Nummer 2041 einhundertundzwölf Leichen eingeliefert. Ich glaube, daß kein weiterer Kommentar nötig ist, um das Regime zu beschreiben, unter dem die Insassen dieses Lagers lebten.

Außerordentlich hart waren die Verhältnisse für die Inhaftierten der Konzentrationslager, die in den vorübergehend besetzten Gebieten der Sowjetunion errichtet wurden.

Ich lege einen kurzen Auszug aus dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Verbrechen in der Litauischen SSR vor. Ich beginne:

»Im Gebiet der Litauischen SSR haben die Hitler-Faschisten in riesigem Ausmaße nicht nur die örtliche Bevölkerung, sondern auch die Einwohner der Gebiete von Orlow, Smolensk, Witebsk und Leningrad ausgerottet. Durch das Lager in der Nähe der Stadt Alitus, das Sie in dem Film sehen werden, der heute nachmittag vorgeführt wird, sind vom Sommer 1943 bis Juni 1944 etwa 200 Menschen gegangen.«

Ich überspringe den nächsten Teil des Zitats und zitiere weiter, indem ich auch den nächsten Absatz auflasse:

»Die besonders gesundheitsschädlichen Zustände, die unglaubliche Enge, der Wassermangel, Hunger, Krankheit und schließlich die Massenerschießungen, all das zusammen hat dazu geführt, daß in 14 Monaten in diesem Lager etwa 60000 Sowjetbürger umgekommen sind.«

Ich lasse die beiden folgenden Seiten des Textes aus und fahre auf Seite 289 meines Textes fort. Hier wird erwähnt, daß für die Familien der Mitglieder der Roten Armee in den Gebieten der Litauischen SSR besondere Konzentrationslager eingerichtet wurden, wobei in diesen Lagern folgender Befehl angeschlagen wurde:

Ich beginne mit dem Zitat:

»Für Äußerungen der Unzufriedenheit mit den deutschen Behörden und für Verstöße gegen die Lagerordnung werden Sowjetleute ohne Verfahren erschossen, in Gefängnisse gesperrt oder nach Deutschland zur lebenslänglichen Zwangsarbeit verschickt.«

Ich lasse einen Absatz aus und fahre fort:

»Die deutsche Leiterin von vier solchen Lagern, Elisabeth Seeling, erklärte den Insassen des öfteren: ›Ihr seid meine Sklaven, ich werde Euch nach meinem Belieben bestrafen.‹«

Ich führe ferner die Berichte der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die deutschen Verbrechen in Kiew an. Die dort verübten Morde werden ebenfalls heute im Film gezeigt werden.

Aus diesem Bericht werde ich nur ein Zitat verlesen, und zwar über die Vernichtungsmethoden im Lager von Siretzk. Es ist auf Seite 289 des russischen Textes, Albsatz 3. Ich zitiere:

»Radomsky und Rieder gingen in der Ausrottung der Sowjetbürger raffiniert vor. Zum Beispiel erfanden sie folgende Mordmethode:

Einige Sowjetbürger wurden gezwungen, auf einen Baum zu steigen und andere mußten diesen absägen. Die Menschen, die mit dem Baum umstürzten, wurden getötet.«

Ich verlese jetzt ein kurzes Zitat aus dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Verbrechen in der Estnischen SSR. Dieser Auszug beschreibt das außerordentlich grausame Regime in den estnischen Lagern. Ich zitiere den letzten Absatz auf Seite 90:

»Täglich wurden in dem Lager öffentliche Prügelstrafen an Lagerinsassen, und zwar auf einer dafür besonders eingerichteten Prügelbank, vollstreckt. Außerdem wurden die Leute für die geringsten Vergehen während 48 Stunden ohne Nahrung gelassen, für zwei bis drei Stunden bei stärkstem Frost an einen Pfahl gebunden usw. Die Mißhandlungen wurden nicht nur von SS-Leuten ausgeführt, sondern es nahmen auch die Verwaltung des Lagers und die deutschen Ärzte daran teil. Ein deutscher Arzt, Botmann, hat persönlich zwei Insassen verprügelt; den Arzt Salkinson und den Arzt Tsetzow. Außerdem hat Botmann die erkrankten Inhaftierten systematisch vergiftet, indem er ihnen Gift, und zwar Evipan, einspritzte. Der Lagersanitäter, Unterscharführer Gent, hat mit einer Axt 23 ältere Gefangene erschlagen. Laut Aussagen des Zeugen J. M. Ranter wurden im Februar 1944 im Lager Kloga zwei Kinder geboren; beide wurden lebend in den Verbrennungsofen geworfen und verbrannt.«

Ich unterbreche hier mein Zitat, da ich glaube, daß damit die Verhältnisse in diesen Konzentrationslagern ausreichend beschrieben sind.

Ich gehe jetzt zu den sogenannten Vernichtungslagern über. Der Gerichtshof hat bereits eine Menge Material vorliegen, und ich kann mich daher darauf beschränken, nur solche Beweise vorzubringen, welche sich auf die dokumentarischen Filme beziehen, die heute nachmittag dem Gerichtshof gezeigt werden sollen. Ich nehme an, daß es dem Gerichtshof schon genügend klar ist, daß in den Konzentrationslagern Bürger aller Länder Europas vernichtet wurden. Dorthin brachte man Leute sowohl aus dem westlichen Europa als aus den Ländern Osteuropas. Als Zeugnis dafür kann außer dem offiziellen Bericht über diese Lager auch die Übersichtstafel einer Abteilung des Lagers Auschwitz dienen, auf der Menschen aller Länder Europas eingetragen sind. Diese Tafel können die Herren Richter im Album über das Lager Auschwitz finden.

Zur Ausrottung der Menschen in den Konzentrationslagern wurde eine besondere Technik angewandt, und ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf ein neues Moment lenken, das ich bei der Analyse des KZ-Materials studiert habe. Ich habe mir die Aufgabe gestellt, die Anzahl der Spezialfirmen im faschistischen Deutschland festzustellen, die mit der Errichtung von Krematorien in diesen Konzentrationslagern betraut waren. Ich lege dem Gerichtshof jetzt Beweise dafür vor, daß das faschistische Deutschland mindestens drei Spezialfirmen ausschließlich mit der Konstruktion und Errichtung von Krematorien und Verbrennungsöfen beschäftigt hat. Dies zeugt von den Ausmaßen der Verbrechen in den Konzentrationslagern.

Ich überspringe die Seiten 295-303 meines Vortrages und gehe zur Vorlage der Beweise für diese Dinge über. Ich bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Verbrechen der deutsch-faschistischen Eindringlinge in Auschwitz zuzuwenden. Ich zitiere die Dokumente, die sich auf Seite 353 des Dokumentenbuches befinden, und beginne mit dem Zitat:

»Die Konstruktion von neuen, mächtigen Krematorien wurde der deutschen Firma Topf & Söhne in Erfurt übertragen, die unmittelbar mit der Konstruktion von 4 mächtigen Krematorien und Gaskammern in Birkenau begonnen hat. Aus Berlin hat man ungeduldig um Beschleunigung der Arbeiten ersucht, die anfangs 1943 beendet sein sollten. In den Kanzleien des Lagers Auschwitz fand man eine umfangreiche Korrespondenz zwischen der Verwaltung des Lagers und der Firma Topf & Söhne und unter ihnen folgende Briefe:

J. A. Topf & Söhne, Erfurt.

12. Februar 1943.

An das Zentralbauamt der SS und Polizei Auschwitz.

Betrifft: Krematorien 2 und 3 für das Kriegsgefangenenlager.

Wir bestätigen den Empfang Ihres Telegramms vom 10. Februar folgenden Inhalts: ›Wir bestätigen nochmals, daß wir Ihren Auftrag auf 5 Stück dreifacher Muschelöfen erhalten haben, einschließlich zweier elektrischer Aufzüge für den Aufzug der Leichen und eines provisorischen Aufzuges. Ebenso wurde eine praktische Einrichtung zur Kohlenlieferung bestellt, und ferner eine Vorrichtung zum Aschenabtransport. Sie müssen die vollständige Einrichtung für das Krematorium Nr. 3 liefern. Wir erwarten, daß sie dafür Sorge tragen, daß alle Maschinen mit ihren Teilen unverzüglich zum Versand gebracht werden‹‹.«

Ich lasse das nächste Dokument aus, das die »Bäder für besondere Zwecke« (Gaskammern) betrifft, und unterbreite dem Gerichtshof als USSR-64 ein Dokument, das dem Bericht der Jugoslawischen Regierung beiliegt. Es ist die Photokopie eines Dokuments, vorschriftsmäßig beglaubigt, wie es sich bei einer soliden Firma gehört. Es ist die Firma Didier- Werke. Der Briefwechsel bezieht sich auf die Errichtung eines Krematoriums, das für das große Lager in Belgrad vorgesehen war. In dem von mir vorgelegten Dokument preist die Firma Didier ihre Erfahrungen in der Konstruktion von Krematorien an und fügt hinzu, daß sie die Forderungen des Kunden verstehe. Die Firma hatte eine besondere Konstruktion zur Beförderung der Leichen in den Ofen entworfen. Sie war der Meinung, daß sie besser als irgendeine andere Firma den Auftrag ausführen könnte und bat um einen kleinen Vorschuß, um die Konstruktionspläne des für das Lager bestimmten Krematoriums entwerfen zu können. Ich lege einige kurze Auszüge aus diesem Dokument vor.

Ich zitiere die ersten beiden Absätze:

»Wir nehmen Bezug auf den Besuch Ihres Herrn Sohnes und die mit ihm gehabte Rücksprache unseres Sachbearbeiters, Herrn Storl. Wir nahmen davon Kenntnis, daß die Belgrader SS-Formation die Absicht hat, für ein größeres Lager eine Feuerbestattungsanlage zu schaffen und daß Sie beauftragt wurden, gemeinschaftlich mit einem dortigen Architekten die Anlage zu projektieren und zu erstellen.«

Ich unterbreche mein Zitat und lese noch eine Stelle vor:

»Für das Einführen der Leichen in den Ofen schlagen wir eine auf zwei Rollen laufende einfache Rohrgabel vor.

Die Öfen erhalten je einen Einäscherungsraum von nur 600 mm Breite und 450 mm Höhe, da die Verwendung von Särgen nicht geplant ist. Für den Transport der Leichen vom Aufbewahrungsraum bis vor die Öfen empfehlen wir, auf Rädern lautende leichte Transportgestelle zu verwenden und geben wir Ihnen auch für diese eine Maß-Skizze an Hand.«

Ich unterbreche hier mein Zitat und lege dem Gerichtshof als USSR-Beweisstück 225 ein weiteres Dokument vor. Dieses Dokument wird sogleich dem Gerichtshof überreicht werden. Darf ich, Herr Präsident, nach auf dieses Dokument berufen? Es wird in einigen Minuten vorgelegt werden.

Ich lege also das neue Dokument als USSR-225 vor. Es befaßt sich ebenfalls mit der Konstruktion der Verbrennungsöfen für das Konzentrationslager Belgrad und enthält den Briefwechsel der Firma Kori GmbH. über die Ausführung von Aufträgen. Dies war eine bekannte Firma, die es für nötig hielt, sogar ihre Geschäftskorrespondenz mit den Worten »Heil Hitler« zu schließen. In guter Kenntnis ihrer Auftraggeber fragt die Firma Kori an, ob zwei Öfen auch genügen würden. Sie erinnert unter anderem auch daran, daß sie bereits vier Öfen für Dachau und fünf Öfen für Lublin gebaut habe und versichert, daß sich die von ihr hergestellten Öfen überall in der Praxis ausgezeichnet bewährt haben. Ich verlese jetzt einen sehr kurzen Ausschnitt aus diesem Dokument, den der Gerichtshof auf Seite 471 im zweiten Band des Dokumentenbuches finden wird. Ich zitiere den ersten Absatz. Es ist Seite 38, erster Absatz:

»Im Verfolg der mit Ihnen gehabten mündlichen Rücksprache wegen der Beschaffung einer Einäscherungsanlage in einfacher Ausführung bringen wir Ihnen unsere Reform-Einäscherungsöfen mit Kohlenfeuerung in Vorschlag, die sich bisher in der Praxis bestens bewährt haben.

Wir bringen für das in Aussicht genommene Bauvorhaben zwei Einäscherungsöfen in Vorschlag, empfehlen aber, durch Rückfrage nochmals festzustellen, ob diese beiden Öfen für den Bedarf ausreichend sind.«

Ich lasse den nächsten Absatz aus und setze wie folgt fort:

»Den erforderlichen Platzbedarf der Öfen mit Bedienungs- und Schürstand können Sie aus den beigefügten Zeichnungen ersehen. Die Zeichnung – J. Nr. 8998 – veranschaulicht die Anlage von zwei Öfen, wohingegen auf der Zeichnung J. Nr. 9122 die für das Bauvorhaben Dachau zur Ausführung gelangten vier Öfen abgebildet sind. Eine weitere Zeichnung mit der J. Nr. 9080 zeigt Ihnen die Anlage Lublin mit fünf Einäscherungsöfen und zwei eingebauten Heizkammern.«

Ich lasse den ganzen übrigen Teil des Dokuments aus. Sein Schluß ist charakteristisch:

»Ihrer weiteren Nachrichten gern gewärtig, empfehlen wir uns Ihnen bestens mit

›Heil Hitler!‹

H. Kori G. m. b. H.«

Auf diese Weise haben wir festgestellt, daß mit der Konstruktion und der Errichtung von Verbrennungsöfen für die Konzentrationslager in Deutschland....

VORSITZENDER: Da dem Gerichtshof diese Briefe nicht vorlegen, möchte er gern wissen, an wen sie gerichtet waren.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender, dieser Brief war an die SS-Einheiten in Belgrad gerichtet. Diese Dokumente wurden von der Jugoslawischen Regierung beschlagnahmt. Die SS in Belgrad war der Ansicht, daß die in Bandetz und Saimischte gehandhabten Vernichtungsmethoden, die ich dem Gerichtshof bereits beschrieben habe, nicht ausreichten, und sie beschlossen daher, sie zu vervollkommnen. Zu diesem Zweck begannen sie zu bauen, oder besser gesagt, beabsichtigten sie den Bau von Krematorien in den Konzentrationslagern, und aus diesem Grunde begann die lebhafte Korrespondenz zwischen der Polizei und den SS-Einheiten in Belgrad und den verschiedenen deutschen Firmen, von der ich einen Teil vorgelegt habe.

VORSITZENDER: Waren die anderen Briefe, die Sie angeführt haben, auch an SS-Einheiten gerichtet?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, Herr Vorsitzender, sie waren ebenfalls an die SS-Einheiten gerichtet. Der erste Brief stammt von der Firma Topf & Söhne und war an die Lagerverwaltung in Auschwitz gerichtet.

Ich lege nunmehr Beweismaterial für die Tatsache vor, daß neben den stationären Krematorien auch fahrbare Krematorien bestanden. Der Gerichtshof hat bereits Kenntnis von den fahrbaren Gaskammern. Dies waren die Mordwagen. Aber auch fahrbare Krematorien wurden gebaut. Ein SS-Mann namens Paul Waldmann bezeugt ihr Bestehen. Er war einer der Mitverbrecher der deutschen Faschisten, die 840000 russische Kriegsgefangene in Sachsenhausen ermordeten. Dem Gerichtshof liegt bereits Dokument USSR-52 vor, das sich auf das Lager Auschwitz bezieht. Ich zitiere diese besondere Stelle aus dem Verhör des SS-Mannes Waldmann, worin er die Massenhinrichtungen in Auschwitz erwähnt:

»Die auf diese Weise getöteten Kriegsgefangenen wurden in vier fahrbaren Krematorien verbrannt, die auf einem Lastkraftwagenanhänger transportiert wurden.«

Ich überspringe die nächsten beiden Seiten meines Vertrags, die sich mit Gaskammern und Krematorien befassen. Ich glaube, daß der Gerichtshof bereits eine klare Vorstellung von dieser Frage erhalten hat, doch bitte ich den Gerichtshof, seine besondere Aufmerksamkeit auf die scheußlichen Methoden zu lenken, die von den deutschen Faschisten eingeführt wurden, und zwar bei der industriellen Verwertung von Leichnamen ermordeter Menschen. Ich werde weiterhin dem Gerichtshof Beweismaterial für eine noch abscheulichere Verwertung von Leichnamen vorlegen. Ich will nunmehr zum Bericht über das Lager Auschwitz übergehen, den der Gerichtshof auf Seite 353, Rückseite des Dokumentenbuches, findet.

Außerdem möchte ich den Gerichtshof auf das Album über Auschwitz hinweisen, wo er auf den Seiten 34, 35 und 36 die Bilder von 7 Tonnen Haar findet, das den toten Frauen für den Versand nach Deutschland abgeschnitten wurde. Ich beginne mit dem Zitat:

»Von 1943 ab begannen die Deutschen die Knochen, die nicht verbrannt wurden, zu industriellen Zwecken zu verwerten, dieselben zu zermahlen und an die Firma Strehm zum Zwecke der Herstellung von Schwefelphosphat zu verkaufen. Im Lager wurden Frachtbriefe an die Firma Strehm über 112 Tonnen und 600 Kilo Knochenmehl menschlicher Leichname gefunden. Die Deutschen benützten auch für industrielle Zwecke das Haar von Frauen, die zur Vernichtung bestimmt waren.«

Ich lasse die nächste Seite meines Vortrags aus und bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit auf den Befund der technischen Sachverständigenkommission zu richten, den es auf Seite 65, Rückseite des Dokumentenbuches, Abschnitt 2, findet.

Besondere Untersuchungen wurden in Gaskammern ausgeführt. Auf Grund genauer chemischer Reaktionen wurde festgestellt, daß die Vergiftung in den Gaskammern mit Zyklon-Gas A, Zyklon-Gas B und Kohlenoxyd durchgeführt wurde.

Ich zitiere nur einen Absatz aus dem Befund der technischen Sachverständigenkommission:

»Die technische und die medizinisch-chemische Analyse der Gaskammern in den Konzentrationslagern von Maidanek«, dies ist Seite 319 des Dokumentenbuches, dritter Abschnitt, »bestätigt und beweist, daß all diese Kammern, besonders die erste, zweite, dritte und vierte dazu bestimmt und benutzt wurden, um systematische Massenausrottungen vorzunehmen, und zwar durch Vernichtung mit Giftgasen, wie Kohlenoxyd und Zyklon.«

Ich lasse weitere Teile meines Vortrags aus, die sich auf die Verhältnisse in den Lagern Auschwitz und Maidanek beziehen. Ich glaube, daß der Gerichtshof bereits eine genügend klare Vorstellung von diesen Dingen hat. Tatsächlich wurde ein Teil der Menschen direkt in die Gaskammern gesandt, während ein Fünftel bis ein Sechstel im Lager belassen wurden, wo sie der völligen Auszehrung und schließlich dem Tode preisgegeben waren. Ich habe die Absicht, viele Dokumente und Auszüge aus Dokumenten vorzulegen, die diese Tatsachen bestätigen, doch will ich sie, um Zeit zu sparen, übergehen und auf Seite 324 meines Vortrags fortfahren. Ich erwähne dies, um es den Dolmetschern leichter zu machen.

Ich zitiere mehrere Auszüge, die sich mit der zynischen und abstoßenden Plünderung von Lagerinsassen befassen, die in Maidanek und Auschwitz sterben sollten. Zu gleicher Zeit möchte ich den Gerichtshof auf das Auschwitzer Album verweisen, wo auf Seite 27 eine Anzahl von Koffern, die den Insassen gehörten, abgebildet sind, auf Seite 28 Koffer mit Etiketten aus verschiedenen Ländern, auf Seite 39 ein riesiges Lager Kinderkleider und auf Seite 33 das gleiche.

Das Dokument, das nicht rechtzeitig vorgelegt wurde – die Korrespondenz mit der Firma Kori – wird nunmehr eingereicht. Ich bitte den Gerichtshof, die Verzögerung zu entschuldigen. Ich zitiere nur den Teil des Berichts über Auschwitz, den der Gerichtshof auf Seite 355, Rückseite des Dokumentenbuches, finden wird, und der Angaben darüber enthält, was von der Kommission in dem Warendepot dieses Lagers gefunden wurde. Ich zitiere einen Abschnitt von Seite 325, den zweiten Absatz:

»Auf dem Gelände des Lagers Auschwitz befanden sich 35 besondere Lagerhäuser zur Sortierung und Verpackung der Habe und der Kleider. 29 Lagerhäuser wurden mit ihrem Inhalt von den Deutschen unter dem Druck der angreifenden Roten Armee vor ihrem Rückzug niedergebrannt. In den verbleibenden 6 Lagerhäusern wurden gefunden:

Männerkleider und Unterwäsche 348820 Garnituren, Frauenkleider und Unterwäsche 836255 Garnituren, Frauenschuhe 5525 Paare, Männerschuhe 38000 Paare, Teppiche 13964 Stück.«

Ich lasse die folgenden beiden Abschnitte aus und zitiere:...

VORSITZENDER: Es ist nunmehr Zeit zu vertagen.