HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Das Gericht vertagt sich bis

19. Februar 1946, 10.00 Uhr.]

1 Die Erklärungen, die Oberjustizrat Smirnow während der Filmvorführung zu den einzelnen Bildern gegeben hat, sind von den russischen Stenographen nicht mitgeschrieben worden. Es liegen jedoch deutsche und englische Übersetzungsstenogramme vor, die teilweise stark voneinander abweichen. In der deutschen Ausgabe ist das deutsche und in der amerikanischen Ausgabe ist das englische Stenogramm in der jeweiligen Fassung abgedruckt.

Zweiundsechzigster Tag.

Dienstag, 19. Februar 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Ich habe folgendes bekanntzugeben: Der Antrag der Verteidigung auf eine Vertagung kann nicht genehmigt werden. Als die Unterbrechung zu Weihnachten angeordnet wurde, gab der Gerichtshof den Verteidigern bekannt, daß keine weitere Vertagung bewilligt werden würde.

Wie der Anklagevertreter erklärte, haben die Verteidiger bereits mehrere Monate zur Verfügung gehabt, innerhalb welcher Zeit sie ihre Verteidigung in einem Prozeß vorbereiten konnten, der sich in erster Linie auf deutschsprachige Dokumente stützt, welche von den Angeklagten selbst oder ihren Vertretern verfaßt worden sind. Sie hatten außerdem ständig die Hilfe des Gerichtshofs und der Anklagevertretung zu ihrer Verfügung gehabt, soweit Dokumenten- und Zeugenbeweise in Frage kommen.

Der Gerichtshof hat die Beobachtung gemacht, daß eine ganze Reihe von Verteidigern die Möglichkeit gefunden hat, häufig vom Gericht abwesend zu sein, was ganz in der Ordnung ist, doch sieht das Gericht keinen Grund, warum ein Teil der Zeit, die bis zur Beendigung des Anklagevortrages verstreichen muß, von den Verteidigern nicht dazu benutzt werden könnte, ihre Verteidigung außerhalb des Gerichtssaales vorzubereiten.

Der Gerichtshof trifft daher die Entscheidung, daß mit Beendigung des Anklagevortrages gegen die einzelnen Angeklagten die Verhandlung gegen die Gruppen und Organisationen, die als verbrecherisch erklärt werden sollen, stattfinden wird. Danach wird über Anträge auf Vorlage von Dokumenten und Ladung von Zeugen seitens jener Angeklagten, hinsichtlich deren Zeugen und Dokumente noch nicht entschieden worden ist, in öffentlicher Sitzung verhandelt werden. Auf diese Weise werden einige Tage vergehen, während welcher viele von den Verteidigern vom Gericht abwesend sein können, und sie können daher während dieser Zeit ihre Verteidigung außerhalb des Gerichtssaales vorbereiten. Das ist alles, was ich bekanntzugeben habe.

Fahren Sie fort, Herr Oberst!

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Präsident! Gestern wurde ich von Ihnen gefragt, wer im Januar 1942 der Chef des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes der deutschen Armee war. Ich konnte Ihnen gestern nicht antworten. Heute nun kann ich Ihnen sagen, daß der Leiter dieses Amtes der General der Infanterie Thomas war.

Was die andere Frage anbetrifft, und zwar welche Maßnahmen bezüglich der Korrespondenz, die im Zusammenhang mit dem Bericht von Major Rösler steht, getroffen wurden, so kann ich Ihnen sagen, daß ich in Moskau, wo diese Korrespondenz aufbewahrt wird, angefragt habe, und daß im Moskauer Archiv nur ein Auszug dieses Briefwechsels vorliegt. Der andere Teil dieser Korrespondenz wird in einem anderen Archiv aufbewahrt. Wir haben bei diesem Archiv angefragt, und, sobald feststeht, was mit dem Briefwechsel geschah, werde ich darüber berichten. Es wird ein oder zwei Tage in Anspruch nehmen.

Bevor ich meine Rede fortsetze, muß ich folgendes bemerken: Ich muß heute meine Beweisführung beenden. Ich habe noch eine ziemliche Anzahl von Dokumenten vorzulegen; deswegen muß ich mich beeilen und werde versuchen, mich nicht in Einzelheiten zu verlieren und auch nichts mehr zu zitieren, was bereits von anderen Anklagevertretern zitiert wurde. Es wird ein wenig hastig sein, aber ich bitte, dies in Betracht zu ziehen und zu entschuldigen. Ich setze fort.

Dem Gerichtshof ist bereits als Nummer USSR-48 der Bericht der gerichtsmedizinischen Sachverständigen vorgelegt worden. Dieses Gutachten ist von einem bekannten russischen Arzt, dem Präsidenten der Medizinischen Akademie und Mitglied der Außerordentlichen staatlichen Kommission, Akademiker Burdenko in Smolensk verfaßt worden. Der Sachverständigenkommission gehörte unter anderem auch Dr. med. Prosorowsky, der medizinische Hauptsachverständige des Volkskommissariats für das Gesundheitswesen an. Zu den von meinem Kollegen Pokrowsky vorgelegten Dokumenten bitte ich das Gericht, auch die Originaldokumente der gerichtsmedizinischen Gutachten hinzuzufügen. Aus ihnen kann das Gericht nicht nur die Endresultate, sondern auch die Methoden der Untersuchung ersehen. Das Gericht wird sich überzeugen können, mit welcher Genauigkeit und Sorgfalt jede Stelle der Gräber und jede herausgegrabene Leiche untersucht wurde. Ich werde die Stellen, die bereits teilweise von Oberst Pokrowsky zitiert wurden, übergehen und lasse deswegen vier Seiten meines Vortrages aus. Ich gehe zur Seite 213 über, und zwar finden die Herren Richter auf Seite 307 ihres Dokumentenbuches, zweiter Band, zweiter Absatz die Stelle, die ich zitieren möchte. Die Experten beschreiben hier das typische Aussehen eines Begräbnisplatzes der Opfer von 1941 und Anfang 1942. Ich beginne mein Zitat:

»Die Gruben, aus denen die Leichen ausgegraben wurden, sind keine ›Gemeinschaftsgräber‹. Die Leichen wurden nicht eine neben die andere in eine Reihe gelegt, sondern stellten manchmal eine vielreihige und manchmal eine kompakte Masse kreuz und quer durcheinander liegender männlicher und weiblicher Leichen dar. Unter dieser Masse von ausgestreckten, gebückten oder halbgebückten Leichen, die auf der Seite oder auf dem Rücken, in kniender Lage oder aufrecht, mit dem Kopf nach oben oder nach unten, mit verflochtenen Armen und Beinen dort lagen, war es unmöglich, die Umrisse jeder einzelnen Leiche zu erkennen, bevor sie aus der Grube entfernt wurde.«

Jedoch wird diese charakteristische Lage der Leichen meistens nur bei den Ausgrabungen der ersten Opfer der Massenerschießungen von 1941 und Anfang 1942 festgestellt. Im folgenden wurden bei den Exhumierungen von den Gerichtsmedizinern eine ganze Reihe von Gräbern gefunden, wo die Leichen ordentlich in Reihen und Schichten lagen. Ein typisches Bild solcher Gräber können die Herren Richter in dem Album über das Lager Lemberg finden. Auf Seite 15 dieses Albums befindet sich das Bild einer Grabstätte der späteren Zeit. Die Leichen liegen in ordentlichen Reihen, dabei ist die Erklärung dafür nicht...

VORSITZENDER: Welches Album ist dies?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es ist das Album über das Lager Lemberg. Es wurde gestern vorgelegt, und das Bild, von dem ich spreche, befindet sich auf Seite 15. Diese Photographie wurde im Hause der Gestapo in Lemberg gefunden.

Wodurch diese reihenmäßige Lage der Leichen bedingt war, wird dem Gerichtshof aus dem Auszuge des Berichts der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Greueltaten klar werden.

VORSITZENDER: Ist es eine Aufnahme von den Leichen, wie sie im Grabe liegen, oder handelt es sich um eine Aufnahme, nachdem die Leichen fortgeschafft waren?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, das ist die Aufnahme, die seitens der Gestapo von den Leichen gemacht worden ist, und aus dem Archiv der Gestapo Lemberg stammt. Sie sehen hier die Leichen in regelmäßigen Reihen liegen. Wodurch diese regelmäßige Lage der Leichen hervorgerufen wurde, werden die Herren Richter auf Seite 290 ihres Dokumentenbuches finden, und zwar 2. Spalte, 8. Absatz. Es ist der Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die deutschen Greueltaten in Rovno und seiner Umgebung. Ich zitiere:

»Der bei den Deutschen unweit der Straße Belaya arbeitende Zeuge Karpuk erzählte: ›Ich habe verschiedene Male gesehen, wie die Hitler-Leute Sowjetbürger umbrachten, Ukrainer, Russen, Polen und Juden. Es ging meistens folgendermaßen vor sich: Die deutschen Henker brachten die Opfer zum Hinrichtungsort und befahlen ihnen, einen Graben auszuheben. Dann mußten sie sich nackt ausziehen und sich mit dem Gesicht nach unten in den Graben legen. Dann wurden sie durch Schüsse aus automatischen Pistolen in den Nacken erledigt. Danach legte sich eine andere Gruppe genau so auf die Leichen der Erschossenen und wurde in der gleichen Weise erledigt. Es folgte eine dritte Schicht, und so fort, bis die Grube gefüllt war. Danach wurden die Leichen mit Chlorkalk übergossen und der Graben zugeschüttet‹.«

Wie weit diese Methode der grausamen Massenerschießungen verbreitet war, werden die Herren Richter aus dem kurzen Auszug aus dem Bericht über die Erschießungen von Maidanek feststellen können. Ich zitiere aus dem sowjet-polnischen amtlichen Bericht, der dem Gerichtshof schon als Nr. USSR-29 vorgelegt worden ist. Die Herren Richter werden die Stelle auf Seite 65 ihres Dokumentenbuches, 1. Spalte, 14. Absatz finden. Ich beginne das Zitat:

»Am 3. November 1943 wurden im Lager 18400 Leute erschossen. Aus dem Lager selbst wurden 8400 Leute genommen und 10000 wurden aus der Stadt und anderen Lagern dorthin gebracht.«

Ich lasse den nächsten Satz aus.

»Die Erschießung begann am Morgen und endete am späten Abend. Die nackt ausgezogenen Menschen wurden von den SS-Leuten in Gruppen von 50 bis 100 zu den Gruben geführt, auf die Sohle des Grabens mit dem Gesicht nach unten gelegt und mit automatischen Gewehren erschossen. Auf die Leichen wurden dann neue lebende Menschen gelegt, die genau so erschossen wurden, und so ging es weiter, bis die Gruben gefüllt waren.«

Ich habe mich speziell mit der Frage beschäftigt, ab wann diese Methode praktisch angewandt wurde. Sowjetische Beweisstücke bezeugen, daß es in der zweiten Hälfte des Jahres 1942 anfing. Aber im allgemeinen kann man sagen, daß die gleichen Erschießungsmethoden schon von den deutschen Polizeieinheiten im Jahre 1939 in Polen angewandt wurden.

Dank der Liebenswürdigkeit unserer britischen Kollegen lege ich dem Gerichtshof ein britisches Dokument vor, das unserer Delegation von der Britischen Anklage zur Verfügung gestellt wurde, und zwar die Photokopie eines Dokuments, dessen Original sich in dem Archiv der Britischen Delegation befindet. Ich glaube sagen zu dürfen, daß, falls das Gericht das Original brauchen sollte, dieses vorgelegt werden kann. Die Echtheit der Mitteilungen dieses Briefwechsels ist unzweifelhaft. Es ist ein deutscher Bericht, dem Archiv von Hitlers Adjutanten entnommen. Ich zitiere eine Stelle, die auf Seite 391 des Dokumentenbuches, Band II, Absatz 2, zu finden ist. (Dokument USSR-342.) Die deutschen Stabsärzte hielten es für notwendig, Hitler über diese Erschießungen zu berichten, da

»wenn diese Erschießungen öffentlich stattfanden, die Feindpropaganda solches Material erhalten könnte...«

Aus diesem Briefwechsel verlese ich noch einen Auszug der Vernehmung eines Gefreiten Paul Kluge. Paul Kluge war in der Stadt Schweiz und gehörte einer Sanitätsabteilung an.

Er hörte, daß am Sonntag auf dem jüdischen Friedhof Erschießungen von Polen vorgenommen werden, und aus Neugier beschloß er, hinzugehen. Ich zitiere nur den Teil des Verhörs, der von den Methoden der Erschießung spricht. Der Gerichtshof wird dieses Zitat auf Seite 393 im Dokumentenbuch, Band II, Absatz 2, finden. (Dokument USSR-342.) Ich beginne das Zitat:

»Wir glaubten, daß es nur Gerüchte seien, und waren bereits im Begriff, in die Kasernen zurückzugehen, als ein großer Omnibus voll mit Frauen und Kindern in den Friedhof einfuhr. Wir gingen zum Friedhof zurück. Dann sahen wir, wie aus dem Omnibus eine Gruppe, bestehend aus einer Frau und drei Kindern im Alter von 3 bis 8 Jahren, an ein bereits ausgeschaufeltes Grab von ungefähr 2 m Breite und 8 m Länge hingeführt wurde. Die Frau mußte in das Grab hineinsteigen und nahm dabei ihr jüngstes Kind auf dem Arm mit. Die beiden anderen Kinder wurden ihr von 2 Männern des Exekutionskommandos gereicht. Die Frau mußte sich nun mit dem Gesicht zur Erde ins Grab legen. Ihre 3 Kinder zur Linken in derselben Weise angereiht. Danach stiegen 4 Männer des Kommandos ebenfalls in das Grab, legten ihre Gewehre so an, daß die Mündung etwa 30 cm vom Genick entfernt war und erschossen auf diese Weise die Frau mit ihren 3 Kindern.

Ich wurde dann von dem aufsichtführenden Sturm bannführer aufgefordert, beim Zuschütten der Leichen zu helfen. Ich kam diesem Befehl nach und konnte daher aus nächster Nähe sehen, wie die nächsten Gruppen von Frauen und Kindern in derselben Weise erschossen wurden wie die erste. Im ganzen wurden etwa 9 bis 10 Gruppen von Frauen und Kindern, zu viert jedesmal, in demselben Massengrab erschossen.«

Also sehen wir, wie weit diese Methode der Massenmorde bereits zurückliegt. Ich lasse die nächste Seite des Vertrages aus, da dort von einem anderen Protokoll mit gleichen Mitteilungen die Rede ist, und lege den Beweis für andere noch schlimmere Methoden der Massenerschießungen vor, die von den Hitler- Verbrechern vom Jahre 1943 bis Ende des Krieges angewandt wurden. Es handelt sich um die Tarnung der Spuren der Verbrechen, die die Hitler-Banditen von 1943 an durch verschiedene Methoden, insbesondere durch Verbrennen der Leichen, zu verwirklichen suchten. Es ist dokumentarisch festgelegt, daß die Hitler-Leute ihre Opfer zwangen, Holzstämme aufzustapeln, sich dann auf dieses Holz zu legen, um so erschossen zu werden. Die nächste Gruppe, die dann erschossen wurde, brachte wieder Holz heran, stapelte es auf die Leichen auf und legte sich auf die neue Holzschicht, dann wurde auch diese Gruppe erschossen. Ich bitte die Herren Richter, sich dem Album über das Auschwitzlager zuzuwenden, wo Sie auch Aufnahmen aus dem Lager Kloga finden werden. Sie werden dort ein typisches Bild solcher grausamen Erschießungsmethoden sehen. Zur Bestätigung wende ich mich dem Dokument zu, das bereits als Nr. USSR-39 vorgelegt wurde. Die Stelle, die ich verlesen möchte, finden Sie auf Seite 233 des Dokumentenbuches, Spalte 2 des Textes, letzter Absatz. Ich beginne das Zitat:

»Am 19. September 1944 begannen die Deutschen das Lager Kloga zu liquidieren. Der Unterscharführer des Lagers, Schwarze, und der Chef der Kanzlei, Hauptscharführer Max Dalmann, wählten 300 Häftlinge aus und zwangen sie, Brennholz auf eine Waldlichtung zu tragen. Weitere 700 Menschen wurden gezwungen, Scheiterhaufen zu errichten. Als die Scheiterhaufen fertig waren, begannen die deutschen Henkersknechte, die Gefangenen in Gruppen niederzuschießen. Diejenigen, die das Brennholz gebracht und die Scheiterhaufen errichtet hatten, wurden zuerst erschossen; dann kamen die anderen an die Reihe. Die Erschießungen wurden folgendermaßen durchgeführt:

Mit vorgehaltener Pistole zwangen die deutschen Polizeileute vom Sicherheitsdienst die Gefangenen, sich mit dem Gesicht nach unten auf die vorbereiteten Scheiterhaufen zu legen und erschossen sie dann mit Maschinenpistolen. Die Erschossenen wurden dann auf dem Scheiterhaufen verbrannt.‹«

Ich lasse aus Zeitersparnis den nächsten Absatz aus. Um Beweise dafür anzuführen, daß die Erschießungsmaßnahmen in anderen Lagern noch schrecklicher, noch grausamer als die oben erwähnten waren, bitte ich den Gerichtshof, sich dem bereits vorgelegten Dokument USSR-38 zuzuwenden, das von den Greueltaten der deutschen Eindringlinge in der Stadt Minsk spricht. Die Stelle, auf die ich mich beziehe, werden die Herren Richter auf Seite 215 des Dokumentenbuches, letzter Absatz, zweite Spalte finden. Im ersten Teil des Zitats wird beschrieben wie, um ihre Verbrechen zu verbergen, die deutsch-faschistischen Eindringlinge neben dem Lager in Maly-Trostinetz primitive Verbrennungseinrichtungen aufgestellt hatten. Ich zitiere den Teil des Dokuments, wo von den Erschießungen gesprochen wird, die unmittelbar neben diesen primitiven Verbrennungseinrichtungen durchgeführt wurden. Für die Dolmetscher teile ich mit, daß ich 3 Seiten ausgelassen habe und mich jetzt auf Seite 223 des russischen Textes meiner Rede befinde. Ich beginne das Zitat aus dem Bericht der Zeugin Savinsky. Sie hat folgendes ausgesagt:

»Nachdem wir ungefähr 10 km von Minsk entfernt waren, hielt das Lastauto unweit des Dorfes Maly-Trostinetz vor einem Schuppen. Hier wurden wir uns darüber klar, daß wir hierher gebracht wurden, um erschossen zu werden... Auf Befehl der deutschen Henkersknechte stiegen die gefangenen Frauen zu viert aus dem Lastwagen. Ich kam bald an die Reihe. Ich kletterte mit Anna Golubovich, Julia Semaschko und noch einer Frau, deren Name ich nicht kenne, auf den Haufen von Leichen. Schüsse ertönten, ich war leicht am Kopf verletzt und fiel nieder.«

Ich lasse jetzt einen Teil aus, da darin die weitere Rettung der Frau beschrieben ist und fahre mit dem letzten Absatz des Zitates fort:

»Die gerichtsmedizinischen Sachverständigen fanden Schußwunden in der Kopf- und Nackengegend der Leichen. Die Deutschen haben im Schuppen und auf Holzstapeln 6500 Menschen erschossen und verbrannt.«

Ich lasse 3 Seiten des Textes aus und lege dem Gerichtshof die Beweisstücke der Organisation der deutsch-faschistischen Eindringlinge von.....

VORSITZENDER: Oberst Smirnow, die Übersetzung, die ich durchs Mikrophon bekomme, spricht von 65 getöteten Leuten, während es laut der schriftlichen Übersetzung 6500 sind.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Die schriftliche Übersetzung ist richtig, Herr Vorsitzender. Als Beweis dafür kann das Originaldokument – Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission – verwendet werden. Es ist ein grober Fehler der Dolmetscher. Sie haben die Zahl der Erschossenen 10000-fach verringert.

Ich lasse die nächsten drei Seiten aus und gehe zur Vorlage von Beweisen für das Bestehen besonderer Orte von Massenerschießungen über. Die Zahl der Ermordeten beläuft sich dort auf Hunderttausende. Dorthin wurden die zum Erschießen vorgesehenen Leute nicht nur aus der Umgebung des Vernichtungsortes, sondern auch aus anderen Teilen Europas gebracht. In kurzen Auszügen lege ich dem Gerichtshof den Beweis für zwei solche Orte vor, die ganz besonders unheilvoll sind, und zwar erstens der Massenerschießungsort Panary, 8 km von Wilna entfernt, zweitens der Ort, der unter der unheilvollen Benennung Fort Nummer 9 oder »Todesfestung« bei Kowno bekannt wurde. Ich zitiere jetzt den dem Gerichtshof bereits vorgelegten Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Greueltaten und Verbrechen der Hitler-Eindringlinge in Litauen. Die Herren Richter finden diese Stelle auf Seite 294 des Dokumentenbuches, zweite Spalte, letzter Absatz. Für den Dolmetscher möchte ich sagen, daß ich mich auf Seite 228 befinde. Ich lasse die ersten drei Absätze aus, wo gesagt wird, daß der Ort der Massenerschießungen Panary im Juli 1941 eingerichtet wurde und bis Juli 1944 funktioniert hat. Ich zitiere vom vierten Absatz an, wo von der Ausrottung, von den Tarnungen und der Beseitigung der Spuren der Verbrechen durch die Hitler-Leute im Orte der Massenerschießungen die Rede ist. Ich zitiere:

»Im Dezember 1943«, so berichtet der Zeuge Saydel, Matfey Fedorowitsch, »wurden wir gezwungen, die Leichen auszugraben und zu verbrennen.«

Ich lasse den nächsten Satz aus und fahre fort:

»Zu diesem Zweck legten wir auf jeden Scheiterhaufen ungefähr 3000 Leichen, begossen sie mit Petroleum und legten an den vier Seiten Brandbomben, die wir dann ansteckten.«

Die Verbrennung der Leichen dauerte vom Ende des Jahres 1943 bis Juni 1944. In dieser Zeit wurden von 9 Gruben, die zusammen 21179 cbm faßten, nicht weniger als 100000 Leichen ausgegraben und auf Scheiterhaufen verbrannt. In den letzten Tagen vor dem Rückzug hatten die Hitler-Leute keine Zeit mehr, die Leichen zu verbrennen....

Ich lasse einige Absätze aus und zitiere die Schlußfolgerungsergebnisse der medizinischen Sachverständigen.

»Die untersuchten Leichen gehören meistens der Zivilbevölkerung an. Eine kleine Anzahl von Leichen war in Militäruniform. Auf einigen Leichen fand man religiöse Gegenstände der Römischen und Griechisch-Orthodoxen Kirche. Auf Grund gefundener Gegenstände und Dokumente wurde festgestellt, daß unter den Erschossenen sich Ärzte, Ingenieure, Studenten, Chauffeure, Schlosser, Eisenbahner, Schneiderinnen, Uhrmacher, Händler usw. befanden.«

Ich lasse die nächsten 3 Absätze aus und zitiere die Schlußfolgerung:

»Die gerichtsmedizinische Sachverständigenkommission hat festgestellt, daß die deutsch-faschistischen Henker nicht weniger als 100000 Menschen in Panary erschossen und auf Scheiterhaufen verbrannten.«

Ich zitiere weiter und berichte über die Todesfestung in Kowno:

»Das Fort Nr. 9 wurde von den Bewohnern von Kowno die ›Todesfestung‹ genannt. Das Fort befindet sich 6 km nordwestlich der Stadt und ist eine alte Eisenbetonbefestigung. Im Innern gibt es eine Reihe von Kasematten, die von den Deutschen als Haftzellen benutzt wurden. Von allen Seiten ist das Fort von einer Eisenbetonwand und von Stacheldraht umgeben. Schon in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft in Kowno haben die Hitleristen ungefähr 1000 Sowjetgefangene in das Fort Nr. 9 hineingetrieben und zwangen sie, auf einem Felde von ungefähr 5 Hektar an der Westwand des Forts Gräben auszuheben. Im Juli und August 1941 wurden 14 Gräben von je 3 m Breite, 200 m Länge und 2 m Tiefe ausgehoben. Keiner, der in diese Festung eingeliefert wurde, blieb am Leben. Zu Tausenden und kolonnenweise wurden dorthin von den Hitleristen Frauen, Kinder, junge Mädchen, Männer und Greise zum Erschießen und Verbrennen hineingetrieben.«

Ich lasse drei Absätze aus und fahre fort:

»Im Fort Nr. 9 wurden Leute verschiedener Nationalitäten erschossen, Russen, Ukrainer, Weißrussen, Litauer, Polen und Juden. In diesem Fort sind erschossen worden: das Mitglied des Obersten Rates der USSR Budjinskiene, der Abgeordnete des Hohen Sowjets der Litauischen Republik Sibertas und andere. Neben sowjetischen Bürgern haben die Hitleristen im Fort Nr. 9 französische, österreichische und tschechische Staatsangehörige vernichtet.«

Der ehemalige Aufseher des Forts Nr. 9, Naudgunas, hat ausgesagt:

»Die erste Gruppe Ausländer, die sich aus 4000 Menschen zusammensetzte, ist in das Fort im Dezember 1941 eingeliefert worden. Ich sprach mit einer Frau, die sagte, daß man sie nach Rußland angeblich zur Arbeit führte. Am 10. Dezember 1941 begann die Vernichtung der Ausländer. Es wurde ihnen befohlen, das Fort in Gruppen zu je 100 Menschen zu verlassen. Angeblich sollten sie zur Impfung geführt werden. Diejenigen, die man zur Impfung herausholte, kamen nicht mehr zurück. Alle 4000 Ausländer wurden erschossen. Am 15. Dezember 1941 kam noch eine Gruppe von ungefähr 3000 Menschen an, die ebenfalls vernichtet wurde.«

Ich lasse jetzt das Zitat auf dieser Seite sowie fast die ganze nächste Seite aus und verlese die Schlußfolgerungen:

»Die Untersuchungskommission hat festgestellt, daß die Hitleristen im Fort Nr. 9 mehr als 70000 friedliche Bürger umgebracht hatten.

In vielen Fällen des Massenmordes der friedlichen Bevölkerung der Sowjetunion griffen die deutschen Faschisten zu den heimtückischsten Methoden.«

Als Beweisstück für diese Methoden greife ich auf Dokument USSR Nummer 1, das bereits vorgelegt wurde, zurück. Es ist der Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über das Stavropol-Gebiet. Die Herren Richter werden diesen Teil auf Seite 268 des Dokumentenbuches finden. Ich zitiere Absatz 2 des Textes:

»Es wurde festgestellt, daß deutsche Soldaten in der Absicht, Sowjetbürger zu vergiften, vor dem Rückzug aus der Stadt Georgievsk auf Befehl des Chefarztes der deutschen Krankenhäuser, Baron von Heimann, am 9. und 10. Januar dieses Jahres (1943) auf dem Stadtmarktplatz Alkohol und Sodawasser verkauft haben, wobei es sich herausstellte, daß es sich um Methylalkohol und Kohlensäure handelte, Es erfolgte eine Massenvergiftung der Stadtbewohner.«

Unter den Greueltaten der deutschen Faschisten in der USSR nimmt die Schreckensherrschaft, die der Leningrader Bevölkerung gegenüber angewandt wurde, eine besondere Stellung ein. Ich habe es gestern bereits teilweise erwähnt, als ich über die Leningrader Kinder sprach. Um die Verhandlungen nicht auszudehnen, verkürze ich das Zitat aus dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über Leningrad, obwohl ich als Einwohner dieser Stadt den Wunsch hätte, dem Gerichtshof eine ausführliche Darstellung der Leiden geben zu können, die diese große Stadt durch den deutschen Terror erfahren hat.

Ich werde nur allgemeine Tatsachen vorbringen, die die Zerstörungen und Verbrechen durch die Deutschen betreffen.

Die Herren Richter werden diese Stelle auf Seite 345 des Dokumentenbuches, Band II, finden. Ich beginne das Zitat:

»Während der 900 Tage der Belagerung Leningrads und während der deutschen Besetzung der Vororte, haben die deutsch-faschistischen Räuber ungeheure und unzählige Greueltaten an der friedlichen Bevölkerung begangen. Die Deutschen haben 107000 Spreng- und Brandbomben über Leningrad abgeworfen und 150000 schwere Geschosse abgefeuert. Jeder Leningrader Einwohner hat jeden Augenblick während dieser 900 Belagerungstage geglaubt, sich auf dem Schlachtfelde zu befinden. Jeden Augenblick war er in Todesgefahr. Durch das Bombardement und den Artilleriebeschuß wurden 16747 Menschen getötet und 33782 verwundet.«

Ich beende hier das Zitat, lasse ebenfalls die nächste Seite aus und bitte nur die Herren Richter, ihre Aufmerksamkeit auf Seite 347 des zweiten Bandes des Dokumentenbuches zu lenken, d.h. auf die Auszüge der Tagebücher der deutschen Artilleristen, die Leningrad beschossen. Es sind wahrlich zynische Notizen. Im nächsten Zitat beschränke ich mich auf die Stelle, welche die Anzahl der Menschen wiedergibt, die in Leningrad im Winter 1941 bis 1942 vor Hunger umgekommen sind. Ich zitiere nur eine Zeile:

»Infolge der Hungerblockade der Stadt Leningrad sind 632253 Menschen umgekommen.«

Ich lasse die beiden nächsten Seiten aus und gehe zu dem Beweismaterial über, das sich mit den durch die Hitleristen angewandten Spezialmaschinen für die Vernichtung der Menschen beschäftigt. Die Leute wurden durch ausströmende Benzingase getötet. Diese speziell gebauten Wagen wurden von der Sowjetbevölkerung als »Sondermaschinen«, »Gaswagen« oder »Seelentöter« (Duschegubki) auch »Todeswagen« genannt. Allein die Tatsache, diese Maschinen zur Massentötung von Menschen gebraucht zu haben, ist eine der schwersten Anklagen gegen die Führer des deutschen Faschismus. Diese besondere Einrichtung für die Massenermordung in einem hermetisch abgeschlossenen Wagen, wohin das Auspuffrohr des Motors mit Hilfe besonders beweglicher Bohre hineingeleitet war, wurde von den Faschisten zum ersten Male im Jahre 1942 in der Sowjetunion angewandt.

Ich mache den Gerichtshof darauf aufmerksam, daß diese Gaswagen zum ersten Male in einem Dokument erwähnt wurden, das dem Gericht bereits vorliegt, und das von den Greueltaten der deutsch-faschistischen Angreifer in der Stadt Kertsch berichtet. Es ist Dokument USSR-63, das vom Frühling 1942 handelt. Ich weise das Gericht auf einen Auszug aus der Zeugenaussage der Darya Demchenko hin, die gesehen hat, wie deutsche Soldaten in Kertsch Ermordete aus zwei Gaswagen herausnahmen und in einen Panzersperrgraben warfen.

Jedoch mit absoluter Sicherheit wurde die Tatsache der Massentötungen im Gaswagen erst im Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Greueltaten der deutsch-faschistischen Eindringlinge im Bezirk Stavropol festgestellt. Dieses Dokument wurde von mir dem Gerichtshof als USSR-1 bereits vorgelegt. Die Untersuchung dieser Greueltaten der deutschen Faschisten im Bezirk Stavropol wurde unter der Leitung des jetzt verstorbenen, hervorragenden russischen Schriftstellers und Mitglieds der Außerordentlichen staatlichen Kommission, des Akademikers Alexei Nikolajewitsch Tolstoj durchgeführt.

Das Dokument wurde sehr eingehend geprüft. Große gerichtsmedizinische Sachverständige wurden herangezogen, da der menschliche Geist, welcher den Verbrechen bestimmte logische Grenzen setzt, damals das Bestehen solcher Maschinen kaum fassen konnte. Jedoch durch die Untersuchung und durch die Zeugenaussagen über die Gaswagen und über die damit von den deutschen Faschisten ausgeführten Massentötungen der friedlichen Bevölkerung sind diese Tatsachen lückenlos bestätigt worden.

Der Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über das Gebiet Stavropol gibt zum ersten Male eine genaue Beschreibung von der Konstruktion dieser Gaswagen. Ich zitiere eine Stelle, die die Herren Richter in ihrem Dokumentenbuch auf Seite 268, Absatz 4 finden werden. Ich zitiere gerade diese Stelle, weil hier die technischen Angaben genau mit denen übereinstimmen, die dem Gerichtshof bereits von den Amerikanischen Anklagevertretern so ausführlich dargelegt wurden. Es ist ein bestätigendes und deshalb wichtiges Beweismaterial. Ich zitiere:

»Es ist eine Massenausrottung der friedlichen Sowjetbevölkerung durch die Deutschen in speziell eingerichteten Kraftfahrzeugen – Gaswagen – mit Hilfe von Kohlenoxydvergiftungen festgestellt worden.

Der Kriegsgefangene E. M. Fenchel sagte aus:

In meiner Eigenschaft als Automechaniker hatte ich die Möglichkeit, mich mit den Einzelheiten der Wageneinrichtung, die speziell zur Erstickung und Tötung von Menschen durch Auspuffgase eingerichtet waren, bekanntzumachen. Die Gestapo hatte in Stavropol mehrere solcher Wagen. Der Wagen war folgendermaßen konstruiert: Der Wagenaufbau war ungefähr 5 m lang und 21/2 m breit. Die Höhe des Aufbaus war 21/2 m. Der Aufbau hatte die Form eines Eisenbahnwagens ohne Fenster. Die Innenseite war mit galvanisiertem Eisenblech ausgeschlagen, auf dem Boden, der ebenfalls mit Eisenblech beschlagen war, befand sich ein hölzerner Rost. Die Tür des Aufbaues war mit Gummiplatten beschlagen und war automatisch fest verschließbar. Auf dem Boden des Aufbaues unter dem Rost befanden sich zwei Metallröhren.«

Ich lasse den Schluß des Satzes aus.

»Diese Röhren waren durch ein querlaufendes Rohr gleichen Durchmessers miteinander verbunden.«

Ich lasse wieder den Schluß des Satzes aus.

»Diese Röhren hatten zahlreiche 1/2 cm große Öffnungen. Vom Querrohr aus durch eine Öffnung im Gaswa genboden führte nach unten ein Gummischlauch, an dessen Ende sich eine sechseckige Mutter befand, und dessen Gewinde auf das Gewinde am Ende des Auspuffrohres paßte. Dieser Schlauch war an das Auspuffrohr angeschraubt, und wenn der Motor lief, strömten die ganzen Auspuffgase ins Innere des hermetisch abgeschlossenen Wagens. Infolge der Gasanhäufung war jeder im Wagen befindliche Mensch in kurzer Zeit tot. Der Wagen konnte ungefähr 70 bis 80 Personen fassen. Dieser Wagen hatte einen Saun-Motor.«

Ich lasse jetzt den nächsten Teil aus, da dessen Inhalt dem Gerichtshof bereits bekannt ist, bitte jedoch den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit auf die Stelle auf Seite 270 des Dokumentenbuches, Absatz 1 zu lenken, wo es heißt, daß in Stavropol dieser Gaswagen zur Tötung von 660 Kranken des Ortskrankenhauses gebraucht wurde. Außerdem möchte ich die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission lenken, der von dem Gebrauch des Gaswagens in Krasnodar spricht. Ich lege es als USSR-42 vor. Dort wird auch die Tatsache von Massenermordung durch Gaswagen berichtet. Ich werde dieses Dokument nicht zitieren und gehe jetzt auf Seite 243 über.

Ich lege weiter dem Gerichtshof ein Dokument USSR-55 vor, das Urteil des Kriegsgerichts der Nordkaukasusfront. Der Zeitersparnis halber lese ich nur einen kurzen Teil dieses Urteils vor. Sie finden diesen, meine Herren Richter, auf Seite 439, Band II, Absatz 2. Ich zitiere:

»Die Gerichtsuntersuchung hat ebenfalls die Tatsache von systematischen Quälereien und Verbrennungen durch die Hitler-Räuber vieler Häftlinge der Sowjetunion, die sich in den Kellern der Gestapo befanden, nachgewiesen und hat auch die Vernichtung durch Vergasung mit Kohlenoxyd in besonders hergestellten Gaswagen festgestellt. Auf diese Weise wurden mehr als 7000 unschuldige Sowjetbürger, unter ihnen 700 Kranke, die sich in städtischen Krankenhäusern des Gebietes Krasnodar befanden, getötet. Unter ihnen befanden sich 42 Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren.«

Ich lasse eine Seite des Textes aus.

Als Nächstes lege ich dem Gerichtshof den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission zur Untersuchung der Bestialitäten der Deutsch-Faschisten, die in der Stadt Charkow und Umgebung begangen wurden, unter USSR-43 vor. Ich werde auch dieses Dokument nicht zitieren und wende mich einem anderen zusammenfassenden Dokument zu, und zwar dem Urteil des Kriegsgerichts der vierten Ukrainischen Front. Das Dokument ist bereits dem Gerichtshof als USSR-32 vorgelegt worden. Die Herren Richter werden die zitierte Stelle auf Seite 222, erster Absatz des Dokumentenbuches finden. Ich zitiere:

»Zur Massenermordung von Sowjetbürgern verwendeten die faschistischen deutschen Okkupanten sogenannte Gaswagen, große geschlossene Kraftfahrzeuge, bei den Russen, als ›Todeswagen‹ bekannt. In diese Gaswagen wurden von den faschistischen deutschen Okkupanten Sowjetbürger getrieben und durch Hineinleitung eines speziellen, tödlichen Gases, Kohlenoxyd, getötet. Um die Spuren der begangenen ungeheuerlichen Missetaten und der Massenvernichtung von Sowjetmenschen durch Vergiftung mit Kohlenoxyd im Gaswagen zu vernichten, verbrannten die faschistischen deutschen Verbrecher die Leichen ihrer Opfer.«

Ich beende das Zitat, lasse die nächste und übernächste Seite aus und komme zur Seite 251 meines Textes.

Als Beweis dafür, daß die Gaswagen nicht nur an den Orten, von denen ich sprach, benutzt wurden, möchte ich noch einen Teil des Berichtes der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Greueltaten in Kiew anführen. Dieser Bericht wurde bereits als USSR-9 vorgelegt. Der Gerichtshof wird dort die Beweise für die Anwendung der »Todeswagen« in Kiew finden.

VORSITZENDER: Uns ist soeben die schriftliche Übersetzung ihres Vertrages vorgelegt worden. Da ist eine Seite 234. Das ist das zweitemal, daß wir eine Seite 234 finden. Wünschen Sie, daß diese Seite mit 234 a bezeichnet werden soll? Ist es nur ein Blatt, das Sie jetzt vorlegen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Im englischen Text sind die Seiten anders numeriert und es ist für mich sehr schwer, von Ihrem Text zu sprechen, weil ich die Numerierung der englischen Seiten nicht kenne.

VORSITZENDER: Vielleicht ist es Seite 234-a?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich befinde mich bereits auf Seite 251 des russischen Textes.

VORSITZENDER: Ich halte es für richtig, wenn wir jetzt die Sitzung unterbrechen und die kleine Verwirrung in der Zwischenzeit beheben.