[Filmvorführung.]
Erklärung der vorgeführten Bilder:1
1: Dies zeigt, wie ein Mensch erschossen wird. Die Photographie wurde in der Gegend von Moskau zur Zeit des deutschen Vormarsches auf Moskau aufgenommen. Der Mann wurde hingerichtet als Vergeltung für den Tod eines Deutschen.
2: Hier sehen wir die Erschießung von vier Mann. Die vier zum Tode verurteilten jungen Leute stehen am Rand des Grabens, den sie selbst aufgeworfen haben.
Die Mitglieder des Gerichtshofs können sehen, wie die deutsch-faschistischen Verbrecher am Waldrand stehen und über die Opfer lachen.
3: Nun wird der Moment der Erschießung selbst gezeigt. Die Erschießung wurde mit der typisch deutschen Methode, dem Genickschuß, durchgeführt.
Sie können auf den Photographien sehen, daß die Menschen, die erschossen werden, laut schreien.
4: Die Photographien, die ich jetzt vorführen werde, sind Aufnahmen des deutschen Obergruppenführers Karl Strock, Befehlshaber der Gestapo in Nipal.
Hier wird eine Massenhinrichtung gezeigt. Es wird den Opfern befohlen, sich auf der Richtstätte auszuziehen. Sie sehen ein Mädchen, das bereits entkleidet ist; neben ihr zieht sich ihr Bruder Jakob aus. Ich möchte unterstreichen, daß dieses Photo im Dezember aufgenommen wurde; in dieser Jah reszeit ist es in dieser Gegend bitterkalt.
5: Hier sieht man die nackten, zum Erschießen verurteilten Frauen. Bevor sie erschossen wurden, mußten sie sich zum Photographieren aufstellen. Neben den Frauen sehen Sie ein Mädchen, das entsetzt ist und versucht, sich hinter seiner Mutter zu verstecken. Sie sehen es an der linken Seite.
6: Dies sind auch Aufnahmen desselben Strock. Sie zeigen entkleidete Frauen; im Dezember wurden sie zur Erschießungsstätte geführt.
7: Dieses Bild zeigt eine andere Gruppe von Männern; ihnen folgt ein kleines Kind. Sie werden zum Erschießen geführt. Das Kind hält sich rechts, eng an seine Mutter.
8: Dies ist der Augenblick der Erschießung; eine Amateurphotographie.
Sie sehen eine Gruppe Leute und einige Leichen. Wenn Sie genau hinsehen, und zwar rechts in der Aufnahme, werden Sie Teile der Maschinengewehre sehen.
Ich bitte die Richter, ihre Aufmerksamkeit auf die Lage der Leichen zu richten. Daraus ergibt sich, daß diese Photographien in den ersten Monaten der Besetzung stattgefunden haben. Die Leichen wurden in aller Eile in den Graben geworfen. Später zwangen die Henker die zu Erschießenden, sich selbst in den Graben zu legen, und haben sie dann in Reihen erschossen.
9: Dies ist dieselbe Gruppe. Sie sehen sie erschossen daliegen und auch erschossene Kinder darunter.
10: Ich habe dem Gerichtshof bereits vom Lager Janov berichtet. Die Erschießungen wurden dort von einem Todesorchester begleitet; ein Todestango wurde gespielt. Bin Professor Stricks, Insasse des Lagers, leitete zusammen mit dem Dirigenten Mundt das Orchester. Auf der rechten Seite des Bildes sehen Sie den Leiter des Lagers in der weißen Uniform. Ich habe von diesem Mann bereits im ersten Teil meiner Ausführungen gesprochen.
Ich bitte, Ihre Aufmerksamkeit auf zwei Punkte zu richten. Rechts ist Obergruppenführer Gebauer, der Leiter des Lagers, in weißer Uniform. Hinter ihm steht sein Hund Rex. Dieser Hund ist uns aus vielen Protokollen bekannt. Er war abgerichtet, lebende Menschen zu zerreißen. Das gleiche Orchester steht rechts daneben. Es ist deutlich zu sehen, wie der Obergruppenführer zur Stätte der Massenerschießungen schreitet.
11: Hier ist ein Galgen, den die deutschen Faschisten dazu benutzten, ihre Schreckensherrschaft in den vorübergehend besetzten Gebieten der Sowjetunion zu errichten. Diese Aufnahme ist im Archiv der Gestapo gefunden worden. Das ist eine Frau, die neben den Gestapoleuten steht; wie Sie sehen, lacht sie beim Anblick des Galgens.
12: Hier ist ein zweiter Galgen auf dem gleichen Marktplatz in Lemberg, ebenfalls ein Bild aus den Archiven der Gestapo von Lemberg.
13: Hier sind Beweisstücke, die ich dem Gerichtshof bereits vorgelegt habe. Sie werden sich daran erinnern, daß ganze Straßenzüge lang Galgen standen, an denen die Leichen gemordeter Sowjetbürger hingen.
Hier ist eine dieser Straßen in Lemberg zu sehen. Ich möchte auf die Note des Kommissars für Auswärtige Angelegenheiten hinweisen, in der erwähnt wurde, daß dieselben Zustände auch in Charkow herrschten.
14: Eine weitere Aufnahme: Es ist wieder dieselbe Straße in Lemberg, auch eine Aufnahme aus dem Archiv der Gestapo von Lemberg.
15: Die Galgen waren aber nicht das einzige Mittel der Hinrichtungen. Die Guillotine wurde im großen Ausmaße verwendet. Hier ist eine Guillotine, die viel verwendet wurde. Hier sehen Sie die Kopfe der im Gefängnis von Danzig geköpften Opfer. Diese Bilder wurden im Anatomischen Institut in Danzig aufgenommen, wohin die Körper der Opfer nach der Hinrichtung gebracht wurden.
16: Ich will nicht zu viele Photodokumente zeigen, die Folterungen demonstrieren. Ich bringe nur eini ge typische Aufnahmen. Dies ist eine Aufnahme, die einem toten Gestapomann abgenommen wurde. Sie wurde während der Kämpfe in diesem Abschnitt gemacht. Hier wird ein Mädchen geschlagen. Auf dem nächsten Bild werden Sie sehen, was die Gestapo mit dem Mädchen weiter macht.
17: Hier kann man nicht recht verstehen, was man mit ihm macht; ob man es am Haar aufhängt oder auf gewöhnliche Art, aber die konvulsivischen Bewegungen ihrer Hände zeigen, daß sie am Halse aufgehängt wird. Das ist jedem Kriminalisten klar. Ich bitte Sie, das tierische Gesicht des Schuftes zu betrachten, der sie erhängt.
18: Dies ist eine Aufnahme, die einem toten Gestaposoldaten abgenommen wurde. Ich möchte betonen, wie sehr die deutschen Faschisten die Keuschheit der russischen Frauen verhöhnten. Ukrainische Frauen müssen nackt an ihren Henkern vorbeilaufen, die dastehen und lachen.
19: Dies ist eine Aufnahme, die das Verständnis für das nächste Bild erleichtern soll. Es stellt eine Maschine zum Zermalmen von menschlichen Knochen dar. Daneben steht ein Gefangener, der diese Maschine bedient. Die Knochen von ungefähr zweihundert Menschen konnten zu gleicher Zeit in dieser Mühle zermahlen werden. Durch die Kommission wurde festgestellt, daß etwa zweihundert Ku bikmeter Knochenmehl von dieser Maschine hergestellt wurden. Ich werde darauf zurückkommen und dem Gerichtshof Dokumente davon vorlegen, die den Fall erläutern. Das ist alles.
Die Photographien gelten als Beweisstücke: USSR-100, -101, -102, -212, -385, -388, -389, -390, -391.
Erlauben Sie mir nun, zur Vorlage weiterer Beweise überzugehen.
Im ersten Teil meines Vertrags sprach ich von den Massenaktionen der Deutschen, besonders aber von dem Massenmord an Kindern; von jenen bestialischen Methoden, deren die Deutschen sich dabei bedienten; denn der Terror gegen Kinder, die brutalste und tierischste Form dieses Terrors, ist ein charakteristischer Zug der deutsch-faschistischen Bestialität. Ich will jetzt Beweise für Massenvernichtung von Menschen in verschiedenen Ländern Osteuropas vorlegen, und zwar zunächst kurze Auszüge aus dem Bericht der Polnischen Regierung, die der Gerichtshof auf Seite 127, Absatz 2 im Text des Dokumentenbuches finden wird. Dort wird das sogenannte Blutbad in Anin beschrieben.
Ich zitiere diese Stelle:
»Ende Dezember 1939 wurde ein polnischer Polizist von einem Banditen in der Umgebung von Warschau erschossen. Nachforschungen ergaben, daß der Schuldige sich in einem Wirtshaus in Wawer in der Nähe von Warschau aufhielt. Zwei deutsche Polizeibeamte gingen hin, um ihn zu verhaften. Als sie das Wirtshaus betraten, eröffnete der Bandit Feuer, wobei er einen erschoß und den anderen verwundete, d.h. wahrscheinlich tötete er einen und verwundete den anderen. Als Antwort darauf befahlen die deutschen Behörden am 26. Dezember 1939 Massenrepressalien und eine Strafexpedition erschien im Dorfe. Eine Landesschützenabteilung, von einem Offizier befehligt, marschierte nach Wawer und in den Kurort Anin. Beide Ortschaften wurden von einer Kette Soldaten umzingelt. Der Inhaber des Wirtshauses, in dem der obenbeschriebene Vorfall sich abspielte, wurde sofort aufgehängt, und seine Leiche blieb drei Tage lang vor seinem Haus hängen. Gleichzeitig wurden alle männlichen Bewohner nacheinander aus ihren Häusern getrieben. Nachdem die Deutschen auf diese Weise ungefähr 170 Mann gesammelt hatten, befahlen sie ihnen, sich auf der Eisenbahnstation, mit dem Gesicht zur Mauer gewandt, die Arme hinter dem Kopf verschränkt, aufzustellen und mehrere Stunden so zu stehen. Nachdem ihre Papiere kontrolliert waren, wurden einige von ihnen wieder freigelassen. Der großen Mehrheit aber wurde mitgeteilt, daß sie hingerichtet würde. Darauf wurden sie ins Feld geführt, in Gruppen zu je 10 bis 14 Mann aufgeteilt und durch Maschinengewehrsalven erschossen. Die Zahl der Gräber, die auf dieser Hinrichtungsstätte gefunden wurden, beträgt 107. Unter den Erschossenen waren 2 Ärzte, 30 der Ermordeten waren unter 16, 12 über 60 Jahre alt. Einer von ihnen war amerikanischer Bürger polnischer Abstam mung. Er wurde zusammen mit seinem Sohn erschossen.«
Ich will den nächsten Absatz auslassen. Es ist der Bericht der Polnischen Regierung über die Massenmorde in Piastoszyn. Ich möchte lediglich eine Bekanntmachung in der deutschen »Weichselzeitung« vom 23. Oktober 1939, die im polnischen Bericht zitiert wird, verlesen. Ich zitiere:
»Im Bezirk von Tuchel, unweit von Pretzin, wurde der Pachthof des Volksdeutschen Fritz in der Nacht vom 21. zum 22. Oktober 1939 von polnischen Banden angezündet. Der Volksdeutsche Fritz erlitt einen Herzanfall. Auf Befehl der Zivilbehörde wurde eine Strafexpedition in die Gegend entsandt, um den schuldigen Banditen zu zeigen, daß solche Handlungen auf das strengste geahndet würden. Als Repressalie wurden 10 Polen erschossen, deren feindliches Verhalten den Deutschen gegenüber bekannt war. Außerdem wurde der polnischen Bevölkerung aus dem Umkreis befohlen, die verbrannten Gebäude wieder aufzubauen und den zugefügten Schaden zu ersetzen.«
Ich lasse die Hälfte der nächsten Seite aus und zitiere kurz, unter welchen Umständen das Blutbad im Dorfe Jusefuw in Polen stattfand.
Ich zitiere; der Gerichtshof wird diese Stelle auf Seite 128, Absatz 2 im Dokumentenbuch finden:
»Mitte Januar 1940 wurde, wie später die Deutschen in ihrer Presse berichteten, eine deutsche Siedlerfamilie im Dorf Jusefuw von Banditen beraubt und ermordet. Dar aufhin wurde eine Strafexpedition nach Jusefuw geschickt.«
Ich lasse einige Zeilen aus und fahre fort:
»Die Expedition ging daran, ein Blutbad zu veranstalten. Alle Männer, deren man in Jusefuw und Umgebung habhaft werden konnte, sogar elfjährige Knaben, wurden verhaftet und auf der Stelle erschossen. Die Zahl der Opfer beträgt 300.«
Auf äußerst grausame Art wurden Massenermordungen friedlicher Bürger in Jugoslawien vollzogen.
Ich zitiere einen Bericht der Jugoslawischen Regierung, und zwar den Teil: »Massenmorde an der Zivilbevölkerung und die Zerstörung von Siedlungen«. Ich bitte den Gerichtshof, die Photokopie eines Befehls des Generalleutnants Neidthold als USSR-188 vorlegen zu dürfen. Ich zitiere aus diesem Befehl die Stelle, die in dem Bericht der Jugoslawischen Regierung erwähnt wird:
»Die Orte Zagnjezde und Udora sind zu vernichten. Die männliche Bevölkerung dieser Orte ist aufzuhängen, die weibliche Bevölkerung und die Kinder nach Stoliag abzuführen.«
Ich lasse die nächste Seite des Textes aus und verlese nun wieder über die Verbrechen der nazi-deutschen Verbrecher in Kragujevac. Zur Bekräftigung dieses Berichts der Jugoslawischen Regierung übergeben wir dem Gerichtshof die beglaubigte Photokopie einer Bekanntmachung der Standortkommandantur in Kragujevac, wo die deutsche Kommandantur selbst 2300 Erschießungen zugibt. Dieses Dokument wird dem Gerichtshof vorgelegt und ich bitte, es als Beweisstück USSR-74 anzunehmen. Ich zitiere aus dem Bericht der Jugoslawischen Regierung über die Massenermordungen in Kragujevac:
»Das war der Massenmord, welchen eine deutsche Strafexpedition unter Führung des Majors König am 21. Oktober 1941 in Kragujevac verübte. Außer König nahmen an der Organisierung und Ausführung dieses Verbrechens auch Kreiskommandant Bischofshausen, Ortskommandant Dr. Zimmermann und andere teil.
Schon etwa 10 bis 15 Tage vor der Ausführung des Verbrechens kam als Verstärkung der deutschen Besatzung ein Bataillon in Kraguievac an. Vorerst wurden die in der Umgebung von Kragujevac liegenden Dörfer Meckovac, Marsic und Grosnica vernichtet. Die Strafexpedition tötete in Meckovac 66 Personen, in Marsic 101 und in Grosnica 100 Personen. Alle Ermordeten waren friedliche Bewohner der erwähnten Dörfer.«
Ich lasse zwei Absätze aus und fahre mit dem Zitat fort:
»Als nach diesen Verbrechen die Strafexpedition Kragujevac erreichte, begannen die Deutschen die Ausführung des Vernichtungsplanes gegen die Bürger von Kragujevac, besonders gegen die serbische Intelligenz. Schon Anfang Oktober hatte der Kreiskommandant, Dr. Zimmermann, bei den Direktoren der Schulen in Kragujevac darauf bestanden, daß die Schulkinder regelmäßig den Unterricht zu besuchen hatten, widrigenfalls die Kinder als Saboteure betrachtet und erschossen würden. Nach dieser Drohung gingen alle Schüler regelmäßig zur Schule. Am 18. Oktober 1941 wurden – laut einer früher zusammengestellten Liste – alle Juden männlichen Geschlechts sowie alle diejenigen, die für Kommunisten gehalten wurden, verhaftet und in die Baracken der früheren jugoslawischen Kraftwagenkommandantur bei ›Stanovljansko-Polje‹ gesperrt. Hier hielt man sie ohne jede Nahrung bis zum 20. Oktober, und an diesem Abend wurden alle etwa um 18.00 Uhr erschossen. Es waren ungefähr 60 Personen. Am selben Tage, am 20. Oktober, begann man die ganze männliche Bevölkerung von Kragujevac zusammenzutreiben. Nachdem vorher alle Ausgänge aus der Stadt blockiert worden waren, drangen die Deutschen in alle öffentlichen Gebäude ein und holten alle Beamten heraus. Darauf wurden aus dem Gymnasium und dem Lehrerseminar alle Professoren und Schüler von der 5. Klasse aufwärts mit ihren Schuldirektoren herausgeführt.«
Ich lasse die zwei nächsten Sätze aus und zitiere weiter:
»Zusammen mit den anderen wurden auch alle Häftlinge aus dem Gefängnis Kragujevac in die Kaserne gebracht. Alle wurden in den Kasernenhof befohlen. Hier wurden ihnen ihre Sachen abgenommen. Zuerst wurden die Gefängnisinsassen erschossen, ungefähr 50 Mann. Die übrigen wurden in Baracken gesperrt. Am folgenden Tage, den 21. Oktober, wurden sie von 7.00 Uhr früh an in Gruppen auf das sogenannte Stanovljansko- Feld hinausgeführt und dort mit Maschinengewehren erschossen. Wer nicht sofort tot war, wurde nachträglich nochmals mit automatischen Pistolen und Gewehren niedergemacht.«
Ich höre hier auf und fahre drei Absätze weiter unten fort:
»Den Verwandten der Opfer dieser Massenhinrichtung wurde das Betreten der Hinrichtungsstätte verboten, bis die Opfer begraben und alle Spuren verwischt worden waren. Ebenso wurde den Angehörigen verboten, Seelenmessen oder Trauergottesdienste für die Erschossenen abzuhalten. In den Todesanzeigen durfte als Todesursache ›Erschießung‹ nicht angegeben werden.«
Ich lasse die nächsten fünf Absätze aus und bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit auf einen weiteren kurzen Auszug aus dem Bericht der Jugoslawischen Regierung über den sogenannten »Blut- oder Todesmarsch« zu lenken, der in dem Lager von Jarak in Sirinja stattfand und zu grausiger Berühmtheit gelangte. Ich zitiere den Teil des Berichts der Jugoslawischen Regierung, der von diesem grauenhaften Verbrechen der Nazis handelt:
»Anfangs September 1941 trieb eine große deutsche Strafexpedition alle männlichen Bewohner von Sabac im Alter von 14 bis 70 Jahren zusammen und jagte sie über den Savefluß bis zum Ort Yarak in Syrmien. Das war der sogenannte ›Blutmarsch‹. Ungefähr 5000 Mann mußten im Laufschritt die Strecke von 23 Kilometern hin und zurück laufen. Wer nicht Schritt halten konnte und unterwegs zurückblieb, wurde mitleidlos an Ort und Stelle erschossen. Da viele alte und schwache Leute dabei waren, war die Zahl der Opfer sehr groß, besonders beim Übergang über die Savebrücke.«
Hier unterbreche ich das Zitat und fahre mit dem nächsten Absatz fort:
»Auf dem Rückweg begegneten sie einer anderen Gruppe von 800 Bauern, die denselben Weg zurücklegen mußten, aber noch grausamer behandelt wurden. Sie wurden gezwungen, mit hocherhobenen Händen zu gehen und zu laufen, wobei sie unterwegs systematisch umgebracht wurden. Aus dieser Gruppe gelangten nur 300 Mann lebend nach Yarak.«
Ich unterbreche hier die Verlesung, lasse diese und die nächste Seite aus und bitte, zum Abschluß meines Vertrags über die Massenmorde an Zivilisten in Jugoslawien dem Gerichtshof die öffentliche Bekanntmachung des Militärbefehlshabers der deutschen Truppen in Serbien als Dokument USSR-200 vorlegen zu dürfen. Ich will dieses Dokument ohne jeden Kommentar zitieren, wobei ich den Originaltext des Berichts der Jugoslawischen Regierung verwende. Ich verlese:
»Im Dorfe Skela schoß eine kommunistische Bande auf einen deutschen Militärkraftwagen.
Es wurde festgestellt, daß gewisse Ortsbewohner die Vorbereitungen für diesen Überfall bemerkt hatten. Es wurde weiter festgestellt, daß diese Ortsbewohner die Möglichkeit hatten, die nächste serbische Gendarmerie station unbemerkt zu alarmieren.
Es wurde weiter festgestellt, daß diese Ortsbewohner die Möglichkeit hatten, die Insassen der deutschen Militärwagen von dem geplanten Attentat ohne jedes Risiko für sich selbst in Kenntnis zu setzen. Sie nutzten diese Möglichkeit nicht aus und stellten sich damit auf die Seite der Banditen.
Das Dorf Skela ist durch Niederbrennen dem Boden gleichgemacht worden. Dabei explodierte in einzelnen Häusern Munition, wodurch die Teilnahme der Ortsbewohner an dem Verbrechen bewiesen ist.
Diejenigen männlichen Ortsbewohner, deren Teilnahme an diesem Verbrechen festgestellt worden war, sind erschossen worden.
Fünfzig Kommunisten sind an Ort und Stelle erhängt worden.«
Ich lasse die nächsten fünf Seiten aus und bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit auf einen Bericht der Griechischen Regierung zu lenken, der auf Seite 39 und 40 des russischen Textes dieses Berichts zu finden ist. Aus ihm ist zu ersehen, daß die Hitler-Verbrecher dieselben unmenschlichen und verbrecherischen Methoden der Massenerschießungen auch in den vorübergehend besetzten Gebieten Griechenlands anwandten. Ich verlese:
»Bald nach der Einnahme der Insel Kreta durch die Deutschen...
Auf Grund dieser Bekanntmachung wurden die ersten Vergeltungsmaßnahmen durchgeführt: Eine große Anzahl meist ganz unschuldiger Menschen wurde erschossen, und die Dörfer Skiki, Brassi und Kanades...«, vielleicht betone ich die Namen falsch, weil ich die griechische Sprache nicht kenne, »... wurden niedergebrannt als Vergeltungsmaßnahme für die Tötung einiger deutscher Fallschirmjäger durch Angehörige der dortigen Polizei während der Invasion der Insel Kreta. Wo früher diese Ortschaften gestanden hatten, wurden Gedenktafeln mit folgender Aufschrift in griechischer und deutscher Sprache errichtet: ›Zerstört als Vergeltungsmaßnahme für die bestialische Ermordung eines Zuges von Fallschirmjägern und eines Pionierhalbzuges aus dem Hinterhalt durch bewaffnete Männer und Frauen.‹
Die Vergeltungspolitik, die zunächst einen sporadischen Charakter trug, wurde langsam verschärft, besonders nachdem im Jahre 1943 durch Partisanen im ganzen Lande Widerstand geleistet wurde. Der Vorgang war stets der gleiche. Am Tage nach einem Sabotageakt oder irgendeiner Partisanentat in der Nähe eines Dorfes erschienen deutsche Truppen. Die Einwohner wurden auf dem Marktplatz oder an irgendeinem geeigneten Ort des Dorfes unter dem Vorwand zusammengerufen, eine Bekanntmachung anzuhören. Dort wurden sie mit Maschinengewehren erschossen. Darauf verbrannten die Deutschen das Dorf oder nahmen es unter Artilleriefeuer, nachdem sie es vorher ausgeplündert hatten.
Sie ermordeten die Menschen auf den Straßen, in den Häusern, auf den Feldern, ohne Rücksicht auf Geschlecht und Alter. In einigen Fällen wurden nur Männer von 16 Jahren aufwärts erschossen. In anderen Fäl len, wo die Männer in die Berge geflohen waren, ermordeten die Deutschen Frauen, Kinder und Greise, die im Dorf, in der Hoffnung, sie würden wegen ihres Alters oder Geschlechts verschont bleiben, zurückgeblieben waren.«
Typische Beispiele hierfür sind:
»Die Dörfer Arachovo, Kalovryta, Gestamon, Klissura, Kommeno, Lessovouni.
Einige Dörfer wurden zerstört, lediglich weil sie in der Nähe von Gebieten gelegen waren, in welchen sich Partisanenbanden befanden.«
Ich lasse den nächsten Absatz aus, da er ein anderes Thema zum Gegenstand hat, und fahre in der Verlesung fort:
»Die Zahl der ermordeten Menschen beläuft sich auf 30000 Personen.«
Ich gehe nun zur Vorlage der Beweise für die Massenvernichtung friedlicher Sowjetbürger durch die Deutschen über.
Was die Umstände der Massenhinrichtungen betrifft, sind wir heute in der Lage, diese nicht allein auf Grund von Aussagen der Augenzeugen oder derer zu beurteilen, die diese Verbrechen begangen haben. Teilweise können wir dies auf Grund des von gerichtsmedizinischen Expertisen gesammelten Materials tun. Ich sage »teilweise«, denn ab 1943 begannen die Hitleristen aus Furcht vor Vergeltung für begangene Missetaten, die Spuren ihrer Verbrechen zu verwischen. Sie gruben die Leichen ihrer Opfer aus und verbrannten sie, vermahlten die Knochen und verstreuten die Asche auf den Feldern. Sie verwendeten die Schlacke, die Reste von Verbrennungen, ebenso das Knochenmehl, als Material für die Ausbesserung der Wege und als Düngemittel.
Aber trotz der Bemühungen der Verbrecher, die Spuren ihrer Untaten zu verwischen, war es nicht möglich, die Leichen aller Ermordeten zu vernichten.
Die erste Massenaktion der Deutschen in der Sowjetunion, bei der Zehntausende von unschuldigen und friedlichen Menschen ermordet wurden, war die Aktion »Kiew«.
Um den Umfang dieser Greueltaten zu ermessen, bitte ich den Hohen Gerichtshof, den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission vorzunehmen, welcher ihm bereits unter USSR-9 vorgelegt wurde.
Ich zitiere eine Stelle auf Seite 238, Rückseite des Dokumentenbuches, am Ende des dritten Absatzes von oben:
»Mehr als 195000 Sowjetbürger wurden in Kiew zu Tode gefoltert, erschossen und in ›Mordwagen‹ vergast, darunter:
1. über 100000 Männer, Frauen, Kinder und alte Leute in Babi Yar;
2. über 68000 Sowjetkriegsgefangene und Zivilisten in Darniza;
3. über 25000 friedliche Sowjetbürger und Kriegsgefangene in einem Panzerabwehrgraben in der Nähe und auf dem Gelände des Lagers Syretsk;
4. 800 Geisteskranke auf dem Gelände des Kirillov'schen Krankenhauses;
5. ungefähr 500 friedliche Zivilisten auf dem Gelände des Klosters Kiewo-Perschersk;
6. 400 friedliche Bürger auf dem Friedhof von Lukjanovsk.«
Ich setze die Verlesung dieses Schrittstücks auf Seite 238, zweite Spalte, Absatz 6 fort und zitiere diese Stelle in kurzen Auszügen:
»Als im Jahre 1943 die Angreifer fühlten, daß ihre Lage in Kiew unhaltbar geworden war, trachteten sie danach, die Spuren ihrer Verbrechen zu verwischen. Sie gruben die Leichen ihrer Opfer aus und verbrannten sie. Um die Leichen in Babi Yar zu verbrennen, sandten die Deutschen Gefangene vom Lager Syretsk, SS-Offizier Topheide leitete diese Arbeit, Er wurde von Mitgliedern des Gendarmeriestabes Johann Märkel, Vogt und SS-Truppführer Rewer dabei unterstützt.«
Die Zeugen L. K. Ostrovsky, C. B. Berlland, W. Ju. Davydov, Ja. A. Steyuk und I. M. Brodsky, die am 29. September 1943 den Erschießungen von Babi Yar entkamen, sagten aus:
»Wir waren Kriegsgefangene im Konzentrationslager von Syretsk am Stadtrand von Kiew. Am 18. August wurden hundert Mann von uns nach Babi Yar abkommandiert. Dort legte man uns Fesseln an und zwang uns, die Leichen von Sowjetbürgern, die von den Deutschen ermordet worden waren, auszugraben und zu verbrennen. Die Deutschen hatten Granitgrabsteine und eiserne Gitter vom Friedhof dorthin gebracht. Wir benutzten die Grabsteine als Unterlagen, legten Schienen darauf und auf die Schienen die eisernen Gitter als Ofenrost. Wir legten eine Schicht Brennholz auf die eisernen Gitter, dann eine Schicht Leichen auf das Brennholz. Dann legten wir wiederum eine Schicht Holz auf die Leichen und begossen das Ganze mit Petroleum. In dieser Reihenfolge wurden die Leichen in mehreren Schichten übereinander gelegt und dann in Brand gesteckt. Jeder dieser ›Öfen‹ konnte ungefähr 2500 bis 3000 Leichen fassen.
Die Deutschen hatten besondere Truppenabteilungen für die Abnahme von Ohrringen und Ringen von den Leichen und zum Ausziehen der Goldzähne. Sobald alle Leichen verbrannt waren, wurden neue Öfen errichtet.... Die Knochen wurden in einer Mühle in kleine Stücke zermahlen, die Asche, um keine Spuren zu hinterlassen, befehlsgemäß in Babi Yar verstreut. So arbeiteten wir 12 bis 15 Stunden jeden Tag.
Um die Arbeit zu beschleunigen, benutzten die Deutschen Ausgrabungsmaschinen, Vom 18. August bis zum Tage unserer Flucht am 29. September wurden ungefähr 70000 Leichen verbrannt.«
Hier höre ich mit der Verlesung auf und bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit auf ein Schriftstück zu richten, welches auf Seite 287, Band 2, Absatz 5 des Dokumentenbuches, zweite Spalte, zu finden ist. Es handelt sich um einen Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission »Über die Verbrechen der deutsch-faschistischen Eindringlinge in der Lettischen Sowjet-Republik«. Die Stelle, auf welche ich das Augenmerk des Gerichtshofs richten möchte, zeigt die planmäßige Durchführung von Massenerschießungen seitens der Hitleristen im Walde von Birkeneck. Ich zitiere jetzt diese Stelle auch deshalb, weil wir dem Gerichtshof etwas später eine Reihe von Filmdokumenten vorführen werden, die sich mit Einzelheiten dieser Massenerschießungen befassen. Ich zitiere:
»Im Walde von Birkeneck in der Umgebung von Riga erschossen die deutsch-faschistischen Verbrecher 46500 friedliche Sowjetbürger. Die in der Nachbarschaft des Waldes lebende Zeugin M. Stabulneck sagte folgendes aus:
›Freitag und Samstag vor Ostern 1942 fuhren den ganzen Tag lang vollbesetzte Autobusse hin und her auf den Straßen, die von der Stadt in den Wald führten. Ich zählte von Freitag früh bis mittag 41 Autobusse, die an meinem Haus vorbeifuhren. Am ersten Ostertage gingen viele Einwohner und auch ich in den Wald zur Stätte der Hinrichtungen.
Wir sahen eine große Grube und darin die Leichen der Erschossenen, Frauen, Kinder, manche nackt, manche nur mit Unterwäsche bekleidet. An den Leichen der Frauen und Kinder waren Spuren von Folterungen und Mißhandlungen sichtbar; an vielen konnte man blutun terlaufene Stellen auf dem Gesicht und Quetschwunden am Kopf bemerken. Manchen waren die Hände oder Finger abgehackt, die Augen ausgestochen und die Bäuche aufgeschlitzt...‹«
Ich übergehe den nächsten Absatz und setze fort:
»Die Kommission entdeckte auf dem Hinrichtungsplatz 55 Gruben, deren Gesamtfläche 2885 Quadratmeter betrug.«
Ich zitiere in diesem Zusammenhang einen weiteren Absatz dieses Berichts:
»Im Walde von Dreilin, fünf oder sieben Kilometer östlich der Stadt Riga auf der Chaussee nach Luban, haben die Deutschen über 13000 friedliche Bürger und Kriegsgefangene erschossen.
Der Zeuge W. S. Ganus sagt aus:
›Von August 1944 angefangen, haben die Deutschen begonnen, die Gruben zu öffnen und die daraus exhumierten Leichen im Verlaute einer ganzen Woche zu verbrennen. Der Wald war von deutschen bewaffneten Wachen umstellt, die mit Maschinengewehren ausgerüstet waren. Um den 20. August trafen aus Riga schwarze geschlossene Autos, gefüllt mit Zivilisten, unter ihnen Frauen und Kinder, den sogenannten ›Flüchtlingen‹, ein. Sie wurden alle erschossen und ihre Leichen auf der Stelle verbrannt. Ich hielt mich in den Büschen verborgen und habe so dieses furchtbare Schauspiel gesehen. Die Menschen haben entsetzlich geschrien. Ich hörte Rufe wie ›Mörder, Schlächter, Henkersknechte‹ und die Kinder schrien: ›Mutter, laß uns nicht allein!‹
Die Kugeln der Mörder brachten diese Schreie zum Verstummen.«
Ich will nichts mehr aus diesem Schriftstück verlesen, weil es lauter gleiche Darstellungen enthält, und will die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Tatsache lenken, daß in diesem Walde 38000 Menschen erschossen worden sind.
Ich bitte den Gerichtshof, das Beweisstück USSR- 47 vorzunehmen, welches dem Gerichtshof bereits vorliegt und einen Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die von den deutsch-rumänischen Eindringlingen in Odessa und im Gebiet von Odessa begangenen Verbrechen darstellt. Ich möchte zwei kurze Auszüge aus diesem Bericht verlesen. Die Stelle, die ich zitiere, befindet sich auf Seite 283 des zweiten Bandes des Dokumentenbuches, erste Spalte, fünfter Absatz; ich zitiere:
»Am 21. Dezember 1941 schritten die rumänischen Wachtposten zur Erschießung der Lagerinsassen. Man brachte die Häftlinge unter starker Bewachung zu einem halbzerstörten Gebäude am Rande eines Waldes. Dort mußten sie am Rande eines Abgrundes niederknien und wurden erschossen. Die Toten – und manchmal nur Verwundete – fielen vom Rande des Abgrundes in die Tiefe, wo ein Riesenfeuer aus Stroh, Schilf und Brennholz loderte. Die Henker schleuderten Säuglinge lebend in die Flammen dieses Riesenfeuers. Volle 24 Stunden dauerte die Verbrennung der Leichen.«
Ich unterbreche hier das Zitat, da ich Einzelheiten über dieses Verbrechen später vortragen werde, und bitte die Mitglieder des Gerichtshofs, sich der Seite 283, zweite Spalte, dritter Absatz, zuzuwenden. Dort findet sich eine Zusammenfassung der uns zur Verfügung stehenden Daten.
»Auf Grund vorläufiger Zahlen, welche die Kommission festgestellt hat, haben die deutsch-rumänischen Besatzungstruppen im Gebiet von Odessa und in Odessa selbst ungefähr 200000 Menschen erschossen, zu Tode gequält und verbrannt.«
Zum Beweis der Tatsache, daß die deutschen Verbrecher bei Massenhinrichtungen, den sogenannten »Aktionen«, lebende Menschen begraben haben, lege ich dem Gerichtshof als USSR-37 einen vom 24. Juni 1943 datierten Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission vor. Ich will diesen Bericht verlesen; der Gerichtshof findet ihn auf Seite 359 des zweiten Bandes des Dokumentenbuches. Die Stelle, die ich zitieren will, finden Sie auf Seite 362 des Dokumentenbuches:
»Bei der Öffnung einer Grube am Fuße des Berges Mielovaya Gora in der Stadt Kupyansk wurden in ein Meter Tiefe 71 Leichen erschossener Kupyansker Bürger entdeckt. Darunter waren 62 männliche Leichen, 8 weibliche und die Leiche eines Säuglings. Alle diese Opfer waren barfuß und manche nackt.«
Ich verlese nunmehr auf Seite 362, Absatz vier:
»Die Kommission stellt fest, daß bei vielen die Wunden nicht tödlich waren, und daß offensichtlich diese Leute noch lebend in die Gruben geworfen und begraben worden sind. Diese Tatsache wird auch von Bürgern bestätigt, die kurz nach den Erschießungen an den Gruben vorbeikamen und sahen, daß die Erde über den Gruben sich hob und senkte und dumpfes Stöhnen aus den Gräbern zu hören war.«
Zum Beweis dieser Tatsache möchte ich hier ein Originalprotokoll verlesen, das im Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die auf ihre Veranlassung durchgeführte Einvernahme des Zeugen Josef Wassiljewitsch Iwanowitsch vor dem Staatsanwalt der Stadt Stanislav enthalten ist. Dieses Schriftstück legen wir als Beweisstück USSR-346 vor. Ich werde zwei Absätze aus dem Protokoll über diese Vernehmung verlesen:
»Anfangs 1943 verbrannten wir die Leichen von Opfern im dortigen Friedhof. Zu diesem Zweck wurde Brennholz dorthin geschafft. Es hat dort Fälle gegeben, in denen Frauen und Kinder lebend in die Gruben geworfen und begraben worden sind.
Eine Frau, deren Familiennamen ich nicht kenne, bat einen Offizier, sie nicht zu erschießen. Er gab ihr sein Wort, daß er sie nicht erschießen würde. Er sagte sogar: ›Ich gebe Ihnen mein Offiziersehrenwort, daß ich Sie nicht erschießen werde.‹ Nach Beendigung der Erschießung der Gruppe, der diese Frau angehörte, ergriff sie dieser Offizier eigenhändig, warf sie in die Grube und ließ sie lebend begraben.«
Auf diese Weise haben die Verbrecher in einer Reihe von Fällen Menschen lebend begraben, um ihren Untaten hierdurch besondere Grausamkeit zu verleihen.
In anderen Fällen geschah dies, weil die Mörder es nicht einmal der Mühe wert fanden, nachzuprüfen, ob die für die Vernichtung bestimmten Opfer noch lebten oder bereits tot waren.
Die Untersuchung exhumierter Leichen an jenen Begräbnisstätten, wo die deutschen Faschisten die Spuren ihrer Verbrechen durch Verbrennen der Leichen nicht mehr verwischen konnten, zeigt, daß die Verbrecher sich 1941 und 1942 nicht besonders bemühten, die Richtstätten zu tarnen, trotz der dem Gerichtshof bereits bekannten Vorschriften der faschistischen Zentrale, die Exekutionen zu tarnen und geheim zu halten. Meiner Meinung nach kann diese Tatsache damit erklärt werden, daß die Deutschen, obgleich sie bereits einzelne Niederlagen erlitten hatten, noch immer von ihrem endgültigen Siege überzeugt waren, und infolgedessen auch von ihrer Straflosigkeit.
Ich berufe mich auf ein dem Gerichtshof in einer Reihe anderer Dokumente bereits als USSR-2 A vorgelegtes Schriftstück: »Über die Greueltaten, welche von den deutsch-faschistischen Eindringlingen im Gebiete von Stalinsk begangen wurden«. Es handelt sich um die Schlußfolgerungen einer gerichtsmedizinischen Gutachterkommission über die Greueltaten der deutsch-faschistischen Verbrecher in den Alabastersteinbrüchen in der Umgebung der Stadt Artemovska im Distrikt von Stalinsk. Ich werde nur einen kurzen Auszug verlesen und die zahlreichen übrigen Teile des Schriftstücks auslassen. Der Hohe Gerichtshof wird auf Seite 366, fünfter Absatz, erste Spalte, folgende Stelle vorfinden:
»Zwei Kilometer östlich der Stadt Artemovska im Steinbruchtunnel des Marmorwerkes, 400 Meter vom Eingang, befindet sich eine kleine vermauerte Öffnung. Nach Freilegung dieser Öffnung wurde eine Verlängerung des Tunnels in Form eines schmalen steil aufsteigenden Durchgangs entdeckt, der in einer breiten ovalen Höhle, 20 Meter lang, 30 Meter breit und drei bis vier Meter hoch, endet. Die ganze Höhle war mit menschlichen Leichen gefüllt; nur ein kleiner Raum am Eingang und ein schmaler Durchgang in der Mitte waren frei von Leichen. Sie waren dicht aneinander gedrängt und der Rücken dem Eingang zur Höhle zugewandt.
Dies ist charakteristisch, denn auch hier wurden die Erschießungen mit jener für die Deutschen so typischen Methode, dem Genickschuß, durchgeführt.
Die Leichen waren so dicht zusammengedrängt, daß man auf den ersten Blick nur eine Masse aufeinander gehäufter Körper sehen konnte. Die hinteren Reihen der Leichen wurden auf die vorderen, die dicht an die Wände der Höhle gepreßt waren, und zwar in mehreren Schichten, aufgehäuft.«
Ich lasse die folgenden zwei Seiten dieses Schriftstücks aus und zitiere nur die Schlußfolgerungen der gerichtsmedizinischen Expertise. Sie werden diese Stelle auf Seite 366, zweiter Band des Dokumentenbuches, zweite Spalte, Absatz 15, finden:
»Auf Grund der Aussagen der Bewohner von Artemovska wurden am 9. Februar 1942 mehrere tausend Menschen in die Marmorsteinbrüche getrieben. Sie hatten Nahrungsmittel und etwas persönliches Eigentum bei sich.
Nachdem die Höhle mit Menschen gefüllt war, wurden sie entweder stehend oder kniend erschossen. Hierauf wurde eine andere Gruppe in die Höhle getrieben, um auf den toten und sterbenden Opfern der ersten Gruppe ebenfalls erschossen zu werden. Auf diese Weise wurden die Leichname in mehreren Reihen aufeinandergeschichtet. Manche Menschen versuchten zu entfliehen, mußten jedoch unter entsetzlichen Qualen sterben, weil sie sich gegenseitig erdrückten.«
Ich lasse drei weitere Seiten meines Vertrags aus und fahre auf Seite 209 fort. Zur Zeit der Massenexekutionen haben die deutsch-faschistischen Verbrecher eine bestimmte Methode dieser Greueltaten ausgearbeitet. Ich möchte einige der typischsten erwähnen, damit der Gerichtshof im Laufe der Darlegungen einzelner Beweisstücke klar ersehen kann, in was für einer verbrecherischen Weise die Technik dieser Greueltaten vervollkommnet wurde und wie sehr die ungeheuerlichen Verbrechen an Zynismus und teuflisch durchdachter Grausamkeit zunahmen. Ich möchte dem Gerichtshof zur Bekräftigung dieser Tatsachen einige Dokumente vorlegen.
VORSITZENDER: Wir werden jetzt unterbrechen müssen, es ist 4.00 Uhr. Der Gerichtshof möchte gerne wissen, wie lange Ihre Darlegungen noch dauern werden?
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich werde morgen mit der Vorlage der Beweismittel zu Ende kommen.