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[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr]

Nachmittagssitzung.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Darf ich fortfahren?

VORSITZENDER: Bitte sehr!

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich fahre fort und lege weiteres Beweismaterial über Grausamkeiten vor, die die deutsch-faschistischen Verbrecher an Kindern begangen haben. Ich verweise hierzu auf die Aussage des Zeugen Bespalow. Das Dokument hierüber ist als USSR-32 dem Gerichtshof vorgelegt worden. Die Stelle, die ich zitieren will, befindet sich auf Seite 33, Absatz 5 des Dokumentenbuches. Bespalow sagte wie folgt aus:

»Ende Juni vorigen Jahres sah ich persönlich, wie auf 10 bis 12 Kraftfahrzeugen etwa 300 Frauen und Mädchen in den Waldpark gebracht wurden.

Die Unglücklichen taumelten voller Entsetzen von einer Seite zur anderen, weinten, rauften sich die Haare und zerrissen ihre Kleider, viele wurden ohnmächtig. Aber die deutschen Faschisten achteten nicht darauf. Mit Fußtritten, Kolbenstößen und Stockhieben zwangen sie sie, sich aufzurichten. Denen aber, die nicht aufstanden, rissen die Henker selber die Kleider vom Leibe und warfen die Unglücklichen in die Grube. Einige Mädchen, darunter auch Kinder, versuchten zu fliehen, wurden aber sofort getötet.

Ich sah, wie nach dem Maschinengewehrfeuer einige Frauen taumelnd und hilflos die Hände ringend, mit herzzerreißendem Schreien den Deutschen entgegengingen. In diesem Augenblick erschossen die Deutschen sie mit ihren Pistolen. Vor Angst und Schmerz fassungslos, drückten Mütter ihre Kinder an die Brust und liefen, entsetzlich jammernd und Rettung suchend, auf der Wiese umher.

Die Gestapoleute entrissen ihnen die Kinder und faßten diese an den Armen oder Beinen und warfen sie lebend in die Grube, und wenn die Mütter ihnen zur Grube nachliefen, wurden sie erschossen.«

Ich verlese einen Absatz aus dem Dokument, das dem Gerichtshof bereits als USSR-9 vorgelegt worden ist, und zwar handelt es sich um den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Verbrechen der deutsch-faschistischen Eindringlinge in der Stadt Kiew. Der Gerichtshof wird ihn auf Seite 238, Spalte 2, Absatz 6 des Dokumentenbuches finden. Ich beginne mit dem Zitat:

»Am 29. September 1941 trieben die Hitler-Banditen tausende friedlicher Sowjetbürger an der Ecke der Melnick- und Doktorowskayastraße zusammen. Von dort führten die Henker sie zum Babij Yar und erschossen sie, nachdem sie ihnen alle ihre Wertsachen abgenommen hatten. Die Bürger M. F. Petrenko und N. T. Gorbadchewa, die in der Nähe des Babij Yar wohnten, erzählten, sie hätten gesehen, wie die Deutschen Säuglinge in die Grube geworfen und diese lebend mit ihren toten oder verwundeten Eltern begraben hätten. Man sah, wie die Erde von den Bewegungen der noch lebenden Menschen schwankte.«

Dies war kein Einzelfall, sondern ein System. Die Führer des deutschen Faschismus wußten, daß die Einführung des unmenschlichen Terrors Kindern gegenüber ein besonders starkes Abschreckungsmittel für die am Leben Gebliebenen bedeutete. Mitleid mit Schwachen und Schutzlosen ist eine Eigenschaft, die zur Menschlichkeit gehört. Dadurch, daß sie Kinder auf besonders grausame Art umbrachten, haben die deutsch-faschistischen Unmenschen der friedlichen Bevölkerung gezeigt, daß es kein Verbrechen gibt, vor dem Sie zurückschrecken, um die besetzten Gebiete zu »befrieden«.

Die Kinder teilten nicht nur das Los ihrer Eltern. Oft wurden von den Deutschen sogenannte Massenaktionen entfesselt, die sich unmittelbar gegen die Kinder richteten. Kinder wurden zwangsweise den Eltern weggenommen, auf irgendeinem Platz zusammengebracht und dann ermordet.

Ich verweise auf einen sehr kurzen Bericht aus einem Dokument, das dem Gerichtshof bereits vorgelegt wurde. Es ist ein Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Verbrechen der deutschen Verschwörer in Lettland. Der Gerichtshof wird die Stelle, auf die ich verweise, auf Seite 286, Rückseite des Dokumentenbuches, Spalte 2, Absatz 5 finden. Ich zitiere:

»Im Zentralgefängnis in Riga haben sie mehr als 2000 Kinder, die sie von den Eltern weggerissen hatten, ermordet; im Lager von Salaspilsky waren es mehr als 3000 Kinder.«

Aus dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Verbrechen der Nazis in Litauen wird der Gerichtshof ersehen können, auf welch grausame Art die Deutschen den Eltern, die in Gefängnissen, Lagern oder in Ghettos eingesperrt waren, ihre Kinder weggenommen haben; das war das übliche Vorspiel für die Ermordung der Kinder. Dieses Dokument wurde dem Gerichtshof bereits vorgelegt, und zwar als USSR-7. Die Mitglieder des Gerichtshofs werden die Stelle, auf die ich mich beziehe, auf Seite 295, Spalte 1, Absatz 6 des Dokumentenbuches finden. Ich lasse den ersten Absatz, aus, der die Organisation des Lagers behandelt, und der sich nicht unmittelbar auf die Kinder bezieht, und beginne mit dem zweiten Absatz, in dem gezeigt wird, was den Kindern angetan wurde:

»Anfang 1944 haben die Deutschen in diesem Lager die Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren den Eltern mit Gewalt weggenommen und weggeführt. Ein Bewohner des Ortes Kowno, Wladislav Blum, bezeugt: ›Herzzerreißende Szenen haben sich vor meinen Augen abgespielt. Die Deutschen entrissen den Müttern ihre Kinder und brachten sie fort, niemand wußte wohin, und viele Kinder wurden zusammen mit ihren Müttern erschossen.‹

Aufschriften, die man an den Mauern der Gebäude innerhalb des Lagers fand, sprechen eine beredte Sprache und legen Zeugnis ab von den teuflischen Taten der faschistischen Verbrecher. Hier sind einige von ihnen:

Rächt uns!‹ ›Laßt die ganze Welt wissen und gebt ihr zu verstehen, auf welch bestialische Weise unsere Kinder umgebracht wurden.‹ ›Unsere Tage sind gezählt, lebt wohl!‹ ›Die ganze Welt soll es wissen und nicht vergessen, unsere unschuldigen Kinder zu rächen!‹. ›Frauen der ganzen Welt! Denkt daran und versucht die Grausamkeiten, welche an unseren unschuldigen Kindern im zwanzigsten Jahrhundert begangen worden sind, zu begreifen.‹ ›Mein Kind lebt nicht mehr, mir ist jetzt alles gleichgültig.‹«

Ich beziehe mich auf ein Dokument, das dem Gerichtshof als USSR-63 vorgelegt wurde. Es ist ein amtlicher Bericht über Mißhandlungen von Kindern und deren Erschießung im Kinderheim von Domatschew im Gebiet Brest in Weißrußland.

Die Mitglieder des Gerichtshofs werden dieses Dokument auf der Rückseite von Seite 223 finden, Absatz 5, Spalte 1. Ich werde drei oder vier Absätze aus diesem Dokument verlesen und den übrigen Inhalt überspringen:

»Auf Befehl der deutschen Besatzungsbehörden des Kreises befahl der Chef des Bezirks Prokoptschuk der Vorsteherin des Kinderheimes, A. P. Pavljuk, ein krankes Kind, Lena Renklach, im Alter von 12 Jahren zu vergiften. Als die Pavljuk sich weigerte, diesen Befehl auszuführen, wurde Lena Renklach in der Nähe des Kinderheimes von Polizisten angeblich ›auf der Flucht‹ erschossen.

Um die Kinder vor Hunger und Tod zu bewahren, hatte man im Jahre 1942 elf von ihnen unter die Ortseinwohner verteilt und 16 Kinder bei Verwandten untergebracht.«

Weiterhin wird berichtet, was mit den Kindern sodann geschehen ist. Ich fahre fort und verlese:

»Am 23. September 1942, um 7.00 Uhr abends, erschien auf dem Hof des Kinderheims ein 5-Tonnen- Lastwagen mit sechs bewaffneten deutschen Soldaten. Der Gruppenführer mit dem Namen Max erklärte, daß die Kinder nach Brest gebracht würden und ließ sie in das Auto schaffen. 55 Kinder und die Erzieherin Grocholskaja wurden in den Wagen verladen. Einem Mädchen, Tossja Schachmatowa, 9 Jahre alt, gelang es, aus dem Auto herauszuklettern und davonzulaufen, die übrigen 54 Kinder und die Erzieherin Grocholskaja wurden in Richtung der Station Dubitza, die 1,5 km vom Dorf Leplewka entfernt war, mit dem Auto fortgefahren.

An einem Grenzfeuerpunkt, 800 m vom westlichen Bug entfernt, machte das Auto halt; die Kinder wurden ausgeladen und ausgezogen, wovon, die Kinderwäsche auf dem nach Domatschew zurückkehrenden Auto zeugte, und danach erschossen.«

Ich lasse den nächsten Teil dieses Berichts aus. Dokumentarisch wurde festgestellt, daß man bei Massenhinrichtungen Kinder bei lebendigem Leibe entzweiriß und sie dann ins Feuer warf. Zum Beweis hierfür berufe ich mich auf die Aussage des Zeugen Hamaidas, eines Einwohners aus dem Dorf Lissenizk in der Gegend von Lemberg, der von den Deutschen im Janovskylager in Lemberg interniert war.

Hamaidas' Beschäftigung im Lager bestand darin, auf Befehl der deutschen Verbrecher die Leichen der Erschossenen zu verbrennen. Dabei mußte er Massenerschießungen friedlicher Bürger, Männer, Frauen und auch Kinder, mitansehen. Die Aussage von Hamaidas ist zusammen mit anderen Dokumenten über das Lager von Lemberg dem Gerichtshof bereits als USSR-6 (c) unterbreitet worden. Ich möchte zwei Zeilen zitieren, die sich auf Seite 55 des Dokumentenbuches befinden. Ich beginne mit der Zeile 11 von unten:

»Ich war Augenzeuge solcher Greueltaten: ein Henker faßte die Kinder an den Beinen, riß sie bei lebendigem Leib entzwei und warf sie ins Feuer.«

Während die Eltern erschossen wurden, hielten die deutsch-faschistischen Mörder es nicht für notwendig, für Kinder Munition zu verschwenden. Wenn sie die Kinder nicht lebend in die Gruben warfen, so töteten sie sie durch Schläge mit schweren Gegenständen oder durch Aufschlagen auf die Erde. Zum Beweis dafür berufe ich mich auf ein Dokument, das dem Gerichtshof als USSR-6 (c) vorgelegt wurde, und zwar zusammen mit anderen Dokumenten der gerichtsmedizinischen Kommission, die im Janovskylager Exhumierungen vorgenommen hat. Aus dem Bericht möchte ich lediglich zwei Zeilen zitieren. Die Mitglieder des Gerichtshofs werden dieses Zitat in den abschließenden Feststellungen des Gerichtsarztes über das Janovskylager auf Seite 330, Rückseite, Absatz 2 von oben, Spalte 2, des Dokumentenbuches finden. Ich zitiere folgenden kleinen Auszug:

»An Kindern wollten die Henker keine Kugeln verschwenden. Sie ermordeten sie einfach, indem sie sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf schlugen.

Kinder wurden oft mit rostigen Sägen entzweigeschnitten und anderen qualvollen Martern unterworfen.«

Mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich einen Absatz aus der Note des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten der USSR vom 27. April 1942 verlesen. Die Stelle, auf die ich verweise, befindet sich auf Seite 8, Rückseite, zweite Spalte, dritter Absatz:

»Die Eindringlinge nahmen an Kindern und Jugendlichen die bestialischsten Folterungen vor. Unter 160 verwundeten und durch Folterungen verstümmelten Kindern, die Opfer des Hitler-Terrors in dem jetzt befreiten Gebiet Moskau geworden waren, und die zur Zeit im Russakowkrankenhaus in Moskau behandelt werden, befinden sich unter anderen: der 14jährige Knabe Wanja Gromow, aus dem Dorfe Novinki, dem die Hitleristen mit einer rostigen Säge den rechten Arm abge schnitten haben, nachdem sie ihn vorher mit Riemen an einen Stuhl gebunden hatten; der 12jährige Wanja Kryukow aus dem Dorf Kryukow, im Gebiet von Kursk, dem die Deutschen beide Hände abgehackt und ihn heftig blutend in die Richtung des Standortes der Sowjettruppen getrieben haben!«

Ich lasse den Rest des Zitats, zwei Seiten, aus, da diese ähnliche Fälle enthalten, die das bereits Gesagte nur noch bekräftigen können.

Kinder waren die ersten Opfer, die mit Kohlenoxyd in deutschen Gaswagen vergiftet wurden.

Zum Beweis dafür beziehe ich mich auf den dem Gerichtshof als USSR-1 vorgelegten Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission »über die Verbrechen der deutsch-faschistischen Eindringlinge in den besetzten Gebieten von Stavropol«.

Die Herren Richter werden diesen kurzen Auszug aus dem Dokument auf Seite 269, Absatz 4 des Dokumentenbuches finden.

Ich beginne:

»Es wurde festgestellt, daß im Dezember 1942 auf Befehl des Chefs der Gestapo der Stadt Mikojan-Schachar, des Oberleutnants Otto Weber, ein außerordentlich grausames Massenmorden knochentuberkulöser Sowjetkinder, die sich in ärztlicher Behandlung im Sanatorium des Kurortes Teberda befanden, stattgefunden hat. Augenzeugen dieses Verbrechens, die Mitarbeiterinnen im Kindersanatorium, Krankenpflegerin S.E.Ivanova und die Sanitäterin M. I. Polupanova, teilten mit:

Am 22. Dezember 1941 fuhr vor dem Eingang der ersten Abteilung des Sanatoriums ein deutscher Kraftwagen vor. Sieben deutsche Soldaten, die mit diesem Wagen gekommen waren, schleppten aus dem Sanatorium 54 schwerkranke Kinder von drei Jahren aufwärts hinaus und legten sie in mehreren Schichten in den Wagen. (Es waren kranke Kinder, die sich nicht bewegen konnten; daher konnte man sie nicht in den Wagen jagen, sondern legte sie schichtweise hinein.) Darauf warf man die Türe zu, ließ Gas einströmen und fuhr aus dem Sanatorium weg. Eine Stunde später kehrte der Wagen in die Teberdasiedlung zurück. Alle Kinder sind umgekommen. Sie sind von den Deutschen ermordet worden; ihre Leichen wurden in die Teberdaschlucht bei Gunatschgir geworfen‹.«

Kinder sind auch im offenen Meer ertränkt worden. Zum Beweis dafür berufe ich mich auf ein Dokument, das dem Gerichtshof als USSR-63 bereits vorgelegt wurde. Es handelt sich um Akten über die Grausamkeit der Deutschen in Sewastopol. Der Gerichtshof wird die Stelle, die ich verlesen will, auf Seite 226, Rückseite, siebenter Absatz, zweite Spalte finden.

»Neben den Massenerschießungen ertränkten die Nazis auf verbrecherische Weise auch friedliche Bürger im offenen Meer.

Der Kriegsgefangene Friedrich Heile, Obergefreiter im Truppen-Bataillon 2/19 MKA, Seetransportgruppe, sagt aus:

Als ich mich im Hafen von Sewastopol befand, sah ich, wie große Gruppen friedlicher Bürger, unter denen auch Frauen und Kinder waren, mit Autos zum Hafen gebracht wurden. Alle Russen wurden auf einen Schleppkahn geladen. Mehrere Menschen widersetzten sich, wurden aber geprügelt und mit Gewalt an Bord getrieben. Insgesamt wurden 3000 Mann geladen. Die Lastschiffe stießen ab. Das Weinen und Jammern konnte man noch lange am Hafen hören. Es vergingen einige Stunden und die Lastschiffe liefen wieder in den Hafen leer ein. Von der Schiffsbesatzung habe ich erfahren, daß alle Menschen ins Meer geworfen worden sind‹.«

Die deutsch-faschistischen Verbrecher schossen in dem von ihnen umzingelten Leningrad mit schwerer Artillerie bewußt auf Schulen, Kinderheime, Krankenhäuser und andere Institute, die für Kinder bestimmt waren.

Ich lege dem Gerichtshof einen zusammenfassenden Bericht der städtischen Leningrader Kommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen vor. Diesen Bericht unterbreite ich als USSR-85. Ich werde keine langen Auszüge aus diesem Bericht zitieren; ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs lediglich auf Seite 347, Band 2, vierten Absatz des Dokumentenbuches lenken. Die Herren Richter werden dort ein Verzeichnis der Gebäude finden, die durch deutsche Artillerie beschossen wurden; ein Umstand, der in den deutschen Kriegsberichten selbst zugegeben wird. Nachfolgend zähle ich einige dieser Gebäude auf:

»Nummer 736 ist eine Schule in der Baburinstgasse; Nummer 708 ist ein Mütter- und Säuglingsheim; Nummer 192 ein Tageserholungsheim für Pioniere.«

Ich verlese einen kurzen Auszug aus den Aussagen des Direktors der Schule Nummer 218. Der Gerichtshof wird diesen Auszug auf Seite 346, Band 2, Absatz 1 finden. Der Direktor der Schule 218 an der Rubinsteinstraße Nummer 13 schreibt:

»Am 18. Mai 1942 lag die Schule Nr. 218 unter Artilleriefeuer. Der zwölfjährige Knabe Lenja Isarow wurde getötet. Das kleine Mädchen Dora Binamowa erblaßte und stöhnte vor Schmerzen: ›Mutti, wie soll ich ohne Füßchen bleiben?‹ Leo Gendelev verblutete. Man versuchte, ihm zu helfen, es war jedoch zu spät. Mit den Worten ›Verdammter Hitler!‹ starb er in den Armen seiner Mutter. Der schwerverwundete Eugen Kutariow bittet, man möge seinen Vater nicht aufregen, weil er herzkrank ist. Die Schullehrer und die älteren Schüler behandelten die Heimgesuchten.«

Ich beende das Zitat über Leningrad. Ich lasse zwei Seiten des Textes aus und möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf Seite 355 des Dokumentenbuches, Band 2, zweite Spalte, Absatz 6 lenken. Die Herren Richter werden dort ein Dokument vorfinden, das dem Gerichtshof als USSR-8 vorliegt.

Es handelt sich um einen Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die ungeheuerlichen Verbrechen der Deutschen Regierung in Auschwitz. Ich zitiere einige kurze Auszüge aus dem Teil des Berichts, der die Überschrift: »Die Kindermorde« trägt. Während ich dieses Zitat verlese, möchte ich die Herren Richter bitten, gleichzeitig das Album von Auschwitz anzusehen, und zwar die Seiten 47, 48 und 49; sie enthalten Bilder, die deutlich veranschaulichen, wie abgemagert und erschöpft die Kinder im Lager von Auschwitz waren. Ich lasse den ersten Absatz aus und fange mit dem Zitat an:

»Die Kommission hat festgestellt, daß die Deutschen von den Kindern im Alter von 8 bis 16 Jahren die gleiche harte körperliche Arbeit verlangten wie von Erwachsenen. Arbeit, die ihre Kraft überstieg, Folterungen und Schläge brachten sie bald in einen Zustand völliger Erschöpfung; danach wurden sie ermordet.

Ein früherer Gefangener, ein Arzt, Jakob Gorden aus Vilnius, gab bei seiner Vernehmung an:

Zu Beginn des Jahres 1943 wurden von den Insassen des Lagers Birkenau 164 Knaben ausgewählt, ins Lazarett gebracht und dort durch Injektionen mit Karbolsäure ins Herz getötet.‹

Die frühere Gefangene Waldraut Bakasch aus Düsseldorf in Deutschland sagte aus:

Im Jahre 1943, als wir am Bau eines Zaunes um das Krematorium Nummer 5 arbeiteten, sah ich selbst, wie SS-Leute lebende Kinder ins Feuer warfen.‹«

Es folgen die Aussagen einiger von der Roten Armee geretteter Kinder über die Qualen, die sie von den faschistischen Bestien erlitten.

Ich lasse den nächsten Absatz aus und bitte den Gerichtshof, sich der Seite 50 der Photodokumente über Auschwitz zuzuwenden. Es sind dort der zwölfjährige Knabe Zihmlich und der dreizehnjährige Knabe Mandel abgebildet. Der Gerichtshof wird daraus ersehen, wie groß die körperlichen Schäden sind, die diese Kinder durch Erfrieren erlitten haben. Ich fahre mit dem Zitat fort:

»Ein neunjähriger Junge, Andreas Lerintsiakosz, aus der Stadt Klez in Ungarn sagte aus:

Nachdem wir zum Block 22 im Lager getrieben worden waren, wurden wir dort geschlagen, und zwar hauptsächlich von den deutschen Frauen, die uns als Wache zugeteilt waren. Sie schlugen uns mit Stöcken. Während meines Lageraufenthalts zapfte Dr. Mengele mir oftmals Blut ab. Im November 1944 wurden alle Kinder in das als Zigeunerlager bekannte Lager A überführt. Bei der Nachzählung stellte sich heraus, daß ein Kind fehlte. Daraufhin trieben uns die Leiterin des Frauenlagers, Brandem, und ihre Gehilfin, Mendel, um 1.00 Uhr nachts ins Freie und ließen uns bis 12.00 Uhr mittags in der Kälte stehen.‹«

Ich lasse die drei nächsten Absätze aus und gehe auf den letzten Absatz über:

»Unter den befreiten Auschwitzgefangenen, die ärztlich untersucht wurden, befanden sich 180 Kinder, von denen 52 unter 8 Jahren und 128 zwischen 8 und 15 Jahren waren. Alle waren in der zweiten Hälfte 1944 ins Lager gekommen, das heißt, sie haben zwischen drei und sechs Monaten im Lager zugebracht. Alle 180 Kinder sind ärztlich untersucht worden. Die ärztliche Untersuchung ergab, daß 72 Kinder an Lungentuberkulose litten oder drüsenkrank waren, 49 an Folgen von Unterernährung und schwersten Erschöpfungszuständen litten und 31 Kinder Erfrierungen hatten.«

Ich lege dem Gerichtshof ein weiteres Dokument vor und bitte, es als Beweisstück USSR-92 anzunehmen. Es ist eine Anweisung des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, betitelt: »Behandlung von schwangeren Frauen nichtdeutscher Nationalität.« Dieses Dokument beweist, daß die deutsch-faschistischen Verbrecher in ihrem grausamen Haß gegen die slawischen Völker trachteten, die Kinder noch im Mutterleibe umzubringen.

Die Herren Richter werden das Dokument, auf das ich mich beziehe, auf Seite 368, Band 2 im Dokumentenbuch, finden. Ich verlese zwei kleine Auszuge aus diesem Dokument. Ich beginne:

»In der letzten Zeit konnte ein starkes Ansteigen von Geburten fremdvölkischer Frauen festgestellt werden. Dadurch entstehen nicht nur arbeitseinsatztechnische Schwierigkeiten, sondern darüber hinaus auch eine volkspolitische Gefahr, die nicht unterschätzt werden darf.«

Ich lasse einen Absatz aus und zitiere weiter:

»Die einfachste Lösung, den auftretenden Schwierigkeiten zu begegnen, ist, alle schwangeren ausländischen Frauen so rasch wie möglich den Arbeitseinsatzdienst stellen bekanntzugeben.«

Ich bitte, dem letzten Absatz besondere Aufmerksamkeit zu schenken:

»Durch diese wird dann der Versuch gemacht, die Frauen zu bewegen, sich die Kinder durch operativen Eingriff nehmen zu lassen.«

Ich schließe mein Zitat.

Bei der Prüfung des Materials über den Terror der Hitleristen in den osteuropäischen Ländern wird sich herausstellen, daß die Verbrechen, die diese Nazis an Kindern begangen haben, für immer der schlimmste Schandfleck in der Geschichte des deutschen Faschismus bleiben werden.

Ich bitte um die Erlaubnis des Herrn Vorsitzenden, nun die Photodokumente zeigen zu dürfen, die ich aus technischen Gründen vormittags nicht vorführen konnte. Wenn Sie gestatten, so möchte ich diese Photodokumente nun vorführen. Ich glaube, daß ihre Vorführung jetzt besser gelingen wird als vorher.

Ich unterstreiche, daß diese Dokumente von mir nicht im Hinblick auf die Grausamkeiten, die sie darstellen, ausgewählt wurden, sondern um die besonders typischen Methoden der nazideutschen Verbrecher zu zeigen.