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[Das Gericht vertagt sich bis

26. Februar 1946, 10.00 Uhr.]

1 Der Bericht vom »8. Oktober 1941«, den der russische Hauptankläger Smirnow erwähnt, ist nicht von Hauptmann Pfleiderer sondern von Oberleutnant Dr. Oberländer unterschrieben. [Errata, Bd. 23. S. 626]

Achtundsechzigster Tag.

Dienstag, 26. Februar 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Ich möchte die Entscheidung des Gerichtshofs in Bezug auf die Generale Halder und Warlimont bekanntgeben. – Ich bitte Dr. Nelte, vorzutreten.

Ich wollte Sie fragen, Dr. Nelte, ob Sie der einzige Verteidiger sind, der die Generale Halder und Warlimont vorladen will?

DR. NELTE: Nein, außer mir haben, soviel ich weiß, der Kollege Dr. Laternser, Professor Dr. Kraus und Professor Dr. Exner den General Halder und auch Herrn General Warlimont geladen.

VORSITZENDER: Gut, ich verstehe.

Dann lautet die Entscheidung des Gerichtshofs wie folgt:

Als der Anklagevertreter der Sowjetunion die eidesstattlichen Erklärungen dieser Generale einreichen wollte, ordnete der Gerichtshof an, daß im Falle der Vorlage dieser Erklärungen die Zeugen zum Kreuzverhör hierher gebracht werden müssen. In Anbetracht der Tatsache jedoch, daß die Verteidiger um die Vorladung dieser Zeugen gebeten haben, wünscht der Gerichtshof eine Entscheidung seitens der Verteidigung darüber, ob sie es vorziehen würde, daß diese beiden Generale Halder und Warlimont jetzt während des Vortrags der Anklagebehörde zum Kreuzverhör vorgeladen werden, oder ob sie später während des Vortrags der Verteidigung vorgeführt werden sollen. In diesem Falle würden sie natürlich auch der Anklagebehörde im Kreuzverhör zur Verfügung stehen müssen. Ich möchte jedoch klarstellen, daß im Einklang mit der Verfügung, die der Gerichtshof gestern oder vorgestern – ich weiß nicht mehr genau wann – getroffen hat, diese Zeugen wie alle anderen Zeugen nur einmal hier vorgeladen werden können. Sobald Sie vorgeladen sind, muß jeder Verteidiger, der ihnen Fragen vorzulegen wünscht, dies bei der einmaligen Vorladung tun.

Sollten diesbezügliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verteidigern bestehen, daß ein Verteidiger jetzt die Vorladung zum Kreuzverhör wünscht, also während des Vortrags der Anklagevertretung, während andere Verteidiger eine spätere Vorladung vorziehen würden, also während des Vortrags der Verteidigung, dann ist der Gerichtshof der Ansicht, daß in Anbetracht der bereits ergangenen Verfügung die Generale Halder und Warlimont jetzt vor Gericht erscheinen sollten. Die gleiche Regelung gilt auch dann. Sie können nur einmal vorgeladen werden, deshalb müssen also Fragen, die die Verteidiger zu stellen haben, jetzt vorgebracht werden. Die Wahl, ob diese Generale jetzt oder während des Vortrags der Verteidigung vorgeladen werden sollen, ist daher den Verteidigern hier überlassen.

Ist das klar?

DR. NELTE: Ich bitte darum, heute zu Beginn der Nachmittagssitzung die Entschließung der verschiedenen Verteidiger anhören zu wollen.

VORSITZENDER: Ja, selbstverständlich, bitte lassen Sie es uns während der Nachmittagssitzung, zu Beginn der Nachmittagssitzung, wissen, wofür die Verteidiger sich entschieden haben.

DR. NELTE: Danke.

VORSITZENDER: Bitte, Oberst Smirnow.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich fahre mit dem Zitat des »politischen Berichts« des Professors Paul Thomson fort. Das Dokument ist dem Gerichtshof in der gestrigen Nachmittagssitzung vorgelegt worden. Die Herren Richter werden dieses Dokument auf Seite 116 des Dokumentenbuches finden. Ich beginne das Zitat und zitiere nur 2 kurze Auszüge aus dem politischen Bericht:

»Obgleich ich hier im Osten nur einen speziellen, wis senschaftlichen Auftrag habe, so fühle ich mich doch verpflichtet, meinen sachlichen Berichten eine allgemeine politische Betrachtung hinzuzufügen. Ich muß offen und ehrlich sagen, daß ich mit den schwersten Eindrücken in die Heimat zurückkehre.

In dieser Schicksalsstunde unseres Volkes kann jeder Fehler, den wir machen, die verhängnisvollsten Folgen nach sich ziehen. Eine polnische und tschechische Frage können wir über das Knie brechen, dazu reichen die biologischen Kräfte unseres Volkes. Volkssplitter wie die Esten, Letten und Litauer haben sich uns anzupassen, oder sie gehen zugrunde.

Ganz anders liegen die Dinge im riesigen russischen Raume, den wir als Rohstoffbasis dringend brauchen.«

Ich unterbreche hier das Zitat und fahre auf Seite 117 des Dokumentenbuches fort, Absatz 10 und 11. Ich zitiere:

»Über die wirtschaftlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schließung des freien Marktes in Kiew, die von der Bevölkerung als schwerer Schlag empfunden wurden, wage ich mir kein Urteil anzumaßen, da ich die Gesamtsituation nicht übersehen kann. Der ›Unteroffizierston‹, das Prügeln und Anschreien auf offener Straße, das sinnlose Vernichten von wissenschaftlichen Einrichtungen, das z.B. in Dnjepropetrowsk noch flott weiter betrieben wird, müßte aber sofort eingestellt und schwer bestraft werden....

Kiew, den 19. Oktober 1942 Professor Paul W. Thomson.«

Dem Gerichtshof wurde bereits die bestens bekannte Theorie der deutschen Faschisten über die »Germanisierung« vorgetragen, die dahin ging, daß nicht die Völker, sondern ihre Länder zu germanisieren seien. Ich werde dem Gerichtshof Beweise darüber erbringen, daß die Hitleristen ähnliche Verbrechen in Jugoslawien zu begehen beabsichtigten. Dieses Verbrechen konnte, dank der Freiheitsbewegung, die in ganz Jugoslawien aufflammte, nicht durchgeführt werden. Ich zitiere einen kurzen Abschnitt aus dem Bericht der Jugoslawischen Regierung, den der Gerichtshof auf Seite 68, Absatz 7 des Dokumentenbuches finden wird:

»Gleich nach dem Einzug der deutschen Truppen in Slowenien begannen die Deutschen ihren lang gehegten Plan, nämlich die Germanisierung der ›annektierten‹ Teile Sloweniens, zu verwirklichen. Den führenden nazistischen Kreisen war es vollkommen klar, daß eine erfolgreiche Germanisierung Sloweniens nur dann durchführbar sei, wenn man den größten Teil der national- und sozial-bewußten Elemente vorher entfernte. Um aber den Widerstand, den die Volksmassen den deutschen Behörden bei Ausübung der Germanisierung leisteten, zu schwächen, war es notwendig, sie zahlenmäßig zu vermindern und wirtschaftlich zu vernichten.

Der deutsche Plan sah auch die gänzliche ›Säuberung‹ einzelner Teile Sloweniens von Slowenen und die Ansiedlung deutscher Bevölkerung in diesen Gegenden vor (und zwar der sogenannten ›Gottscheer-Deutschen‹ und der Deutschen aus Bessarabien).«

Ich lasse einen Absatz aus und setze das Zitat fort:

»Schon einige Tage nach der Besetzung Sloweniens wurden Zentralstellen für die Umsiedlung gebildet. Der Stab war in Maribor (Marburg-Drau) und Bled (Veldes). Gleichzeitig, das heißt am 22. April 1941, wurde die ›Verordnung für die Festigung deutschen Volkstums‹ bekanntgegeben. Ihr erstes Ziel war die Einziehung des Vermögens aller Personen und Einrichtungen, die ›dem Reiche gegenüber feindlich gesinnt waren‹. Als solche wurden natürlich diejenigen betrachtet, die im Sinne des Planes aus Slowenien vertrieben werden sollten. Die Hitleristen gingen zur bewährten Durchführung des Planes über. Sie verhafteten zahlreiche Personen, die nach Serbien oder Kroatien deportiert werden sollten. Die Behandlung der Verhafteten war äußerst grausam. Ihr gesamtes Vermögen wurde zugunsten des ›Reiches‹ beschlagnahmt.

Es wurden viele Sammelstellen in Maribor, Celje und anderen Ortschaften eingerichtet, die praktisch in Konzentrationslager umgewandelt wurden.«

Was die Behandlung der Verhafteten in diesen Sammelstellen anbelangt, so ist im Bericht der Jugoslawischen Regierung folgendes gesagt, die Mitglieder des Gerichtshofs werden diese Stelle auf Seite 69, Absatz 4, des Dokumentenbuches finden:

»Die internierten Personen wurden ohne Nahrung unter unhygienischen Bedingungen gehalten; das Lagerpersonal unterwarf sie physischen und psychischen Folterungen aller Art. Die Lagerkommandanten und das ganze Personal gehörten der SS an. Unter ihnen waren viele Deutsche aus Kärnten und Steiermark, die alles Slowenische und überhaupt Jugoslawische haßten.«

Charakteristisch ist folgender Satz:

»Durch besondere Grausamkeiten zeichneten sich die Mitglieder des Kulturbundes aus.«

Zur Bestätigung dieses Verbrechens der Hitleristen lege ich dem Gerichtshof als USSR-139 ein Schreiben der deutschen Kommandantur in Smeredov vor, das an einen jugoslawischen Quisling-Kommissar, Stefanovitsch, gerichtet ist, und in dem er angewiesen wurde, über die Ansiedlungsmöglichkeiten eines großen Teiles von Slowenen nach Serbien zu berichten. Die Herren Richter werden dieses Dokument auf Seite 119 des Dokumentenbuches finden.

In dem Bericht der Jugoslawischen Regierung, Seite 49 des russischen Textes, die der Seite 59, Absatz 7 des Dokumentenbuches entspricht, heißt es, daß die deutschen Behörden zuerst die Absicht hatten, 260000 Slowenen nach Serbien fortzuführen. Der Verwirklichung dieses Planes standen jedoch viele Schwierigkeiten im Wege. In diesem Zusammenhang zitiere ich die diesbezüglichen Stellen aus dem jugoslawischen Regierungsbericht:

»Da es sich aber erwiesen hat, daß die Umsiedlung einer so großen Zahl von Slowenen nach Serbien auf sehr große Schwierigkeiten gestoßen ist, kam es bald danach zu Verhandlungen zwischen den deutschen Behörden und der quislingischen Ustascha-Verwaltung in Agram über den Transit der ausgewiesenen Slowenen durch kroatisches Gebiet und die Ansiedlung eines Teiles dieser Slowenen in Kroatien selbst, während die Serben aus Kroatien deportiert werden sollten.«

Ich lege dem Gerichtshof als USSR-195 das Protokoll einer solchen Besprechung vor, die am 4. Juni 1941 bei der Deutschen Gesandtschaft in Agram stattfand. Vorsitzender bei dieser Besprechung war der Deutsche Gesandte in Agram, SA-Obergruppenführer Siegfried Kasche. Dieses Protokoll wurde in serbischer Sprache im Archiv des Kommissariats für das Flüchtlingswesen der sogenannten »Regierung Milan Neditsch« erbeutet. In dem Protokoll wird der Besprechungsgegenstand wie folgt angegeben:

»Die Umsiedlung der Slowenen aus dem Reich nach Kroatien bzw. nach Serbien, und der Serben aus Kroatien nach Serbien.«

Der Gerichtshof wird dieses Dokument auf Seite 120 des Dokumentenbuches finden. An dieser Stelle des Protokolls heißt es wörtlich:

»Die Besprechung wurde vom Auswärtigen Amt mit Telegramm Nr. 389 vom 31. Mai bewilligt. Die Genehmigung des Führers für das Umsiedlungsverfahren wird hier durch Telegramm Nr. 344 vom 25. Mai mitgeteilt.«

Damit ist die unmittelbare Verantwortlichkeit des Angeklagten von Ribbentrop für dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit erwiesen. Wie aus dem Bericht der Jugoslawischen Regierung weiter hervorgeht, wurde gleichzeitig die Verschleppung einer beträchtlichen Zahl von Slowenen nach Deutschland durchgeführt. Ich führe einen Absatz aus dem Bericht der Jugoslawischen Regierung an, den die Herren Richter auf Seite 70, letzter Absatz, des Dokumentenbuches finden werden.

Ich zitiere:

»Bald danach begann die Umsiedlung. Frühmorgens kamen die Lastwagen in die einzelnen Dörfer. Soldaten und Gestapomänner, mit Maschinengewehren und Gewehren bewaffnet, drangen in jedes einzelne Haus ein und forderten die Bewohner auf, ihre Heimstätten unverzüglich zu verlassen und von ihren Sachen nur soviel mitzunehmen, wie jeder selbst tragen konnte. Alle diese unglücklichen Menschen mußten in wenigen Minuten ihre Häuser und ihre ganze Habe verlassen. Mit Lastkraftwagen wurden sie in das katholische Trappistenkloster nach Reichenberg gebracht. Von hier gingen die Transporte ab. Jeder einzelne Transport nahm 600 bis 1200 Personen nach Deutschland mit. So wurde der Bezirk Bregitza fast vollständig, der Bezirk Krsko bis 90 % entvölkert. Aus beiden Bezirken wurden 56000 Einwohner verschleppt. Aus den Gemeinden Cirkovci und Ptuja wurden außerdem noch etwa 4000 Personen deportiert.«

Ich lasse einen Absatz aus und setze das Zitat fort:

»Sie mußten die schwersten Arbeiten verrichten und unter den schrecklichsten Bedingungen leben. Infolgedessen war die Sterblichkeit ungeheuer groß. Für das geringste Vergehen wurden die strengsten Strafen verhängt«.

Ich werde keine weiteren Stellen in Verbindung mit diesem Thema aus dem Bericht der Jugoslawischen Regierung anführen. Ohne zu zitieren, möchte ich den Gerichtshof bitten, folgendes Dokument als Beweisstück anzunehmen, und zwar einen amtlichen Ergänzungsbericht der Jugoslawischen Regierung, den ich als USSR-357 vorlege.

Ähnliche Vergehen wurden von den deutschen Verbrechern auch im besetzten Gebiet von Polen begangen. Ich verlese kurze Auszüge aus dem amtlichen Bericht der Polnischen Republik. Die Mitglieder des Gerichtshofs finden diese Stelle auf Seite 3, Absatz 3 des Dokumentenbuches. Dieser Abschnitt ist unter Punkt A unter der Überschrift »Germanisierung Polens« zu finden:

»Klare Hinweise hinsichtlich dieses Programms sind in einer Bekanntmachung zu finden, die an die Mitglieder der NSDAP in Deutschland im Jahre 1940 verteilt wurden. Sie enthielt die Grundsätze der deutschen Politik im Osten.

Hier sind einige Zitate daraus:

... In militärischer Hinsicht ist die polnische Frage gelöst, aber vom nationalpolitischen Standpunkt aus hat sie für Deutschland erst jetzt begonnen. Der nationalpolitische Konflikt zwischen den Deutschen und Polen muß soweit getrieben werden, wie ihn die Geschichte bis jetzt noch nie gesehen hat.

Die deutsche Politik auf dem Gebiet des ehemaligen polnischen Staates verfolgt ein doppeltes Ziel:

1. zu trachten, daß ein gewisser Teil dieses Gebietes von fremdblütiger Bevölkerung befreit und von deutscher Bevölkerung bewohnt wird;

2. die deutsche Herrschaft einzuführen, um sicherzustellen, daß auf diesem Gebiet kein frischer Brand gegen Deutschland ausbricht. Es ist klar, daß dieses Ziel nie mit den Polen, sondern nur gegen sie erreicht werden kann.‹«

Ich unterbreche das Zitat und fahre auf Seite 15 des Berichts der Polnischen Regierung fort, die der Seite 5, Absatz 5 des Dokumentenbuches entspricht. Dieser Absatz lautet: »Die Kolonisierung Polens durch deutsche Ansiedler.«

Ich zitiere:

»Die Politik in dieser Beziehung wird von den amtlichen deutschen Behörden klar zum Ausdruck gebracht.

Der ›Ostdeutsche Beobachter‹ vom 7. Mai 1941 veröffentlicht folgenden Aufruf:

Das erste Mal in der deutschen Geschichte werden wir auf eine politische Weise militärische Siege ausnutzen. Nie mehr soll ein Zentimeter des Bodens, den wir erobert haben, den Polen zukommen‹.«

Das war der Plan. Die Mittel, mit denen dieser Plan in die Praxis umgesetzt wurde, waren die folgenden:

»Eine Ortschaft nach der anderen, Dorf um Dorf, Städtchen und Städte in den annektierten Gebieten wurden von den polnischen Bewohnern geräumt. Dies begann im Oktober 1939, als die Ortschaft Orlowo von allen Polen, die dort lebten und arbeiteten, gesäubert wurde. Dann kam der polnische Hafen Gdingen an die Reihe. Im Februar 1940 wurden ungefähr 40000 Menschen aus der Stadt Posen vertrieben. An ihre Stelle kamen 36000 Baltendeutsche und die Familien deutscher Militär- und Zivilbeamter.

Die polnische Bevölkerung wurde aus folgenden Städten vertrieben: aus Gnesen, Kulm, Kostian, Neschkwa, Inowrotzlaw...«

und vielen anderen Städten.

»Die deutsche ›Grenzzeitung‹ berichtete, daß im Februar 1940 das ganze Zentrum der Stadt Lodz von Polen geräumt und für die zukünftigen deutschen Siedler bestimmt worden war. Im September 1940 wurde die durchschnittliche Zahl der aus Lodz verschleppten Polen auf 150000 geschätzt. Aber es wurde nicht nur der Befehl gegeben, daß die Einwohner diese Ortschaften zu verlassen haben, sondern es wurde ihnen auch untersagt, ihr Eigentum mitzunehmen. Alles mußte zurückgelassen werden. Den Platz dieser aus ihren Wohnungen, Unternehmungen und Anwesen vertriebenen Polen nahmen die deutschen Ankömmlinge ein. Im Januar 1941 wurden auf diese Weise mehr als 450000 Deutsche angesiedelt.«

Ich lasse den nächsten Teil des Berichts aus und möchte den Gerichtshof bitten, seine Aufmerksamkeit auf den Teil »Germanisierung der polnischen Kinder« zu lenken. Dieses kurze Zitat besteht nur aus 2 kleinen Absätzen:

»Tausende polnische Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren wurden unbarmherzig von ihren Eltern gerissen und nach Deutschland verschleppt.

Die Deutschen haben selbst das Ziel ihrer grausamen Maßnahmen angegeben. In der ›Kölnischen Zeitung‹, Ausgabe Nummer 158, Jahrgang 1940, lesen wir: ›Sie sollen deutsch erzogen werden; es wird ihnen auch der deutsche Geist eingeflößt, damit sie deutsche Mustermädel und Musterjungen werden!‹«

Um aufzuklären, auf welche Weise die deutschen Faschisten die Durchführung ihrer kannibalischen Pläne zur Vernichtung der sowjetischen Menschen, der friedlichen Bevölkerung meines Vaterlandes, der Frauen, Kinder und Greise verwirklichten, bitte ich den Gerichtshof, den Zeugen Yakow Grigoriewitsch Grigoriew vorführen zu dürfen. Es ist ein Bauer aus dem Dorf Pawlow, Dorfsowjet von Schkwertowsk, Bezirk Porchow, Kreis Pleskau. Er kam aus dem Gebiet von Pleskau, es ist ein Kreis in der Nähe von Leningrad. Soviel ich weiß, befindet er sich im Gerichtsgebäude. Ich bitte das Gericht, diesen Zeugen vernehmen zu dürfen.

VORSITZENDER: Ja, gewiß.