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[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Dr. Lammers! Können Sie mich verstehen?

LAMMERS: Ja.

VORSITZENDER: Wollen Sie bitte versuchen, die Fragen erst dann zu beantworten, wenn sie Ihnen gestellt worden sind, und nicht in die Fragen hineinsprechen. Versuchen Sie doch einen Augenblick zu warten, bis die Frage gestellt worden ist, denn für die Dolmetscher und die Stenographen ist es sehr schwer festzuhalten und zu verdolmetschen, was Sie sagen.

MAJOR ELWYN JONES: Ich möchte nunmehr zu Ihren Beziehungen zu Seyß-Inquart übergehen. Sie haben von ihm Berichte über die Verwaltung in den Niederlanden erhalten, nicht wahr?

LAMMERS: Es kam so, alle Vierteljahre kam ein Generalbericht, der dann an den Führer weitergeleitet wurde. Es kamen auch einzelne Berichte.

MAJOR ELWYN JONES: Und in den Niederlanden, wie überall, war der Zweck der deutschen Verwaltung, wie Sie ja wissen, das Gebiet zum deutschen Vorteil auszupressen und auszubeuten, nicht wahr?

LAMMERS: Der Zweck war natürlich, die besetzten Gebiete für unsere Kriegszwecke nutzbar zu machen. Von Ausbeutungsbefehlen ist mir nichts bekannt.

MAJOR ELWYN JONES: Den Lebensstandard zu senken, sie an den Rand des Verhungerns zu bringen, das war eines der Ergebnisse der Politik in den Niederlanden. Das wissen Sie doch, nicht wahr?

LAMMERS: Ich glaube nicht, daß man soweit gegangen ist, denn ich habe selbst in Holland Beziehungen und habe auch Verwandte in Holland gehabt, und weiß, daß man in Holland viel besser gelebt hat als wir in Deutschland.

MAJOR ELWYN JONES: Dann möchte ich Sie auf Dokument 997-PS verweisen, das bereits als Beweisstück RF-122 eingereicht worden ist. Es ist ein Brief von Ihnen an den Angeklagten Rosenberg, dem ein Bericht, den Ihnen Stabsleiter Schickedanz für den Führer übermittelt hatte, zusammen mit einem Bericht vom Reichskommissar Dr. Seyß-Inquart über die Zeitspanne vom 29. Mai bis 19. Juni 1940, beigefügt ist. Auf Seite 9 Ihres Textes, Seite 5 des englischen Textes, Dokument 997-PS, finden Sie den ersten Bericht über die Umrisse der deutschen Wirtschaftspolitik in den Niederlanden. Dieser Absatz ist in Ihrer Abschrift angestrichen, daß Sie also keine Schwierigkeiten haben werden, ihn zu finden. In dem Bericht heißt es, hier handle es sich darum, den Verbrauch der Bevölkerung herabzusetzen...

LAMMERS: Daß der Verbrauch der Bevölkerung herabzusetzen sei, das ist ja im Kriege selbstverständlich. Es ist auch davon nicht die Rede, Vorräte für das Reich zu gewinnen.

MAJOR ELWYN JONES: Einen Augenblick, bitte, ich werde Ihnen den Teil vorlesen:

»Es war klar, daß mit der Besetzung der Niederlande eine große Anzahl von wirtschaftlichen, aber auch polizeilichen Maßnahmen getroffen werden mußte, deren erstere den Zweck hatten, den Verbrauch der Bevölkerung herabzusetzen, um einerseits Vorräte für das Reich zu gewinnen, andererseits auch eine gleichmäßige Verteilung der verbliebenen Vorräte sicherzustellen.«

Das ist eine kurzgefaßte Darstellung der Wirtschaftspolitik, die Seyß-Inquart in Hinsicht auf das holländische Volk verfolgte, nicht wahr?

LAMMERS: Ja, das ist auch eine ganz vernünftige Politik, man mußte ja doch die Vorräte herabsetzen, um sie gleichmäßig zu verteilen und um für das Reich etwas zu gewinnen, und außerdem, mein Bericht ist es ja nicht, sondern der Bericht von Herrn Schickedanz, und ob er zutrifft, weiß ich auch nicht.

MAJOR ELWYN JONES: Aber der Zweck der Herabsetzung des Verbrauches der Bevölkerung war doch zugunsten des Reiches; das Gebiet der Niederlande sollte beraubt werden, damit das Reich dadurch Vorteile haben sollte, das war doch die ganze Politik, nicht wahr?

LAMMERS: Das steht keinesfalls drinnen, sondern hier steht, daß erstens für das Reich Vorräte gewonnen werden sollten und zweitens andererseits auch eine gleichmäßige Verteilung der verschiedenen Vorräte, nämlich unter den Holländern. Von einer Ausbeutungspolitik steht hier nicht ein Wort.

MAJOR ELWYN JONES: Hoher Gerichtshof! Das Dokument liegt in der Originalfassung vor.

Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit jetzt auf den Angeklagten Sauckel. Zeuge, Sie waren sehr gut über Sauckels ungeheures Programm zur Versklavung der von den Nazis besiegten Völker unterrichtet, nicht wahr?

LAMMERS: Ich habe das Programm Sauckels wohl in der Hand gehabt und auch seine Ausführungsbestimmungen dazu. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, daß das ein Sklavenprogramm ist, sondern Sauckel war in seinen Ansichten immer sehr gut und sehr gemäßigt und hat sich in erster Linie Mühe gegeben, durch freiwillige Anwerbungen die Kontingente an Arbeitskräften aus dem Ausland aufzubringen, die nötig waren.

MAJOR ELWYN JONES: Wollen Sie hier behaupten, daß Sie glaubten, daß die Millionen von Fremdarbeitern, die Sauckel in das Reich schleppte, freiwillig gekommen sind?

LAMMERS: Die sind nicht alle freiwillig gekommen, zum Beispiel aus Frankreich sind sie gekommen auf Grund eines von der Französischen Regierung erlassenen Arbeitspflichtgesetzes; das ist nicht freiwillig gewesen, aber auf Grund einer Anordnung der Französischen Regierung.

MAJOR ELWYN JONES: Ich möchte, daß Sie sich nun einen der ersten Berichte, die Sie von Sauckel über sein Arbeitsprogramm bekommen haben, ansehen. Es ist Dokument 1296-PS, GB-325. Das beginnt mit dem Brief vom 29. Juli 1942 von Sauckel an Sie:

»Sehr verehrter Herr Reichsminister!

Anliegend gestatte ich mir, Ihnen die Abschrift eines Berichts an den Führer und den Herrn Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches zur Kenntnis zu übersenden. Heil Hitler! Ihr sehr ergebener Fritz Sauckel.«

LAMMERS: Ja, der Bericht wird bei mir eingegangen sein.

MAJOR ELWYN JONES: Ja, und Sie werden ihn vermutlich geprüft haben, nicht wahr?

LAMMERS: Ja, jetzt nicht, ich habe ihn zur Kenntnisnahme vorgelegt erhalten.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sie haben ihn damals durchgelesen?

LAMMERS: Das nehme ich an, daß ich ihn gelesen habe, daß ich ihn überflogen habe, denn ein weiteres Interesse hatte er für mich nicht.

MAJOR ELWYN JONES: Sie können nun auf der ersten Seite dieses Berichts sehen, daß zum Beispiel da steht, daß in der Zeit vom April bis Juli 1942, das war die erste Amtszeit Sauckels als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, daß er 1639 794 ausländische Arbeitskräfte herangeschafft hat, von denen 221009 sowjetrussische Kriegsgefangene waren. Das haben Sie doch gesehen, nicht wahr?

LAMMERS: Das habe ich wahrscheinlich gelesen. Ich hatte ja keinen Anlaß gehabt, das zu beanstanden. Herr Sauckel hat ja mir nicht unterstanden, sondern Herr Sauckel unterstand an sich dem Vierjahresplan, wie hier die Überschrift zeigt, praktisch aber unterstand er dem Führer unmittelbar. Er hat dem Führer unmittelbar die Berichte geschickt, und dieser Bericht ist nur deshalb nicht weitergegeben worden an den Führer von mir aus, weil ich wußte, daß der gleiche Bericht über den Reichsleiter Bormann an den Führer gelangt ist, sonst hätte ich den Bericht dem Führer vorgelegt. Sonst hatte ich mit der Sache überhaupt nichts zu tun.

MAJOR ELWYN JONES: Aber Sie wußten doch ganz genau, daß es völlig falsch war, Soldaten, die im Kampf gefangengenommen worden waren, zur Arbeit gegen ihr eigenes Land zu zwingen?

LAMMERS: Das mußte Herr Sauckel abmachen mit den Stellen, mit denen er zu tun hatte; über diese Frage habe ich mir nicht den Kopf zerbrochen. Das war eine Sache, die Sauckel mit den zuständigen Stellen der Wehrmacht, eventuell aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten mit dem Auswärtigen Amt und so weiter arrangierte. Ich sehe im übrigen hier auch gar nichts von Kriegsgefangenen.

MAJOR ELWYN JONES: Ich möchte nicht behaupten, daß Sie...

LAMMERS: Ich habe noch nichts von Kriegsgefangenen gelesen.

MAJOR ELWYN JONES: Sehen Sie sich die erste Seite des Berichts an. Da liegt kein Geheimnis vor. Sie können deutsch sehr gut lesen.

LAMMERS: Ja, ich kann aber seitenlange Berichte nicht auf einmal in einer Minute lesen.

MAJOR ELWYN JONES: Sehen Sie sich die erste Seite des Berichts an.

LAMMERS: Ja, ich lese es jetzt hier.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sie wußten schon zu Anfang des Verhörs über diese Frage. Einen Augenblick bitte! Wollen Sie bitte warten, wenn ich spreche, bis ich fertig bin, bevor Sie mich unterbrechen, sonst kann keine prompte Übersetzung geliefert werden. Sie sehen doch aus diesem Bericht ganz klar, nicht wahr, daß in den allerersten vier Monaten von Sauckels Karriere als Sklavenhändler, er 221009 Sowjetkriegsgefangene für diese Arbeitsmaschine bekam?

LAMMERS: Das hat mich im einzelnen nicht interessiert. Ich habe keine Aufsichtsrechte über Sauckel gehabt. Der Bericht ist eingegangen, wie er das gemacht hatte. Ob er es machen durfte, mußte er verantworten im Benehmen mit anderen Stellen. Ich bin gar nicht in eine Prüfung dieser Frage eingetreten, weil ich den Bericht nur zur Kenntnisnahme bekommen habe.

MAJOR ELWYN JONES: Sie haben zur Entlastung Sauckels hier ausgesagt, daß er dagegen war, daß sich die SS auf dem Gebiet des Arbeitseinsatzes einschalten sollte. Das haben Sie doch gesagt?

LAMMERS: Nein, das habe ich nicht gesagt, ich habe nur gesagt, daß er nicht ausschließlich die SS haben wollte, sondern daß er zu einer Unterstützung die jeweils vorhandene Exekutive haben wollte; daß das natürlich in den Partisanengebieten überwiegend Polizei und SS sein mußte, ist ja klar.

MAJOR ELWYN JONES: Mit einfachen Worten, Sie wußten, daß Sauckel um weitere Unterstützung von der SS bat, um mehr Arbeiter aufzubringen, das war doch, was er wollte, nicht wahr?

LAMMERS: Ja, er konnte ja sonst in diesen Gegenden nicht arbeiten, wenn sie nicht befriedet waren.

MAJOR ELWYN JONES: Dann verweise ich Sie auf Dokument 1292-PS, Beweisstück US-225 und RF-68. Es ist der Bericht über eine Besprechung betreffend den Arbeitseinsatz im Jahr 1944, vom 4. Januar. Das Protokoll haben Sie selbst geschrieben und wenn man sich auf etwas verlassen kann, was Sie sagen, hier ist Ihr Bericht. Sie werden sehen, daß bei dieser Besprechung Hitler anwesend war, ferner Sauckel, Speer, Keitel, Milch und Himmler.

LAMMERS: Es ist da das neue Arbeitsprogramm für das Jahr 1944 festgestellt worden, wobei ich den Auftrag hatte, es den betreffenden Stellen bekanntzugeben. Ich habe an der Besprechung überhaupt nur deswegen teilgenommen, weil es sich um Maßnahmen handelte, die einer Reihe von Ressorts bekanntgegeben werden sollten, sonst hätte ich überhaupt nicht teilgenommen.

MAJOR ELWYN JONES: Und bei dieser Besprechung sagte Hitler, daß Sauckel mindestens noch vier Millionen Arbeiter für den Arbeitseinsatz beschaffen mußte, nicht wahr?

LAMMERS: Das mag sein, der Führer hat von Sauckel mehr verlangt, als dieser glaubte leisten zu können.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sauckel sagte, ob er das ausführen könnte, hinge im wesentlichen davon ab, welche deutschen Exekutivkräfte ihm zur Verfügung gestellt würden. Sein Unternehmen könne nicht ausgeführt werden mit örtlichen Exekutivkräften. Dann heißt es in Ihrem Protokoll weiter:

»Der Reichsführer-SS legte dar, daß die ihm zur Verfügung gestellten Exekutivkräfte außerordentlich gering seien, daß er – das heißt Himmler – aber versuchen werde, durch ihre Vermehrung und erhöhte Einspannung der Aktion Sauckel zum Ziele zu verhelfen. Für Luftschutzvorbereitungen in Wien stellte der Reichsführer-SS alsbald 2 500 Mann aus den Konzentrationslagern zur Verfügung.«

Mit anderen Worten geht aus dem Bericht hervor, daß Sauckel von der SS mehr Hilfe haben wollte, und daß Himmler sagte, daß er sein Bestes tun würde, ihm zu helfen. War das nicht so?

LAMMERS: Darüber besteht gar kein Zweifel. Aber Sauckel wollte nicht ausschließlich SS-Hilfe haben, er wollte jeweils in dem betreffenden Lande die Hilfe, die gerade nötig war, von der betreffenden Stelle, wie ich schon sagte, zum Beispiel von der Feldkommandantur.

MAJOR ELWYN JONES: Und ich habe noch ein letztes Dokument über Sauckel, das ich Ihnen als 3819-PS, Beweisstück GB-306, vorlege. Ein kleiner Teil davon wurde schon von Sir David Maxwell-Fyfe in das Protokoll verlesen. Dies ist nun ein Bericht von Sauckel an Hitler vom 17. März 1944. Ich nehme an, daß Sie eine Abschrift dieses Berichts gesehen haben?

LAMMERS: Ich weiß es nicht.

MAJOR ELWYN JONES: Sehen Sie es sich bitte an. Es ist nämlich sehr aufklärend für die Haltung Sauckels zu der Hilfe durch die SS und die deutsche Polizei.

LAMMERS: Ja, das ist vom Juli 1944. Ich habe hier eines vom 11. Juli 1944 bekommen.

VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Er sagt, er hat ein Dokument vom 11. Juli 1944. Das Dokument, von dem Sie sprachen, war vom 17. März 1944, nicht wahr?

MAJOR ELWYN JONES: Ja, Sie haben das Protokoll von der Konferenz, ist dem nicht ein Protokoll von Sauckel vom 17. März beigeheftet?

LAMMERS: Es ist ein Bericht vom 5. April 1944 angefügt.

MAJOR ELWYN JONES: Dann werden wir hier nicht fortfahren, Euer Lordschaft.

Wollen Sie sich bitte das Dokument vom 12. Juli ansehen, das genügt im Moment für unsere Zwecke. Sie werden sich erinnern, daß es Ihr eigener Bericht ist über die Konferenz vom 12. Juli 1944 über die verstärkte Heranziehung ausländischer Arbeitskräfte, und Sie haben diese Konferenz eröffnet, Herr Zeuge, nicht wahr?

LAMMERS: Ich war dafür immer der neutrale Boden. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gab, so habe ich mich als den Makler angeboten...

MAJOR ELWYN JONES: Worin waren Sie denn neutral. Zeuge?

LAMMERS: Ich hatte kein Amt unter mir. Die anderen Abteilungen hatten ihre eigenen Ressortinteressen.

MAJOR ELWYN JONES: Sie waren kein ehrlicher Makler zwischen Himmler und Sauckel, nicht wahr?

LAMMERS: Ich habe wiederholt den Versuch machen müssen, den Ausgleich zwischen verschiedenen Leuten herbeizuführen, und dazu hat auch unter Umständen Sauckel oder Himmler gehört, wenn sie Streitigkeiten hatten, und da brauche ich mich wohl gar nicht zu genieren, daß ich in dem Falle der ehrliche Makler gewesen bin. Ich wollte eine Einigung der beiden herbeigeführt haben, so daß es nicht nötig war, mit solchen Meinungsverschiedenheiten den Führer zu befassen.

MAJOR ELWYN JONES: Nun sehen Sie sich einmal an, wie Sie die Konferenz eröffnet haben. Sie sagen dort, es ist der zweite Satz unter Ihrem Namen:

»Er grenzte das Thema der Erörterungen dahin ab, daß an sich alle Möglichkeiten zu prüfen seien, wie das vorhandene Defizit an ausländischen Arbeitskräften gedeckt werden könnte.«

Und im nächsten Satz heißt es:

»Im Vordergrunde werde aber die Klärung der Frage stehen müssen, ob und in welcher Form ein größerer Zwang zur Arbeitsaufnahme in Deutschland ausgeübt werden könnte.«

Das wirksame Wort ist »Zwang«, wie Sie wissen.

LAMMERS: Ja, da ist an Frauenarbeit gedacht worden und an die Herabsetzung der Altersgrenze bei Jugendlichen, offenbar.

MAJOR ELWYN JONES: Dann wollen wir zum nächsten Satz Ihrer Aussage übergehen:

»Hierzu sei zu prüfen, wie die Exekutive, über deren Unzulänglichkeit der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz lebhaft Klage führe, verstärkt werden könne, einmal durch eine Einwirkung auf die ausländischen Regierungen und zum anderen durch einen Ausbau der eigenen Exekutive, sei es durch eine stärkere Einschaltung der Wehrmacht, der Polizei oder sonstiger deutscher Stellen.«

Sehen Sie, so eröffneten Sie die Konferenz.

LAMMERS: Das ist durchaus richtig, das waren die Probleme, die zu erörtern waren.

MAJOR ELWYN JONES: Um mehr Zwangsarbeiter heranzuschaffen und herauszufinden, durch welchen Polizeiterror und durch welchen Druck Ribbentrops das Resultat herbeigeführt werden könnte? Das war der Zweck Ihrer Konferenz, nicht wahr?

LAMMERS: Nein, das war er nicht, wie man Leute terrorisiert, sondern wie man behördliche Anordnungen mit der nötigen dahinterstehenden Exekutivmacht durchführt. Darin ist doch keine Terrormaßnahme zu erblicken, wenn man sagt, es muß hier etwas geschehen. Ich kann Ihnen zum Beispiel einen Fall von Frankreich schildern. In Frankreich sind die von Sauckel angeworbenen Arbeiter auf Grund des französischen Arbeitsdienstpflichtgesetzes von französischen Exekutivorganen auf den Bahnhof gebracht worden zur Abfahrt. Es war alles in Ordnung...

MAJOR ELWYN JONES: Wollen Sie bitte meine Frage beantworten, wollen Sie? Sie gehen auf ein anderes Thema über.

LAMMERS: Terrormaßnahmen habe ich nicht vorgeschlagen. Bei jeder staatlichen Macht muß ein Zwang stehen und wenn man von Zwang spricht, ist das noch lange nicht Terrorisierung und noch lange nicht ein Vergehen oder Verbrechen.

MAJOR ELWYN JONES: Ich verweise nun auf den Beitrag des Generals Warlimont zu dieser Konferenz, wo er erklärte:

»Die zur Bandenbekämpfung eingesetzten Truppen übernehmen zusätzlich die Aufgabe der Gewinnung von Arbeitskräften in den Bandengebieten. Jeder, der nicht einwandfrei den Zweck seines Aufenthaltes in diesen Gebieten nachweisen kann, wird zwangsweise erfaßt.«

Und Sie sagten dann:

»Auf weitere Anfrage von Reichsminister Dr. Lammers«, auf Seite 10 des englischen Textes, »ob nicht beim Zurückgehen der Truppe die einsatzfähige Bevölkerung mitgenommen werden könne, erklärte Oberst Saas (bevollmächtigter General in Italien), Generalfeldmarschall Kesselring habe bereits angeordnet, daß die Bevölkerung in 30 Kilometer Tiefe hinter dem Frontgebiet gefangen würde.«

Der Nachdruck wurde bei dieser Konferenz auf die Anwendung von Gewalt gelegt, nicht wahr, und auf die Zusammenarbeit der Exekutivkräfte des Staates, um die erforderlichen Zwangsarbeiter für das Reich zu stellen?

LAMMERS: Ein gewisser Zwang sollte schon angewendet werden. Darüber besteht gar kein Zweifel.

MAJOR ELWYN JONES: Es bleiben mir nur noch zwei Fragen, Euer Lordschaft. Ich glaube, es ist meine Pflicht, sie dem Zeugen vorzulegen.

Zur Frage der Massenmorde an den Juden sagten Sie vor der Verhandlungspause, daß Sie selbst 200000 Juden das Leben gerettet hätten. Erinnern Sie sich, daß Sie das vor dem Gerichtshof gesagt haben?

LAMMERS: Jawohl.

MAJOR ELWYN JONES: Sie meinen, daß Sie sie vor der Vernichtung gerettet haben, nicht wahr?

LAMMERS: Nein. Ich habe sie lediglich gerettet vor der Evakuierung, vor nichts anderem. Nachträglich ist mir jetzt natürlich bewußt geworden, daß ich sie in der Tat vor der Tötung gerettet habe. Sie haben...

MAJOR ELWYN JONES: Sie wissen, daß Sie ausgesagt haben, einen Augenblick, Sie haben vor dem Gerichtshof ausgesagt, daß eine Konferenz Anfang 1943 stattgefunden hätte, die sich mit jüdischen Fragen beschäftigte, zu der Sie vom Reichssicherheitshauptamt aufgefordert worden waren, einen Vertreter zu entsenden. Erinnern Sie sich, das dem Gerichtshof gesagt zu haben?

LAMMERS: Ja, da ist die Sache erörtert worden. Es war eine Referentenbesprechung.

MAJOR ELWYN JONES: Das war die berühmte Konferenz, bei der Herr Eichmann den Vorsitz führte. Wissen Sie noch?

LAMMERS: Das weiß ich nicht, denn ich bin selbst ja nicht dabeigewesen. Ich habe nur einen Beamten geschickt.

MAJOR ELWYN JONES: Die Einladung zur Teilnahme an der Konferenz kam von Kaltenbrunner, nicht wahr?

LAMMERS: Die Einladung ist vom RSHA gekommen.

MAJOR ELWYN JONES: Nicht von Kaltenbrunner persönlich?

LAMMERS: Das weiß ich nicht.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sie haben einen Vertreter zu der Konferenz geschickt, nicht wahr?

LAMMERS: Ein Vertreter von mir mußte hingehen, und er hatte die ausdrückliche Weisung, sich lediglich als Horchposten zu verhalten und keinerlei Stellung zu nehmen, da ich mir einen Vortrag beim Führer vorbehalten habe.

MAJOR ELWYN JONES: Hatte Ihr Vertreter von Ihnen die Anweisung, keine Stellung zu nehmen; wollen Sie das dem Gericht sagen?

LAMMERS: Ja, er hatte den ausdrücklichen Befehl, das wird mein Staatssekretär, der ihn instruiert hat, bestätigen, keinerlei Stellung zu nehmen. Das konnte er sowieso nicht, Beschlüsse sind ja nicht gefaßt worden. Aber er sollte sich auch nicht persönlich äußern, weil ich die Absicht hatte, über diese Frage, die damals bezeichnet war mit dem Motto: »Endlösung der Judenfrage«, dem Führer vorzutragen. Deshalb habe ich bewußt die Weisung gegeben: Keinerlei Stellungnahme!

MAJOR ELWYN JONES: Sie haben Gottfried Bohle als Ihren Vertreter zu dieser Konferenz geschickt, nicht wahr?

LAMMERS: Ich habe ihn nicht geschickt, sondern mein Staatssekretär hat ihn geschickt und er ist gar nicht mal der zuständige Herr gewesen, sondern er ist zufälligerweise...

MAJOR ELWYN JONES: Beantworten Sie kurz meine Frage, bitte. Gottfried Bohle hat Ihnen Bericht erstattet, nicht wahr?

LAMMERS: Ich habe eine kurze schriftliche Notiz bekommen. Einen mündlichen Bericht nicht.

MAJOR ELWYN JONES: Und ging aus diesem Bericht hervor, daß Eichmann die Vernichtung plante?

LAMMERS: Nein, davon stand nichts darin, davon war uns ja auch gar nichts bekannt. Ich kann mich wenigstens darauf nicht besinnen, daß irgend etwas daringestanden hat, was mir Veranlassung gegeben hätte, sofort irgendwie einzugreifen.

MAJOR ELWYN JONES: Gestern haben Sie dem Gerichtshof gesagt, daß Konzentrationslager in dem Reichshaushaltplan nicht eingeschlossen waren. Wissen Sie das noch?

LAMMERS: Daß was eingeschlossen ist?

MAJOR ELWYN JONES: Daß Konzentrationslager in dem Reichshaushaltplan nicht eingeschlossen gewesen waren?

LAMMERS: Ja, mir ist es nicht bekannt. Ich habe nichts darüber gefunden oder gelesen.

MAJOR ELWYN JONES: Gestern haben Sie vor dem Gerichtshof ausgesagt, daß in dem Reichshaushaltplan nichts über Konzentrationslager erwähnt gewesen sei.

LAMMERS: Ich habe nichts darüber gefunden und nichts darüber gelesen. Mir ist nichts bekannt. Ich habe mich überhaupt für solche Sachen wenig interessiert.

MAJOR ELWYN JONES: Sie sagen also jetzt, daß Sie nicht wissen, ob Konzentrationslager im Reichshaushaltplan erwähnt waren oder nicht?

LAMMERS: Ich kann das nicht ausdrücklich bestätigen. Ich kann mich nicht erinnern, daß die Konzentrationslager ausdrücklich, im Etat genannt gewesen sind.

MAJOR ELWYN JONES: Überrascht Sie es, zu hören, daß im Etat für das Innenministerium für das Budget der Waffen-SS und der Konzentrationslager für das Jahr 1939 die Summe mit 104.000.000 und 21.000.000 RM. als Ausgaben für diese Zwecke angesetzt war? Wußten Sie das?

LAMMERS: Ich habe den Etat des Innenministers ja doch nicht auf alle Summen studiert, ich habe überhaupt keine Etats gelesen, ich habe mich nur für meine eigenen Etats in der Reichskanzlei interessiert. Fremde Etats habe ich nicht gelesen, hatte auch gar keinen Anlaß dazu.

MAJOR ELWYN JONES: Wußten Sie, daß es über 300 Konzentrationslager im Nazi-Deutschland gab?

LAMMERS: Nein, das ist mir nicht bekannt.

MAJOR ELWYN JONES: Von wievielen wußten Sie, als Chef der Reichskanzlei?

LAMMERS: Ich habe nur von einigen wenigen Bescheid gewußt.

MAJOR. ELWYN JONES: Nur von einigen?

LAMMERS: Höchstens von drei.

MAJOR ELWYN JONES: Sie sind feierlich vereidigt worden...

LAMMERS: Ich wußte aber, daß noch andere bestehen.

MAJOR ELWYN JONES: Wollen Sie feierlich, unter Eid, vor diesem Gerichtshof sagen, daß Sie, der Sie im Mittelpunkt des Nazi-Regimes standen, von nur drei Konzentrationslagern gewußt haben?

LAMMERS: Ja, das will ich behaupten. Ich habe nicht im Mittelpunkt des Nazi-Regimes gestanden, ich war ja der oberste Verwaltungsbeamte, der für den Führer Verwaltungsarbeit geleistet hat. Ich habe mich um Konzentrationslager nicht gekümmert. Ich wußte von einigen Konzentrationslagern, namentlich von zwei oder drei, und es war mir klar, daß noch einige bestehen mußten. Mehr kann ich unter Eid nicht sagen.

MAJOR ELWYN JONES: Ich behaupte, daß Sie ganz genau von diesem Terrorregime gewußt haben, aber ihm dennoch bis zum letzten gedient haben. Stimmt das nicht?

LAMMERS: Welches Terrorregime? Das Konzentrationslagersystem hat bestanden, das wußte ja jeder Mensch.

MAJOR ELWYN JONES: Aber das hat Ihr Gewissen nicht beunruhigt, nicht wahr, nehme ich an?

LAMMERS: Daß Konzentrationslager bestanden?

Ich habe dem Führer meine Vorschläge über Konzentrationslager unterbreitet, er hat mich aus der ganzen Frage bereits im Jahre 1934 ausgeschaltet, nachdem ich ihm für Konzentrationslager Vorschläge gemacht hatte, und hat die Sachen dem Himmler übertragen, und ich habe alle Beschwerden von Konzentrationslagern dorthin abgeben müssen. Ich habe mit Konzentrationslagern aber auch nicht das geringste zu tun gehabt, außer wenn Beschwerden an mich herankamen, die ich als Beschwerden erachtet habe, die an den Führer gerichtet sind, und die ich, soweit es Irgend möglich war, verfolgt habe; zu dem auch zu einem Teil Abhilfe geschaffen worden ist.

MAJOR ELWYN JONES: Natürlich, Sie waren SS-Obergruppenführer. Vielleicht haben Sie den Terror nicht erkannt, wenn Sie von ihm gehört oder ihn gesehen haben?

LAMMERS: Ich war ein SS-Obergruppenführer in einem Ehrenrang, genau, wie ich das vorhin von Seyß-Inquart schon gesagt habe. Ich habe in der SS keinen Dienst getan, habe keine Kommandogewalt gehabt, keine Amtsgewalt gehabt und nichts.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sie haben beträchtlich profitiert, Sie und Ihre Nazi-Kollegen, von diesem Regime, nicht wahr? Sie, der Sie die Kontrolle hatten über die Fonds der Reichskanzlei, können uns vielleicht in dieser Frage helfen?

LAMMERS: Was soll ich gehabt haben, beträchtliche was?

MAJOR ELWYN JONES: Fonds, Gelder, Reichsmarkbeträge.

LAMMERS: Ja, ich habe Einnahmen gehabt, selbstverständlich.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sie waren verantwortlich für die Leitung...

LAMMERS: Aber nicht als SS-Führer.

MAJOR ELWYN JONES: Als Chef der Reichskanzlei waren Sie dafür verantwortlich, daß die größten Nazi-Fonds unter Ihnen verteilt wurden, nicht wahr?

LAMMERS: Ich hatte die Gelder des Führers verwaltet und nach Weisung des Führers habe ich aus den Fonds die erforderlichen Zahlungen geleistet. Ich habe keine Gelder verteilen können nach Belieben.

MAJOR ELWYN JONES: Sie, als Chef der Reichskanzlei, haben doch Dr. Ley eine Million Mark ausgezahlt, nicht wahr?

LAMMERS: Ja, das war eine Dotation, die der Führer Dr. Ley auf ausdrückliche Anordnung bewilligt hat. Das war keine Verteilung von mir aus.

MAJOR ELWYN JONES: Und Ribbentrop hat auch eine Million bekommen, nicht wahr?

LAMMERS: Er hat eine Million bekommen in zwei Teilen, einmal eine halbe und später wieder eine halbe.

MAJOR ELWYN JONES: Und Keitel war ein weiterer Millionär, nicht wahr? Er hat auch eine Million bekommen?

LAMMERS: Er hat eine Dotation und ein Gut bekommen, da der Führer das Dotationswesen, wie es schon unter den alten preußischen Königen war, wieder aufgenommen hatte.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sie selber haben 600.000 Mark bekommen?

LAMMERS: Ich habe bei meinem 65. Geburtstag 600.000 Mark bekommen und die Begründung für die Summe war die, daß ich bei den früheren Stellen nie etwas bekommen habe, weil ich mich ja selbst nie gemeldet habe, weil ich zweimal ausgebombt war und weil ich keinerlei eigenen Besitz hatte, kein eigenes Haus und nichts sonst. Der Führer wünschte, ich sollte mir ein kleines Haus beilegen.

MAJOR ELWYN JONES: Ich habe weiter keine Fragen.

Wenn Euer Lordschaft gestatten, möchte ich die Beweisstücknummer der Dokumente klarstellen, die ich eingereicht habe: 3863-PS ist GB-320; 2220-PS ist US-175; 686-PS ist US-305; 865-PS ist US-143; 032-PS ist GB-321; 871-PS ist GB-322; D-753 ist GB-323; 3601-PS ist GB-324; 997-PS ist RF-122; 1296-PS ist GB-325; 1292-PS ist US-225 und RF-68; 3819-PS war GB-306.

VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Haben Sie das Budget vorgelegt, das die Zahlen zeigt, die Sie uns genannt haben?

MAJOR ELWYN JONES: Es ist auf Seite 1394 des Budgets von 1939. Für das Protokoll erhält es die Nummer GB-326 (3873-PS).

VORSITZENDER: Danke.

MAJOR ELWYN JONES: Die Anklagebehörde wird einen Auszug herstellen lassen aus diesem großen Band, Euer Lordschaft, um daraus ein Dokument für die Zwecke des Gerichts zu machen.

VORSITZENDER: Sehr gut!

Oberst Pokrowsky! Der Gerichtshof war der Ansicht, daß nur ein Kreuzverhör der Zeugen, die nicht Angeklagte sind, stattfinden würde.

OBERST POKROWSKY: Die Sowjet-Delegation möchte den Zeugen Lammers verhören. Es wurde vorgeschlagen, die Vernehmung in zwei Teile zu teilen. Ein Teil der Fragen sollte durch die Britische Delegation und der andere durch die Sowjet-Delegation gestellt werden.

MAJOR ELWYN JONES: Euer Lordschaft!...

VORSITZENDER: War dies der eine Fall, den Sie erwähnten?

MAJOR ELWYN JONES: Dies ist der Ausnahmefall, Euer Lordschaft, und das Übereinkommen wurde gemacht, bevor die neue Verfügung über das Kreuzverhör bekanntgegeben wurde. Mein Kollege Oberst Pokrowsky und ich wollten uns in das Kreuzverhör teilen. Es sind nur einige Fragen, die Oberst Pokrowsky, wie er sagte, stellen möchte, und die Anklagebehörde war damit einverstanden.

VORSITZENDER: Sehr gut.

OBERST POKROWSKY: Am 6. November 1945 sind Sie von einem Vertreter der Sowjetanklagebehörde verhört worden. Erinnern Sie sich an dieses Verhör?

LAMMERS: Ja, ich kann mich an ein Verhör von einem Vertreter der Sowjetanklagebehörde erinnern.

OBERST POKROWSKY: Haben Sie ausgesagt, daß Hitler...

LAMMERS: Ja, ich habe ausgesagt.

OBERST POKROWSKY: Sie wissen doch noch gar nicht, worüber ich sprechen werde! Haben Sie doch nicht solche Eile. Sie haben ausgesagt, daß Hitler Sie beauftragte, Rosenberg behilflich zu sein. Erinnern Sie sich daran?

LAMMERS: Ja, Rosenberg sollte in den Ostfragen die politische Bearbeitung übernehmen.

OBERST POKROWSKY: Worin bestand Ihre Hilfe an Rosenberg?

LAMMERS: Zunächst lediglich darin, daß ich mit ihm zusammenkam und er die Pläne erörterte, die er über eine etwa einzurichtende Verwaltung haben würde; denn der Führer hatte ihm auf getragen, er solle sich auch mit der Frage befassen, wie im Falle einer kriegerischen Verwicklung mit Rußland das etwa zu besetzende Gebiet zu verwalten sei. Dafür hat Herr Rosenberg...

OBERST POKROWSKY: Warten Sie, Zeuge. Ich frage Sie nicht, womit der Führer Rosenberg beauftragte. Ich frage Sie, womit Sie vom Führer beauftragt wurden. Sie sagen, daß Sie Rosenberg behilflich sein sollten. Worin bestand Ihre Hilfe?

Bitte, warten Sie. Haben Sie teilgenommen... einen Moment, bitte hören Sie meiner Frage zu.

Haben Sie an der Ausarbeitung eines Planes für die Wirtschaftsorganisation der Ostgebiete teilgenommen?

Verstehen Sie mich?

LAMMERS: An der Ausarbeitung der Organisation der Wirtschaft habe ich nicht teilgenommen.

OBERST POKROWSKY: Ich möchte, daß Sie sich das Dokument 1056-PS ansehen. Erinnern Sie sich an dieses Dokument?

LAMMERS: Das muß ich mir erst ansehen.

OBERST POKROWSKY: Jawohl, deshalb wird es Ihnen auch gegeben.

LAMMERS: Mir kommt das Dokument unbekannt vor, ich glaube auch nicht, daß es von mir gefertigt worden ist, sondern das ist offenbar ein Plan, den Herr Rosenberg gemacht hat.

OBERST POKROWSKY: Sie behaupten also, daß Sie von diesem Dokument nichts wissen?

LAMMERS: Es ist möglich, daß Herr Rosenberg mir eine solche Ausarbeitung einmal übergeben hat. Aber ich kann jetzt nicht feststellen, ob hier 30 Seiten Ausarbeitung – ob ich die je in der Hand gehabt habe oder nicht. Das weiß ich nicht.

OBERST POKROWSKY: Gestern haben Sie dem Gerichtshof ausführliche Erklärungen über die Frage der wirtschaftlichen Verwaltung der Ostgebiete gegeben. Wie konnten Sie wahrhafte Aussagen machen, wenn Ihnen dieses ›grundlegende‹ Dokument nicht bekannt war, denn gerade durch dieses Dokument wurde der Aufbau der Verwaltung in den Gebieten, die Rosenberg unterstanden, festgelegt?

Haben Sie mich verstanden?

LAMMERS: Ich kann nicht beurteilen, was in diesem Dokument steht; ich kann ein Dokument von 30 Seiten hier im Augenblick nicht beurteilen. Dann bitte ich, mir das Dokument zu überlassen, damit ich es erst völlig durchlesen kann; ich glaube nicht, daß ich dieses Dokument in der Hand gehabt habe. Die Organisation im Osten hat ja Herr Rosenberg gemacht. Ich habe ja nur mitgewirkt bei einem Erlaß, einem Rahmenerlaß, in dem ihm, Rosenberg, die Befugnisse für den Osten übertragen worden sind. Die Einzelheiten haben mich hier überhaupt nicht interessiert.

OBERST POKROWSKY: Sollte Ihr Gedächtnis bezüglich dieses Dokuments so stark geschwächt sein, so würde ich Sie bitten, sich ein anderes Dokument anzusehen, das kürzer ist als 30 Seiten. Es wird Ihnen jetzt ein Dokument, das von Ihnen unterschrieben ist, vorgelegt. Es behandelt die Frage der sowjetischen Kriegsgefangenen. Es ist das Dokument USSR-361.

In diesem Schriftstück ist eine Stelle angestrichen, wo es heißt, daß sowjetische Kriegsgefangene, von der allgemeinen Regel abweichend, dem Minister für die Ostgebiete unterstellt sind. Haben Sie diese Stelle gefunden? Ich frage Sie, Zeuge Lammers...

LAMMERS: Nein, ich habe die Stelle nicht.

OBERST POKROWSKY: Es ist auf der zweiten Seite.

LAMMERS: Der Anlage?

OBERST POKROWSKY: Jawohl, in der Anlage. Für Ihre Bequemlichkeit ist die Stelle unterstrichen.

LAMMERS: Hier nicht, was mir vorliegt, ist nicht angezeichnet.

VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky! Das Dokument, das ich habe, wenn es dasselbe ist, 073-PS, ist in Absätze unterteilt. Können Sie den Zeugen nicht auf den Absatz verweisen?

OBERST POKROWSKY: Einen Augenblick bitte. In dem Auszug, der mir vorliegt, sind leider die Absätze nicht angemerkt.

Dem Zeugen wird gleich die Stelle, um die es sich handelt, gezeigt werden. Diese Stelle ist auf seinem Dokument angezeichnet. Er sieht es einfach nicht.

Haben Sie es jetzt gefunden?

LAMMERS: Ja, jetzt habe ich es.

OBERST POKROWSKY: Und haben Sie sich davon überzeugt, laß es mit Bleistift angezeichnet ist?

LAMMERS: Ja, das Auswärtige Amt...

OBERST POKROWSKY: Ich frage Sie nicht danach Mich interessiert eine andere Stelle, in der es heißt:

»Ausgenommen von dieser Regelung sind die Sowjetgefangenen...«

Haben Sie es gefunden?

LAMMERS: Ja.

OBERST POKROWSKY:

»Ausgenommen von dieser Regelung sind die Sowjetgefangenen, die dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete unterstellt wurden, weil für Sie die Genfer Konvention nicht...«

Haben Sie diese Stelle gefunden?

LAMMERS: Ja, ich habe sie.

OBERST POKROWSKY: Haben Sie dieses Dokument unterschrieben?

LAMMERS: Das Dokument habe ich nicht unterschrieben, denn das ist eine Ausfertigung des Auswärtigen Amtes. Ich habe lediglich einen Brief unterschrieben, mit dem ich diese Aufzeichnung des Auswärtigen Amtes dem Minister Rosenberg übersende und ihm davon Kenntnis gebe.

OBERST POKROWSKY: Also mit einem Begleitschreiben. Sie sandten Ihren Brief...

LAMMERS: In diesem Begleitschreiben sage ich, daß ich die Aufzeichnungen des Auswärtigen Amtes anliegend übermittle. Das Auswärtige Amt nimmt Stellung zu dem Schreiben und so weiter, ich darf Ihnen hiervon Kenntnis geben. Ich war also lediglich die vermittelnde und weitergebende Stelle. Die Aufzeichnungen selber habe ich nicht gemacht und auch nicht unterschrieben.

OBERST POKROWSKY: Dann verstehe ich Sie so, daß Sie die Echtheit dieses Dokuments, welches seinerzeit durch Ihre Hände gegangen ist, bestätigt haben?

LAMMERS: Ja, das weiß ich nicht, ich kann nur bestätigen...

OBERST POKROWSKY: Wieso können Sie das nicht sagen? Sie haben doch selbst gesagt, daß Sie das Dokument weitergeleitet haben an jemand anderen. Sandten Sie es an eine Adresse weiter?

LAMMERS: Ich habe das Dokument unterschrieben weitergegeben.

Das Anschreiben habe ich unterschrieben, durch das ich Herrn Rosenberg von der Stellungnahme des Auswärtigen Amtes Kenntnis gegeben habe. Ob die Anlage echt ist oder nicht, weiß ich nicht.

OBERST POKROWSKY: Diese Antwort genügt mir vollkommen.

Am 8. April haben Sie hier vor dem Gerichtshof gesagt, daß Hitler die Lösung der Judenfrage Göring und Heydrich und später dem Nachfolger von Heydrich, Kaltenbrunner, übertragen hat. Ich möchte Sie nun fragen, worin die Teilnahme Görings, Heydrichs und Kaltenbrunners an der Lösung der jüdischen Frage bestand?

LAMMERS: Mir ist nur bekanntgeworden, daß ein Befehl des Führers weitergegeben worden Ist von Reichsmarschall Göring an den damaligen Chef des RSHA, Herrn Heydrich. Das ist meines Erachtens dann übergegangen in die Zuständigkeit von Herrn Kaltenbrunner. Dieser Auftrag wurde bezeichnet mit »Endlösung der Judenfrage«, wobei niemand wußte, um was es sich handelte, was man darunter versteht, und ich habe mir Mühe gegeben, in der nachfolgenden Zeit bei verschiedenen Gelegenheiten aufzuklären, was wirklich darunter zu verstehen wäre unter der Bezeichnung »Endlösung«, was geschehen soll. Ich habe gestern versucht, hier diese Frage auseinanderzusetzen, ich bin aber nicht vollständig zu Wort gekommen.

OBERST POKROWSKY: Und es ist nicht klar genug geworden, durch wen und auf welche Weise Sie festzustellen versucht haben, was die Endlösung der jüdischen Frage bedeutete. An wen haben Sie sich in dieser Angelegenheit gewandt? Wen haben Sie gefragt?

LAMMERS: Ich habe mich zunächst an Himmler gewandt und Ihn gefragt, was das für eine Bedeutung habe. Da hat mir Himmler gesagt, er habe den Auftrag vom Führer, die in Deutschland befindlichen Juden zu evakuieren, und daraus ergäbe sich eine Reihe von Problemen, die man als »Endlösung der Judenfrage« bezeichnet, die dabei geprüft werden müßten. Das war, was ich gestern gesagt habe.

OBERST POKROWSKY: Warten Sie, Zeuge, Sie haben gesagt daß Hitler Göring und Heydrich und später Kaltenbrunner den Auftrag gegeben hat, diese Frage zu lösen. Haben Sie sich über diese Frage, für die Sie sich, wie Sie sagen, interessierten, an Göring Heydrich oder Kaltenbrunner gewandt?

LAMMERS: Nein, ich kann mich nicht erinnern, denn ich bin der Ansicht gewesen, daß Göring nur einen Befehl des Führers übermittelt hat. Daß Keitel dabei beteiligt war, weiß ich überhaupt nicht, davon höre ich heute zum erstenmal.

OBERST POKROWSKY: Wer hat denn von Keitel gesprochen, von ihm war gar nicht die Rede, es war Heydrich.

LAMMERS: Also Heydrich hatte diesen Auftrag, das habe ich durch den Vortrag meiner Herren erfahren, daß ein solcher Auftrag vorliegt. Ich habe dann Interesse gehabt, festzustellen, welcher Art dieser Auftrag ist, und da habe ich mich an Himmler gewendet.

OBERST POKROWSKY: Und Sie hatten keinen Erfolg dabei?

LAMMERS: Einen schriftlichen Auftrag habe ich nicht gesehen.

OBERST POKROWSKY: Gestern haben Sie gesagt, »alle außer mir« haben ihre Meinung über die Judenfrage ausgesprochen. Wer sind alle außer Ihnen? Erinnern Sie sich an diese Aussage gestern?

LAMMERS: Ich habe gestern ausgesagt, daß ich mit Himmler über die Frage gesprochen habe, und daß ich mir den Vortrag beim Führer vorbehalten habe, ich habe auch darüber gesprochen, daß ich dem Führer Vortrag gehalten habe, der Führer aber für diese Dinge sehr schwer zu haben war. Ich habe auch gestern weiter gesagt, daß Gerüchte über die Tötung von Juden aufgetaucht sind, die mich veranlaßten, der Sache nachzugehen, ich habe weiter gestern gesagt, daß diese Gerüchte nach meinen Feststellungen Gerüchte geblieben sind. So daß mir nichts anderes übrig blieb, als mich in dieser Sache an Himmler und dann an den Führer zu wenden.

OBERST POKROWSKY: Zeuge! Ich frage Sie nicht, was Sie gestern gesagt haben, ich möchte Ihre Aussage nicht zum zweitenmal hören. Mich interessiert nur folgendes, was Sie gestern gesagt haben. Sie sagten, »alle außer mir« haben ihre Meinung in der Judenfrage ausgesprochen.

Wer waren diese alle? Nennen Sie mir die Namen derer, die Sie meinten, und antworten Sie direkt auf meine Frage.

LAMMERS: Ich verstehe nicht diese Frage »alle«.

OBERST POKROWSKY: Ich kann die Frage zum drittenmal wiederholen, damit Sie diese besser verstehen. Als Sie Ihre Aussagen über die Judenfrage gestern machten, haben Sie erklärt: Alle außer mir nahen ihre Meinung in der Judenfrage ausgesprochen. Von mir hat man es auch verlangt.

Erinnern Sie sich jetzt daran?

LAMMERS: Jawohl, ich erinnere mich.

OBERST POKROWSKY: Sehr gut.

LAMMERS: Unter »alle« sind die anderen, die Ressorts zu verstehen, die zu dieser Besprechung eingeladen waren. Bei allen diesen Besprechungen im RSHA waren die zuständigen Ressortchefs eingeladen. Das sind »alle«.

OBERST POKROWSKY: Wer von den Angeklagten wohnte dieser Besprechung bei?

LAMMERS: Minister waren überhaupt nicht anwesend. Das war nur eine Referentenbesprechung. Ich war nicht dabei, ich weiß nicht, wer in dieser Besprechung war.

OBERST POKROWSKY: Sie waren bei der Besprechung bei Hitler am 16. Juli 1941 zugegen. Verstehen Sie, welche Besprechung ich meine? Es wurde über die Ziele des Krieges gegen die Sowjetunion gesprochen. Haben Sie mich verstanden?

LAMMERS: Ja.

OBERST POKROWSKY: War Keitel bei dieser Besprechung zugegen?

LAMMERS: Meines Wissens, ja.

OBERST POKROWSKY: Erinnern Sie sich nicht, was Keitel über die Ziele des Krieges gegen die USSR gesagt hat?

LAMMERS: Ich kann mich nicht entsinnen, ob er davon gesprochen hat.

OBERST POKROWSKY: Haben Sie dieser Besprechung bis zum Ende beigewohnt?

LAMMERS: Ich war bis zum Ende zugegen, ich nehme an.

OBERST POKROWSKY: Und Keitel, war er auch bis zum Ende zugegen?

LAMMERS: Ich kann mich heute nicht mehr darauf besinnen. Ich nehme an, daß er bis zum Ende dagewesen ist, aber er kann auch früher weggegangen sein.

OBERST POKROWSKY: Sie können es aber nicht mit Bestimmtheit sagen?

LAMMERS: Nein, mit Bestimmtheit nicht.

OBERST POKROWSKY: Am 13. Oktober 1945 sind Sie von einem amerikanischen Oberstleutnant verhört worden. Sie haben dabei ausgesagt, daß Rosenberg zum Minister für die Ostgebiete ernannt wurde, und zwar auf persönlichen Wunsch des Führers. Können Sie sich an diese Aussage erinnern?

LAMMERS: Ich weiß, daß ich ausgesagt habe.

OBERST POKROWSKY: Sie haben ferner während des gleichen Verhörs ausgesagt, daß Sie Rosenberg für diesen Posten nicht empfohlen hätten, da Sie gegen seine Kandidatur Einwände hatten. Was für Einwände hatten Sie gegen Rosenbergs Kandidatur?

LAMMERS: Gegen die Ernennung Rosenbergs bestanden damals vielfach Bedenken, die namentlich von Herrn Bormann vorgebracht wurden. Reichsleiter Bormann wollte nicht gern Herrn Rosenberg in dieser Stellung haben.

OBERST POKROWSKY: Sagen Sie uns etwas über Ihre Einwände, welcher Natur waren Ihre Einwände?

LAMMERS: Ich habe damals dem Führer die Frage vorgelegt, ob überhaupt ein solcher Mann für den Osten nötig sei im Fall kriegerischer Verwicklungen, und ob dann Rosenberg der Organisator sei, der für diese Sache geeignet sei.

OBERST POKROWSKY: Das war im April 1941?

LAMMERS: Das weiß ich nicht mehr, es war im Frühjahr.

OBERST POKROWSKY: Auf Befehl des Reichsministers Rosenberg ist am 16. August 1941 Zwangsarbeit für die jüdische Bevölkerung der Ostgebiete eingeführt worden, und zwar mußten alle Menschen jüdischer Herkunft im Alter von 14 bis 60 Jahren Zwangsarbeiten ausführen. Im Falle einer Weigerung, die Arbeiten auszuführen, drohte ihnen die Todesstrafe. Kennen Sie diesen Befehl oder nicht?

LAMMERS: Ist mir unbekannt, ich kann mich dessen nicht entsinnen.

OBERST POKROWSKY: Wollen Sie sich bitte dieses Dokument ansehen und versuchen, sich daran zu erinnern.

Herr Präsident! Es ist ein Dokument, das sich auf Seite 50, Teil II, der »Grünen Mappe« Görings findet. Dieses Dokument liegt bereits dem Gerichtshof unter US-320, EC-347, vor.

LAMMERS: Ich kann mich an dieses Dokument nicht entsinnen.

OBERST POKROWSKY: Schön, wollen wir dieses Dokument ruhen lassen. Sehen Sie sich ein anderes Dokument an. Vielleicht werden Sie sich besser an dieses Dokument erinnern?

VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky, sind die Paragraphen der Verordnung aus diesem letzten Dokument, auf das Sie soeben Bezug genommen haben, schon in das Protokoll verlesen worden?

OBERST POKROWSKY: Ich kann Ihnen auf diese Frage nicht ganz bestimmt antworten. Ich weiß nicht, ob gerade diese Paragraphen in das Protokoll verlesen wurden oder nicht. Aber der ganze zweite Teil der »Grünen Mappe« Görings ist dem Gerichtshof vorgelegt und in das Protokoll aufgenommen worden, und zwar als US-320, EC-347. Dieser Teil ist in das Protokoll verlesen worden.

Da der Zeuge sich an dieses Dokument nicht erinnert, glaube ich, daß wir später darauf zurückkommen könnten, und zwar wenn es uns bei der Vernehmung eines anderen Angeklagten wichtiger erscheinen wird.

Jetzt werden wir über etwas anderes sprechen.

Bitte, sehen Sie sich den Befehl des Führers vom 29. August 1941 an. Sie werden sich ohne weiteres an dieses Dokument erinnern, da es auch von Ihnen unterschrieben wurde. Es ist ein Befehl über die wirtschaftlichen Maßnahmen in den besetzten Ostgebieten.

Meine Herren Richter, dieser Befehl ist ebenfalls ein Dokument, das sich in dem II. Teil der »Grünen Mappe« Görings befindet und dem Gerichtshof bereits in englischer Sprache vorliegt.

Zeuge, erkennen Sie dieses Dokument?

LAMMERS: Ja, das Dokument habe ich mitgezeichnet, das war eine Maßnahme, die der Führer auf Vorschlag des Reichsmarschalls befohlen hat.

OBERST POKROWSKY: Sehr gut, womit erklären Sie es, daß Keitel Anordnungen und Befehle, wie diese, unterzeichnete, daß er allgemeine Regierungssachen des Reiches, die keinen militärischen Charakter hatten, unterschrieb? Welche Erklärungen haben Sie dafür? Warum stehen hier Unterschriften von Hitler, Keitel und Lammers?

LAMMERS: Dies war ein Führererlaß, und Führererlasse wurden von mir beurkundet und außerdem zeichnete Herr Keitel als Chef des OKW die Urkunden auch mit, wenn irgendwelche Interessen der Wehrmacht vorlagen, und eventuell als dritter Herr Bormann, wenn die Partei interessiert war. Daraus resultiert die Unterschrift von Bormann...

OBERST POKROWSKY: Aber Bormanns Unterschrift fehlt ja hier, hier sind Unterschriften von Hitler, Keitel und Lammers. Ist das richtig?

LAMMERS: Keitel hat zuerst gezeichnet, weil es die besetzten Gebiete im Osten betraf.

OBERST POKROWSKY: Mit anderen Worten, Keitel war für die ganze Gesetzgebung in den besetzten Gebieten verantwortlich?

War das so? Hören Sie meine Frage? War denn der Angeklagte Keitel für alle gesetzlichen Maßnahmen in den besetzten Gebieten verantwortlich, hören Sie meine Frage?

LAMMERS: Unterschrift nimmt Verantwortung überhaupt nicht auf...

OBERST POKROWSKY: Und warum steht dann seine Unterschrift überhaupt hier, zur Verschönerung?

LAMMERS: Da er daran interessiert oder beteiligt gewesen ist, hat er das mit beurkundet, aber eine Verantwortung wurde ja hierbei...

OBERST POKROWSKY: Sie sollten dies besser wissen als jeder andere, um so mehr ist es unklar, wozu seine Unterschrift auf diesem Dokument notwendig war. Seine Unterschrift steht doch über Ihrer. Worum handelt es sich denn?

LAMMERS: Es ist wahrscheinlich angenommen worden, daß durch den Erlaß auch Interessen der Wehrmacht berührt sind, das muß Feldmarschall Keitel besser wissen als ich, weshalb er damals mitgezeichnet hat.

OBERST POKROWSKY: Sie haben dieses Dokument gelesen und können daraus ersehen, daß die Interessen der Wehrmacht nicht berührt sind. Ich habe noch zwei Fragen an Sie. Sie haben gesagt, daß Seyß- Inquart den SS-Rang und die SS-Uniform erhalten hat, aber daß er keinerlei Rechte eines SS-Führers hatte; ist das richtig?

LAMMERS: Ja, das ist richtig.

OBERST POKROWSKY: Kann man daraus schließen, daß der Grad eines Polizeimannes und daß die Polizeiuniform eine ehrenhafte Auszeichnung im Reich waren?

LAMMERS: Seyß-Inquart hat ja nicht der Polizei angehört, sondern der Allgemeinen SS.

OBERST POKROWSKY: Aber die SS ist tatsächlich für Polizeiaufgaben verwendet worden, ist das richtig?

LAMMERS: Nein, die Allgemeine SS hatte keine Polizeiaufgaben gehabt, das ist nicht richtig. Und die SS-Uniform war eine besondere Auszeichnung im Reich.

OBERST POKROWSKY: Und die SS-Uniform war eine Auszeichnung im Reich, nicht wahr? Er erhielt doch seine Uniform als eine Art Anerkennung für gewisse Verdienste?

LAMMERS: Ja.

OBERST POKROWSKY: Nun will ich an Sie die letzte Frage stellen.

LAMMERS: Nicht immer für besondere Verdienste, sondern es waren diese für gewisse leitende Persönlichkeiten des Reiches, die bekamen...

OBERST POKROWSKY: Ich bin mit Ihrer Antwort zufriedengestellt, ich brauche keine weiteren Einzelheiten. Ich will Ihnen jetzt eine letzte Frage stellen. Am 17. Januar hatte der Angeklagte Keitel den Gerichtshof gebeten, Sie als Zeuge vorzuladen. Er hat gesagt, daß Sie in der Lage wären, hier vor dem Gerichtshof zu bezeugen, daß er, Keitel, als Chef der Wehrmacht und der ihm unterstellten militärischen Organe in den besetzten Gebieten, gegen die plündernden Kommandos Rosenbergs vorgegangen ist und Verhaftungsbefehle erlassen hat. Sie sind vor Gericht geladen worden, um diese Frage zu beantworten, und aus unbekannten Gründen war das die einzige Frage, die an Sie nicht gestellt wurde. Nun möchte ich, daß Sie jetzt auf diese Frage antworten. Was wissen Sie über den Kampf Keitels und der Wehrmacht gegen die, wie Keitel schreibt, plündernden Kommandos Rosenbergs?

LAMMERS: Ich weiß nur, daß Herr Rosenberg einen Auftrag hatte, Kunstgegenstände einzukaufen, und daß er auch den Auftrag hatte, Mobiliar in den besetzten Gebieten im Westen zu besorgen, das für die Dienststellen gerade im Osten nötig war. Diesen Auftrag hatte er bekommen in seiner Eigenschaft als Reichsminister.

OBERST POKROWSKY: Zeuge, Sie haben mich anscheinend mißverstanden. Warten Sie ab! Hier geht es nicht um Rosenberg, ich frage Sie, was wissen Sie über den Kampf der Wehrmachtsführung gegen die plündernden Kommandos Rosenbergs, um mit den Worten Keitels zu sprechen. Haben Sie meine Frage verstanden? Wissen Sie irgend etwas darüber, oder wissen Sie nichts?

LAMMERS: Nein, darüber ist mir nichts bekannt.

OBERST POKROWSKY: Gut, ich bin zufrieden.

VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky! Um ganz genau zu sein, soviel ich verstanden habe, sagten Sie mit Bezug auf das Dokument vom 2. Juni 1941, welches Sie dem Zeugen eben vorgelegt haben, daß dieses Dokument nichts mit den militärischen Behörden zu tun hätte. Im zweiten Absatz steht jedoch: Um dieses Ziel zu erreichen, habe er, das heißt Göring, das Recht, den entsprechenden Militärbehörden in den besetzten Ostgebieten Befehle zu erteilen. Deshalb wäre es nicht ganz genau, wenn man sagen würde, daß dieses Dokument mit Militärbehörden nichts zu tun hätte?

OBERST POKROWSKY: Ich nehme an, daß sich der Gerichtshof daran erinnert, welche Aussagen hier über die Umstände, unter denen Keitel allgemeine Weisungen und allgemeine Gesetze unterschrieb, gemacht wurden. Er hat erklärt, daß diese Befehle und Weisungen einen operativen und Stabscharakter hatten.

Im gegebenen Fall handelt es sich aber um den allgemeinen Regierungscharakter des Dokuments, und es enthält keinerlei Hinweis auf militärische Angelegenheiten.

VORSITZENDER: Ich möchte nicht mit Ihnen darüber argumentieren, ich wollte nur darauf hinweisen, daß es nicht genau war, zu sagen, daß das Dokument sich gar nicht auf militärische Angelegenheiten bezieht.

Dr. Nelte, wollen Sie den Zeugen rückverhören?

DR. NELTE: Herr Präsident! Ich wäre Herrn Oberst Pokrowsky nur dankbar, wenn er mir seine letzte Frage an den Zeugen, Dr. Lammers, klarlegen wollte. Er hat hier gesagt, daß der Angeklagte Keitel Dr. Lammers als Zeugen dafür benannt habe, daß er im Ostgebiet gegen die Bestrebungen des Einsatzstabes Rosenberg gekämpft hätte. Habe ich ihn so richtig verstanden, die russisch-deutsche Übersetzung war vielleicht nicht ganz glücklich.

VORSITZENDER: Ich weiß nicht, ob ich die Frage verstanden habe. Soviel ich weiß, war der Zeuge nicht in der Lage, die Frage richtig zu beantworten. Aber ich glaube nicht, daß es von großer Bedeutung sein kann. Der Zeuge konnte die Frage nicht beantworten.

DR. NELTE: Nein. Es schien mir so, daß der Herr russische Anklagevertreter sagen wollte, Herr Dr. Lammers sei für eine Beweisfrage als Zeuge benannt, und ich habe diesem Zeugen eine solche Frage nicht gestellt. Das möchte ich nur klarstellen, daß das nicht der Fall ist, sonst ist diese Angelegenheit für mich nicht Gegenstand einer Rückfrage und ich habe auch persönlich für den Angeklagten Keitel keine Fragen mehr an den Zeugen Dr. Lammers.

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß der Gerichtshof es für nötig hält, sich mit dieser Frage noch zu befassen. Sie haben das Hauptverhör sehr eingehend geführt.

Herr Dr. Nelte, haben Sie irgendwelche anderen Zeugen vorzuladen?

DR. NELTE: Ich werde morgen früh in einer halben Stunde fertig sein, ich habe keine Zeugen, die ich noch vernehmen will.

MR. FRANCIS BIDDLE, MITGLIED DES GERICHTSHOFS FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Ich möchte an Sie zwei oder drei Fragen über das Reichskabinett stellen. Sie sagten, die erste Sitzung war am 30. Januar 1933, und die letzte im November 1937. Gab es noch andere Sitzungen im Jahre 1937?

LAMMERS: Nein, die Kabinettssitzungen sind durch keine anderen Sitzungen ersetzt worden.

MR. BIDDLE: Das habe ich Sie nicht gefragt. Hören Sie bitte zu. Sie sagten, im November 1937 war eine Sitzung. Waren irgendwelche anderen Sitzungen im Jahre 1937?

LAMMERS: Ja, vorher waren solche; es waren mehrere Kabinettssitzungen, aber nicht allzuviele, es waren verhältnismäßig wenige im Jahre 1937.

MR. BIDDLE: Wieviele, würden Sie sagen, im Jahre 1937?

LAMMERS: Wieviele? – Es mögen fünf oder sechs Kabinettssitzungen gewesen sein; ich glaube nicht, daß es mehr waren.

MR. BIDDLE: Wissen Sie, wieviele es waren im Jahre...

LAMMERS: Es können auch weniger gewesen sein.

MR. BIDDLE: Wissen Sie, wieviele 1936 stattgefunden haben?

LAMMERS: Da war die Zahl der Kabinettssitzungen etwas größer, aber auch nicht so groß wie ursprünglich in den Jahren 1933/34. Die Zahl der Kabinettssitzungen hat...

MR. BIDDLE: Das genügt schon; danke.

VORSITZENDER: Ja, Dr. Laternser?

DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich habe keine Frage an den Zeugen; ich wollte mich nur in folgendem einschalten.

Mein Kollege Dr. Nelte hat auf die Vernehmung weiterer Zeugen verzichtet. Er hat unter anderem damit auch auf die Vernehmung des Zeugen Generaloberst Halder verzichtet, was ihm selbstverständlich freisteht. Allerdings werden durch diesen Verzicht auf die Vernehmung des Zeugen Halder meine Rechte beeinträchtigt, denn das Gericht wird sich erinnern, daß bei Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Zeugen Halder das Gericht...

VORSITZENDER: Herr Doktor, wenn Dr. Nelte den General Halder nicht ruft, dann können Sie ihn beantragen, und wir würden uns dann mit der Frage befassen. Ich nehme an, daß Sie seine Vorladung schon beantragt haben, und man hat Ihnen sicher gesagt, daß er durch Dr. Nelte vernommen wurde. Nun, Dr. Nelte hat ihn nicht vorgeladen; aus diesem Grunde können Sie Ihren Antrag erneuern, wenn Sie wollen, und zwar schriftlich.

DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich glaube, dieser Standpunkt ist nicht ganz zutreffend, denn, als die schriftliche Erklärung durch die Russische Anklagebehörde vorgelegt worden war, wurde dann auf Widerspruch der Verteidigung erklärt, den Zeugen Halder zum Kreuzverhör zu stellen, und dieses Recht habe ich in Übereinstimmung mit den anderen Kollegen dahin abgewandelt, daß der Zeuge Halder im Verfahren für den Angeklagten Keitel vernommen würde. Durch Verzicht dieses Zeugen wird nun mein Recht beeinträchtigt, so daß ich glaube, Anspruch darauf zu haben, daß mir der Zeuge zur Vernehmung zur Verfügung gestellt werde.

VORSITZENDER: Dr. Laternser, wir werden uns mit der Frage des Generals Halder befassen und Ihnen morgen früh Bescheid sagen. Es ist jetzt 5.00 Uhr.

DR. LATERNSER: Jawohl.

DR. SEIDL: Herr Präsident! Ich hätte noch gerne einige Fragen an den Zeugen gestellt, die durch das Kreuzverhör notwendig werden und die Fragen betreffen, welche...

VORSITZENDER: Das können Sie heute abend nicht mehr tun. Wir werden uns darüber beraten und Ihnen morgen früh Bescheid sagen; Sie können es heute abend nicht mehr tun.

DR. SEIDL: Ja. Ich wollte nur das sagen, damit der Zeuge morgen früh noch zur Hand ist.

VORSITZENDER: Gut, er wird zur Verfügung stehen.

MR. DODD: Euer Lordschaft! Ich möchte den Gerichtshof auf folgendes aufmerksam machen. Justice Jackson bat mich zur Unterrichtung des Gerichtshofs bezüglich der heute früh stattgefundenen Diskussion folgende Mitteilungen zu machen.

Wir haben von Oberst Dostert das Originalmanuskript bekommen, das ihm Dr. Thoma übergeben hatte. Daraus geht hervor, daß neben der Stelle, die übersetzt und vervielfältigt und in das Dokumentenbuch aufgenommen wurde, am Rand ein roter Strich war. Dr. Thoma glaubte heute früh, er hätte es nicht angestrichen und meinte, daß es sich ohne Zweifel um einen Irrtum in der Übersetzung handle. Oberst Dostert erklärt uns, daß in der Übersetzung kein Irrtum liegt, und daß es unterstrichen war.

VORSITZENDER: Nun, Dr. Nelte, wir hätten gerne gewußt, welchen Standpunkt Sie in Bezug auf General Westhoff einnehmen, und ich glaube in Bezug auf Obergruppenführer Wielen, oder sonst jemand. Sie hatten die Möglichkeit, diesen Zeugen vorzuladen, und jetzt hören wir, daß Sie es nicht mehr wünschen.

DR. NELTE: Meine Herren Richter! Durch das Kreuzverhör ist nach meiner Auffassung klargestellt, daß die Anklage den ursprünglich gegen Keitel erhobenen Vorwurf, er habe den Befehl erteilt oder den Befehl Hitlers weitergegeben, daß die 50 Royal Air Force-Offiziere erschossen worden seien, nicht mehr aufrechterhalten wird.

Sir David Maxwell-Fyfe hat die vier Punkte, welche er im Zusammenhang mit diesem Fall dem Angeklagten Keitel zum Vorwurf macht, dem Angeklagten vorgehalten, und dieser hat auf diese vier Punkte gesagt, daß er sie anerkenne. Da ich den General Westhoff nur für die Frage als Zeuge benannt habe, daß Keitel diesen Befehl nicht erteilt und nicht weitergegeben habe, im übrigen Westhoff nicht bei der Besprechung auf dem Obersalzberg war, also auch nichts aus eigenem Wissen weiß, entfällt für mich die Notwendigkeit, diesen Zeugen noch zu hören.

VORSITZENDER: Dr. Nelte, Sie müssen natürlich die Entscheidung darüber treffen, ob Sie ihn vorladen oder nicht. Aber solange Sir David Maxwell-Fyfe nicht erklärt, daß er die Anklage gegen Keitel zurückgenommen hat, halte ich es nicht für richtig, daß Sie von der Vorladung absehen, weil eine Anklage fortfällt. Die Zurücknahme irgendeiner Anklage ist nicht erklärt worden. Vorbehaltlich jeglicher Erklärungen, die Sir David Maxwell-Fyfe abgeben mag, würde ich es nicht für gerechtfertigt halten, ihn nicht vorzuladen; aber das liegt durchaus bei Ihnen.

Ja, Sir David.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Es ist keine Anklage zurückgenommen worden. Im Gegenteil, die Anklagebehörde bleibt bei dem, was General Westhoff bei seinem Verhör erklärt hat, das ich dem Angeklagten Keitel vorgelegt habe. Das ist das Beweismittel für die Anklagebehörde und die Anklagebehörde bleibt bei dem, was vorgelegt worden ist.

DR. NELTE: Darf ich fragen, ob die Anklagebehörde behaupten will, daß General Westhoff ausgesagt hat, Keitel habe den Befehl erteilt, oder den Befehl weitergegeben?

VORSITZENDER: Dr. Nelte! Sie haben das Dokument selbst gelesen, in dem die Erklärung General Westhoffs erscheint. Sie wissen also genau, was er in dieser Erklärung angegeben hat. Der Gerichtshof wird es natürlich anhören, wenn die Verteidiger dem Gerichtshof über diese Angelegenheit etwas zu sagen haben, aber der Gerichtshof schlägt vor, den General Westhoff selbst vorzuladen, um seine Erklärung zu hören, und zu hören, ob er bei seiner Behauptung bleibt. Und ebenso Wielen, dessen Aussage hauptsächlich den Angeklagten Kaltenbrunner belastet.

DR. NELTE: Ich darf dann aber auch die Anklagebehörde bitten, das Affidavit, das der General Westhoff über den Sachverhalt abgegeben hat, auch vorzulegen, damit geklärt wird, daß der Vortrag...

VORSITZENDER: Wenn Sie sagen Affidavit, meinen Sie die Erklärung?

DR. NELTE: Nein, ich meine Affidavit und keine unbeeidigte Erklärung. Die Anklagebehörde hat bisher nur mit unbeeidigten Protokollen hier gearbeitet. Es hat aber außerdem Oberst Williams von dem Zeugen Westhoff ein Affidavit gefordert und erhalten, und dieses Affidavit enthält klipp und klar die Bekundung des Zeugen Westhoff, daß er nicht sagen will und nie gesagt hat, daß Keitel einen solchen Befehl erteilt oder weitergegeben hat.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe kein Affidavit. Ich habe mich gerade bei Mr. Roberts vergewissert und wir haben keins. Es fanden zwei Verhöre statt, wenn ich mich recht erinnere, eines liegt eine Zeit zurück und das andere ist vom 2. November. Zwei Verhöre haben stattgefunden. Eines davon habe ich zum Beweis vorgebracht. Sie befinden sich in Dr. Neltes Dokumentenbuch. Ich habe kein Affidavit; wenn ich eines hätte, würde ich es natürlich sofort vorlegen. Ich weiß nicht, wo Dr. Nelte das gehört haben kann. Jedenfalls ist kein Affidavit mir vorgelegt worden.

VORSITZENDER: Das einzige, was dem Gerichtshof vorliegt, ist eine Erklärung des Generals Westhoff und des einen Herrn, dessen Name ich vergessen habe, o ja, des Generals Shapcott. Der Gerichtshof schlägt vor, General Westhoff als Zeugen vorzuladen und ihn zu fragen, ob seine Erklärung, die er in diesem Dokument abgegeben hat, der Wahrheit entspricht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Anklage hat absolut nichts dagegen einzuwenden.

VORSITZENDER: Der Gerichtsmarschall wird morgen die beiden Zeugen General Westhoff und Wielen herbringen; sie werden morgen früh um 10.00 Uhr hier sein.

OBERST CHARLES W. MAYS, GERICHTSMARSCHALL: Ja.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.