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[Pause von 10 Minuten.]

DR. STEINBAUER: Hoher Gerichtshof! Ich möchte noch einmal auf die Frage der Devisensperre zurückkommen. Mir hat jetzt in der Pause der Angeklagte, Reichsmarschall Göring, mitgeteilt, daß in diesem Streit Fischböck-Trip-Wohltath einerseits, dann Funk, der dagegen war, Göring als Leiter des Vierjahresplanes die Entscheidung getroffen hat, daß die Devisensperre aufzuheben ist, und er schreibt mir hier »und ich trage auch die Verantwortung«. Es ist also eine Entscheidung, die dann Göring getroffen hat.

VORSITZENDER: Herr Dr. Steinbauer! Es ist natürlich nicht der ordnungsgemäße Weg, den Gerichtshof davon in Kenntnis zu setzen, was Ihnen einer der Angeklagten in der Pause gesagt haben mag.

DR. STEINBAUER: Nein, er hat mir das geschrieben.

VORSITZENDER: Das macht die Sache leider nicht besser. Sie können den Zeugen darüber befragen.

DR. STEINBAUER: Zur Frage der Erschießungen ohne Gerichtsurteil möchte ich mir erlauben, auf eine sehr wichtige Urkunde zu verweisen. Das ist Nummer 77, Seite 199. Es ist dies F-224, Bericht des Kriminalkommissars Mund. Er sagt folgendes auf Seite 3:

»Nach meiner Ansicht ist es sehr wahrscheinlich, daß General Christiansen die Höchstzahl der hinzurichtenden Opfer gefordert hat. Christiansen sprach zu Rauter, ein impulsiver und taktloser Mann, von zahlreichen Vergeltungsmaßnahmen, und dieser seinerseits übte einen Druck auf die B.d.S. (Dr. Schöngarth) aus;...«

Er berichtet weiter auf Seite 5:

»Es handelte sich hier oft um Gefangene, die von dem Höheren SS- und Polizeiführer schon zum Tode verurteilt waren.

Für die Vergeltungsmaßnahmen auf strafbare Taten war die Polizei zuständig. Nach dem Monat August 1944 und gemäß einem Befehl des Führers legte man diese Vergeltungsmaßnahmen derart aus, daß eine Anzahl Niederländer aus ganz anderen Beweggründen verhaftet wurden und daß sie wegen Sabotagehandlungen und Mordversuchen erschossen worden seien.«

SEYSS-INQUART: Darf ich das noch ganz kurz erläutern?

DR. STEINBAUER: Bitte.

SEYSS-INQUART: Es sind zum Beispiel führende Mitglieder der Widerstandsbewegung verhaftet worden und bei Prüfung durch den Höheren SS- und Polizeiführer nach dem Führerbefehl als zu erschießen bestimmt worden. Der Höhere SS- und Polizeiführer hat seinen Gerichtsoffizier zu dieser Prüfung zugezogen. Es kam dann ein Sprengattentat auf eine Brücke, und statt Geiseln zu erschießen, wurden diese Männer genommen und erschossen; also es war gerade der umgekehrte Fall der Geiselerschießung, oder sollte es wenigstens sein.

DR. STEINBAUER: Ich komme jetzt zu dem Kapitel IV B: »Konzentrationslager und Gefängnisse«. Meine erste Frage: Wer war hierfür zuständig?

SEYSS-INQUART: Für die Konzentrationslager und für die polizeilichen Untersuchungsgefängnisse war die Polizei zuständig; für die gerichtlichen Untersuchungsgefängnisse, die Gerichtsbehörden, ich, wobei also, die gerichtlichen Untersuchungsgefängnisse mir unterstanden.

DR. STEINBAUER: Hat es auch in den Niederlanden Konzentrationslager gegeben?

SEYSS-INQUART: Jawohl! Vor allem das große Konzentrationslager Putten in der Nähe von Hertogenbosch, dann ein polizeiliches Durchgangslager bei Amersfort, ein Judensammellager in Westerborg. Von Michelgestell habe ich schon gesprochen. Das war ein Schutzhaftlager, und dann spielte noch ein Lager Ommen eine Rolle, das aber weder ein Polizei- noch ein Konzentrationslager war, sondern eines, in dem Mißbräuche vorgekommen sind.

DR. STEINBAUER: Was können Sie mir nun über das Lager Hertogenbosch sagen?

SEYSS-INQUART: Hertogenbosch war ursprünglich als ein Judensammellager gedacht, damals, als wir die Absicht hatten, die Juden in den Niederlanden zu behalten. Reichsführer Himmler hat Befehl gegeben, ein Konzentrationslager daraus zu machen. Ich habe mich nach einiger Überlegung mit diesem Gedanken abgefunden. In der Erwägung, ich kann es nicht verhindern, daß Niederländer in Konzentrationslager kommen, dann ist es mir aber immer noch lieber, sie kommen in Konzentrationslager in den Niederlanden, wo ich vielleicht doch noch einen gewissen Einfluß nehmen kann.

DR. STEINBAUER: Nun sollen aber auch in diesen Konzentrationslagern Exzesse vorgekommen sein; so zum Beispiel gerade in dem Lager Vught, das Sie genannt haben.

SEYSS-INQUART: Das ist vollkommen richtig. Sowohl in Gefängnissen als auch in Konzentrationslagern sind Exzesse vorgekommen. Ich halte das in Kriegszeiten beinahe für unvermeidlich, weil da subalterne Menschen eine unbedingte Vollzugsgewalt über andere Menschen bekommen und zu wenig kontrolliert werden. Wo ich aber etwas erfahren habe, habe ich eingegriffen, das erstemal Ende 1940 oder 1941. Da meldete mir der Vorsteher meines deutschen Gerichts, es wäre ihm ein Häftling vorgeführt worden mit Schlagwunden auf dem Kopf. Ich habe diesen Fall prüfen lassen. Der Gefängnisaufseher wurde disziplinär bestraft und ins Reich zurückgeschickt. Beim Konzentrationslager Vught gab es beim Bezug eine große Sterblichkeit. Ich habe sofort eine Untersuchung einleiten lassen unter Zuziehung niederländischer Hygieniker. Ich habe mir damals täglich und später wöchentlich die Sterblichkeitsziffer vorlegen lassen, bis sie ungefähr die normale Höhe erreicht hat. Ich weiß natürlich nicht, ob mir die Lagerleitung nur die normalen Sterbefälle bekanntgegeben hat und auch Erschießungsfälle. Das weiß ich nicht.

In diesem Lager hat es Exzesse gegeben durch Veranstaltung von Gelagen. Man hat auch hie und da von Schlägereien gehört. Der Lagerleiter wurde abberufen und ins Reich geschickt. Und ich bemerkte, daß der Höhere SS- und Polizeiführer offenbar selbst bemüht war, die Ordnung aufrechtzuerhalten, obwohl ihm die Lager nicht unterstanden sind, sondern dem Gruppenführer Pohl.

Es hat dann einen sehr schweren Fall gegeben. Er ist in Dokument F-224 unter dem Stichwort »Frau in Zelle« geschildert. Der Lagerleiter hat aus angeblichen disziplinären Gründen eine größere Anzahl von Frauen dicht gedrängt in eine Zelle über Nacht gesperrt. Dabei sind drei bis vier Frauen erstickt. Als wir davon gehört haben, haben wir ein gerichtliches Einschreiten verlangt. Die Zentralverwaltung in Berlin hat das abgelehnt. Wir haben uns an Reichsführer Himmler gewandt und nicht nachgegeben. Der Lagerleiter ist vor das Gericht gestellt worden und hat mindestens vier Jahre Freiheitsstrafe bekommen, ich glaube aber acht Jahre. Das ist übrigens in dem französischen Bericht angedeutet.

DR. STEINBAUER: Dann haben wir das Lager Ammersfort.

SEYSS-INQUART: Das Lager Ammersfort war ein polizeiliches Durchgangslager, also für Polizeihäftlinge, die den Gerichten zu überliefern waren oder die ins Reich zu kommen hatten, oder für Arbeitsverweigerer, die ins Reich abgeschoben wurden. Dort waren oder sollten die Leute im allgemeinen nicht mehr als sechs bis acht Wochen sein.

In diesem Lager war eine niederländische Bewachungsmannschaft, aber nicht niederländische Polizei, sondern eine freiwillige SS-Wachkompanie, glaube ich. Hier sind Exzesse vorgekommen. Generalsekretär van Damm hat mich aufmerksam gemacht, daß ein Niederländer dort erschlagen worden sein soll. Ich habe den Höheren SS- und Polizeiführer dringend ersucht, den Fall zu klären. Er hat dies durch seinen Gerichtsoffizier getan und hat mir die Akten eingesandt. Nach den Akten sind schwere Mißhandlungen vorgekommen, aber kein Totschlag. Die Täter wurden bestraft. Ich habe den Höheren SS- und Polizeiführer wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß Konzentrationslager und Gefängnisse in dieser Kriegszeit geradezu die Gelegenheitsstellen für Roheitsexzesse sind. Und wenn da oder dort kein schwerer Fall, aber doch gewisse Mißhandlungen zu mir gebracht wurden, habe ich ihn immer darauf aufmerksam gemacht. Er berichtete mir dann, daß der Fall entweder sich nicht zugetragen habe oder daß er eingeschritten sei und so weiter. Ich habe mir insbesondere die Ernährungssätze der Konzentrationslager und Gefängnisse vorlegen lassen. Die Ernährungssätze waren zufriedenstellend. Ich glaube, daß die Niederländer in den Konzentrationslagern und Gefängnissen Ende 1944 und 1945 mehr bekommen haben als die Holländer in den West-Niederlanden, was ich aber keineswegs als etwas Besonderes bezeichnen will, denn die Holländer haben Hunger gelitten.

DR. STEINBAUER: Es war dann das Lager Westerborg.

SEYSS-INQUART: Westerborg ist schon seinerzeit von der Niederländischen Regierung angelegt worden als ein natürlich vollkommen freies Lager für aus Deutschland geflüchtete Juden. Dies wurde ausgebaut zu einem Sammellager für Juden. Im Lager selbst war eine jüdische Ordnungswache. Nach außen wurde das Lager durch niederländische Polizei abgesperrt. Es. war lediglich ein Kommando der Sicherheitspolizei zur Aufsicht drin. Ich habe in den ganzen Akten keinen Bericht gefunden über Exzesse im Lager selbst. Es sind auch jeden Sonntag Geistliche in das Lager gekommen, jedenfalls ein Geistlicher für die katholischen Juden und einer für die sogenannten Christlichen; aber auch die haben nichts berichtet.

DR. STEINBAUER: Über Abtransport werden wir später sprechen.

SEYSS-INQUART: Jetzt möchte ich noch von Ommen sprechen, denn da liegt ein längerer Bericht vor.

Ommen war als Ausbildungslager gedacht für jene Niederländer, die sich wirtschaftlich in den Ostgebieten betätigen wollten, Freiwillige. Sie wurden dort über Land und Leute orientiert und über die Sprache. Der Lagerleiter hat sich aus einer benachbarten niederländischen Strafanstalt Strafhäftlinge für die Arbeit ausgeborgt. Da kamen die Nachrichten, daß diese Strafhäftlinge mißhandelt würden. Die Richter von Amsterdam wandten sich an mich. Ich habe den niederländischen Richtern von Amsterdam die Erlaubnis gegeben, persönlich das Lager zu besuchen und die Strafhäftlinge zu sprechen. Dies geschah laut Dokument F-224 vom 5. März 1943. Darauf haben die Amsterdamer Richter einen längeren Brief an den Generalsekretär der Justiz geschrieben. Sie beschwerten sich über von ihnen festgestellte Mißhandlung der Häftlinge und über die Tatsache, daß niederländische Häftlinge in Gefangenenanstalten des Reiches zum Arbeitseinsatz überführt werden. Die Beschwerden waren zutreffend. Ich habe angeordnet, daß die Häftlinge aus dem Lager Ommen wieder zurück in die niederländische Strafanstalt kommen und die niederländischen Häftlinge aus den deutschen Gefängnissen wieder zurück in die niederländischen Gefängnisse. Dieses Vorgehen war korrekt und hat daher bei mir notwendigerweise eine entsprechende Erledigung gefunden.

DR. STEINBAUER: Da muß ich aber Ihnen, Herr Doktor, eine Zwischenfrage stellen und einen Vorhalt machen. Sie haben dann, wie aus der Urkunde RF-931 hervorgeht, Richter, die ähnliche Beschwerde vorgebracht haben, und zwar von Leeuwarden, abgesetzt.

SEYSS-INQUART: In meinen Augen war das Vorgehen des Gerichts von Leeuwarden unkorrekt. Diese Richter haben sich nicht an mich gewandt, sondern haben in einem Urteil öffentlich behauptet, daß die niederländischen Häftlinge in deutsche Konzentrationslager kommen und erschossen werden. Das war nach dem mir vorliegenden Tatbestand falsch. Ich habe sie dann orientiert über die Ergebnisse der Amsterdamer Richter. Die Leeuwardener Richter haben es nämlich abgelehnt, weiter Urteile zu fällen. Ich habe sie aufgefordert, nunmehr weiter zu amtieren. Sie haben das abgelehnt. Ich habe sie daraufhin als Arbeitsverweigerer entlassen. Ich hätte sie durchaus vor ein deutsches Gericht stellen können wegen Greuelpropaganda.

DR. STEINBAUER: Sind Ihnen Beschwerden seitens des Roten Kreuzes über die Verhältnisse in den Lagern vorgelegt worden?

SEYSS-INQUART: Wir hatten in den Niederlanden die Einrichtung, daß ein Vertreter des Niederländischen Roten Kreuzes, Frau van Overeem, sämtliche Konzentrationslager und Gefängnisse besuchen konnte, vor allem, um sich zu überzeugen, ob die Lebensmittelpakete zugestellt werden. Weder Frau van Overeem noch die Leitung des Niederländischen Roten Kreuzes hat jemals eine Beschwerde an mich kommen lassen. Ich möchte sagen, daß dieser Umstand für mich besonders maßgebend war, denn die Niederländer haben sich über alles beschwert, und wenn da keine Beschwerden an mich kamen, war das eine gewisse Beruhigung. Ich möchte noch bemerken, daß etwa Anfang 1944 nach den mir vorgelegten Ausweisen etwa 12000 Niederländer in Konzentrationslagern oder Gefängnissen waren. Das bedeutet also soviel, wie wenn heute im gesamten Großdeutschen Reich 120000 Deutsche in Gefängnissen oder Lagern wären. Das hat mich veranlaßt, gerichtliche Kommissionen einzusetzen, die die Lager besuchen mußten und die Gefängnisse, um zu überprüfen, ob die Häftlinge nicht entlassen oder dem gerichtlichen Verfahren zugeführt werden können. Wo natürlich Haftbefehle von Berlin vorlagen, konnte ich nichts machen.

DR. STEINBAUER: Herr Zeuge! Sie haben uns also dargestellt, daß Sie ununterbrochen einen Kampf gegen die Polizei in dieser Frage geführt haben?

SEYSS-INQUART: Ich möchte nicht von einem Kampf sprechen.

DR. STEINBAUER: Glauben Sie, auch Erfolge gehabt zu haben?

SEYSS-INQUART: Ich glaube, auf Grund bestimmter Feststellungen. Ich habe den Vorgängen hier sehr genau gefolgt. Wir haben ja ganz furchtbare Dinge gehört. Die Berichte aus den Niederlanden scheinen mir nicht so arg zu sein. Ich will gar nicht sagen, daß jeder Exzeß von mir bedauert wird. Aber solche Berichte wie zum Beispiel über Breedonck in Belgien liegen nicht vor. Aus den Berichten ergibt sich eigentlich als schwerster Vorwurf Prügeleien. Es liegt nur ein einziger Bericht – F-677 – eines Erhebungsbeamten Bruder vor, der das Niveau der üblichen Greuelmeldungen enthält. Aber ich glaube, daß dieser Bericht sehr mit Vorsicht aufgenommen werden muß. Bruder meldet nicht einmal, wer ihm das gesagt hat. Die Meldungen selbst sind unglaubwürdig. Er behauptet zum Beispiel, daß die bei der Arbeit befindlichen Häftlinge sich vor jedem SS-Posten auf den Boden legen mußten. Ich glaube nicht, daß das von der Lagerleitung geduldet worden wäre, weil ja dann die Häftlinge nicht hätten arbeiten können. Ich vermag kein Urteil abzugeben, aber ich habe den Eindruck, ganz so arg war es in den Niederlanden vielleicht nicht.

DR. STEINBAUER: Ich glaube also, das Kapitel abschließen zu können und gehe zu Punkt V der Anklage über, den Fragen des Arbeitseinsatzes. Welche Probleme haben Sie auf dem Gebiet des Arbeitseinsatzes in den Niederlanden vorgefunden?

SEYSS-INQUART: Auf dem Gebiet des Arbeitseinsatzes können wir drei, vielleicht vier Phasen unterscheiden. Als ich in die Niederlande kam, fand ich etwa 500000 Arbeitslose vor: Die registrierten Arbeitslosen, die aus der Entlassung der niederländischen Land- und Seemacht bei der Demobilisierung zu Erwartenden und dann Kurzarbeiter und so weiter. Es war für mich ein vordringliches, nicht nur soziales Problem, die Arbeitslosenzahl zu beseitigen. Denn erstens ist ein so großes Arbeitslosenheer zweifellos eine Rekrutierungsmenge für illegale Betätigung; und zweitens war bei Fortdauer des Krieges zu erwarten, daß die wirtschaftliche Lage der Arbeitslosen schwieriger wird. Damals haben wir mit den Maßnahmen eingesetzt, die ich trotz aller Vorhalte als freiwillige Arbeitswerbung bezeichnen muß. Das währte bis 1942, also etwa zwei Jahre.

Ich habe damals weder den deutschen noch den niederländischen Arbeitsbehörden die Vollmacht gegeben, irgend jemanden zur Arbeit ins Ausland zu verpflichten. Sicherlich war ein gewisser wirtschaftlicher Druck da, aber der ist, glaube ich, in dieser Frage immer vorhanden. Die Werbung erfolgte durch die niederländischen Arbeitsämter, die dem niederländischen Generalsekretär für soziale Verwaltung unterstanden. Bei den Arbeitsämtern befanden sich deutsche Inspektoren. Auch private Vermittlungen waren tätig. Die Firmen aus dem Reich haben eigene Vermittler herübergeschickt. Im ganzen wurden etwa 530000 Niederländer ins Reich in Arbeit vermittelt, in der von mir als freiwillig bezeichneten Periode etwa 240000 bis 250000 ins Reich und etwa 40000 nach Frankreich. In der ersten Hälfte 1942 war dieses Reservoir aufgesogen.

Das Reich verlangte weitere Kräfte, und wir erwogen nun die Einführung einer Arbeitspflicht. Die Weisung hierzu erhielt ich meines Erinnerns nicht von Sauckel sondern als unmittelbare Führerweisung von Bormann. Nun erfolgte der Arbeitseinsatz überwiegend, aber nicht ausschließlich, in der Weise, daß die jungen, womöglich nichtverheirateten Niederländer zum Arbeitsamt vorgeladen wurden und dort einen Verpflichtungsschein bekamen, im Reich Arbeit aufzunehmen. Der niederländische Bericht sagt selber, daß nur wenige sich weigerten. Es wurden natürlich auch einige, die sich weigerten, von der Polizei festgenommen und ins Reich gebracht.

Der Höhere SS- und Polizeiführer hat mir gemeldet, daß dies insgesamt 2600 waren von etwa 250000 bis 260000 Arbeitsverpflichteten und von 530000 überhaupt Arbeitsvermittelten, also ein Prozent beziehungsweise ein halbes Prozent. Ich glaube, daß die Ziffer der Zwangsmaßnahmen im Reich auch nicht niedriger war... oder höher war.

Anfangs 1943 verlangte das Reich einen Großeinsatz von Arbeitern, und es wurde mir nahegelegt, nun ganze Jahrgänge aufzurufen und ins Reich zu vermitteln. Ich bemerke, daß alle diese Arbeiter im Reich freie Arbeitsverträge bekamen und nicht in Arbeitslagern waren. Ich habe mich entschlossen, drei Jahrgänge aufzurufen, und zwar junge Jahrgänge, ich glaube, die 21- bis 23-Jährigen, um die verheirateten Männer zu schonen. Der Erfolg war beim ersten Jahrgang befriedigend, beim zweiten mäßig und beim dritten ganz schlecht. Es war mir klar, daß ich weitere Einberufungen nur mit Brachialgewalt vornehmen kann; das habe ich abgelehnt. Ich habe damals durch das Verständnis des Ministers Speer erreicht, daß die Arbeiter nicht zur Arbeit, sondern die Arbeit zu den Arbeitern gebracht wurde. Es kamen große Aufträge in die Niederlande und die diese Aufträge ausführenden Betriebe wurden als »Sperrbetriebe« erklärt; dazu gehörte auch die Organisation »Todt«.

Es sind damals Freistellungen vorgenommen worden für Niederländer, die in den Niederlanden notwendig sind. Die Freistellungsscheine wurden von den niederländischen Behörden ausgestellt, und zwar über eine Million Stück. Es war klar, daß das eine Sabotierung bedeuten sollte, aber ich fühlte mich nicht veranlaßt, dagegen einzuschreiten.

Niemals wurde eine Frau zum Arbeitseinsatz außerhalb der Niederlande verpflichtet, ebenso niemals Jugendliche unter 18 Jahren. Reichsminister Lammers hat hier bestätigt, daß er mir anfangs 1944 den Führerbefehl übermittelte, 250000 Arbeitskräfte ins Reich zu bringen. Er hat bestätigt, daß ich das abgelehnt habe. Damals ist Gauleiter Sauckel zu mir gekommen und hat die Sache mit mir besprochen. Ich muß feststellen, daß er meine Argumente überraschend schnell anerkannt hat und nicht darauf gedrungen hat, Zwangsrekrutierungen durchzuführen. Unter »Zwangrekrutierrungen« verstehe ich die Absperrung ganzer Bezirke und das Herausfangen der Männer.

Im Laufe des Jahres 1944 hörte die Arbeitsvermittlung nahezu völlig auf. Statt 250000 sind, glaube ich, 12000 ins Reich geschickt worden.

Eine ganz andere Aktion ist die im Herbst 1944. Aus den Erfahrungen in Frankreich und Belgien heraus beschloß das Oberkommando des Heeres, die wehrfähigen Holländer aus Holland, also den Westniederlanden, abzuziehen. Dies deshalb, weil von der Niederländischen Regierung in England eine illegale Armee aufgezogen war. Ich habe das Organisationsstatut in der Hand gehabt. Es war ein kompletter Generalstab und ein komplettes Kriegsministerium, und wir schätzten auf 50000 illegale Streitkräfte. Wenn bei einem entsprechenden Aufruf nur noch ein wehrfähiger Niederländer dazu tritt, so wären der Zahl nach die illegalen Streitkräfte größer gewesen als die deutschen Truppen in Holland. Dazu hatten sie von England eine sehr gute Waffenausrüstung bekommen. Wir haben ganze Schiffsladungen modernster Maschinenpistolen beschlagnahmt. Ich bin aber überzeugt, daß der größte Teil der Waffen von uns nicht beschlagnahmt wurde. Das Oberkommando des Heeres ordnete im Wege der militärischen Befehlshaber den Abzug der wehrfähigen Holländer an. Die Maßnahme wurde ausschließlich im Wehrmachtsbereich durchgeführt. Damit wurde ein eigens hergesandter General beauftragt und ein eigener Führungsstab. Die Maßnahme wurde durchgeführt durch den jeweiligen Standortkommandanten. Meine örtlichen Dienststellen wurden manchmal im letzten Augenblick, manchmal gar nicht verständigt. Ich habe natürlich von der Maßnahme gewußt. Angesichts der eben vorgebrachten Gründe konnte ich es nicht verantworten, dagegen zu protestieren. Ich habe mich nur eingeschaltet, um die zivilen Belange zu wahren, damit die Arbeiter aus den lebenswichtigen Betrieben nicht mit herausgefangen werden. Damit beauftragte ich den Generalbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz, den mir inzwischen Dr. Goebbels nach den Niederlanden geschickt hatte. Dessen Aufgabe bestand also darin, Freilassungsscheine auszustellen. Er hat 50000 Stück ausgestellt.

VORSITZENDER: Meinen Sie Himmler?

SEYSS-INQUART: Goebbels, den Generalbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz.

Ich gebe zu, daß diese Maßnahme zu Verhältnissen geführt hat, die für die Niederländer untragbar waren. Ich bin zwar dessen sicher daß was die Verpflegung, vorübergehende Unterbringung und Transport betrifft, die Bevölkerung in den deutschen Bombengebieten auch nicht leichtere Bedingungen gehabt hat; aber von den Niederländern konnte man einen solchen Einsatz ja nicht verlangen. Es haben damals zahlreiche Niederländer mir gesagt, sie würden sich für diesen Arbeitseinsatz zur Verfügung stellen, keineswegs um der deutschen Sache zu helfen, sondern um diesen schweren Bedingungen zu entgehen, wenn man sie in einem geordneten Verfahren aufruft. Das habe ich dann getan. Der Generalbevollmächtigte für den totalen Kriegseinsatz hat eine Kundmachung erlassen, die dem Gericht vorliegt. Die Leute wurden zu den Arbeitsämtern gerufen, in Listen aufgenommen, wieder nach Hause geschickt, konnten sich Kleider und Wäsche holen, wurden auf den Bahnhof bestellt und nicht durch die Polizei, sondern durch Arbeitsbeamte ins Reich gebracht zum normalen Arbeitseinsatz. Der niederländische Bericht in seiner Objektivität erkennt das an. Er spricht von den besseren Transportbedingungen der Arbeitsmobilisation. Für diese Arbeitsmobilisation trage ich die Verantwortung aus den von mir angegebenen Gründen.

DR. STEINBAUER: Darf ich, Herr Präsident, hierzu bemerken, daß meine Urkunde Nummer 78, US-195, Seite 200, Auszug aus dem Regierungsbericht der Niederländischen Regierung, die Darstellung meines Klienten vollständig bestätigt. Ich möchte sie der Wichtigkeit halber ganz kurz verlesen; Seite 2:

»... Arbeiter, die sich weigerten (verhältnismäßig wenige) wurden vom ›Sicherheitsdienst‹ (SD) verfolgt.«

Dann Seite 3:

»... Abgesehen davon war die Maßnahme nicht sehr erfolgreich. Gewisse deutsche Behörden scheinen sich der Ausführung dieser Maßnahme widersetzt zu haben, da viele ehemalige Angehörige der Streitkräfte verschont blieben. Andere tauchten unter...

Das Ergebnis war, daß im letzten Monat des Jahres 1943 und im größten Teil des Jahres 1944 verhältnismäßig wenige Personen verschickt wurden...«

Dann zuletzt erzählt er auf Seite 6:

»... Bis Ende 1944 war das Beförderungsverfahren für Deportierte erträglich... Wer sich zur Arbeitsmobilisierung im Jahre 1945 meldete, hatte verbesserte Transportmöglichkeiten, nämlich fast die ganze Reise per Ei senbahn, wenn auch nur im Güterwagen...«

SEYSS-INQUART: Andere Wagen haben wir damals selbst nicht mehr gehabt. Ich möchte noch darauf verweisen, daß ich auch niederländische Arbeiter aufgerufen habe, um die mir vom Führer aufgetragenen Ausbauten der Widerstandslinien östlich der Yssel durchzuführen. Ich habe von den Transporten, die von Rotterdam und so weiter kamen, einen Teil dafür abgezweigt und dadurch verhindert, daß diese Leute ins Reich hinausgebracht wurden. Auf die Behandlung im Reich hatte ich keinen Einfluß, ich habe nur den weiteren Transport in den Gau Essen verboten, weil mir gemeldet wurde, daß im Lager Rees die Behandlung eine sehr schlechte sein soll, daß einige Niederländer gestorben waren.

DR. STEINBAUER: Ich komme nun zum nächsten Kapitel der Anklage, das heißt zur Judenfrage. Im niederländischen Regierungsbericht, US-195, ist eine Zusammenstellung aller Verordnungen von der Anklagebehörde vorgelegt worden. Ich möchte zur Gedächtnishilfe diese Urkunde 1726 meinem Klienten zur Einsichtnahme geben, damit er sich an die Gesetze erinnert. Es liegt schon dem Gericht vor.

Was haben Sie als Reichskommissar in der Judenfrage veranlaßt?

SEYSS-INQUART: Als ich die Funktion des Reichskommissars übernahm, war es mir natürlich klar, daß ich irgendwie auch Stellung nehmen muß und Maßnahmen werde treffen müssen rücksichtlich der in den Niederlanden befindlichen Juden. Amsterdam ist ja in Westeuropa vielleicht der bekannteste, einer der ältesten Sitze jüdischer Gemeinden. Dazu kam, daß in den Niederlanden sehr viele deutsche jüdische Emigranten waren. Ich will ganz offen sagen, daß ich aus dem ersten Weltkrieg und aus der Nachkriegszeit heraus als ein Antisemit nach Holland gegangen bin. Ich brauche das hier nicht weiter ausführen, ich habe das alles in meinen Reden gesagt, und ich darf dann darauf verweisen. Ich hatte den Eindruck – der wird mir überall bestätigt werden –, daß die Juden natürlich gegen das nationalsozialistische Deutschland sein müssen. Eine Schuldfrage war für mich nicht zu erörtern, sondern ich mußte als Chef eines besetzten Gebietes nur mit der Tatsache rechnen. Ich mußte mir sagen, daß ich aus den jüdischen Kreisen besonders mit Widerstand, Defaitismus und so weiter zu rechnen habe.

Ich habe mit Generaloberst von Brauchitsch als Oberkommandierenden des Heeres besprochen, daß ich in den Niederlanden die Juden aus den führenden Stellungen der Wirtschaft, Presse und dann weiter aus den Staatsstellungen entfernen werde. Auf diese Maßnahmen haben sich meine Eingriffe vom Mai 1940 bis März 1941 auch beschränkt. Die jüdischen Beamten wurden entlassen, aber mit Pension. Die jüdischen Firmen wurden registriert und die Firmenleiter entlassen. Im Frühjahr 1941 kam Heydrich zu mir in die Niederlande. Er setzte mir auseinander, daß wir damit rechnen müssen, daß der größte Widerstand aus den jüdischen Kreisen kommt, und er erklärte mir, daß man die Juden doch wenigstens so behandeln müßte wie feindliche Ausländer. Es wurden zum Beispiel die Engländer in den Niederlanden konfiniert und deren Vermögen konfisziert. Bei der großen Zahl der hier in Frage kommenden Personen, etwa 140000, war das nicht so einfach. Ich gestehe offen, daß ich mich diesem Argument Heydrichs nicht entzogen habe. Ich habe es auch für notwendig gehalten in einem Krieg, den ich absolut als einen Kampf auf Leben und Tod des deutschen Volkes betrachtet habe; ich habe daher die Registrierung der Juden in den Niederlanden im März 1941 angeordnet.

Nun ist es Schritt für Schritt weitergegangen. Ich will nicht sagen, daß das endgültige Ergebnis, soweit es in den Niederlanden gesetzt wurde, von Haus aus beabsichtigt war, aber es wurde dieser Weg gegangen. Die Verordnungen, die hier angeführt sind, wenn sie im niederländischen Verordnungsblatt erschienen sind, sind zumeist von mir selbst unterschrieben worden, jedenfalls mit meiner ausdrücklichen Zustimmung veröffentlicht worden. Einzelmaßnahmen, die hier erwähnt sind, lagen außerhalb meines Willens. Zum Beispiel sollen im Februar 1000 Juden verhaftet und nach Buchenwald und Mauthausen gebracht worden sein. Davon weiß ich soviel: Im Amsterdamer Ghetto ist ein Nationalsozialist...

VORSITZENDER: Im Februar welchen Jahres?

SEYSS-INQUART: Im Februar 1941. Im Amsterdamer Ghetto ist ein Nationalsozialist von Juden erschlagen worden. Reichsführer Himmler hat darauf die Überführung von 400 jungen Juden nach Mauthausen befohlen. Ich befand mich damals nicht in den Niederlanden. Das war übrigens der Anlaß zum Generalstreik in Amsterdam im März 1941. Nach meiner Rückkehr nach den Niederlanden habe ich gegen diese Maßnahme protestiert und meines Wissens kam eine solche Massenverschickung nach Mauthausen nicht mehr vor.

Es kam auch zur Verbrennung von Synagogen. Da hat offenbar jemand den Ehrgeiz des 8. November 1938 gehabt. Ich bin sofort eingeschritten. Die Fälle vermehrten sich nicht; hingegen wollte die Polizei den alten Tempel in Amsterdam niederreißen. Generalsekretär van Damm hat mich darauf aufmerksam gemacht, und ich habe das verhindert.

Ich habe früher angedeutet, daß das Motiv der Maßnahmen in der Erwägung zu suchen ist, die Juden wie feindliche Ausländer zu behandeln. In der weiteren Durchführung wurde diese Basis bestimmt verlassen. Es war weiter nichts wie die Durchführung der Maßnahmen gegen die Juden, wie sie. eben auch im Reich vorgekommen sind. Vielleicht ist in dem, einen oder in dem anderen Fall sogar mehr geschehen; denn ich weiß, daß zum Beispiel in den Niederlanden auch eine Aktion war, die Juden zu veranlassen, sich sterilisieren zu lassen. Das Ziel, das wir hatten, war, die Juden in den Niederlanden selbst au behalten, und zwar an zwei Bezirken von Amsterdam und dann im Lager Westerborg und im Lager Vught. Wir hatten uns auch vorbereitet, hier entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.

Ich habe dem Generalsekretär für Erziehung den Auftrag gegeben, aus dem holländischen Haushalt jene Mittel für die Erziehung der Juden zur Verfügung zu stellen, die nach der Kopfquote auf die jüdische Bevölkerung entfallen. Es wird sicher sein, daß schon bei dieser Maßnahme der Konzentration der Juden auf zwei Bezirke und zwei Lager, verschiedene Härten vorgekommen sind, die vielleicht nicht zu umgehen waren, vielleicht auch schon Exzesse darstellen können.

Schließlich verlangte die Sicherheitspolizei die Einführung des sogenannten Judensterns. Eine nicht unbeträchtliche Zahl von Juden war nicht in den Konfinierungsstellen. Die Sicherheitspolizei verlangte deren Kennzeichnung, um kontrollieren zu können, ob sich die Juden an die sonstigen Beschränkungen halten. Dieser Stern ist in den Augen der Deutschen sicherlich als eine gewisse Diffamierung anzusehen. Von den Niederländern wurde er nicht so aufgefaßt, und es hat so manche Niederländer gegeben, die aus Protest selbst so einen Stern getragen haben.

Es dürfte im Jahre 1942 gewesen sein, als Heydrich neuerlich Forderungen stellte, und zwar kam er jetzt mit der Forderung der Evakuierung der Juden. Er begründete die Forderung damit, daß Holland über kurz oder lang Kriegsgebiet sein werde, daß man dann eine so feindselige Bevölkerung nicht im Kriegsgebiet haben dürfe. Er verwies darauf, daß er für die Sicherheit des Reiches im polizeilichen Sinne verantwortlich sei, und daß er diese Verantwortung nicht tragen könne, wenn die Juden in Holland bleiben. Ich glaube, es hat drei oder vier Monate gedauert, in denen wir in den Niederlanden gegen diese Evakuierung Stellung genommen und den Versuch gemacht haben, andere Auswege zu finden.

Zum Schluß hat mir Heydrich einen Befehl des Führers vorlegen lassen, laut welchem er unbeschränkte Vollmachten zur Durchführung aller Maßnahmen hatte, auch in den besetzten Gebieten. Ich habe über Bormann rückgefragt, welche Bewandtnis es damit hätte, und dieser Befehl wurde mir bestätigt. Daraufhin wurde mit der Evakuierung der Juden begonnen.

Ich habe damals versucht, mich über das Schicksal der Juden zu vergewissern, und es fällt mir etwas schwer, darüber jetzt zu Sprechen, weil es wie ein Hohn klingt. Man sagte mir, daß die Juden nach Auschwitz kommen. Ich habe veranlaßt, daß von uns aus den Niederlanden Leute nach Auschwitz geschickt werden. Dieselben kamen mit dem Bericht zurück, dort wäre ein Lager für 80000 Menschen genügend geräumig. Diesen Leuten ginge es verhältnismäßig gut; sie hätten zum Beispiel eine hundert Mann starke Musikkapelle. Als ein Zeuge hier bestätigte, daß diese Musikkapelle spielte, wenn die Opfer in Auschwitz eingetroffen sind, habe ich mich an diese Meldung erinnert.

VORSITZENDER: Herr Dr. Steinbauer! Sie werden wohl heute abend nicht mehr fertig werden?

DR. STEINBAUER: Nein.

VORSITZENDER: Wie lange werden Sie voraussichtlich noch brauchen?

DR. STEINBAUER: Ich hoffe, morgen spätestens bis zur Mittagspause fertig zu sein, vielleicht schon in einer Stunde. Ich habe noch über die Fragen der Plünderung, wirtschaftlicher Maßnahmen und der Zerstörung au sprechen. Dann wäre das Thema für mich erschöpft.

VORSITZENDER: Wir vertagen uns nunmehr.