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[Zum Zeugen gewandt:]

Wie kam das Konkordat zustande?

VON PAPEN: Ich wiederhole, daß ich die christliche Basis des Reiches unter allen Umständen sicherstellen wollte. Darum habe ich Hitler im April 1933 vorgeschlagen, die Rechte der Kirche in einem Konkordat zu verankern. Diesem Konkordat sollte ein Vertrag für die evangelische Kirche folgen.

Hitler, obschon starke Widerstände in seiner Partei waren, willigte ein. So kam es zum Abschluß des Konkordats. Die Anklage steht auf dem Standpunkt, daß dieses Konkordat ein Täuschungsmanöver gewesen sei. Ich darf wohl in diesem Zusammenhang auf die Tatsachen verweisen, daß die Herren, mit denen ich das Konkordat abgeschlossen habe, der Staatssekretär Pacelli, der jetzt regierende Papst, der Deutschland seit 13 Jahren persönlich kannte, ebenso wie der Monsignore Kaas, welcher der Vorsitzende der Zentrumspartei durch Jahre gewesen war, wenn diese beiden Herren einwilligten, ein Konkordat zu schließen, kann man gewiß nicht sagen, daß es ein Täuschungsmanöver gewesen wäre.

DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 39, Seite 121. Aus Dokument 40, Seite 122, möchte ich ein Zitat bringen. Hitler hat nach dem Abschluß des Konkordats eine Verfügung erlassen. Diese Verfügung lautet wie folgt; etwa in der Mitte der Seite 122:

»Ich ordne daher an:

1. Die Auflösung solcher katholischer Organisationen, die durch den vorliegenden Vertrag anerkannt sind und deren Auflösung ohne Anweisung der Reichsregierung erfolgte, sind sofort rückgängig zu machen.

2. Alle Zwangsmaßnahmen gegen Geistliche und andere Führer dieser katholischen Organisationen sind aufzuheben. Eine Wiederholung solcher Maßnahmen ist für die Zukunft unzulässig und wird nach Maßgabe der bestehenden Gesetze bestraft.«

Dieses Zitat ist verlesen worden zum Beweise dafür, daß erst später eine Sinnesänderung Hitlers wohl auf Einfluß seiner näheren Umgebung eingetreten ist.

Ich verweise auf Dokument 41, Seite 123, ein Telegramm Papens. Es ist in diesem Telegramm ein sehr sinnstörender Übersetzungsfehler in der englischen Übersetzung enthalten. Satz 2 dieses Telegramms heißt: »Dank Ihrer großzügigen und weisen staatsmännischen Auffassung;« in der englischen Übersetzung ist statt »staatsmännischen« »sportmännischen« Auffassung enthalten.

Ich verweise dann weiter auf der gleichen Seite auf das Telegramm Papens an den Bischof von Trier. Über die hier aufgeworfenen Fragen lassen sich auch noch die eidesstattlichen Versicherungen, und zwar Dokument 43, Seite 127, einschalten. Die eidesstattliche Versicherung des Freihern von Twickel soll ersetzen eine eidesstattliche Versicherung, die eingereicht werden sollte von dem inzwischen verstorbenen Kardinal von Galen. Die Fragen waren mit Kardinal von Galen bereits erörtert. Ehe er sie zur Niederschrift gebracht hat, ist er verstorben. Derjenige, der mit ihm die Fragen besprochen hat, Freiherr von Twickel, gibt diese in seinem Affidavit, Dokument 43, Seite 127 wieder.

Ich verweise insbesondere aber auch auf Dokument 52, Seite 139. Es ist die eidesstattliche Versicherung des Abtes der Benediktiner-Abtei Grüssau, Schmitt, des langjährigen seelsorgerischen Freundes des Angeklagten. Im vorletzten Absatz von Seite 139 läßt er sich zur Konkordatsfrage wie folgt aus:

»Herr von Papen war von der alsbald nach Konkordatsabschluß erkennbar werdenden illoyalen Haltung der Deutschen Regierung aufs tiefste erschüttert, und er hat stets eingehend über seine große Sorge in dieser Hinsicht mit mir gesprochen, sowie Mittel erwogen, den Verletzungen entgegenzutreten. Ich selbst kann aus eigener Erfahrung auch bekunden, daß er sich persönlich im kirchlichen Sinne für die loyale Einhaltung des Konkordats aktiv eingesetzt hat.«