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[Zum Zeugen gewandt:]

Haben Sie, Herr Zeuge, außer dem Konkordat noch Sorge getroffen, Ihre kirchenpolitischen Anschauungen durchzusetzen?

VON PAPEN: Ja. Ich habe am 15. Juni 1933 in Berlin eine Organisation gegründet, die wir »Kreuz und Adler« nannten, und etwas später habe ich ins Leben gerufen die »Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher«. In diesen beiden Verbänden sollten sich außerhalb der politischen Parteien die katholischen Kräfte sammeln. Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher hatte insbesondere die Aufgabe, Beschwerden zu sammeln, sie mir mitzuteilen, damit ich um Abhilfe bemüht sein konnte.

DR. KUBUSCHOK: Die Anklage wirft Ihnen vor, durch die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher selber das Konkordat gebrochen zu haben. Was können Sie dazu sagen?

VON PAPEN: Ja, nicht nur das, sondern bereits der Zeitabschnitt, der nach dem Konkordat liegt, wird von der Anklage bezeichnet als »the characteristic development of the conspiritors' church policy and Papens participation in it«.

Der Vorwurf, den die Anklage mir macht bezüglich der Sabotage des Konkordats durch mich selbst ist ein ungeheuerlicher Vorwurf. Er betrifft die Auflösung dieser von mir eben genannten Arbeitsgemeinschaft. Es ergibt sich aus den Dokumenten, daß diese Arbeitsgemeinschaft bereits lahmgelegt wurde anläßlich des großen Röhm-Putsches am 30. Juni 1934 und daß ihre spätere Auflösung durch mich lediglich eine ganz formale Angelegenheit war. Ferner steht diese Arbeitsgemeinschaft mit dem Konkordat überhaupt in keinem Zusammenhang. Das war ja eine politische Arbeitsgemeinschaft, die niemals den Schutz des Konkordats genoß.

DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf das Dokument 45, Seite 129. Es ist der Telegrammwechsel Hitler- Hindenburg über die Befriedungsaktion der evangelischen Kirche.

Für die Frage der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher verweise ich auf das Dokument 74, Seite 130 bis 132. Dort ist enthalten ein Affidavit – ich wiederhole – es ist falsch zitiert worden – ich verweise auf Dokument 47, Seite 130 – ein Affidavit des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher, Roderich Graf Thun.

Über die Auflösung läßt er sich auf Seite 131 aus, ich zitiere den zweiten Absatz:

»Am 30. 6. 1934 wurde das Büro der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ durch Beamte der Gestapo besetzt, die Akten beschlagnahmt und abtransportiert, ich selbst wurde in Haft genommen.«

Und darüber, daß infolge dieser Maßnahme die Auflösung nur noch rein deklaratorisch war, spricht sich der letzte Absatz der Seite 131 aus. Ich zitiere:

»Auch nach meiner nach einiger Zeit erfolgten Freilassung aus der Haft wurden die beschlagnahmten Akten nicht zurückgebracht. Entsprechend der Einstellung der Parteidienststellen kam auch ein Wiederaufleben und eine weitere Tätigkeit für die Organisation nicht mehr in Betracht. Praktisch wäre außerdem eine weitere Wirksamkeit der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ auch schon deswegen nicht mehr möglich gewesen, da die einzige Persönlichkeit, welche die laufend notwendigen Interventionen vornehmen konnte, Herr von Papen, zumal nach seiner Übersiedlung nach Wien, in Wegfall gekommen war. Es bestand für die Leitung jetzt nur noch die Frage, wie die tatsächliche Beendigung ihrer Tätigkeit auch offiziell festgelegt würde. Hierbei war insbesondere zu berücksichtigen, daß im Falle einer offiziell erklärten Zwangsauflösung die große Zahl der Katholiken, die sich bei der Arbeit für die Organisation herausgestellt hatten, entsprechend verfolgt worden wäre. Um dies zu verhindern, wurde die Auflösung von der Leitung der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ selbst erklärt.«

Und den letzten Satz dieses Absatzes:

»Um das letzte noch Mögliche für die Wahrung der katholischen Interessen zu tun, wurde nicht verabsäumt, in dieser Erklärung nochmals darauf hinzuweisen, daß die amtlichen Stellen sich zum Schutze der christlichen und kirchlichen Belange, insbesondere durch Hitler selbst, feierlich verpflichtet hatten.«

VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte das Datum in Erinnerung rufen, an dem der Angeklagte von Papen nach Wien übersiedelte?

DR. KUBUSCHOK: Am 15. August 1934 ging er nach Wien, berufen wurde er Ende Juli 1934.