HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

DR. KUBUSCHOK: Ich brauche nur noch ganz kurz auf einige Urkunden hinzuweisen.

Aus Dokumentenbuch 1 lege ich Dokument 24 vor, Seite 86. Ich verweise auf den Vermerk: Mit der Anklagebehörde ist eine Übereinstimmung dahin erzielt worden, daß als unstreitige Tatsache angenommen wird, daß das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 in zwei Ermächtigungsgesetzen aus dem Jahre 1923 einen Vorläufer gehabt hat.

Ich verweise auf Dokumentenbuch 2, Dokument 63 – ein Artikel der Zeitung »Stars and Stripes« vom 27. März 1946. Es sind dies die Friedensbemühungen über Earle. Der Artikel ist zur Ergänzung des Fragebogens Lersner gedacht.

VORSITZENDER: Sagten Sie 36?

DR. KUBUSCHOK: Nein, 63, Seite 153.

Ich verweise weiterhin auf Band 2...

VORSITZENDER: Einen Augenblick. Das Dokument, das Sie uns eben vorgelegt haben, ist vom 27. März 1946? Was sollen wir damit anfangen, es ist doch ein Zeitungsartikel?

DR. KUBUSCHOK: Es ist ein Zeitungsartikel über ein Interview von Earle. Der Partner dieser Gespräche war Lersner. Zur Ergänzung der Aussage Lersners, die wir nicht hier haben, möchte ich diesen Zeitungsartikel benutzen. Er vervollständigt etwas in kurzer Fassung in der schriftlichen Antwort von Lersner.

VORSITZENDER: Sie haben aber doch schon Gelegenheit gehabt, eine eidesstattliche Versicherung von Lersner einzuholen oder ihm die Fragen vorzulegen, die Sie haben wollten, und jetzt legen Sie einen Zeitungsartikel von 1946 vor, als der Prozeß bereits im Gange war.

DR. KUBUSCHOK: Herr Präsident! Da ich Lersner wegen seiner Abwesenheit hier selbst nicht hören kann – es war ja beabsichtigt, ihn als Zeugen zu hören –, ist die Frage in dem Fragebogen verhältnismäßig kurz beantwortet. Zur Vervollständigung dieser...

VORSITZENDER: Welches Datum trägt dieser Fragebogen?

DR. KUBUSCHOK: Einen Moment. Der Fragebogen Lersner datiert vom 15. April 1946, das ist Dokument 93. Datum des Fragebogens: 15. April 1946.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hält dieses Dokument nicht für zulässig. Zeitungsartikel, die während des Prozeßverlaufes erscheinen, gehören nicht zu den nach der Meinung des Gerichtshofs zulässigen Beweismitteln.

DR. KUBUSCHOK: Im Band 3 überreiche ich noch als weiteres Dokument 99 eine eidesstattliche Versicherung Schaffgotsch, Seite 245. Es wird soeben erst überreicht, Herr Präsident. Es ist eine kurze eidesstattliche Versicherung, die sich mit den vergeblichen Bemühungen Papens befaßt, im Frühjahr 1934 zu Hindenburg zu gelangen.

Schließlich wird als Dokument 100 noch nachgereicht der gestern erwähnte Aufruf der Reichsregierung vom 1. Februar 1939 und weiterhin gleichfalls ein Auszug über die Außenpolitik aus der Rede Hitlers vom 23. März. Wir hatten gestern bei der Verhandlung darauf hingewiesen.

Ich nehme im übrigen auf sämtliche in den drei überreichten Dokumentenbüchern enthaltenen Urkunden Bezug und bitte, hiervon amtlich Kenntnis zu nehmen.

Schließlich habe ich noch eine letzte Bitte.

Es ist gestern bei der Erörterung der Affidavits Schröder und Meißner ein Teil bereits in dem Protokoll verlesen worden. Ich glaube, die Anklage wird wohl, nachdem sie von den Affidavits keinen Gebrauch macht, damit einverstanden sein, daß sie aus dem Protokoll gestrichen werden.

VORSITZENDER: Es war doch die eidesstattliche Erklärung Meißners, die zu einem Teil verwendet wurde, nicht wahr?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Jawohl, Euer Lordschaft! Ich denke doch es wäre am zweckdienlichsten, wenn der Gerichtshof es so ansehen würde, daß ich lediglich die Tatsachen aus der eidesstattlichen Erklärung vorgebracht habe und nicht, als ob ihm die eidesstattliche Erklärung als Beweismittel vorliegt. Sonst denke ich, daß es schwierig sein wird, das Protokoll zu berichtigen, aber ich bin natürlich auch so damit einverstanden.

VORSITZENDER: Gut, einverstanden. Wir wollen es so ansehen, als seien die Tatsachen dem Zeugen vorgelegt worden und als habe der Zeuge darauf geantwortet, ohne daß wir es als eidesstattliche Versicherung betrachten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Euer Lordschaft, nur als meine Fragen.

DR. KUBUSCHOK: Damit beende ich den Fall des Angeklagten von Papen.

VORSITZENDER: Danke. Der Gerichtshof vertagt sich.