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[Zum Zeugen gewandt:]

Dies sind die Gedanken Hitlers über die Waffen- SS. Er sagt, daß das Großdeutsche Reich in seiner endgültigen Gestalt mit seinem Aufbau nicht ausschließlich Volkskörper umspannen würde, die von vornherein dem Reich wohlwollend gegenüberstehen:

»Über den Kern des Reiches hinaus ist es daher notwendig, eine Staatstruppenpolizei zu unterhalten, die in jeder Situation befähigt ist, die Autorität des Reiches im Innern zu vertreten und durchzusetzen.«

Dann fährt er fort:

»In den Reihen des Heeres nach Bewährung im Felde in die Heimat zurückgekehrt, werden die Verbände der Waffen-SS die Autorität besitzen, ihre Aufgaben als ›Staatspolizei‹ durchzuführen.«

Dies wiederum ist ein Bild der Einheit der SS, gezeichnet von dem Führer des Nazi-Staates. Behaupten Sie, er hätte in dieser Beziehung unrecht, und Sie hätten recht?

HAUSER: Nein, das sind seine Zukunftsgedanken, die noch nicht verwirklicht waren und die er einmal nach dem Krieg verwirklichen wollte.

MAJOR ELWYN JONES: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Um das ausführliche Kreuzverhör meines verehrten britischen Kollegen zu ergänzen, möchte ich dem Zeugen einige Fragen stellen.

Ich lege dem Gerichtshof unter Nummer USSR- 520 den Bericht vor...

VORSITZENDER: Haben Sie neue Punkte vorzubringen oder neue Dokumente vorzulegen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe einige neue Dokumente vorzulegen, und im Zusammenhang damit habe ich nur einige Fragen, tatsächlich nur drei oder vier Fragen an den Zeugen zu richten.

Unter Nummer USSR-520 lege ich dem Gerichtshof den Schlußbericht der Jugoslawischen staatlichen Kommission vor. Dieser ist speziell der SS-Gebirgsdivision »Prinz Eugen« gewidmet. Herr Elwyn Jones hat bereits eine Reihe von Dokumenten zitiert, die sich auf diese Division beziehen. Es ist ein ausführliches Dokument.

Ich bitte den Zeugen, seine Aufmerksamkeit auf die Seiten 3, 4 und 5 zu lenken. Dort findet sich eine Liste der durch diese Division bei einer einzigen Aktion vernichteten Menschen, wobei es sich nicht um die Namen einzelner Personen handelt, sondern nur um die Namen der von dieser Division umgebrachten Familien. Ich bitte den Zeugen, mir zu folgen, während ich zwei Absätze dieses umfangreichen Berichts verlese. Ich beginne das Zitat auf Seite 5 des russischen Textes:

»Nach beendetem Massaker zogen diese SS-Truppen in der Richtung der Dörfer Sriyane, Wisko, Gorny-Dolak und Putischik ab, um dort Mord und Brandstiftung fortzusetzen.«

VORSITZENDER: Können Sie uns sagen, auf welcher Seite des englischen Textes das steht?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, es ist auf Seite 6, der vierte Absatz vom Ende des Dokuments. Darf ich fortfahren, Herr Vorsitzender?

VORSITZENDER: Ja.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW:

»Nach beendetem Massaker zogen diese SS-Truppen in der Richtung der Dörfer Sriyane, Wisko, Gorny-Dolak und Putischik ab, um dort Mord und Brandstiftung fortzusetzen. Sämtliches Vieh, das sie in den niedergebrannten Dörfern fanden, führten sie mit sich fort. Diese ganze Serie von Verbrechen, die im März 1944 im Bezirk Split begangen wurden, zeichnet sich durch einen besonderen Umstand aus, und zwar durch den brutalen Zynismus, welcher in der Kriminalchronik bisher nicht bekannt war. Die Verbrecher schlossen Frauen und Kinder in mit Heu und Stroh gefüllten Ställen ein, hielten ihnen dort Reden und verbrannten sie sodann bei lebendigem Leibe.«

Ich frage Sie, Zeuge, steht nicht diese Beschreibung der schändlichsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit im schroffen Widerspruch zu Ihren Aussagen über die Tätigkeit der Waffen-SS?

HAUSER: Von den beiden Absätzen kann ich nur feststellen, daß Split auf dem Balkan liegt. Weiter weiß ich nichts. Ich weiß nicht, welche Einheiten damit gemeint worden sind. Ich kann dazu nicht Stellung nehmen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich werde Ihnen ein anderes Dokument vorlegen lassen, das eine Erklärung Ihres alten Bekannten August Schmidthuber darstellt. Erinnern Sie sich an den Namen dieses Generals?

HAUSER: Ja, den Namen kenne ich.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Vielleicht werden Sie sich auch daran erinnern, daß er ein Bataillon der Division »Das Reich« in der Zeit befehligte, als Sie Kommandeur dieser Division waren.

HAUSER: Er war in der Division, ehe ich die Division hatte. Daher kenne ich ihn. Er ist dann aber lange Zeit auf dem Balkan verwendet worden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aus den Ausführungen dieses Generalmajors der Waffen-SS möchte ich nur einen Satz zitieren. Ich lasse Ihnen diese Stelle sofort zeigen. Das Original des Protokolls habe ich dem Gerichtshof vorgelegt. Bitte hören Sie zu; Seite 3 des russischen Textes:

»Ein Kriegsberichterstatter teilte mir mit, daß der Bataillonskommandeur meines 1. Bataillons Kasserer in Krivaja Reka eine große Anzahl von Zivilpersonen in die Kirche einschließen« – ich betone, in die Kirche – »und diese in die Luft sprengen ließ. Wieviele Personen dabei ums Leben kamen, ist mir unbekannt.«

Halten Sie solche Tatsachen für ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Zeuge, oder nicht?

HAUSER: Es scheint sich nur um Übermittlung durch mehrere Münder gehandelt zu haben. Unmittelbare Zeugen haben hier keine Aussagen gemacht.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, es ist eine Aussage eines Divisionskommandeurs über eine offizielle Mitteilung eines Kriegsberichterstatters. Es ist der Bericht eines Generals der Waffen-SS, ein Bericht aus erster Quelle und nicht vom Hörensagen.

HAUSER: Da äußert sich aber ein Kriegsberichterstatter, der es von einem Bataillonskommandeur gehört haben soll. Aber sachlich kann ich dazu keine Stellung nehmen, weil ich dort nicht gewesen bin, die Division mir nie unterstanden hat.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dann werden Sie vielleicht zu einem anderen Dokument Stellung nehmen. Ich bitte, dem Zeugen das Dokument USSR-513 vorzulegen. Habe ich gestern richtig verstanden, Zeuge, daß Sie behaupteten, daß die Waffen-SS keine Geiseln ermordet hat?

HAUSER: Ich habe sogar gesagt meines Wissens, daß von den mir unterstandenen Divisionen nicht einmal Geiseln festgenommen worden sind.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich werde Ihnen nur drei Sätze aus der Erklärung des SS-Sturmbannführers Breimaier, Kommandant eines Bataillons der Division »Prinz Eugen«, zitieren. Bitte hören Sie zu:

»Am 3. XI. 1943 gegen 20 Uhr wurde aus der Lauer ein deutscher Soldat in der Velika-Straße in Sinj getötet.

Nachdem es trotz allen Bemühungen, den Täter vorzufinden, nicht gelingen konnte und die Bevölkerung uns in dieser Angelegenheit nicht unterstützte, werden 24 Zivilpersonen erschossen und die eine erhängt.

Dieses Urteil wird am 5. XI. 1943 um 5.30 Uhr vollgestreckt. Breimaier, e. H. SS-Sturmbannführer und Bataalionskommandant.«1

Das Folgende lasse ich aus, es hat keine große Bedeutung. Ist das nicht ein Beweis für die typischen von der Waffen-SS durchgeführten Geiselerschießungen?

HAUSER: Ich höre den Namen Breimaier zum erstenmal. Ich weiß nicht, ob er irgendwie vorher ein Standgericht abgehalten hat. Wenn es so ist wie hier, dann wäre er dazu nicht berechtigt gewesen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Vielleicht gelingt es mir, Sie durch Bilder zu überzeugen. Zeigen Sie dem Zeugen das Photo Nummer 7 mit den zwei abgehackten Köpfen. Mit Erlaubnis des Gerichtshofs werde ich einen kurzen Auszug aus dem Bericht der Jugoslawischen staatlichen Kommission zitieren. Das von uns beglaubigte Original dieses Berichts wird dem Gerichtshof vorgelegt. Im Augenblick liegt es dem Zeugen vor. Bitte hören Sie zu, wie diese Leute geköpft worden sind.

»Am 9. Juni 1944 und an den folgenden Tagen haben SS-Truppen aus Triest an der slovenischen Bevölkerung im slovenischen Küstengebiet die oben festgestellten Gewalttaten und Verbrechen begangen...«

Ich lasse die beiden folgenden Sätze, welche Wiederholungen darstellen, aus.

»An jenem Tage haben die Hitler-Verbrecher zwei Soldaten der Jugoslavischen Befreiungsarmee und der Slovenischen Partisanenverbände gefangengenommen. Sie brachten sie nach Razorie, wo sie ihre Gesichter mit Bajonetten verstümmelten, ihnen die Augen ausstachen und sie dann fragten, ob sie nun den Genossen Tito sehen können. Daraufhin riefen sie die Bauern zusammen und köpften dann beide Opfer vor dem Hause Sedejs. Nachher legten sie die Köpfe auf einen Tisch. Später wurden nach einem Kampfe bei einem gefallenen Deutschen die Aufnahmen erbeutet und man kann daraus ersehen, daß sie die ebengeschilderte Begebenheit wiedergeben, nämlich das Verbrechen blutrünstiger deutscher Henker in Razorie.«

Glauben Sie nicht, daß das typische Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind?

HAUSER: Wenn sie von Männern der Waffen-SS ausgeführt wären, wären es Verbrechen. Das ist aber nirgends bewiesen hier, und das wäre ja nur eine von den 35 Divisionen vom Balkan, die verallgemeinert wird für das ganze Korps der Waffen-SS.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dann werde ich mir gestatten, Ihnen noch ein deutsches Originaldokument vorzulegen. Es ist das Dokument USSR-133. Es ist ein Informationsschreiben des deutschen Oberkommandos an das italienische Oberkommando. Ich werde nur zwei Sätze daraus zitieren. Sie haben gestern behauptet, daß die Waffen-SS die Kriegsgefangenen nicht ermordet hat. Habe ich Sie richtig verstanden?

HAUSER: Jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Also bitte, folgen Sie mir. Ich werde zwei Sätze aus diesem deutschen Originaldokument verlesen. Der erste Satz am Beginn des Textes:

»SS-Division steht mit Westgruppe bei Ripac vor Straßensperren, an deren Beseitigung gearbeitet wird.«

Ich lasse die nachfolgenden Sätze aus und fahre fort:

»Bei erfolgreichem Gefecht 23 Tote, 34 Verwundete, über 100 gezählte Feindtote, 47 Gefangene erschossen...«

Bitte achten Sie auf die drei Worte

»... 47 Gefangene erschossen...« und dann »363 vorläufig festgenommen.«

Finden Sie nicht, wenn sogar in einem Informationsschreiben von einem Kommando an ein anderes offiziell von Erschießung von Kriegsgefangenen gesprochen wird, daß dieses zur Praxis der Waffen-SS gehörende Vorgehen ein recht grausames ist?

HAUSER: Das sagt ein Oberleutnant über Verbrechen, die ein SS-Verband gemacht haben soll, ohne daß er irgendwelche Angaben macht, wozu diese Einheiten gehörten. Ich kann dazu auch nicht Stellung nehmen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich finde, daß die Zahl von 47 erschossenen Gefangenen doch ein ganz konkreter Beweis ist. Sind Sie denn anderer Ansicht?

HAUSER: Ich habe keinen Beweis dafür, daß das Männer der Waffen-SS gewesen sein sollen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dann bitte ich Sie, mir noch einige Fragen zu beantworten. Ist Ihnen bekannt, wo das 3. SS-Tankkorps in Rußland eingesetzt war?

HAUSER: Das 3. Tankkorps? Das dritte? Ist das ein Korps, ein Panzerkorps? Das ist, glaube ich, im südlichen Abschnitt eingesetzt gewesen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, es war in Estland eingesetzt. Kennen Sie den General Steiner?

HAUSER: Jawohl, der Kommandierende General war der General Steiner.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wissen Sie, wo die »Totenkopf-Division« eingesetzt war?

HAUSER: Jawohl, wir haben heute schon darüber gesprochen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie war in den Bezirken Demjansk und Pawlowsk und anderen Bezirken des Gebietes Nowgorod eingesetzt. Stimmt das?

HAUSER: Ich hörte eben den Namen Demjansk, habe ich den richtig gehört?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja.

HAUSER: Ja, da ist eine Division gewesen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Der Kommandeur dieser Division war Generalmajor Eicke. Ist das richtig?

HAUSER: Eicke? Eicke, jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und wo war die Division »Adolf Hitler« eingesetzt?

HAUSER: Zum selben Zeitpunkt wie die Division »Totenkopf« bei Demjansk war? Ich glaube, auch im südlichen Abschnitt Demjansk, ich glaube, das war im Jahre 1942 oder 1941.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ganz richtig. General Simon befehligte diese Division, ist das richtig?

HAUSER: Simon war nachher der Nachfolger von Eicke, ja. Das ist dieselbe Division gewesen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Stimmt ganz genau. Nun sagen Sie mir, wann Obergruppenführer Dietrich die Division »Adolf Hitler« befehligte. War das später?

HAUSER: Nein, er war es bis zum Sommer 1943.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wissen Sie, wo die 134. SS-Division eingesetzt war?

HAUSER: Solche hohen Nummern haben wir nicht gehabt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und die 97. SS-Division »Goldene Lilie«?

HAUSER: Das hat's nicht gegeben. Wir haben höchstens 35 bis 40...

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber die »Goldene Lilie« war eine SS-Division, stimmt es?

HAUSER: Ich höre den Namen zum erstenmal. Wie war es?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Goldene Lilie.

HAUSER: Nein, ist mir ein völlig neuer Begriff.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und die Sturmbrigade »Langemarck«. Ist der Name für Sie auch neu, oder haben Sie schon einmal davon gehört?

HAUSER: Es hat ein Bataillon »Langemarck« gegeben, das muß auch ein Teil des 3. Germanischen Panzerkorps gewesen sein.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ist Ihnen der Sturmbannführer Sehling bekannt?

HAUSER: Ich habe den Namen nicht verstanden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sturmbannführer Sehling.

HAUSER: Nein, nein, ich kenne ihn nicht.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und der Name des Generalleutnants Lüneberg?

HAUSER: Lingeberg? Jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, Lüneberg.

HAUSER: Er war Kommandeur der SS-Polizeidivision. Ja, die SS-Polizeidivision hatte der General Lüneberg.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sehr richtig, danke sehr.

Herr Vorsitzender! Ich lege dem Gerichtshof einen Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die Tätigkeit der Waffen-SS in den besetzten Gebieten und über ihre Behandlung der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen vor. Dieser Bericht ist auf Grund des Materials verfaßt, das von der Außerordentlichen staatlichen Kommission vorgelegt worden ist. Er ist vom verantwortlichen Sekretär der Außerordentlichen staatlichen Kommission, Bogojawlensky, unterschrieben und mit einem Stempel versehen. Vielleicht wird er dazu beitragen, die Arbeit des Gerichtshofs bei der Prüfung des von der Außerordentlichen staatlichen Kommission bereits vorgelegten Materials zu erleichtern.

VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Haben Sie das Original dieses Dokuments?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Darf ich es sehen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl.

VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Haben Sie den Bericht der Außerordentlichen Kommission bereits vorgelegt?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, eine Reihe von Berichten der Außerordentlichen Kommission, Berichte über die Estnische SSR, über Kiew, Charkow und so weiter, ist bereits vorgelegt. Dieser Bericht stellt nur eine Zusammenfassung des bereits vorgelegten Materials dar.

VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Setzt sich dieses Dokument aus Auszügen aus den Berichten der Außerordentlichen Kommission zusammen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, Herr Vorsitzender, eigentlich ist es nur eine genaue Aufzählung der verschiedenen militärischen Einheiten, die in diesem oder jenem Gebiet eingesetzt waren. Es sind keine Auszüge aus dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission, sondern eine Aufzählung einzelner Einheiten oder SS-Unterabteilungen, die in diesem oder jenem Gebiet eingesetzt waren. Überwiegend enthält es die Tatsachen, die als Grundlage bei der Beurteilung einzelner dieser Einheiten dienten. Sie sind alle in den Berichten der Außerordentlichen staatlichen Kommission enthalten, die dem Gerichtshof bereits vorliegen.

VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Ich glaube, der Gerichtshof erkennt die Mühe an, die Sie sich mit der Vorbereitung dieses Schriftstücks gegeben haben, um dem Gerichtshof die Arbeit zu erleichtern. Er hält es jedoch für besser, sich an den Bericht der Außerordentlichen Kommission zu halten, der bereits als Beweismaterial vorliegt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender. Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.

VORSITZENDER: Zeuge! Welche Einheit haben Sie bei Ausbruch des Krieges gegen Rußland befehligt?

HAUSER: Bei Beginn des Krieges war ich Kommandeur der Division »Das Reich«.

VORSITZENDER: »Das Reich«? Wo war diese Division bei Ausbruch des Krieges stationiert?

HAUSER: Sie wurde im mittleren Abschnitt der Ostfront eingesetzt.

VORSITZENDER: Im mittleren Abschnitt der Ostfront? Wurde sie bei dem ersten Angriff auf die Sowjetunion eingesetzt?

HAUSER: Der Angriff war westlich der Beresina und südlich von Brest-Litowsk. Aber dort wurde die Division noch nicht eingesetzt, sondern wurde nachgezogen.

VORSITZENDER: Sie meinen, sie wurde nicht am ersten Tage eingesetzt?

HAUSER: Nein, sie wurde als hintere Staffel nachgezogen.

VORSITZENDER: Wie lange nach Beginn des Angriffs?

HAUSER: Jawohl, aber es standen an den Einbruchstellen mehrere Divisionen hintereinander, weil ja die motorisierten Divisionen nur auf den guten Straßen vorwärts geführt werden konnten.

VORSITZENDER: Ich habe Sie gefragt, wie lange nach Beginn des Angriffs Ihre Division eingesetzt wurde?

HAUSER: Nur zwei bis drei Tage nach Ausbruch der Feindseligkeiten.

VORSITZENDER: Und Sie erklären dem Gerichtshof, daß Sie damals oder ungefähr zu jenem Zeitpunkt niemals von dem Befehl, die Kommissare zu töten, gehört haben?

HAUSER: Ich habe bereits ausgeführt, daß wir den Befehl über die Kommissare nicht bekommen haben und daß nach ihm in der Division nicht gehandelt worden ist. Ich weiß nur, daß wir den Befehl später bekommen haben »zur Absonderung« der Kommissare, und ich habe bereits ausgeführt, daß die Truppe damit wenig zu tun hatte, weil die Kommissare bei der Truppe nicht erkannt wurden.

VORSITZENDER: Sie sagen, daß Sie den Befehl nicht erhalten haben. Ich habe Sie aber gefragt: Haben Sie von diesem Befehl gehört?

HAUSER: Wie der zweite Befehl kam über »Absonderung«, glaube ich, gehört zu haben, daß ein anderer Befehl schon vorher ergangen war, daß er aber vom Generalkommando an viele Stellen nicht ausgegeben worden ist.

VORSITZENDER: Dieser Befehl, die Kommissare zu töten?

HAUSER: Den Befehl haben wir nicht bekommen, und von diesem ersten Befehl sprach ich.

VORSITZENDER: Nun, Sie sagten, daß Sie von dem anderen Befehl gehört hatten, als Sie den zweiten Befehl erhielten. Ich möchte nun wissen, ob der andere Befehl der Befehl über die Tötung der Kommissare war.

HAUSER: Ich habe die Frage nicht genau verstanden.

VORSITZENDER: Sie erklärten, Sie hätten einen zweiten Befehl erhalten, die Kommissare abzusondern, und Sie hätten zu jenem Zeitpunkt vom ersten Befehl erfahren. Wie lautete der erste Befehl?

HAUSER: Ich glaube, daß ich vom ersten Befehl gehört habe, dem Befehl, die Kommissare zu töten, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, wie der Befehl ergangen war, abzusondern.

VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich nunmehr zurückziehen.

RA. PELCKMANN: Darf ich noch etwas sagen, Herr Vorsitzender?

VORSITZENDER: Ja, gewiß. Ich dachte, Sie wären fertig.

RA. PELCKMANN: Im Laufe des Kreuzverhörs dieses Zeugen haben die Britische und Russische Anklagebehörde, soviel ich übersehen habe, 20 bis 30 verschiedene völlig neue Dokumente vorgelegt. Nicht alle Dokumente sind zum Gegenstand der Befragung des Zeugen gemacht worden.

VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Der Zweck eines Rückverhörs ist, Fragen zu stellen und nicht, zu argumentieren.

RA. PELCKMANN: Ich tue es, Herr Vorsitzender. Ich stelle keine Fragen wegen der Dokumente, die ich noch näher bezeichnen werde. Aber auch die Anklagebehörde hat keine Fragen gestellt. Ich bin der Meinung, daß sie nicht verwertet werden können. Ein Dokument ist in polnischer Sprache, ich kann es leider nicht lesen und auch deswegen keine Fragen stellen.

Aus einem Dokument, Herr Zeuge, das in englischer Sprache ist und 184 Seiten umfaßt mit dem Titel »German Crimes in Poland« (Die deutschen Verbrechen in Polen) halte ich Ihnen ein Plakat vor, nur als Beispiel. Lesen Sie bitte das Plakat durch, und sagen Sie mir, was das Plakat mit der Waffen-SS zu tun hat, und geben Sie, wenn möglich, dem Hohen Gerichtshof die Seite an.

HAUSER: Das Plakat ist hinter der Seite 184. Es enthält eine Bekanntmachung des SS- und Polizeiführers, ist also ein Organ des Höheren SS- und Polizeiführers und hat also mit der Waffen-SS, wie schon mehrfach ausgeführt worden ist, nichts zu tun.

RA. PELCKMANN: Ich lasse Ihnen weiter vorlegen ein Dokument Nummer 4039-PS, über das Sie seitens der Anklagebehörde nicht befragt worden sind. Sagen Sie bitte, was hat dieses Dokument mit der Waffen- SS zu tun?

HAUSER: Hier hat der Distriktschef Warschau, also ein dem Generalgouverneur unterstehender Beamter, eine Veröffentlichung gemacht, die mit der Waffen- SS nichts zu tun hat.

RA. PELCKMANN: Steht da nicht irgend etwas darin von der Waffen-SS?

HAUSER: Es steht nur darin, daß die deutsche Wehrmacht...

RA. PELCKMANN: Sprechen Sie deutlich, steht irgend etwas darin von der Waffen-SS?

HAUSER: Ich bedauere, diese Frage verneinen zu müssen, es steht davon nichts darin.

RA. PELCKMANN: Ich lege Ihnen nun weiter vor Nummer 4038-PS. Auch dieses Dokument ist nicht von der Anklagebehörde vorgelegt worden. Lesen Sie bitte in Ruhe, und sagen Sie, was hat dieses Dokument mit der Waffen-SS zu tun?

VORSITZENDER: Um welche Nummer handelt es sich?

RA. PELCKMANN: 4038-PS, Euer Lordschaft.

HAUSER: Auch das ist eine Veröffentlichung des Chefs des Distrikts Warschau. Er untersteht dem Generalgouverneur des Generalgouvernements und hat mit der Waffen-SS nichts zu tun.

RA. PELCKMANN: Ich überreiche ferner ein Dokument D-954; soweit ich erkennen kann, kann es auch 957 heißen. Das ist ein Zeugenverhör vom 27. Mai 1946 des...

VORSITZENDER: Meiner Meinung nach sprechen all diese Dokumente für sich selbst, und wenn sie mit der Waffen-SS nichts zu tun haben, dann wird der Gerichtshof diese Tatsache zur Kenntnis nehmen.

RA. PELCKMANN: Ja, Herr Präsident, dann frage ich mich, warum sie vorgelegt worden sind. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, daß sie keinen Zusammenhang haben. Ich lege das zweite Dokument nicht mehr vor, da Herr Präsident mir die Anregung gegeben haben.