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[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Zeuge! Es ist hier ein Dokument vorgelegt worden, geschrieben von dem Pressereferenten der Zeitung »Der SA-Mann« an den Herrn Körbel, der damals Reichsleiter gewesen ist. Er ist veranlaßt worden, einen Artikel zu schreiben. Hatte das mit der Obersten SA-Führung etwas zu tun?

JÜTTNER: Ich habe nicht ganz verstanden. Körbel war nicht Reichsleiter. Der Brief ist gerichtet an wen?

RA. BÖHM: Der Brief ist gerichtet an den Reichsleiter Rosenberg.

JÜTTNER: Ein Brief des Körbel an Rosenberg?

RA. BÖHM: Jawohl.

JÜTTNER: Den hat er in seiner Eigenschaft als Schriftleiter des »Der SA-Mann« geschrieben. Wenn er einen Artikel für den »Der SA-Mann« haben wollte, da war das völlig seine Sache. Wenn er gleichzeitig als Pressereferent der Obersten SA-Führung sich titulierte, dann hatte er in dieser Eigenschaft lediglich die Aufgabe, der übrigen deutschen Presse Nachrichten, die wir gerne veröffentlicht haben wollten, zuzuleiten und für ihre Veröffentlichung dort Sorge zu tragen.

RA. BÖHM: In diesem Brief ist von 750000 Abonnenten die Rede, und es besteht der Verdacht, daß man hier annehmen wollte oder könnte – obwohl das hier nicht zum Ausdruck gebracht worden ist –, daß diese 750000 Angehörige der SA gewesen seien. Können Sie sich dazu äußern?

JÜTTNER: Wie sich die 750000 Abonnenten zusammensetzen, ist mir im einzelnen nicht bekannt. Ich weiß nur, daß die Zeitung, die wir selber mit sehr geteilten Gefühlen betrachtet haben, in SA-Kreisen nur wenig Anklang gefunden hat, infolgedessen auch wenig gelesen worden ist, verhältnismäßig wenig.

RA. BÖHM: Sie wissen aber, daß diese Zeitung dann verboten worden ist?

JÜTTNER: Sie ist im Jahre 1939 verboten worden.

RA. BÖHM: Es ist gestern ein weiteres Dokument vorgelegt worden, EC-366-1. Es ist das ein Bericht des Herrn Köchling als Sonderbeauftragter des OKW beim Jugendführer des Deutschen Reiches in Zusammenhang mit dem Sudetendeutschen Freikorps.

Ich möchte Sie bitten, den Zusammenhang, der hier zwischen der SA und dem Sudetendeutschen Freikorps bestanden hat, aufzuklären.

JÜTTNER: Euer Lordschaft! Ich habe mich hierüber meiner Erinnerung nach vor der Kommission bereits geäußert. Ich selbst war der von der SA für Konrad Henlein bestellte Verbindungsführer.

RA. BÖHM: Herr Jüttner! Einen Moment, das ist geklärt, ich kann es vielleicht abkürzen, indem ich frage: Ist es richtig, daß eine Beteiligung oder Mitarbeit der SA an diesem Sudetendeutschen Freikorps lediglich insoweit der Fall war, als diese Leute in der Zeit, in der sie als Flüchtlinge in Deutschland waren, in der sie auch als Freikorps nicht zusammengestellt waren, wirtschaftlich von der SA unterstützt worden sind, indem der eine oder andere Decken und ein Eßgeschirr bekommen hat, so daß er das Notwendigste bekommen hat, was er als Mensch brauchte, um überhaupt existieren zu können?

JÜTTNER: Es wurde einzelnen Gruppen der Freikorps-Abschnittgruppen von vereinzelten SA-Männern, ohne daß sie Befehle von uns dazu hatten, geholfen, einmal in der Weise, wie das der Verteidiger eben ausgeführt hat. Sie haben für das Zurückführen der Flüchtlinge gesorgt und für die Ausstattung der Freikorpsangehörigen mit dem Notwendigen an Decken, Kochgeschirren und ähnlichem. Und dann haben diese SA-Männer den Männern des Freikorps geholfen bei der Zusammenfassung ihrer Gruppen. Das Freikorps selber besaß keinerlei militärischen Wert. Wenn ich mich drastisch ausdrücken darf, war es eine lose Bande, ein Bandenhaufen, der sich zur Aufgabe gesetzt hatte, die zum Teil in größter Not zurückströmenden Flüchtlinge aufzunehmen, sie zurückzuleiten in Flüchtlingslager und an der Grenze Zwischenfälle, Überfälle, wie sie tatsächlich vorgekommen sind, zu verhindern, also ihre Landsleute zu schützen. Militärischen Wert besaß dieses Freikorps nicht.

RA. BÖHM: Es ist dann weiter gestern vorgelegt worden ein Dokument 3993-PS. Es ist das ein Schreiben des Stabschefs Lutze an den Reichsleiter Alfred Rosenberg, in dem er sich für eine Gratulation bedankt, die er bekommen hat deswegen, weil ihm die vor- und nachmilitärische Ausbildung der SA übertragen worden war. Dazu ist wiederholt Stellung genommen worden. Ist es richtig, daß es zu dieser vor- und nachmilitärischen Ausbildung soweit gekommen ist, als sie geplant war?

JÜTTNER: Ich habe gestern schon betont, durch den Erlaß Hitlers vom Januar 1939...

RA. BÖHM: Darf ich Sie bitten, ganz kurz, Herr Jüttner?

JÜTTNER:.. war diese Aufgabe der SA übergeben worden. Es ist praktisch...

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat darüber im Kreuzverhör Fragen gestellt. Was hat es für einen Zweck, es nochmals vorzubringen? Er hat seinen Bericht darüber im Kreuzverhör abgegeben.

RA. BÖHM: Herr Vorsitzender! Ich habe gebeten, es nur ganz kurz zu machen. Ich habe es nur der Vollkommenheit wegen getan.

VORSITZENDER: Wozu noch einmal, wenn er es doch schon getan hat? Ob Sie es auch kurz machen oder nicht, er sagt ja doch wieder dasselbe.

RA. BÖHM: Es ist weiter das Dokument D-923 vorgelegt worden. Es sind Ihnen die Fälle...

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wünscht, daß Sie einsehen, daß es nicht die Aufgabe des Wiederverhörs ist, die Aussagen des Kreuzverhörs zu wiederholen, sondern nur zu erklären und abzuändern oder klarzustellen – wenn Sie dieses Wort vorziehen –, was im Kreuzverhör gesagt worden ist.

RA. BÖHM: Gewiß, Herr Vorsitzender!