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[Zum Zeugen gewandt:]

In einem weiteren Artikel innerhalb des Dokuments 3050-PS vom 24. März mit der Überschrift: »Wir gehen ins Gelände« heißt es:

»Es ist das wirksamste Mittel in der Hand eines klugen Führers, der heranwachsenden Jugend die Liebe zur Natur in die Herzen zu pflanzen und die Generation zu stählen körperlich und geistig.«

Entnehmen Sie aus diesem Artikel, der ebensowenig wie alle anderen von Ihnen beziehungsweise in Ihrem Auftrage geschrieben worden ist, daß damit eine militärische Einstellung oder eine militärische Ausbildung zum Ausdruck gebracht worden ist?

JÜTTNER: Nein.

RA. BÖHM: In dem Dokument 3050-e-PS wird auf der dritten Zeile gesagt:

»Für den SA-Mann gibt es kein Ermüden, kein träges Ausruhen, sei es im politischen Kampf, sei es im Einsatz zur Erhaltung und Rettung wertvoller Güter der deutschen Volkswirtschaft. Immer ist die SA bereit zur Tat.«

Entnehmen Sie daraus eine militärische Einstellung? Ich weiß nun nicht, wer den Artikel geschrieben hat, jedenfalls ist er auch nicht von Ihnen veranlaßt – kann man aber aus einer derartigen Einstellung, die hier zum Ausdruck gebracht wird, eine militärische Erziehung oder militaristische Einstellung entnehmen?

JÜTTNER: Das wird kein Mensch annehmen, daß man daraus eine militärische Einstellung entnehmen kann oder anstrebt.

RA. BÖHM: Das Dokument 3050-f-PS wird deshalb als militärisches bezeichnet, weil ein Dienstplan enthalten ist, in dem sechs Stunden Ordnungsdienst, drei Stunden Schießsport und sechs Stunden Geländedienst in einem Monat von den SA-Angehörigen gefordert werden.

Ich möchte Sie fragen: Erstens, was wurde im Ordnungsdienst gemacht?

JÜTTNER: Im Ordnungsdienst wurden, wie der Name sagt, Ordnungsübungen geübt für das öffentliche Auftreten der SA bei Großkundgebungen, bei Märschen und dergleichen. Das war eine Selbstverständlichkeit, sogar Notwendigkeit. Wenn man zum Beispiel, wie mir es eben oblag, beim Reichsparteitag 120000 Männer bei Großaufmärschen bewegen soll, dann mußten sie in Ordnungsübungen dazu vorbereitet sein, wenn das überhaupt ein einigermaßen erträgliches Bild abgeben soll. Für alle solche Zwecke und die äußere Haltung des Mannes wurden diese Ordnungsübungen geübt, wie das auch in anderen Ländern der Fall ist.

RA. BÖHM: Und auf was erstreckte sich der Schießdienst?

JÜTTNER: Wir hatten nur Kleinkalibergewehre, und zwar das Sportmodell. Infolgedessen konnten wir nur mit Kleinkaliber schießen; das war ein sportliches Schießen.

RA. BÖHM: Und was wurde im Geländedienst verlangt?

JÜTTNER: Im Geländedienst wurde angestrebt, den Mann auch geistig und willensmäßig zu schulen und die Liebe zur Natur zu wecken. Er sollte durch die verschiedensten Übungen zum Nachdenken gezwungen werden, zu Mutübungen, zu erfinderischem Geist, ähnlich wie bei Motorsportübungen des NSKK der Motorradfahrer im Geländefahren auch trainiert werden sollte zur Überwindung von Hindernissen und geschicktem Verhalten in schwierigem Gelände.

RA. BÖHM: Es ist dann in diesem Dokument ein weiterer Artikel enthalten, in dem es heißt:

»Unterschied zwischen Schuß und Sicht charakterisiert den Unterschied zwischen der Ausbildung der SA und der des Waffenträgers der Nation, der Wehrmacht;«

weiterhin heißt es, daß

»das militärische Geländesehen nur ein Teilausschnitt von dem war, was unter SA-mäßigem Geländesehen zu verstehen ist«.

Ich möchte Sie nun fragen, inwieweit das Geländesehen der SA mit dem militärischen etwas zu tun hat, insbesondere ob es richtig ist, daß das Geländesehen der SA weit über die militärischen Punkte nicht hinausgegangen ist? Ist es richtig, daß der SA-Mann das Geländesehen keineswegs vielleicht nur aus schießtechnischen Gründen betrachtet und angesehen hat? Ist es richtig, daß er in erster Linie in diesem Geländesehen auch seine Heimat kennenlernte und in dieser Richtung bei Märschen und im Geländesehen erzogen worden ist?

JÜTTNER: Herr Verteidiger! Alle diese Fragen waren in der Tat keine Suggestivfragen. Das ist so klar für jeden SA-Mann, daß unser Geländesehen der SA mit dem militärischen Geländesehen, das rein auf das Militärische abgestellt war, gar nicht zu vergleichen ist, weil wir mit dem Geländesehen und Geländedienst überhaupt eng verbunden haben die weltanschauliche Erziehung des Mannes, nämlich die Liebe zu seinem Heimatboden zu wecken und zu vertiefen. Er sollte durch den Geländedienst vor allem die Schönheiten seiner Heimat kennenlernen, die geschichtliche Bedeutung der Abschnitte, die die Geländeübung umfaßte.

VORSITZENDER: Ich befürchte, Sie haben mich nicht verstanden. Ich glaube, ich sagte Ihnen, daß wir Ihre Argumente, daß die Ausbildung der SA nicht für militärische Zwecke, sondern für andere friedliche Zwecke erfolgte, sehr wohl verstehen. Ihre Argumentation wird nicht durch Wiederholungen bewiesen. Der Gerichtshof will nichts mehr davon hören.

RA. BÖHM: Gewiß, Herr Vorsitzender! Dann kann ich diese nächsten Artikel, die praktisch alle auf das gleiche hinauslaufen und inhaltlich alle das gleiche bedeuten, übergehen. Ich stelle dann weitere Fragen nicht.

Es ist dann gestern das Dokument 4009-PS vorgelegt worden. Es soll beweisen, daß es sich bei der Zeitschrift »Der SA-Mann« um offiziöse Artikel der Obersten SA-Führung handelt. Es ist das auch ein Thema, das wiederholt besprochen worden ist; aber wenn diese Sachen zehnmal vorgelegt werden, Herr Präsident, dann bitte ich, mir auch zehnmal zuzulassen, daß ich dazu Stellung nehme. Diese Dinge sind vor der Kommission bis ins kleinste behandelt worden, sind vor der Kommission bis ins kleinste klargestellt worden, und gestern ist das Dokument wieder vorgelegt worden, und ich werde deshalb gezwungen, dazu noch einmal Stellung zu nehmen, so ungern ich das auch tue, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Sie können Fragen über das Dokument an den Zeugen stellen. Ich vermute, daß Sie in Ihrer Sprache einen Unterschied zwischen Kommentieren und Fragestellen machen. Wollen Sie dem Zeugen eine Frage vorlegen?

RA. BÖHM: Jawohl, Herr Präsident!