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DR. MERKEL: In dem Affidavit Nummer 18 bitte ich weiter die Ziffer 7 verlesen zu dürfen:

»Angehörige der früheren Geheimen Feldpolizei.

Mit der Übernahme der Aufgabe der Geheimen Feldpolizei durch die Sicherheitspolizei, zuerst in den besetzten Gebieten im Westen, wurden auch die Angehörigen der GFP zur Sipo bzw. Gestapo übernommen. Diese Übernahme erfolgte befehlsgemäß, so daß keiner der Übernommenen gegen die Übernahme irgend etwas hätte, unternehmen können.«

Dann den Schlußsatz dieses Absatzes:

»Insgesamt wurden ca. 5500 Mann übernommen.«

Den ersten Satz des nächsten Absatzes:

»Besonderer Wert wurde bei der Gestapo auf die Geheimhaltung gelegt.«

Ich überspringe den nächsten Satz und fahre weiter:

»Insbesondere wurde durch den Führerbefehl vom Jahre 1940, der vom Reichsführer-SS sofort auf die Sicherheitspolizei ausgedehnt wurde, die Geheimhaltung zur obersten Pflicht aller Angehörigen der Sicherheitspoli zei und damit der Gestapo gemacht. Diese Geheimhaltungsvorschriften wurden in gewissen Zeitabständen allen Angehörigen der einzelnen Dienststellen gegen protokollarische Niederschrift bekanntgegeben. Dabei wurde auch immer wieder darauf hingewiesen, daß Verstöße gegen die Geheimhaltungsvorschrift strengstens, in wichtigen Fällen sogar mit der Todesstrafe geahndet werden können.«

Von dem Affidavit Nummer 20 bitte ich auf der ersten Seite den zweiten Absatz verlesen zu dürfen:

»Die Angehörigen des Verwaltungsdienstes wurden für den unteren, mittleren, oberen und höheren Dienst auf Anforderung des Geheimen Staatspolizeiamtes bzw. ab 1937 des Hauptamtes Sicherheitspolizei aus der Beamtenschaft aller Behörden, vorwiegend aber aus der Polizeiverwaltung, entnommen und zur Sicherheitspolizei bzw. zur Gestapo versetzt.«

Aus der Nummer 30 lese ich folgendes; auf der ersten Seite unter der Überschrift »Aufbau und Zusammensetzung der Geheimen Staatspolizei Bielefeld« den zweiten Satz:

»Bei der Errichtung der Staatspolizeistelle im Jahre 1934 wurden von der Staatspolizei Bielefeld etwa 8 Kriminalbeamte, 2 Polizeiverwaltungsbeamte und von auswärtigen Dienststellen der Kripo etwa 5 Kriminalbeamte zur Staatspolizei Bielefeld versetzt. Die Versetzung erfolgte, ohne daß vorher die Zustimmung der Beamten eingeholt worden wäre.«

Dann auf der Seite 3 dieser eidesstattlichen Versicherung bitte ich, als ein Beispiel einer Zusammensetzung einer größeren Gestapostelle folgendes verlesen zu dürfen:

»Aufbau und Zusammensetzung der Geheimen Staatspolizei Brünn. Das Personal betrug im Frühjahr 1944 rund 800 Mann und verteilte sich ungefähr wie folgt: Verwaltungsbeamte ca. 35, Vollzugsbeamte ca. 280, Kraftfahrer, Angestellte ca. 110, Grenzpolizei ca. 65, Kriminalangestellte, z.B. Dolmetscher ca. 90, Gefängnis-Aufsichtspersonal ca. 80, weibliches Büropersonal ca. 90 und sonstige Hilfskräfte ca. 50.«

Dann noch den übernächsten Absatz:

»Bei der Errichtung der Staatspolizeistelle in Brünn wurden etwa 400 Beamte ohne Befragen von Dienststellen des Altreichs nach Brünn bzw. zu den Außenstellen von Brünn versetzt. Von den Hilfskräften waren mehr als die Hälfte notdienst- bzw. dienstverpflichtet.«

Von der Versicherung Nummer 31 verlese ich auf der zweiten Seite den Anfang:

»Ende 1944 setzte sich die Gestapo ungefähr wie folgt zusammen: 1. Verwaltungsbeamte 3000, 2. Vollzugsbeamte 15500, 3. Angestellte und Lohnempfänger – darunter 9000 Notdienstverpflichtete – 13500, insgesamt 32000. Diese Angehörigen der Gestapo kann man insofern als ›regelmäßig‹ bezeichnen, als diese zu dem normalen Personalstand gehören. Zu diesen Personen kamen dann noch folgende Gruppen: 4. Kommandierte der Waffen-SS 3500, 5. aus der Geheimen Feldpolizei übernommen 5500, 6. aus der militärischen Abwehr des OKW übernommen 5000, 7. Personal der ehemaligen militärischen Briefprüfstellen 7500, 8. Angehörige des Zollgrenzschutzes 45000.«

Dann noch aus dem Affidavit Nummer 34 verlese ich auf der ersten Seite unter der Überschrift »Beruflicher Werdegang« das letzte Zitat.

»1. April 1933 Versetzung bzw. Kommandierung in das Geheime Staatspolizeiamt Berlin. Ich habe seinerzeit ein Schreiben erhalten folgenden Inhalts: ›Auf Grund der mir von dem Herrn Reichsminister des Innern erteilten Ermächtigung werden Sie hiermit mit Wirkung vom... zum Geheimen Staatspolizeiamt versetzt.‹ Diese Versetzung erfolgte ohne mein Zutun. Der Versuch meines Vorgesetzten beim Polizeipräsidium, mich vor der Versetzung zu bewahren, schlug fehl.«

Als nächstes bitte ich, über das Verhältnis der Geheimen Staatspolizei zur Grenzpolizei aus dem Affidavit Nummer 22 folgendes verlesen zu dürfen. Es ist auf Seite 2 des deutschen Originals:

»Die Angehörigen der Grenzpolizei sind von der bereits vor 1933 bestehenden Grenzpolizei in Bayern zur Grenzpolizei der Geheimen Staatspolizei übernommen worden. Später nach dem Anschluß Österreichs kamen auch die österreichischen Grenzpolizeibeamten hinzu. Die Eingliederung der Grenzpolizeibeamten in die Gestapo war weder in Bayern noch in Österreich eine freiwillige. Vielmehr wurden die Beamten bei Verreichlichung der Gestapo bzw. bei dem Anschluß Österreichs zur Geheimen Staatspolizei generell versetzt.«

Ich überspringe den nächsten Satz.

»Gegen die Versetzung zur Gestapo konnten die Beamten auf Grund der beamtenrechtlichen Vorschriften Einwände nicht erheben. Sie mußten dieser Versetzung Folge leisten.«

Dann den übernächsten Absatz:

»Die Aufgaben« – der Grenzpolizei – »lagen in der Hauptsache in der Überwachung des Personenverkehrs über die Grenze, in dem Vollzug paßpolizeilicher Bestimmungen, der Überwachung des Warenverkehrs in Verbindung mit der Zollbehörde –... Politische Aufgaben, wie sie die Geheime Staatspolizei im engeren Sinne hatte, waren der Grenzpolizei fremd.«

Ich überspringe den nächsten Satz.

»Ich weiß aus meiner eigenen Erfahrung, daß die Aufgaben der Grenzpolizei und auch ihre Tätigkeit nach 1933 nicht gewechselt haben.«

Dann den letzten Absatz:

»Ich muß noch darauf hinweisen, daß die gleichen Aufgaben, welche die Grenzpolizei hatte, an vielen kleineren Grenzübergängen von Angehörigen der Reichsfinanzverwaltung (Zollverwaltung) vorgenommen wurden, wobei diese Zollbeamten genau an die gleichen Vorschriften gebunden waren, wie dies die Angehörigen der Grenzpolizei auch waren.«

Die Nummern 23, 24, 35 und 39 beziehen sich auf die Geheimhaltung:

»Kein Referat innerhalb der Staatspolizei wußte etwas von den Befehlen eines anderen Referats. Auch private Unterhaltungen waren untersagt. Mit Rücksicht auf die strenge Geheimhaltung wußten selbst im Reichssicherheitshauptamt nur die wenigen jeweils unmittelbar Beteiligten von den einzelnen Maßnahmen.«

Aus der Nummer 35 verlese ich folgendes: Es ist dies auf Seite 8 des Originals, der zweite Absatz.

»Der Schwerpunkt der sachlichen Erörterungen lag demnach in den persönlichen Besprechungen zwischen Amtschef und Gruppenleiter bezw. deren Stellvertretern einerseits und wie bisher zwischen Amtschef und seinen Referenten andererseits.«

Dann den Anfang des nächsten Absatzes:

»Bei dieser Art der persönlichen Zusammenarbeit waren demnach lediglich die wirklich unmittelbar Beteiligten über die jeweilige Materie unterrichtet, zumal auf Grund der ergangenen Weisungen die Grundsätze über die Geheimhaltung im Amt IV schärfstens beachtet wurden.«

Dann den Anfang des nächsten Absatzes:

»In diesem Zusammenhang muß aber auch noch eine weitere Tatsache entscheidend berücksichtigt werden. Im Lauf des Krieges bis September 1944.... besonders aber im Verlauf des Luftkrieges, war das Amt IV in Berlin immer stärker auf einzelne Stadtteile dezentralisiert worden...«

Dann noch auf Seite 12 des Affidavits, im deutschen Text der zweite Absatz dieser Seite:

»Angesichts dieser auf allen Arbeitsgebieten herrschenden Praxis der absoluten Geheimhaltung und wissensmäßigen Abgrenzung dürfte ohne weiteres klar sein, daß ein derart aus dem Rahmen der allgemeinen Aufgaben und Tätigkeit herausfallendes Problem wie das der physischen Vernichtung von Juden... in womöglich noch stärkerem Maße geheimgehalten wurde. Alle damit im Zusammenhang stehenden Planungen und Maßnahmen müssen notwendigerweise nur im engsten Kreise der sachlich unmittelbar beteiligten Personen erörtert worden sein, denn sämtliche übrigen Angehörigen des Amtes IV erhielten davon niemals Kenntnis.«

Und noch den Anfang des nächsten Absatzes:

»In gleicher Weise muß es sich mit der Kenntnis der von der Anklage angeführten Berichte über Massenerschießungen im Osten verhalten haben. Wer von derartigen Berichten außer RFSS... und einzelnen Amtschefs Kenntnis gehabt haben kann, ist im einzelnen nicht bekannt. Wenn dies allenfalls auch noch für die unmittelbar zuständigen Gruppenleiter und Referenten zutreffen sollte, so ist es doch keinesfalls so, wie die Anklage behauptet, daß die Masse des Amtes IV oder gar des RSHA oder der Dienststellen im Reich Kenntnis gehabt hat.«

Aus Nummer 39 bitte ich folgendes verlesen zu dürfen. Es ist dies auf Seite 3, Ziffer 3 des Originals:

»Bei meinem Dienstantritt im Reichssicherheitshauptamt im August 1941 erklärte mir Müller, daß er in seinem Amtsbereich auf strenge Einhaltung der Geheimhaltungsbestimmungen größten Wert lege und Verstöße hiergegen ohne jede Nachsicht mit den schärfsten Maßnahmen ahnden werde.«

Dann noch den Schlußsatz dieses Absatzes.

VORSITZENDER: Wir haben von dieser Geheimhaltung wieder und wieder gehört, nicht nur in Ihren Affidavits, sondern während des ganzen Prozesses. Sie brauchen die Absätze dieser Affidavits über die Geheimhaltung gewiß nicht zu verlesen. Wir verstehen durchaus, daß jeder dies behauptet.

DR. MERKEL: Das Gestapo-Affidavit Nummer 25 enthält eine Stellungnahme zum Beweisstück US- 219. Es handelt sich um die Überführung von 35000 arbeitsfähigen Häftlingen in Rüstungsbetriebe der Konzentrationslager.

Zu diesem Punkte sagt das Affidavit eines Gestapo-Stellenleiters, ich zitiere aus dem dritten Absatz den dritten Satz:

»In einem anderen Fall wurde der Erlaß des Chefs der Sipo und des SD vom 17. 12. 42, wonach mindestens 35000 arbeitsfähige Personen in Konzentrationslager für die dortigen Rüstungsbetriebe zu überführen seien, bei vielen Dienststellen der Gestapo nicht durchgeführt. Diese Personen sollten aus den Häftlingen der Arbeitserziehungslager der Stapostellen rekrutiert werden. Das widersprach den bisherigen Gepflogenheiten und wurde von vielen mir bekannten Dienststellenleitern als Willkürmaßnahme aufgefaßt. Bei Besprechungen im Reichssicherheitshauptamt erfuhr ich, daß es dem Amt nicht möglich war, die Forderung des Reichsführer-SS auf die Gestellung der Häftlinge zu erfüllen, da die Stapoleiter keine Häftlinge aus ihren Arbeitserziehungslagern zur Verfügung stellten und sich hinter Vorwänden verschanzten.«

Die Zusammenfassung des Affidavits Nummer 36 sagt, daß im Frühjahr 1944 der größte Teil der Angehörigen des Amtes Ausland/Abwehr im OKW in die Sipo zwangsweise übernommen wurde.

Das Affidavit Nummer 40 sagt, daß der Befehl zur Judenevakuierung aus Hessen im Jahre 1942 vom Chef der Sipo unmittelbar ergangen ist und nicht vom Amt IV des Reichssicherheitshauptamtes.

Als Grund der Evakuierung war der Arbeitseinsatz im Osten angegeben.

Die eidesstattlichen Erklärungen Nummer 42 und teilweise Nummer 91 befassen sich mit dem Erlaß, die Kruzifixe aus den Schulen zu entfernen.

Ich lese aus dem Affidavit Nummer 42 das Folgende vor; auf der ersten Seite der zweite Satz:

»Ungefähr im Jahre 1942 ordnete m. W. der Gauleiter Adolf Wagner in seiner Eigenschaft als Bayer. Kultusminister an, daß aus allen Bayerischen Schulen das Kruzifix zu entfernen sei.«

Ich überspringe den nächsten Satz:

»Sein Vollzug stieß auf die größten Schwierigkeiten bei der Bevölkerung, so daß die Parteistellen, die sich die Durchführung des Erlasses angelegen sein ließen, die Hilfe der Landräte als der Kreispolizei-Behörden anriefen. Da die Angelegenheit politischen Charakter hatte, wandten sich Landräte an die Staatspolizeistelle Nürn berg mit der Bitte um Rat oder Weisung. Als Sachbearbeiter für kirchliche Angelegenheiten erklärte ich dem ersten mich anfragenden Landrat, daß die Nürnberger Stapo diesen Erlaß ohne ausdrücklichen Zwang nicht mitmachen werde und daß er für den Vollzug keine staatspolizeiliche Hilfe erhalten werde. Auch im Falle abträglicher Weiterungen für den politischen Hoheitsträger werde die Staatspolizei keine staatspolizeilichen Maßnahmen ergreifen.«

Den nächsten Satz lasse ich aus.

»Alsdann trug ich die Sache sofort dem Polizeipräsidenten... vor, der meinen Standpunkt voll und ganz deckte. Im Einverständnis mit ihm verständigte ich dann die übrigen einschlägigen Landräte telephonisch, daß sie sich gegebenenfalls in gleicher Weise verhalten sollten.«

Der Inhalt des Affidavits Nummer 43 spricht davon, daß auf den Widerspruch des zuständigen Kommandeurs der Sipo die Absicht des Landrates, die evangelische Kirche von Welun in ein Kino umzuwandeln, vereitelt wurde.

VORSITZENDER: Herr Dr. Merkel! Sie haben gewiß gehört, was ich zu Dr. Servatius sagte?

DR. MERKEL: Jawohl, Herr Präsident!

VORSITZENDER: Liegen die Dinge in Ihrem Fall nicht genau so, daß alle diese eidesstattlichen Erklärungen im Protokoll der Kommission zusammengefaßt worden sind, das wir schriftlich vor uns haben?

Ist daher nicht alles, was Sie jetzt vorbringen, kumulativ?

DR. MERKEL: Ich glaubte nur, daß zur Unterstützung dieser Zusammenfassungen im Protokoll kurze Auszüge dieser übersetzten...

VORSITZENDER: Es hat wenig Sinn, mir zu sagen, was Sie nur dachten. Sie haben gehört, was ich Dr. Servatius sagte, daß der Gerichtshof nicht immer und immer wieder dasselbe hören will, was bereits in das Protokoll der Kommission aufgenommen worden ist. Das wurde Herrn Dr. Servatius deutlich auseinandergesetzt, und wir haben ihm in Ihrer Gegenwart erklärt, daß wir nicht alle diese Dinge im Gedächtnis behalten können. Daher ist es nutzlos, sie zweimal zu erörtern, es sei denn, es handelt sich um eine Sache von größter Wichtigkeit, auf die Sie unsere Aufmerksamkeit vor Ihrem Plädoyer lenken wollen. Ich habe das einmal schon gesagt und, will es jetzt nicht wieder tun.

DR. MERKEL: Dann darf ich mich auf die Zusammenfassung der Kommissions-Protokolle bezüglich der folgenden Nummern bis 91 beziehen und darf annehmen, daß das Gericht vom Inhalt dieser Zusammenfassungen Kenntnis nimmt. Ich habe dann lediglich nur eine eidesstattliche Sammelerklärung vorliegen. Falls es das Gericht wünscht, kann ich den zusammengefaßten Inhalt dieser Versicherung vorlesen. Sie ist, soviel ich weiß, nicht übersetzt worden. Es handelt sich um sechs Seiten dieser Zusammenfassung aus diesen 1276 einzelnen eidesstattlichen Versicherungen, die nicht im Kommissions-Protokoll erscheinen.

VORSITZENDER: Ja, setzen Sie fort.

DR. MERKEL: Über die Frage des Zwanges der Mitgliedschaft liegen 665 einzelne eidesstattliche Versicherungen vor. Sie besagen, daß bei der Errichtung der Gestapo der Personalbedarf zum überwiegenden Teil aus der eigenen politischen Polizei übernommen wurde.

Über den Zwang der Mitgliedschaft bei den Notdienstverpflichteten liegen 127 Versicherungen vor, die sich mit demselben Thema befassen.

785 eidesstattliche Versicherungen sagen, daß sie von den Verbrechen, die der Gestapo zur Last gelegt werden, keine Kenntnis hatten.

Über den organisatorischen Unterschied zwischen der Gestapo im Reich und der Sipo in den besetzten Gebieten lassen sich 39 Versicherungen aus.

195 eidesstattliche Versicherungen bekunden, daß von unmenschlichen Behandlungen und Greueltaten in den Konzentrationslagern diesen nichts bekannt war. Einige Beamte, die bei Führungen Konzentrationslager besucht hatten, konnten dort keine Unregelmäßigkeiten feststellen. Auch entlassene Häftlinge sprachen sich nicht abfällig über die Konzentrationslager aus.

133 Affidavits bekunden, daß keine Beteiligung oder Überwachung der Ausschreitungen vom 9./10. November 1938 stattgefunden haben.

67 Affidavits sagen aus, daß Plünderungen von Privat- oder Staatseigentum Mitgliedern der Gestapo ausdrücklich verboten waren.

135 eidesstattliche Erklärungen sagen aus, daß einem großen Teil der Angehörigen der Gestapo die Existenz von Einsatzgruppen beziehungsweise die von diesen verübten Greueltaten nicht bekannt waren.

218 eidesstattliche Versicherungen besagen, daß der »Kugel«-Erlaß dem größten Teil der Gestapo-Beamten nicht bekannt war und daß wiederergriffene Kriegsgefangene den Wehrmachtsdienststellen übergeben wurden.

168 eidesstattliche Versicherungen bekunden, daß abgesprungene Fallschirmspringer von der Gestapo der Luftwaffe übergeben wurden und 23 Affidavits sprechen davon, daß für Verhängung der Schutzhaft das Reichssicherheitshauptamt zuständig war.

181 eidesstattliche Versicherungen sprechen von Bestrafungen von Gestapo-Angehörigen durch die SS- und Polizeigerichte wegen Vergehen in und außer Dienst.

Damit bin ich am Ende der Beweisaufnahme durch Urkunden und eidesstattliche Erklärungen angelangt.

KORVETTENKAPITÄN WHITNEY R. HARRIS, HILFSANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Meine Herren Richter! Ich möchte nur zwei kurze Bemerkungen zu den hier vorgelegten Dokumenten machen, von welchen ich annehme, daß dort ein Irrtum unterlaufen ist. Ich bitte den Gerichtshof ergebenst, sich dem Exhibit Gestapo-33 zuzuwenden.

VORSITZENDER: Jawohl.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Dr. Merkel hat dieses Dokument als Beweis angeführt, daß die Hinrichtungen in den Konzentrationslagern vom WVHA befohlen wurden. Ich erlaube mir jedoch, die Aufmerksamkeit des Hohen Gerichtshofs auf den Satz in der Mitte der ersten Seite zu lenken. Ich zitiere:

»Zu dieser Maßnahme muß vorher das Einverständnis des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD eingeholt werden.«

VORSITZENDER: Kapitän Harris! Der Gerichtshof ist der Meinung, daß dies eine Angelegenheit ist, die bei den Plädoyers, aber nicht in diesem Stadium behandelt werden kann.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Jawohl.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte jetzt den Fall des SD hören. Ist der Verteidiger für den SD nicht anwesend?

DR. STAHMER: Er wird eben geholt und kann jeden Moment kommen.

VORSITZENDER: Herr Gerichtsmarschall! Haben Sie versucht, diesen Verteidiger zu erreichen? Sind Sie mit ihm in Verbindung getreten?

OBERSTLEUTNANT JAMES R. GIFFORD, GERICHTSMARSCHALL: Wir sind mit seinem Büro in Verbindung getreten, und wir suchen ihn jetzt gerade.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich nunmehr auf morgen 10.00 Uhr vertagen.