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Die Festigung der Macht.

Nachdem die NSDAP auf diese Weise die Macht erlangt hatte, ging sie dazu über, ihren Einfluß auf das Leben der Deutschen nach jeder Richtung auszudehnen. Andere politische Parteien wurden verfolgt, ihr Eigentum und ihre Guthaben beschlagnahmt und viele ihrer Mitglieder in Konzentrationslager geworfen. Am 26. April 1933 begründete Göring in Preußen die Geheime Staatspolizei – die Gestapo – und sagte dem stellvertretenden Gestapo-Leiter, im Vertrauen, daß es ihre Hauptaufgabe sei, politische Gegner des Nationalsozialismus und Hitlers zu beseitigen. Am 14. Juli 1933 wurde ein Gesetz erlassen, das die NSDAP zur einzigen politischen Partei erklärte und die Weiterführung oder Neugründung jeder anderen politischen Partei als verbrecherisch bezeichnete.

Um die vollständige Kontrolle des Regierungsapparates den Händen der Nazi-Führung auszuliefern, wurde eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die die Befugnisse der Länder- und Ortsbehörden in ganz Deutschland einschränkte und sie in Unterabteilungen der Reichsregierung verwandelte. Die Volksvertretungen in den Ländern wurden abgeschafft und damit alle Gemeindewahlen. Sodann schritt die Regierung dazu, sich die Kontrolle über die Beamtenschaft zu sichern. Dies wurde erreicht durch einen Zentralisierungsprozeß und durch eine sorgfältige Aussiebung der gesamten Beamtenschaft. Durch ein Gesetz vom 7. April wurde vorgesehen, daß alle Beamten »nichtarischer Abstammung« pensioniert werden sollten, außerdem wurde bestimmt, daß »Beamte, deren frühere politische Tätigkeit nicht Gewähr leistet, daß sie sich vorbehaltlos für den nationalsozialistischen Staat einsetzen, bedingungslos entlassen werden«.

Das Gesetz vom 11. April 1933 bestimmte die Entlassung »aller Beamten, die der Kommunistischen Partei angehören«. Gleichzeitig wurde die gesamte Justiz einer Kontrolle unterworfen. Richter wurden aus politischen oder rassischen Gründen aus ihrem Amt entlassen. Sie wurden bespitzelt und stärkstem Druck unterworfen, zwecks Vermeidung der Entlassung der Nazi-Partei beizutreten. Nachdem das Reichsgericht drei der vier Angeklagten, die man der Mittäterschaft beim Brand des Reichstages bezichtigte, freigesprochen hatte, entzog man ihm die Rechtsprechung über Hochverratsfälle und übertrug sie einem neuerrichteten »Volksgerichtshof«, der aus zwei Richtern und fünf Parteibeamten bestand. Besondere Gerichtshöfe wurden eingerichtet, um politische Verbrechen abzuurteilen, und nur Parteimitglieder wurden zu Richtern ernannt. Die SS nahm aus politischen Gründen Verhaftungen vor und hielt die Verhafteten in Gefängnissen und Konzentrationslagern fest. Die Richter hatten keine Macht, in irgendeiner Weise einzugreifen. Parteimitglieder wurden begnadigt, die von den Richtern wegen bewiesener Verbrechen verurteilt worden waren. Im Jahre 1935 wurden mehrere Beamte des Konzentrationslagers Hohnstein wegen brutaler Behandlung der Insassen verurteilt. Hohe Nazi-Beamte versuchten, das Gericht zu beeinflussen, und nachdem die Beamten dennoch verurteilt worden waren, wurden sie alle von Hitler begnadigt. Im Jahre 1942 wurden »Richterbriefe« von der Regierung an alle deutschen Richter gesandt, in denen ihnen die »allgemeinen Richtlinien« bekanntgegeben wurden, denen sie zu folgen hatten.

In ihrem Entschlusse, alle Widerstandsquellen zu beseitigen, richtete die NSDAP ihr Augenmerk auf die Gewerkschaften, die Kirchen und die Juden. Im April 1933 befahl Hitler dem verstorbenen Angeklagten Ley, der damals Stabschef der politischen Organisation der NSDAP war, »die Gewerkschaften zu übernehmen«. Die meisten Gewerkschaften Deutschlands waren in zwei großen Verbänden zusammengefaßt, in die »Freien Gewerkschaften« und die »Christlichen Gewerkschaften«. Gewerkschaften außerhalb dieser beiden großen Verbände umfaßten nur 15 Prozent der Gesamtmitgliedschaft der Gewerkschaften. Am 21. April 1933 gab Ley einen NSDAP-Erlaß heraus, in dem er »die Gleichschaltung« der Freien Gewerkschaften für den 2. Mai ankündigte. Der Erlaß befahl den Einsatz von SS und SA für die geplante »Besetzung der Gewerkschaftsgebäude und die Inschutzhaftnahme der in Frage kommenden Persönlichkeiten«. Nach Abschluß dieser Aktion verkündete der offizielle NSDAP-Pressedienst, daß die nationalsozialistische Betriebszellenorganisation »die alte Führerstellung der Freien Gewerkschaften beseitigt« und selbst die Führung übernommen habe. In ähnlicher Weise wurde am 3. Mai 1933 vom NSDAP-Pressedienst verkündet, daß die Christlichen Gewerkschaften »sich bedingungslos der Führung Adolf Hitlers untergeordnet« hätten. An Stelle der Gewerkschaften wurde von der Nazi-Regierung eine »Deutsche Arbeitsfront« (DAF) errichtet, die von der NSDAP kontrolliert war und der praktisch alle Arbeiter in Deutschland beitreten mußten. Die Führer der Gewerkschaften wurden in Haft genommen und Mißhandlungen – von Körperverletzungen bis zum Mord – unterworfen.

In ihren Bemühungen, den Einfluß der christlichen Kirchen, deren Lehren in fundamentalem Gegensatz zu der nationalsozialistischen Philosophie und Praxis standen, zu bekämpfen, ging die Nazi-Regierung langsamer vor. Der letzte Schritt, nämlich das Verbot der Ausübung der christlichen Religion, wurde nicht getan, aber Jahr für Jahr wurden Schritte unternommen, um den Einfluß des Christentums auf das deutsche Volk zu beschränken, da nach den Worten des Angeklagten Bormann in einem amtlichen Schreiben an den Angeklagten Rosenberg »die christliche Religion und die nationalsozialistische Weltanschauung unvereinbar sind«. Im Juni 1941 gab der Angeklagte Bormann einen Geheimerlaß heraus, der sich auf die Beziehungen zwischen Christentum und Nationalsozialismus bezog.

Der Erlaß stellt fest:

»Zum erstenmal in der deutschen Geschichte hat der Führer bewußt und vollständig die Volksführung selbst in der Hand. Mit der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden hat der Führer sich und damit der deutschen Reichsführung ein Instrument geschaffen, das ihn von der Kirche unabhängig macht... Immer mehr muß das Volk den Kirchen und ihren Organen, den Pfarrern, entwunden werden... Niemals aber darf den Kirchen wieder ein Einfluß auf die Volksführung eingeräumt werden. Dieser muß restlos und endgültig gebro chen werden. Nur die Reichsführung und in ihrem Auftrag die Partei, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände haben ein Recht zur Volksführung.« (D-75, US-348.)

Seit den frühesten Tagen der NSDAP hat der Antisemitismus eine hervorragende Rolle in der nationalsozialistischen Gedankenwelt und Propaganda gespielt. Die Juden, denen man jedes Recht auf deutsche Staatsbürgerschaft absprach, wurden weitgehend für die Schwierigkeiten verantwortlich gemacht, mit denen die Nation in den Jahren nach dem Kriege 1914 bis 1918 zu kämpfen hatte. Weiter wurde die Abneigung gegen die Juden durch Betonung der Überlegenheit der nordischen Rasse und des nordischen Blutes verschärft. Das zweite Kapitel des ersten Bandes von »Mein Kampf« ist der sogenannten »Herrenrasse«- Theorie gewidmet, sowie der Lehre von der Überlegenheit der Arier über alle anderen Rassen und des sich daraus ergebenden Rechts der Deutschen, andere Völker zu beherrschen und für ihre Zwecke zu benützen. Die Verfolgung der Juden wurde mit der Machtübernahme durch die Nazis im Jahre 1933 zur offiziellen Staatspolitik. Am 1. April 1933 wurde von der Nazi-Reichsregierung ein Boykott jüdischer Unternehmungen gebilligt, und in den darauf folgenden Jahren wurde eine Reihe antisemitischer Gesetze erlassen, die die Tätigkeit der Juden in der Beamtenschaft, im Rechtswesen, sowie auf journalistischem Gebiet und in der Wehrmacht einschränkten. Im Jahre 1935 wurden die sogenannten Nürnberger Gesetze erlassen, deren wichtigste Folge die war, die Juden der deutschen Staatsbürgerschaft zu berauben. Auf diese Weise wurde den Juden jeder Einfluß auf deutsche Angelegenheiten entzogen und damit eine weitere mögliche Quelle des Widerstandes gegen die Nazi- Politik ausgeschaltet.

Bei der Betrachtung der Niederwerfung des Widerstandes darf das Blutbad des 30. Juni 1934 nicht vergessen werden. Es ist als »Röhm-Putsch« oder »Blutbad« bekannt und enthüllt die Methoden, die Hitler und seine engsten Mitarbeiter, darunter der Angeklagte Göring, anwandten, um jeden Widerstand niederzuschlagen und ihre Macht zu festigen. An jenem Tage wurde Röhm, Stabschef der SA seit 1931, auf Hitlers Befehl ermordet, die »Alte Garde« der SA wurde ohne Gerichtsverfahren und ohne Warnung hingemetzelt. Bei dieser Gelegenheit wurde eine große Anzahl von Leuten umgebracht, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt Hitler widersetzt hatten.

Der angebliche Grund für die Ermordung Röhms war, daß er Hitlers Sturz vorbereitete und der Angeklagte Göring hat ausgesagt, daß er Kenntnis von einem solchen Plan erhalten habe. Ob dies den Tatsachen entspricht oder nicht mag dahingestellt bleiben.

Am 3. Juli billigte die Reichsregierung Hitlers Vorgehen und bezeichnete es als »gesetzmäßige Notwehr des Staates«.

Kurz darauf starb Hindenburg, und Hitler vereinigte das Amt des Reichspräsidenten und das des Reichskanzlers in seiner Person. Bei einer darauffolgenden, unter Nazi-Druck stehenden Volksabstimmung gaben 38 Millionen Deutsche ihre Zustimmung, und als die Reichswehr den Treueid auf den Führer ablegte, war die ganze Macht in Hitlers Händen.

Deutschland hatte sich damit zur Diktatur mit allen ihren Terrormethoden, ihrer zynischen und offenen Mißachtung allen Rechts bekannt.

Abgesehen von der Politik der Vernichtung aller etwaigen Gegner ihres Regimes ergriff die Nazi-Regierung entschiedene Maßnahmen, um ihre Macht dem deutschen Volk gegenüber zu steigern. Auf dem Gebiete der Erziehung wurde alles getan, um sicherzustellen, daß die Jugend Deutschlands im Geist des Nationalsozialismus erzogen würde und die nationalsozialistischen Lehren annahm. Schon am 7. April gab das Gesetz, das die Beamtenschaft neu organisierte, der Nazi-Regierung die Möglichkeit, alle dem Staate feindlichen und unzuverlässigen Lehrer zu entfernen; und darauf zahlreiche andere Maßnahmen, die die Gewähr bieten sollten, daß die Schulen mit Lehrern besetzt würden, denen man vertrauen konnte, daß sie ihren Schülern die volle Bedeutung des nationalsozialistischen Glaubens beibringen würden. Außer auf den Einfluß der nationalsozialistischen Erziehung in den Schulen verließen sich die Nazi-Führer auch auf die Organisation der Hitler-Jugend, um die fanatische Unterstützung der jungen Generation zu erhalten. Der Angeklagte von Schirach, der seit 1931 Reichsjugendführer der NSDAP gewesen war, wurde im Juni 1933 zum Jugendführer des Deutschen Reiches ernannt. Bald waren alle Jugendorganisationen entweder aufgelöst oder mit Ausnahme der katholischen Jugend durch die Hitler-Jugend aufgesogen. Die Hitler- Jugend wurde nach strengen militärischen Grundsätzen aufgebaut, und schon im Jahre 1933 stellte die Wehrmacht ihre Mitarbeit zur Verfügung, indem sie der Jugend des Reiches vormilitärische Ausbildung zuteil werden ließ.

Es war das Bestreben der Nazi-Regierung, durch umfangreiche Propagandafeldzüge das deutsche Volk für die Unterstützung ihrer Politik zu einen. Eine Anzahl von Ämtern wurde ins Leben gerufen, deren Aufgabe es war, die Presse, den Rundfunk, den Film, die Verlagsanstalten und so weiter in Deutschland zu kontrollieren und zu beeinflussen und die Betätigung auf den Gebieten der Unterhaltung, der Kultur und der Kunst zu überwachen. Alle diese Stellen unterstanden dem Goebbels'schen Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda, das im Zusammenwirken mit einer entsprechenden Organisation in der NSDAP und der Reichskulturkammer die höchste Instanz für die Ausübung dieser Überwachung war. Der Angeklagte Rosenberg spielte eine führende Rolle in der Verbreitung der nationalsozialistischen Lehren im Namen der Partei, und der Angeklagte Fritzsche erfüllte, zusammen mit Goebbels, die gleiche Aufgabe für den Staat. Größte Bedeutung wurde der höchsten Aufgabe des deutschen Volkes beigelegt, auf Grund seines nordischen Blutes und seiner rassischen Reinheit zu führen und zu herrschen, und so wurde die Grundlage für die Anerkennung der Idee deutscher Weltherrschaft geschaffen.

Durch die wirksame Beherrschung des Rundfunks und der Presse wurde das deutsche Volk während der Jahre nach 1933 der intensivsten Propaganda im Interesse des Regimes unterworfen. Feindselige Kritik, ja jede Kritik irgendwelcher Art wurde verboten und die schwersten Strafen wurden denen auferlegt, die sich dieser Betätigung hingaben.

Ein unabhängiges, auf Gedankenfreiheit beruhendes Urteil wurde somit zur völligen Unmöglichkeit.