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Der Angriffskrieg gegen die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken.

Am 23. August 1939 unterzeichnete Deutschland den Nichtangriffspakt mit der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken.

Das Beweismaterial hat unzweideutig bewiesen, daß die Sowjetunion ihrerseits sich an die Bestimmungen dieses Paktes gehalten hat; sogar die deutsche Regierung selbst hat darüber von den höchsten deutschen Stellen Zusicherungen erhalten.

So informierte der deutsche Botschafter in Moskau seine Regierung, daß die Sowjetunion nur dann zum Kriege schreiten würde, wenn sie von Deutschland angegriffen werde, und diese Erklärung steht im deutschen Kriegstagebuch unter dem Datum 6. Juni 1941.

Nichtsdestoweniger begann Deutschland trotz des Nichtangriffspaktes schon seit dem Spätsommer 1940, Vorbereitungen für einen Angriff auf die USSR zu treffen. Diese Operation wurde unter dem Decknamen Fall »Barbarossa« heimlich geplant, und der frühere Feldmarschall Paulus sagte aus, daß er am 3. September 1940, als er in den deutschen Generalstab eintrat, fortfuhr, den Fall »Barbarossa« bis zu seiner Fertigstellung Anfang November 1940 weiterzubearbeiten; und daß selbst bis zu jenem Zeitpunkt der deutsche Generalstab keinerlei Informationen hatte, daß die Sowjetunion sich für einen Krieg vorbereite.

Am 18. Dezember 1940 gab Hitler die Anweisung Nummer 21 heraus, die auch von Keitel und Jodl paraphiert war, in der die Vollendung aller Vorbereitungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Falles »Barbarossa« für den 15. Mai 1941 gefordert wurde. Diese Anweisung lautete:

»Die deutsche Wehrmacht muß darauf vorbereitet sein, auch vor Beendigung des Krieges gegen England Sowjetrußland in einem schnellen Feldzug niederzuwerfen... Entscheidender Wert ist jedoch darauf zu legen, daß die Absicht eines Angriffes nicht erkennbar wird.« (446-PS, US-31.)

Bevor die Anweisung vom 18. Dezember gegeben wurde, hatte der Angeklagte Göring den General Thomas, den Chef des Kriegswirtschaftsamtes des OKW von diesem Plan in Kenntnis gesetzt, und General Thomas stellte eine Übersicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten der USSR auf, einschließlich ihrer Rohmaterialien, ihres Energie- und Transportsystems und ihrer Leistungsfähigkeit zur Waffenherstellung. Auf der Grundlage dieser Übersicht wurde unter Leitung des Angeklagten Göring ein wirtschaftlicher Stab für die Ostgebiete für viele militärisch-wirtschaftliche Einheiten (Inspektorate, Kommandos, Gruppen) geschaffen. In Verbindung mit den militärischen Kommandostellen sollten diese Einheiten die vollständigste und gründlichste wirtschaftliche Ausbeutung der besetzten Gebiete im Interesse Deutschlands betreiben.

Der Umriß für die zukünftige politische und wirtschaftliche Organisation der besetzten Gebiete wurde vom Angeklagten Rosenberg während einer dreimonatigen Zeitspanne ausgearbeitet, nachdem er sich mit den Angeklagten Keitel, Jodl, Raeder, Funk, Göring, Ribbentrop und Frick oder deren Vertretern besprochen und deren Unterstützung gefunden hatte. Er wurde sofort nach der Invasion in einem bis ins einzelne gehenden Bericht niedergelegt.

Diese Pläne sahen die Zerstörung und Aufteilung der Sowjetunion als unabhängigen Staat, sowie die Gründung sogenannter Reichskommissariate und die Umwandlung Estlands, Lettlands, Weißrußlands und anderer Gebiete in deutsche Kolonien vor.

Gleichzeitig wurden Ungarn, Rumänien und Finnland in den Krieg gegen die Sowjetunion durch Deutschland hineingezogen. Im Dezember 1940 erklärte sich Ungarn bereit, daran teilzunehmen, als ihm von Deutschland versprochen wurde, es würde gewisse Gebiete auf Kosten Jugoslawiens erhalten.

Im Mai 1941 wurde ein Schlußabkommen mit Antonescu, dem Ministerpräsidenten Rumäniens, abgeschlossen, das sich auf den Angriff gegen die USSR bezog und demzufolge Deutschland Rumänien sowohl Bessarabien und die nördliche Bukowina als auch das Recht versprach, Sowjetgebiete bis zum Dnjepr zu besetzen.

Am 22. Juni 1941, in Ausführung der schon lange vorbereiteten Pläne, fiel Deutschland ohne jede Kriegserklärung ins Sowjetgebiet ein.

Das Beweismaterial, das dem Gerichtshof vorgelegt wurde, hat erwiesen, daß Deutschland den sorgfältig ausgearbeiteten Plan hegte, die USSR als politische und militärische Macht zu zerstören, um sich nach Belieben nach dem Osten ausdehnen zu können. Hitler schrieb in »Mein Kampf«:

»Wollte man in Europa Grund und Boden, dann konnte dies im großen und ganzen nur auf Kosten Rußlands geschehen, dann mußte sich das neue Reich wieder auf der Straße der einstigen Ordensritter in Marsch setzen, um mit dem deutschen Schwert dem deutschen Pflug die Scholle, der Nation aber das tägliche Brot zu geben.« (D-660, GB-128, Seite 154.)

Aber es gab noch ein näherliegendes Ziel. In einer der Denkschriften des OKW wird dieses näherliegende Ziel angegeben, nämlich, die deutschen Armeen im dritten Jahre des Krieges aus den Sowjetgebieten zu verpflegen, selbst wenn »als Ergebnis viele Millionen Menschen verhungern müssen, wenn wir die für uns notwendigen Dinge aus dem Land fortnehmen«.

Die Endziele des Angriffs auf die Sowjetunion wurden am 16. Juli 1941 bei einer Konferenz mit Hitler festgelegt, an der die Angeklagten Göring, Keitel, Rosenberg und Bormann teilnahmen.

»Die Bildung einer militärischen Macht westlich des Ural darf nie wieder in Frage kommen und wenn wir hundert Jahre darüber Krieg führen müßten... das gesamte Baltenland müsse Reichsgebiet werden. Ebenso müsse die Krim mit einem erheblichen Hinterland (Gebiet nördlich der Krim) Reichsgebiet werden;... die Wolga-Kolonie müsse deutsches Reichsgebiet werden, ebenso das Gebiet um Baku;... die Finnen wollen Ost- Karelien. Doch soll wegen der großen Nickel-Vorkommen die Halbinsel Kola zu Deutschland kommen.« (L-221, US-317.)

Zur Entlastung der Angeklagten wurde vorgebracht, daß der Angriff auf die USSR gerechtfertigt gewesen sei, weil die Sowjetunion einen Angriff auf Deutschland plante und Vorbereitungen zu diesem Zweck getroffen habe. Man kann unmöglich glauben, daß diese Ansicht jemals ernstlich gehegt wurde.

Die Pläne für die wirtschaftliche Ausbeutung der USSR, für die Wegführung großer Bevölkerungsteile, für die Ermordung von Kommissaren und politischen Führern, all dies war ein Teil des sorgfältig vorbereiteten Plans, der am 22. Juni ohne irgendwelche Warnung und ohne einen Schatten von Rechtmäßigkeit in die Tat umgesetzt wurde. Es war ein glatter Überfall.