Der Krieg gegen die Vereinigten Staaten.
Vier Tage nach dem Angriff der Japaner auf die Flotte der Vereinigten Staaten in Pearl-Harbor am 7. Dezember 1941 erklärte Deutschland den Vereinigten Staaten den Krieg.
Der Dreimächtepakt zwischen Deutschland, Italien und Japan wurde am 27. September 1940 unterzeichnet, und von diesem Zeitpunkt bis zum Angriff auf die USSR versuchte der Angeklagte Ribbentrop, zusammen mit den anderen Angeklagten, Japan zu veranlassen, die britischen Besitzungen im Fernen Osten anzugreifen. Dadurch, so dachte man, werde man Englands Niederlage beschleunigen und die Vereinigten Staaten vom Kriege fernhalten.
Die Möglichkeit eines direkten Angriffs auf die Vereinigten Staaten wurde als eine Sache der Zukunft in Betracht gezogen und erörtert. Major von Falkenstein, der Verbindungsoffizier der Luftwaffe bei der Operationsabteilung des OKW, sprach im Oktober 1940 in Berlin bei einer Zusammenfassung der militärischen Probleme, welche einer Erörterung bedurften, von der »Kriegführung gegen Amerika zu späterer Zeit«. Es ist auch klar, daß die deutsche Politik, Amerika, wenn möglich, vom Kriege fernzuhalten, Deutschland nicht daran hinderte, Japan seine Unterstützung selbst gegen die Vereinigten Staaten zuzusagen. Am 4. April 1941 sagte Hitler dem japanischen Außenminister Matsuoka in Gegenwart des Angeklagten Ribbentrop, daß Deutschland »ohne Verzug losschlagen« würde, falls ein japanischer Angriff auf Singapore zum Kriege zwischen Japan und den Vereinigten Staaten führen sollte. Am nächsten Tage drängte Ribbentrop selbst Matsuoka dazu, Japan in den Krieg hineinzubringen.
Am 28. November 1941, zehn Tage vor dem Angriff auf Pearl-Harbor, ermutigte Ribbentrop Japan durch dessen Gesandten18 in Berlin, Großbritannien und die Vereinigten Staaten anzugreifen, und sagte, daß, sollte Japan in einen Krieg mit den Vereinigten Staaten verwickelt werden, Deutschland sofort in diesen Krieg eintreten werde. Wenige Tage später teilten japanische Vertreter Deutschland und Italien mit, daß Japan sich zum Angriff auf die Vereinigten Staaten vorbereite, und ersuchten um deren Unterstützung. Deutschland und Italien gaben ihre Einwilligung dazu, obwohl Italien und Deutschland sich im Dreimächtepakt nur dann zur Hilfeleistung an Japan verpflichtet hatten, wenn dieses angegriffen würde. Der Angeklagte Ribbentrop war, wie berichtet wird, »außer sich vor Freude«, als der Überfall auf Pearl- Harbor stattfand. Und später – bei einer Feier in Berlin, wobei dem japanischen Botschafter Oshima eine Auszeichnung verliehen wurde – ließ Hitler seine Billigung der von den Japanern angewandten Taktik erkennen, wonach sie mit den Vereinigten Staaten so lange wie möglich verhandelten und dann ohne Kriegserklärung hart zuschlugen.
Es ist zwar richtig, daß Hitler und seine Mitarbeiter einen Krieg mit den Vereinigten Staaten ursprünglich nicht als ihren Interessen förderlich erachteten, aber offensichtlich wurde diese Ansicht im Laufe des Jahres 1941 revidiert, und Japan wurde in jeder Weise ermutigt, eine Politik zu betreiben, welche fast mit Sicherheit die Vereinigten Staaten in den Krieg hineinziehen mußte. Und als Japan die amerikanische Flotte in Pearl-Harbor angriff und hierbei einen Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten begann, wurde Deutschland von der Nazi-Regierung veranlaßt, sofort in diesem Kriege an die Seite Japans zu treten, indem sie selbst den Vereinigten Staaten den Krieg erklärte.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr bis 14.15 Uhr.
(Das Gericht vertagt sich bis 14.15 Uhr.)
1 Das Protokoll gibt hier den deutschen Text des Urteils wieder, wie er in der deutschsprachigen Originalfassung von den Richtern unterschrieben ist. Orthographische und Stilfehler, sowie nebensächliche Übersetzungsfehler wurden korrigiert. Unstimmigkeiten zwischen dem englischen und deutschen Originaltext sowie Auslassungen wurden durch Fußnoten richtiggestellt.
2 Die in der deutschen Fassung des Urteils wiedergegebene ungenaue Rückübersetzung dieses Zitats wurde nach dem Originaltext der Hitler-Rede verbessert.
3 Ungenaue Übersetzung. Es muß richtig heißen: »... das geheime Reichsverteidigungsgesetz angenommen.«
4 Ungenaue Übersetzung. Es muß heißen: »... ein im voraus geplanter aggressiver Schritt.«
5 Die richtige Übersetzung muß lauten: »... und diejenige der Tschechoslowakei...«
6 Irrtümliche Datumsangabe. Richtiges Datum: »11. Juli 1936«.
7 Richtige Übersetzung muß lauten: »...und ihm seinen Protest...«
8 Irrtümliche Datumsangabe im englischen und deutschen Originaltext. Das historisch richtige Datum ist: »Oktober 1925.«
9 Ungenaue Rückübersetzung des Zitats im deutschen Originaltext nach Originaldokument verbessert.
10 Ungenaue Rückübersetzung des Schriftstücks Im deutschen Originaltext des Urteils wurde nach Originaldokument verbessert.
11 Ungenaue Rückübersetzung des Dokuments im deutschen Originaltext des Urteils wurde nach Originaldokument verbessert.
12 Ungenaue Rückübersetzung des Dokuments im deutschen Originaltext des Urteils wurde nach Originaldokument verbessert.
13 Irrtümliche Datumsangabe im deutschen Originaltext. Richtiges Datum lautet: »13. März.«
14 Richtiges Datum lautet: »14. März.«
15 Irrtümliche Datumsangabe, die Eintragung ins Tagebuch der Seekriegsleitung stammt vom 22. März 1940.
16 Ungenaue Rückübersetzung des Zitats aus dem Englischen nach Originaldokument verbessert.
17 Genaue Übersetzung muß lauten: »... Handlungen im Sinne eines Angriffskrieges.«
18 Es muß heißen: Botschafter.