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Schlußfolgerung.

Der Gerichtshof hat entschieden, daß Schacht nach dieser Anklage nicht schuldig ist, und ordnet an, daß er vom Marschall des Gerichtes entlassen werde, sobald sich der Gerichtshof jetzt vertagt.

PROF. DONNEDIEU DE VABRES:

Dönitz.

Dönitz ist unter Punkt Eins, Zwei und Drei angeklagt. 1935 übernahm er das Kommando über die erste U-Boot-Flottille, die seit 1918 in Dienst gestellt worden war, wurde 1936 Befehlshaber der Unterseebootwaffe, 1940 Vize-Admiral, 1942 Admiral und am 30. Januar 1943 Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine. Am 1. Mai 1945 wurde er als Nachfolger Hitlers Staatsoberhaupt.

Verbrechen gegen den Frieden.

Obwohl Dönitz die deutsche U-Bootwaffe aufgebaut und ausgebildet hat, ergibt die Beweisaufnahme nicht, daß er in die Verschwörung zur Führung von Angriffskriegen eingeweiht war oder solche vorbereitete und begann. Er war Berufsoffizier, der rein militärische Aufgaben ausführte. Er war bei den wichtigen Besprechungen, in denen Pläne für Angriffskriege verkündet wurden, nicht zugegen und es liegt kein Beweis dafür vor, daß er über die dort getroffenen Entscheidungen unterrichtet war. Dönitz hatte jedoch Angriffskriege im Sinne des Statuts geführt. Der Unterseebootskrieg, der sofort bei Ausbruch des Krieges einsetzte, wurde mit den übrigen Wehrmachtsteilen völlig in eine Linie gebracht. Es ist klar, daß seine U-Boote, deren es damals nur wenige gab, für den Krieg vollständig vorbereitet waren.

Es ist richtig, daß er bis Januar 1943 kein »Oberbefehlshaber« war. Mit dieser Feststellung wird jedoch die Bedeutung von Dönitz' Stellung unterschätzt. Er war kein bloßer Armee- oder Divisionsbefehlshaber. Die U-Bootwaffe war der Hauptteil der deutschen Flotte, und Dönitz war ihr Führer. Die Hochseeflotte unternahm einige kleinere, wenn auch aufsehenerregende Angriffe während der ersten Kriegsjahre, der Hauptschaden jedoch wurde dem Feind fast ausschließlich von ihren U-Booten zugefügt, wie die Millionen Tonnen alliierten und neutralen versenkten Schiffsraumes beweisen. Dönitz allein war mit der Führung dieses Krieges beauftragt. Das Oberkommando der Kriegsmarine behielt sich lediglich die Entscheidung über die Anzahl der U-Boote in den einzelnen Gebieten vor. Im Zusammenhang mit der Invasion Norwegens zum Beispiel machte er im Oktober 1939 Vorschläge für U-Bootstützpunkte, von denen er jetzt behauptet, daß sie nicht mehr als eine Stabsstudie gewesen seien, und im März 1940 gab er die Operationsbefehle für die Nachschub-U- Boote heraus, worüber an anderer Stelle des Urteils gesprochen wird.

Ein beredter Beweis dafür, daß seine Bedeutung für die deutsche Kriegführung auch in diesem Lichte gesehen wurde, ist die Tatsache, daß Raeder Dönitz zu seinem Nachfolger empfahl, und daß er von Hitler am 30. Januar 1943 zum Oberbefehlshaber der Kriegsmarine ernannt wurde. Hitler wußte ebenfalls, daß der Unterseebootkrieg den wichtigsten Teil des deutschen Seekrieges bildete.

Von Januar 1943 an wurde Dönitz von Hitler fast ständig zu Rate gezogen. Die Beweisführung hat ergeben, daß sie im Verlaufe des Krieges ungefähr 120 Besprechungen über Marinefragen abgehalten haben.

Noch im April 1945, einem Zeitpunkt, in dem, wie er selbst zugibt, er den Kampf als hoffnungslos erkannte, hat Dönitz als Oberbefehlshaber die Marine zur Fortführung des Kampfes aufgefordert. Am 1. Mai 1945 wurde er Staatsoberhaupt und befahl als solcher der Wehrmacht, den Krieg im Osten fortzusetzen, bis am 9. Mai 1945 die Kapitulation erfolgte. Dönitz erklärte, daß der Grund für diese Befehle darin bestand, die Evakuierung der deutschen Zivilbevölkerung sowie einen geordneten Rückzug der deutschen Truppen aus dem Osten zu gewährleisten.

Nach Ansicht des Gerichtshofs ergibt die Beweisaufnahme, daß Dönitz an der Führung von Angriffskriegen aktiv teilgenommen hat.