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Natalia Volkert. Kunst- und Kulturgutraub im Zweiten Weltkrieg. Versuch eines Vergleichs zwischen den Zielsetzungen und Praktiken der deutschen und der sowjetischen Beuteorganisationen unter Berücksichtigung der Restitutionsfragen. Europäische Hochschulschriften, Reihe 3. Frankfurt am Main: Lang Verlag, 2002. 252 S. Bibliographie. EUR 46, ISBN 3-631-36597-7.

Reviewed by Nikola Doll, Kunsthistorisches Institut der Universität Bonn.
Published by H-Museum (January, 2003)


Die deutsch-russischen Restitutionsverhandlungen zur Rückführung von kriegsbedingt verbrachtem Kulturgut, die seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 geführt wurden, haben eine neue Phase in der Debatte um die Beutekunst eingeleitet. Während die Auseinandersetzungen mit dem Kunst- und Kulturgutraub der Nationalsozialisten und des stalinistischen Russlands--mit Ausnahme einiger weniger Publikationen in den späten 1950er Jahren[1]--vorwiegend ein juristisches und publizistisches Interesse fanden, setzte mit der Liberalisierung der Sowjetgesellschaft Ende der 1980er Jahre eine erneute wissenschaftliche Auseinandersetzung ein. Die grundlegenden Publikationen von Konstantin Akinscha und Grigorij Koslow thematisieren die Verlagerung deutscher Kulturgüter in die Sowjetunion durch stalinistische "Trophäenkommissionen" im unmittelbaren Anschluss an das Ende des Zweiten Weltkrieges.[2] Dem sowjetischen Kunstraub vorausgegangen waren die umfassenden Plünderungen zahlreicher Kunstsammlungen, Archive und Bibliotheken durch die nationalsozialistischen Beuteorganisationen in ganz Europa, deren ideologische Programmatik und die sich daraus entwickelnden Organisationsstrukturen in den hervorzuhebenden Untersuchungen von Anja Heuss und Jonathan Petropoulos dargestellt werden.[3] Insbesondere in der Sowjetunion führte der mit aller Rücksichtslosigkeit durchgeführte nationalsozialistische Kulturraub zu bedeutenden kulturellen Verlusten durch Zerstörung und den Entzug von Kunst- und Kulturgütern. Im Gegenzug sahen sich die sowjetische Besatzungsmacht Deutschlands in der Position, erfahrenes Unrecht durch wirtschaftliche Demontage und die Überführung von Büchern, Archivalien und Kunstwerken aus deutschem Besitz in die Sowjetunion zu kompensieren. Die durch mehrfachen Raub und vielfältige Translozierungen von Kunst- und Kulturgütern entstandenen Probleme sind bis heute nur zu einem geringen Teil aufgeklärt und bestimmen die zwischenstaatliche Restitutionspraxis.

Natalia Volkert macht die in den 1990er Jahren geführten Verhandlungen um die Rückgabe von "Beutekunst" zwischen Deutschland und der Russischen Föderation zum Ausgangspunkt ihrer vergleichenden Untersuchung der Beschlagnahmepraktiken der deutschen und russischen Besatzungsmächte während und im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg, die als Magisterarbeit im Fachbereich Geschichte an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz eingereicht wurde. Indem sie der Fragestellung nachgeht, inwiefern diese Relevanz für die zeitgenössischen Verhandlungen über mögliche Restitutionen besitzen, erweitert sie zudem die Perspektive des staatlichen Kunstraubes um die der Restitutionspraxis aller beteiligten Staaten im 20. Jahrhundert.

Den auf den ersten Blick gewonnen Eindruck einer sehr weit gefassten, nicht differenzierenden Fragestellung kann die Autorin jedoch revidieren, indem sie die strukturellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Kulturräuber Hitler und Stalin präzise darstellt. Dabei weist sie auf die ideologischen Motive beider totalitärer Regime hin, die zur Verfolgung und Vernichtung der modernen bildenden Kunst, Literatur und Musik und zur Durchsetzung einer staatlich opportunen Richtlinie für alle Kulturgattungen führten. Unbelegt bleibt jedoch Volkerts These, dass die ideologisch begründete Politik restriktiver Kulturbeherrschung im eigenen Land jeweils den völkerrechtswidrigen Raub von Kunst- und Kulturwerten in den eroberten Gebieten vorgeprägt habe. Auch die durchaus vergleichbaren megalomanen Ambitionen zur Errichtung von Museumsbauten--Adolf Hitlers "Sonderauftrag Linz", Josef Stalins kurzfristige Planungen eines "Supermuseums" für Moskau--als Ausdruck eines kulturellen Führungsanspruches, erscheinen nicht durch die Stigmatisierung der Kunst als "entartet" und "bourgeois" präfiguriert. Eine Berücksichtigung zumindest der grundlegenden Erkenntnisse von Jonathan Petropoulos über "Kunstraub und Sammelwahn" als Bestandteile der nationalsozialistischen Politik hätte man hier erwarten dürfen. Auch wäre eine genauere Analyse der Instrumente der Nationalsozialisten, die unter dem Deckmantel von Rechtsstaatlichkeit Kunstbesitzer, insbesondere Juden, von 1933 bis 1945 ausraubten, mit der Praxis der Konfiszierung und dem Verkauf von russischem Besitz durch das Sowjetregime wünschenswert gewesen.[4] Als historisches Vorbild für die Beutezüge beider Regime benennt Volkert Napoleon Bonaparte, dessen Feldzüge den Vorwand der nationalsozialistischen Argumentation zur Rückforderung von deutschem Kulturgut aus französischem Staatsbesitz lieferten.[5] Mit dieser historischen Verankerung folgt sie einer Position wie sie Treue in seiner Darstellung der Geschichte des Kunstraubes in den 1950er Jahren vertreten hat, die weniger die spezifische Ideologisierung des nationalsozialistischen und sowjetischen Kunstraubes untersucht, sondern das Phänomen in die Kontinuität der Kriegsgeschichte einordnet und die bewussten Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung von 1907 übergeht.[6]

Der umfassende Vergleich der planvollen Vorbereitung, der rigorosen Beschlagnahmepraktiken und der Evakuierungsmaßnahmen beider Staaten zeigen, dass Kunst- und Kulturgüter nach ideologischen Prämissen ausgewählt wurden. Dafür unterhielten die Kriegsgegner streng organisierte Beutekunstorganisationen. Während Volkert auf die große interne Konkurrenz der in Russland operierenden nationalsozialistischen Institutionen--"Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg", "Ahnenerbe" der SS sowie "Sonderkommando Künsberg"--hinweist, waren die sowjetischen "Trophäenkommissionen" stärker hierarchisch gegliedert. Gemeinsam ist beiden jedoch der Anteil an wissenschaftlichem Fachpersonal, Mitarbeiter aus Museen, Archiven und anderen Forschungsinstituten, das teilweise in militärischen Rang erhoben wurde, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit geheim und getarnt im Schutze euphemistischer Sprachregelungen vorzugehen. War der Kunst- und Kulturgutraub der Nationalsozialisten in der Sowjetunion geleitet von den ethnischen Vorstellungen der vollständigen Unterwerfung des als minderwertig deklarierten russischen Volkes und seiner Kultur, agierten die von Stalin eingesetzten Kommissionen geleitet von einem Gedanken der Vergeltung für die Zerstörungen der deutschen Besatzer. Vorsichtig formuliert Volkert die These, wonach die dem sowjetischen Kunst- und Kulturraub in Deutschland und anderen Staaten Osteuropas zugrundeliegende Argumentation, erst durch das Vorbild der nationalsozialistischen Beutezüge gleichsam als "moralisches Recht" motiviert worden sei. Gleichzeitig verweist sie jedoch auf die ausstehenden, notwendigen Archivrecherchen, die diese These erhärten könnten. Für ihren Befund greift Volkert vor allem auf bereits publizierte Arbeiten insbesondere von Ulrike Hartung und Anja Heuss zurück. Die Darstellung der sowjetischen "Trophäenkommissionen" bezieht sich auf eine begrenzte Zahl unpublizierter Quellen aus Moskauer Archiven sowie bereits veröffentlichter Quellen zum Thema. Angesichts der immer noch währenden Brisanz der deutsch-russischen Restitutionsverhandlungen und des weitgehend unerforschten Aspekts der Beutekunst, bleibt zu wünschen, dass die restriktiven Bestimmungen, welche die einschlägigen russischen Archive immer noch weitgehend verschließen, für weitere aufklärende Untersuchungen geöffnet werden.

Die kritische Auseinandersetzung mit dem Kunst- und Kulturgutraub während des "Dritten Reiches" und der UdSSR gehört weiter zu den drängenden Fragestellungen der zeitgenössischen Geschichtswissenschaft und der Provenienzforschung an den Museen. Gerade hinsichtlich der immer noch diskutierten Haltungen, insbesondere deutscher Museen zur Erforschung ihrer Bestände aufgrund "kriegsbedingter Unregelmäßigkeiten", so die euphemistische Umschreibung im sogenannten Gothaer Manifest vom 9. Dezember 2002, ist gerade das engagierte Plädoyer von Natalia Volkert im Schlusswort ihrer Publikation hervorzuheben, in dem sie für eine transparente Restitutionspolitik eintritt.

Anmerkungen:

[1]. Wilhelm Treue: Kunstraub. Über die Schicksale von Kunstwerken in Krieg, Revolution und Frieden, Düsseldorf 1957; Hildegard Brenner: Die Kunstpolitik des Nationalsozialismus, Reinbek bei Hamburg 1963.

[2]. Koslow Akinscha, Grigorij Koslow: Beutekunst. Auf Schatzsuche in russischen Geheimdepots, München 1995; Koslow Akinscha, Grigorij Koslow, Clement Toussaint: Operation Beutekunst: die Verlagerung deutscher Kulturgüter in die Sowjetunion nach 1945, zusammengestellt nach bisher unveröffentlichten Dokumenten aus Archiven der Russischen Föderation, Nürnberg 1995.

[3]. Anja Heuss: Kunst- und Kulturgutraub. Eine vergleichende Studie zur Besatzungspolitik der Nationalsozialisten in Frankreich und in der Sowjetunion, Univ. Diss. Frankfurt am Main 1999, Heidelberg 2000; Jonathan Petropoulos, Art as Politics in the Third Reich, London 1996 (deutsch: Kunstraub und Sammelwahn. Kunst und Politik im Dritten Reich, Berlin 1999); ebenso grundlegend zum nationalsozialistischen Kunstraub: Lynn H. Nicholas, Der Raub der Europa, München 1995.

[4]. Vgl. Waltraud Bayer: Die Beute der Oktoberrevolution: Über Zerstörung, Erhaltung und Verkauf privater Kunstsammlungen in der Sowjetunion, 1917-1938, in: Archiv für Kulturgeschichte 1999, H. 2, 417-441; Dies.(Hg.): Verkaufte Kultur. Die sowjetischen Kunst- und Antiquitätenexporte, 1919-1938, Frankfurt am Main, Berlin, Bern u.a. 2001.

[5]. Vgl. Anja Heuss: Kunst- und Kulturgutraub, S. 251ff.

[6]. Wilhelm Treue: Kunstraub, 1957.

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