Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : DokumenteSerge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)
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Dieser Dampfer, der mit mehr als 900 PlUohtlingen in
Havanne ankam, wurde daran gehindert, seine Passagiere
auszuschiffen. Nach vergeblichen Bemühungen mußte der
Dampfer schließlich nach Europa zurUckkehren, ohne daß die
Passagiere an land gesetzt werden konnten. Die belgisehe
Reg1e~2ng war die erste, die einen Teil der Flüchtlinge
des Dampfers (216 Personen) aufnahm und ihnen das Recht .
des provisorischen Aufenthaltes in Belgien gab. Diesem
Beispiel folgend, erteilten auch Frankreich, England und
Holland anschließend die gleiche Erlaubnis. Das Amer1can
Joint Distribution Committee hat die Kosten fUr den Unter-
halt dieser Flüchtlinge während ihres Aufenthaltes in den
Asyl-ländern übernommen
Abschnitt IV.
Maßnahmen gegen Juden durch die deutsche MilitärverwaltllDg.
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Durch laufende tätige Mitarbeit der hiesigen Dienststelle
wurden seitens der M1litärverwaltung folgende Maßnahmen
ergri.f'fen:
1) Verordnung über Maßnahmen gegen Juden vom 28. Oktober 1940.
Diese Verordnung regelte zunächst die
des Juden und schließt sich hierin eng an die deutsche
Auffassung an.
Des weiteren sah sie vor:
ein Rückkebrverbot geflUchteter Juden nach
Belgien,
eine Anmeldepflicht und dam; tAufstellung
eines Juden-Registers,
die Anmeldung aller jüdischen Unternehmungen,
ein VerfUgungsverbot über Unternehmen und
Grundstücke Bowie die Kennzeichnung von jüdischen
Gaststätten.