Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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Jetzt gIß 8180 das Oberlande8gericht in Schleswig
die Beschwerde der Staatsanwälte gegen den Flensburger
Beschluß, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen,
behandeln. Es wird dem Ar~Jment des landgerichts genauso
nachzugehen haben, es halte Itnach wie vor einen nicht
unerheblichen Verdacht gegen Eh1ers fUr begründet". wie
der Behauptung, man habe keinen Zeugen gefunden, der aus-
sagte, Eh1ers habe Kenntnis von den Judenvernichtnngen
in Auachwitz gehabt. Juristisch geht es dabei um die
Schlußfolgerung .des Flensburger Gerichts, "daß die Wahr-
scheinlichkeit einer späteren Verurte111mg in einem
Hauptverfahren - gemäß § 203 Strafprozeßordnung als Voraus-
setzung für die Zulassung der Anklage - nicht besteht."
LORE LORENZEN (Kiel)