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5. Ausdehnung des Krieges in einen allgemeinen Angriffskrieg: Planung und Ausführung der Angriffe auf Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland 1939 bis April 1941

Auf diese Weise wurde der Angriffskrieg, vorbereitet von den Nazi-Verschwörern durch ihren Einfall in Österreich und die Tschechoslowakei, durch den Angriff auf Polen entfesselt. Nach der vollkommenen Niederlage Polens trafen die Nazi-Verschwörer praktische Vorbereitungen für die Ausbreitung des Krieges in Europa, um so die Durchführung ihrer militärischen Operationen gegen Frankreich und England zu erleichtern. Im Einklang mit diesen Plänen veranlaßten sie den Einfall deutscher Streitkräfte in Dänemark und Norwegen am 9. April 1940; in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg am 10. Mai 1940; in Jugoslawien und Griechenland am 6. April 1941. Alle diese Einfälle waren unter Verletzung der Bestimmungen des Briand-Kellogg-Paktes vom Jahre 1928 im besonderen im voraus geplant worden.

6. Die deutsche Invasion des Gebietes der USSR am 22. Juni 1941 in Verletzung des Nichtangriffspaktes vom 23. August 1939.

Am 22. Juni 1941 kündigten die Nazi-Verschwörer hinterhältig den Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der USSR ohne jegliche Kriegserklärung und fielen in das Sowjetgebiet ein, damit einen Angriffskrieg gegen die USSR beginnend.

Gleich vom ersten Tage an ihres Angriffes auf das Sowjetgebiet begannen die Nazi-Verschwörer im Einklang mit ihren detaillierten Plänen auszuführen: die Vernichtung von großen und kleinen Städten und Dörfern, die Zertrümmerung von Fabriken, Genossenschaftsfarmen Elektrizitätswerken und Eisenbahnen, die Beraubung und barbarische Verwüstung der nationalen kulturellen Einrichtungen der Völker der USSR, die Verwüstung von Museen, Krankenhäusern, Schulen, Kirchen, geschichtlichen Denkmälern, die Massenverschleppung der Sowjetbürger nach Deutschland zu Sklavenarbeit, ebenso wie die Vernichtung von Erwachsenen, Greisen, Frauen und Kindern, insbesondere Russen, Weißrussen, Ukrainern, und die Ausrottung von Juden, welche in dem gesamten besetzten Gebiet der Sowjetunion ausgeführt wurden.

Die vorgenannten Verbrechen wurden von den deutschen Truppen in Übereinstimmung mit den Befehlen der Nazi-Regierung, des Deutschen Generalstabes und des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht begangen.

7. Zusammenarbeit mit Italien und Japan und Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten: November 1936 bis Dezember 1941

Nach Entfesselung der Angriffskriege schlossen die Nazi-Verschwörer eine deutsch-italienisch-japanische militärische und wirtschaftliche Allianz für 10 Jahre, welche am 27. September 1940 in Berlin unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen, welches eine Verstärkung der zwischen diesen drei Nationen durch den früheren, aber enger begrenzten Vertrag vom 25. November 1936 geschaffenen Bande darstellt, besagte wie folgt: »Die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan sehen es als eine Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden an, daß jede Nation der Welt den ihr gebührenden Raum erhält. Sie haben deshalb beschlossen, bei ihren Bestrebungen im großostasiatischen Raum und in den europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine Neuordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die geeignet ist, Gedeihen und Wohlfahrt der dortigen Völker zu fördern.« 2

Die Nazi-Verschwörer erkannten, daß ein Angriff Japans die Nationen, mit denen sie im Kriege standen, und jene, mit denen sie Krieg erwogen, schwächen und hindern würde. Demgemäß ermunterten die Nazi- Verschwörer Japan, eine »Neuordnung der Dinge« anzustreben. Unter Zunutzemachung des von den Nazi-Verschwörern geführten Angriffskrieges begann Japan am 7. Dezember 1941 in Pearl Harbor und den Philippinen einen Angriff auf die Vereinigten Staaten und im südwestlichen Teil des Pazifischen Ozeans auf das Britische Weltreich, Französisch-Indochina und die Niederlande. Deutschland erklärte den Vereinigten Staaten am 11. Dezember den Krieg.