Anhang A.
Feststellung der Verantwortlichkeit von Einzelpersonen für Verbrechen, aufgezählt in Anklagepunkten eins, zwei, drei und vier.
Die nachstehend unter dem Namen jedes einzelnen Angeklagten gemachten Angaben enthalten Tatbestände, auf die die Anklagebehörden sich unter anderem in der Feststellung der Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten gemäß Artikel 6 des Statuts des Gerichtshofes stützen werden.
Göring
Der Angeklagte GÖRING war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsführer der SA, General der SS, Mitglied und Präsident des Reichstags, Preußischer Innenminister, Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei, Präsident des Preußischen Staatsrates, Treuhänder des Vierjahresplanes, Reichsluftfahrtsminister, Präsident des Ministerrates für die Reichsverteidigung, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Oberhaupt des Hermann GÖRING-Konzerns und designierter Nachfolger Hitlers. Der Angeklagte GÖRING benutzte die genannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer in der Weise: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Befestigung ihrer Kontrolle über Deutschland, angeführt in Anklagepunkt Eins, sowie die militärische und wirtschaftliche Vorbereitung für den Krieg, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; daß er teilnahm an der von den Nazi-Verschwörern unternommenen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in Anklagepunkten Eins und Zwei: und daß er die in Anklagepunkt Drei der Anklageschrift angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier der Anklageschrift angeführten Verbrechen gegen die Humanität, darunter viele verschiedenartige Verbrechen gegen Personen und Eigentum, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.
Ribbentrop
Der Angeklagte RIBBENTROP war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Nationalsozialistischen Reichstags, Außenpolitischer Berater des Führers, Vertreter der NSDAP in auswärtigen Angelegenheiten, Besonderer Deutscher Delegierter für Abrüstungsfragen, Außerordentlicher Botschafter, Botschafter in London, Organisator und Leiter der Dienststelle RIBBENTROP, Reichsminister für Auswärtige Angelegenheiten, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Mitglied des politischen Stabes des Führers im Hauptquartier und General der SS. Der Angeklagte RIBBENTROP benutzte die genannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine vertraute Beziehung zum Führer derart: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer, angeführt in Anklagepunkt Eins, und die Kriegsvorbereitungen, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; daß er teilnahm an der von den Nazi-Verschwörern unternommenen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in Anklagepunkt Eins und Zwei; daß er im Einklang mit dem Führerprinzip die außenpolitischen Pläne der Nazi-Verschwörer, angeführt in Anklagepunkt Eins, ausführte oder die Verantwortung für deren Ausführung übernahm; und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, darunter viele verschiedenartige Verbrechen gegen Personen und Eigentum in den besetzten Gebieten, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.